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Wehe den Besiegten!

Wehe den Besiegten!

Nach der Wiedervereinigung wurden Waffen und Knowhow der NVA ausgeschlachtet und landeten schließlich bei NATO und Bundeswehr. Exklusivabdruck aus „Waffenschmiede DDR“.

Als mit der DDR ihre Streitkräfte abgewickelt wurden, verschwanden die Waffen- und Ausrüstungsbestände der NVA aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit. Wen interessierte schon die scheinbar nutz- und wertlose militärische Hinterlassenschaft jenes Staates, den man als historischen Sperrmüll entsorgte und der nach dem Willen mancher Politiker zukünftig lediglich eine Fußnote der Geschichte wert sein sollte?

Auch die Unternehmen der Speziellen Produktion benötigte der neue, alte deutsche Staat nicht. Für die Ausstattung der Bundeswehr sorgten die etablierten Wehrtechnikhersteller der Bundesrepublik. Die Zeichen standen auf Abrüstung, was schrumpfende Auftragseingänge im Wehrtechnikbereich erwarten ließ. Die ostdeutschen Unternehmen der Branche waren plötzlich unliebsame Konkurrenten auf den angestammten Märkten des Westens, an deren Erhalt kein westdeutscher Wirtschaftsführer oder Politiker Interesse haben konnte. Sie hatten in Bonn keine Lobby, ohne deren segensreiches Wirken das Geschäft im Wehrtechnikmarkt noch nie funktionierte. Die Währungsunion brachte den Unternehmen der Speziellen Produktion zudem den Zusammenbruch der Ostmärkte, weil die Kunden die nun geltenden D-Mark-Preise nicht zahlen konnten.

Der deutsche Staat in Gestalt der Spitzen von Bundesverteidigungsministerium und Bundeswehr sah keine Veranlassung, durch Aufträge die Marktchancen der im freien Fall befindlichen ostdeutschen Wehrtechnikunternehmen zu verbessern. Bei der Begründung dieses Vorgehens wurde bewusst unterschlagen, dass auch die traditionelle Wehrtechnikproduktion im Westen durch direkte und indirekte öffentliche Subventionen gestützt wird und wettbewerbsverzerrende industriepolitische Interventionen der Staaten zugunsten ihrer Rüstungsunternehmen eher die Regel als die Ausnahme sind.

Daher bedurfte es einer tragenden kommunikationspolitischen Idee für die Abwicklung häufig modern ausgerüsteter ostdeutscher Wehrtechnikunternehmen. Mit dem Hinweis auf die hohen Anforderungen der internationalen Märkte, den sich verschärfenden Wettbewerb und das angeblich zu geringe technologische Niveau der Produktion im Osten wurden Unternehmen zerschlagen und — der reinen Lehre folgend — häufig unter Wert privatisiert.

Diese günstigen Privatisierungskonditionen lockten Interessenten an, die sich geübten Auges die Filetstücke aus der Konkursmasse der einstigen DDR-Rüstungsindustrie herauspickten. Die Mitarbeiterzahlen der privatisierten Unternehmen wurden dabei in der Regel drastisch reduziert. Nur für geringe Teile der alten Belegschaften erfüllte sich die Hoffnung, den in Ostdeutschland einsetzenden Deindustrialisierungsprozess unbeschadet überstehen zu können.

Manche der einstigen DDR-Rüstungsunternehmen sind nach wie vor in der Wehrtechnikbranche tätig.

Aus dem Instandsetzungswerk Ludwigsfelde wurde ein Unternehmen des zur EADS-Gruppe gehörenden Konzerns MTU. Am Standort Ludwigsfelde wurde der größte Serienprüfstand für Propellertriebwerke in Westeuropa errichtet. Die für den europäischen Militärtransporter A400M in Ludwigsfelde endmontierten Triebwerke sollten auf diesem Prüfstand getestet werden.

Der Jenoptik-Konzern ist als Nachfolger des Kombinats Carl Zeiss Jena mit seinen Tochterunternehmen weiterhin im Wehrtechnikmarkt tätig und besetzt die bereits vor 1990 definierten wehrtechnisch relevanten Kