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Wir machen Journalismus!

Wir machen Journalismus!

Der Rubikon tut, was fast die gesamte Medienlandschaft verweigert: Wir glauben keine Ammenmärchen, arbeiten investigativ, stellen unbequeme Fragen und fordern die Politik nun auch juristisch heraus.

Was machen wir da eigentlich? Warum bringt der Rubikon tagaus, tagein Nachrichten, Analysen und Meinungsartikel zum Thema „Corona“, legt sich mit der großen Mehrheit der Politiker, Medien und auch der „Normalbevölkerung“ an, wird dafür beschimpft, diffamiert und ausgegrenzt? Hätten wir es uns nicht einfacher machen können? Der Stresspegel ist für uns alle hoch — beruflich, aber auch persönlich und emotional, weil man als Mitglied der Gruppe der „Corona-Leugner“ ja bis ins Private hinein mit Angriffen konfrontiert wird. Wir hätten uns wegducken und innerhalb unserer „Meinungs-Komfortzone“ bleiben können — mit Beiträgen zu Kriegspolitik, Klima und ein bisschen Medienschelte bei harmloseren Themen wie „Wer wird Kanzlerkandidat der Union?“

Damit uns niemand vorwerfen kann, das brisante Thema Corona ganz zu umschiffen, hätten wir hie und da mal was Kritisches schreiben können — aber so, dass es den meisten nicht weh tut. Mal eine Sozialreportage über die Lage alleinerziehender Mütter und den Ladeninhaber, der seine Existenz verliert — Themen, die ja ihre Berechtigung haben. Mal Kritik an nicht rechtzeitig verfügbaren Schutzmasken und zu geringen Testkapazitäten. Mal ein journalistischer Aufschrei gegen bestimmte Übertreibungen im Verhalten der Ordnungsmacht — wenn etwa Menschen von Polizisten mit Bußgeldern belegt wurden, nur weil sie allein auf einer Parkbank saßen. Oder gleich Artikel mit spirituellem Einschlag, in denen Betroffene berichten, dass es ihnen doch recht gutgetan hat, in der Quarantäne endlich mal ein bisschen „zu sich zu kommen“. Alles grundsätzlich ja legitim. Das hätten wir immer mit der Einschränkung garnieren können, dass wir die Corona-Schutzmaßnahmen im Prinzip für richtig und notwendig halten, die Staatsmacht in bestimmten Punkten lediglich ein bisschen zu weit gegangen sei.

Dieser „goldene Mittelweg“ der Berichterstattung hätte uns in den Augen unserer Stammleser noch hinlänglich rebellisch erscheinen lassen, jedoch den Vorwurf verhindert, wir würden durch „Verharmlosung“ von Covid-19 Menschenleben gefährden. Etliche Magazine sind so vorgegangen. Der Rubikon nicht.

Unsere Überzeugung hat es uns nicht erlaubt, so zu handeln. Schließlich sind viele unserer traditionellen Themen wie Medienmanipulation, Zensur, Kritik am Schulsystem und an der Digitalisierung sowie unser generelles Unbehagen gegen einen zunehmend übergriffigen Staat durch die Corona-Hysterie des Jahres 2020 unmittelbar angesprochen. Was jetzt geschieht, erscheint uns als die unmittelbare Fortsetzung und Eskalation von Entwicklungen, die sich schon längst vorher andeuteten. Wir konnten nicht die ersten, noch schwachen Ausprägungen eines digitalen Gesundheitstotalitarismus wortreich geißeln und dann zum schon fortgeschrittenen Stadium dieser dramatischen Fehlentwicklung schweigen.

„Es gibt keine Kompromisse mit der Unmenschlichkeit“, sagt Jens Wernicke. Er hat den Rubikon nicht gegründet, um „Everybody’s Darling“ zu werden. Vielmehr sieht er das Magazin als „Sprachrohr der Unterdrückten“, als „parteiisch für die Humanität“.

Wir konnten und wollten auch nicht „auf Nummer sicher gehen“, indem wir darauf achteten, dass uns — egal wie das Corona-Geschehen weiter verläuft — garantiert niemand einen Vorwurf machen kann.

„Wir müssen es auch riskieren, anfechtbare Dinge zu sagen, wenn dadurch nur lebenswichtige Fragen aufgerührt werden.“

So der evangelische Pfarrer und Widerstandskämpfer gegen die Nazis, Dietrich Bonhoeffer. Und die Fragen, die durch das Corona-Regime aufgeworfen werden, sind lebenswichtig — für unsere Demokratie und unsere Freiheit, aber letztlich auch für Millionen von Menschen weltweit, deren Leben und Existenz durch eine falsche Politik bedroht sind. Zumindest gilt dies längerfristig, denn die Folgen der kommenden Wirtschaftskrise sind derzeit nur in Umrissen absehbar, und schon jetzt sind die „Kollateralschäden“ durch die brutalen Shutdowns vieler Länder enorm.

Nicht nur die Kritik an den von der Regierung verhängten Schutzmaßnahmen ist also riskant, weil sich der Kritiker dem Vorwurf aussetzen könnte, einem unvorsichtigen Hygieneverhalten Vorschub zu leisten; auch der Verzicht auf Kritik und Aufklärung wäre riskant gewesen. Wir wären damit zu einem Teil jenes Schweige- und Mitmachkartells geworden, das die rapide Selbstdemontage der demokratischen Gesellschaften einfach durchgewunken hat. Wir hätten riskiert, mitverantwortlich für die enormen Verwüstungen zu sein, die bei den Freiheitsrechten, in der Wirtschaft und in den Seelen von Millionen Menschen angerichtet wurden. Und das wollten wir nicht.

Es ist in dieser historischen Situation fast unmöglich, nicht in irgendeiner Hinsicht riskant zu handeln. Anstatt jedoch durch ein gefühltes Dilemma in eine Art Lähmungszustand zu verfallen, also weder vorwärts noch rückwärts zu gehen, empfiehlt es sich, nach sorgfältiger Abwägung der verfügbaren Informationen entschlossen zu handeln. Und dass an der offiziellen „Linie“ zu Corona etwas faul ist, haben unsere Autorinnen und Autoren in mehreren hundert Artikeln gut belegt.

Also zurück zur Eingangsfrage: Was machen wir da eigentlich? Jens Wernicke gab darauf am 21. März eine so kurze wie schlüssige Antwort: Journalismus!

Gemeint ist: Nicht unsere sehr engagierte, durch akribische Recherche und Faktenprüfung untermauerte Corona-Berichterstattung ist das Erstaunliche; vielmehr erschüttert das Fehlen einer solchen in so gut wie allen anderen Medien. Ein Beispiel: Zur Großdemonstration am 1. August 2020 in Berlin brachten zwar einige wenige Magazine aus dem alternativen Spektrum gute Anmerkungen; die wirklich tiefergehende Recherche betrieben jedoch wieder einmal fast nur wir.

Wozu eigentlich war Journalismus ursprünglich gedacht? George Orwell, Autor des heute wieder erschreckend aktuellen Romans „1984“, wird dabei folgende Aussage zugeschrieben:

„Journalismus bedeutet, etwas zu bringen, von dem andere nicht wollen, dass es veröffentlicht wird. Alles andere ist PR.“

Daran gemessen ist das meiste, was heute zu Corona veröffentlicht wird, nicht nur schlechter und zu hasenfüßiger Journalismus, es ist überhaupt keiner. Der Konformismus ist allenthalben so weit gediehen, dass die Wahrnehmung unserer natürlichen Journalistenpflicht selbst von sonst kritischen und „linken“ Akteuren geradezu wie ein Ausscheren aus der Volksgemeinschaft bekämpft wird.

Das heißt: Journalismus, wie er eigentlich gedacht war und wie er sein sollte, ist in breiten Teilen der Gesellschaft heute gar nicht mehr erwünscht. Das macht ihn, wo er dennoch unerschrocken sein Haupt erhebt, nur umso wertvoller. Die begeisterten Briefe von Leserinnen und Lesern wie auch die großzügigen Spenden, die wir erhalten, beweisen, dass eine qualifizierte und wachsende Minderheit diese Art von Journalismus durchaus schätzt. Wir versprechen, weiterzumachen.

Mittlerweile betreibt der Rubikon verstärkt eine zweite Aktionsform: Wir klagen gegen staatliche Institutionen, deren Verhalten unserer Meinung nach nicht nur illegitim ist, sondern auch gegen geltendes Recht verstößt beziehungsweise die verfassungsgebende Ordnung aushöhlt. Wir möchten nicht missverstanden werden: Niemand klagt gern, und wir machen das nicht zum Spaß oder als Selbstzweck. Aber Journalisten hinterfragen die Macht und die Lügen der Macht. Wir stehen für Aufklärung und Wahrheit, und wenn diese nur juristisch zu haben sind, dann gehen wir eben auch diesen Weg.

So erhob Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke Verfassungsklage gegen den Staat selbst, konkret das Land Rheinland-Pfalz. Jens Wernickes Anwälte brachten vor, dass die Corona-Bekämpfungsschutzverordnung in Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2020 „ihn in seinen Rechten in Form der Grundrechte, des Rechts auf Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), der Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie der grundrechtsgleichen Rechte des Bestimmtheitsgebots (Art. 103 Abs. 2 GG und Art. 20 Abs. 3 GG) verletzen und unwirksam sind.“

Jeder, der im vergangenen halben Jahr in Deutschland und anderen „Corona-Ländern“ gelebt hat, weiß, dass all diese Grundrechte von der Staatsmacht tatsächlich massiv verletzt wurden — von jenen Instanzen also, denen in besonderem Maße der Schutz dieser Rechtsordnung obliegt.

Durch nach Ansicht des Autors rechtsmissbräuchliches Verhalten des Gerichts wurden dabei alle Eilverfahren umgehend verloren. Nun beginnt jedoch das Hauptverfahren in 1. Instanz. Hier und hier finden Sie eine Zusammenfassung der bisherigen Geschehnisse in Artikelform.

Der Rubikon hat außerdem presserechtlich Druck auf die Charité ausgeübt, also den Arbeitgeber des Medienvirologen Prof. Christian Drosten unter Aufklärungs-Feuer genommen. Es geht dabei vor allem um die Verlässlichkeit des sogenannten Drosten-Tests, um Geldmacherei sowie die Art und Weise, wie der Test im Schnellverfahren auf dem Gesundheitsmarkt durchgesetzt wurde. Dabei gelang es dem Rubikon, seinen Antragsgegner in massive Widersprüche zu verwickeln. Hier sind die ausweichenden Antworten der Charité zu finden. Zudem gibt es die kritische Analyse und Bewertung der Vorgänge in Artikelform.

Des Weiteren initiierte Jens Wernicke eine Presseanfrage an den Kreis Gütersloh, betreffend die Vorfälle um den Schlachtbetrieb Tönnies, die zu massiven Grundrechtseinschränkungen für die Bewohner des Landkreises führten. Von dort kam anfangs nicht nur keine Antwort, die Verwaltung versuchte sogar zu verhindern, dass die Gerichtspost überhaupt zugestellt werden konnte. Hier die entsprechende Aktennotiz des zuständigen Richters, und hier der Antrag des Anwaltes von Jens Wernicke, notfalls Ordnungshaft gegen den Landrat zu verfügen.

Innerhalb kürzester Zeit trafen dann doch noch Antworten auf die gestellten Fragen ein — so nichtssagende und ausweichende, dass hieraufhin alsbald ein „Teilurteil“ in unserem Sinne erging, das hier nachzulesen ist. Der Kreis Gütersloh muss die gestellten Fragen nun umgehend beantworten.

Nach der vielfach unfairen, wahrheitswidrigen Berichterstattung der Mainstream-Medien zur Großdemonstration vom 1. August in Berlin forderte Jens Wernicke schließlich von der Berliner Polizei Auskunft darüber, wann diese was genau an wen kommuniziert hat und auf welche Quellen sich diese Behauptungen — speziell zur Anzahl der versammelten Demonstranten — dabei stützen, da es bundesweit Zeugen gibt, die zu Protokoll geben, die Polizei selbst habe teils 800.000 und mehr Demonstranten gemeldet. Er forderte alsdann die Herausgabe der Dienstprotokolle des Tages sowie der Luftbilder der Polizeihubschrauber.

Zur Erinnerung: Es gibt im Presserecht einen „presserechtlichen Auskunftsanspruch“. Staatliche Stellen können sich daher bei begründeten Presseanfragen nicht einfach darauf berufen, sie hätten nicht die Zeit zu antworten.

Der Polizeipräsident von Berlin ließ dennoch zwei Fristen verstreichen — und Jens Wernicke legte nach. Der sodann bei Gericht vorgelegte „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. I S. 2 VwGO“, ausgearbeitet von Rechtsanwältin Viviane Fischer, ist ein lesenswertes Dokument, denn viele der Verdachtsmomente gegen die Berliner Polizei bezüglich einer möglichen Manipulation der Berichterstattung über die Demonstration am „Tag der Freiheit“ sind darin aufgeführt. Vor allem belegen Fotos auf beeindruckende Weise, welche Menschenmassen sich dort versammelt hatten.

Gerade auch bei der publizistischen Nachbereitung dieses Ereignisses wurde der Rubikon dem Anspruch seines Herausgebers, „Wir machen Journalismus!“, bestens gerecht. Unser Webmagazin glich einem besonders fleißigen Schüler, der die Hausaufgaben für seine säumigen und unwilligen Mitschüler gleich miterledigte — und diese auch ohne Probleme jederzeit abschreiben lässt. Denn was der Rubikon hier recherchierte, hätte auch die restliche Medienlandschaft — zumindest als eine von vielen plausiblen Sichtweisen — in der Woche nach der Demo intensiv beschäftigen müssen.

Sind die Fragen, die Jens Wernicke stellte, schlicht zu unbequem, sodass die Verantwortlichen ihr Heil darin suchen, „abzutauchen“?

Die Vorgänge zeigen immer mehr, dass die Gewaltenteilung in Deutschland einem massiven Erosionsprozess unterliegt. Was politisch nicht gewollt ist, findet keinen Eingang in die Massenmedien — oder nur in verzerrter, herabsetzender Weise. Und es darf auch vor Gericht unabhängig von der gültigen Rechtslage nicht reüssieren.

Auch erhärtet sich der Verdacht immer mehr, dass insbesondere die Charité in eigenartige Machenschaften verstrickt ist. Daher insistiert der Rubikon hier erneut auf Beantwortung diesbezüglicher Fragen. Die Fragen zum ersten der beiden Themen finden Sie hier. Die bisherigen Fragen und Antworten zum zweiten Thema finden Sie hier und hier.

Die beiden letzten Dokumente belegen, dass die Charité die Behandlung mit Hyperimmunseren, die Prof. Dr. Lothar Wieler als eine der aussichtsreichsten Heilbehandlungen bei Covid-19 beschreibt und die in vielen Krankenhäusern im In- und Ausland seit Monaten selbstverständlich ist, nicht nur nicht realisiert, sondern aufgrund von Missmanagement wohl auch niemals realisieren wird — und das, obwohl die Klinik als „Level-1-Zentrum“ für Covid-19-Erkrankte fungiert.

So behauptet die Charité dem Rubikon gegenüber zwar, diese Behandlungen im Einzelfall anzubieten, teilt zugleich jedoch mit, die Blutproben genesener Covid-19-Patienten gar nicht so erfasst zu haben, dass diese für eine Behandlung genutzt werden könnten. Unsere diesbezügliche Nachfrage vom 12. August 2020 lautete daher:

„Wenn die Charité abgabegemäß nun gar nicht erfasst hat, von welchen genesenen Covid-19-Patienten sie Blutproben für die Hyperimmunserengewinnung eingelagert hat, wie will sie dann aktuell bei einem gegen null divergierenden Erkrankungsgeschehen, (bei) also quasi keiner Möglichkeit, neu an die fraglichen Blutspenden zu gelangen, Patienten im Einzelfall eine Behandlung mit Hyperimmunseren überhaupt anbieten können (…)? Aus welchen konkreten Quellen will die Charité entsprechende Blutproben erhalten? Sind insoweit Abreden mit anderen Krankenhäusern getroffen worden? Wenn ja, konkret mit welchen? Wenn kein Zugriff sichergestellt worden ist, auf wessen Entscheidung hin ist dies konkret erfolgt? Ist der Regierende Bürgermeister, der ja verkündet hat, dass man um jedes Leben kämpfen wolle, darüber informiert worden, dass die Charité mit Blick auf die außerordentlich aussichtsreiche Behandlung durch Hyperimmunseren keine Bevorratung betrieben (…) und sich auch keine sonstigen Bezugswege für die relevanten Blutproben gesichert hat? Wann und durch wen ist der Regierende Bürgermeister insoweit gegebenenfalls informiert worden? Welche Reaktion ist von diesem gegebenenfalls erfolgt?“

Nochmals aber zurück zu einer meiner Ausgangsfragen: Ist der Rubikon mit seiner sehr massiven kritischen Corona-Berichterstattung ein zu hohes Risiko eingegangen? Und hat er mit seinen Analysen und Warnungen Recht behalten?

Dazu empfiehlt es sich, ältere Artikel noch einmal zu lesen. Schon am 12. Februar 2020, lange vor den ersten „Lockdowns“, schrieben wir warnend:

„Was nicht alle wissen: Seuchenbehörden haben im Krisenfall umfangreiche Befugnisse, um Bürgerrechte außer Kraft zu setzen. Und die Bedrohung muss nicht einmal real sein. Hat die Panik ein gewisses Ausmaß erreicht, wird die Freiheit obsolet, Selbstbestimmung zum unverantwortlichen Risiko für die Volksgesundheit. Dann hat die Macht erreicht, was ihr ohnehin am liebsten ist: ein Volk, das von Angst getrieben seiner eigenen Entrechtung zustimmt.“

Und am 18. April, unmittelbar vor Verhängung der Maskenpflicht für Restaurants, U-Bahnen und andere öffentliche Lokalitäten im ganzen Bundesgebiet, lasen Sie bei uns:

„Die Maskenpflicht würde einen hohen Konformitätsdruck erzeugen, da der Gehorsam oder Ungehorsam eines Menschen so schon auf den ersten Blick und von weitem von jedermann kontrollierbar wäre. Dissidenten könnten mühelos identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden. (…) Die Diktatur beginnt, wo wir anfangen, unsere Worte abzuwägen und unser Verhaltensrepertoire vorsorglich einzuschränken, wo sich bisher offene Räume durch unsichtbare Barrieren vor uns verschließen.“

Einzelne sensible Autorinnen und Autoren funktionieren häufig als Frühwarnsystem, das nahendes Unheil erkennt und all jene alarmiert, die bereit sind, zuzuhören. Erst recht gilt dies für eine ganze Gruppe kritischer und wohlinformierter schreibender Menschen.

Wir konnten durch Bündelung all unserer Kräfte in der Medienlandschaft eine wichtige Funktion erfüllen und gedenken, dies weiterhin zu tun. Durch Klagen und die Anwesenheit auf demokratieverteidigenden Demonstrationen sind wir überdies auch „offline“ präsent.

Wer gemeinsam mit uns „draußen“ in der realen Welt Farbe bekennen will, für den gibt es jetzt sogar Rubikon-T-Shirts mit entsprechenden Motiven.

Es ist mitunter unbefriedigend, viele hundert Male über einen Missstand zu berichten, ohne auch nur einmal versucht zu haben, ihn konkret zu beseitigen. Zusammen und mit der Hilfe Gleichgesinnter können beide Strategien aber einen wichtigen Beitrag zu jenem Wandel leisten, den wir uns alle wünschen.

Noch ein Hinweis zum Schluss: Ein konsequent oppositionelles Magazin wie der Rubikon macht sich Feinde. Wenn sich die Maßstäbe dafür, was rechtens ist, im selben Tempo weiter verschieben wie bisher, könnte die Pressefreiheit den anderen Freiheitsrechten demnächst hinterhersterben, was wiederum die Existenz unseres Webmagazin gefährdete. Unterstützen Sie daher bitte unsere Bemühungen, uns gegen alle denkbaren Angriffe abzusichern. Unterstützen Sie unseren „Notfallplan für die Pressefreiheit“.



Stiftung Corona-Ausschuss: Die Rolle der Medien

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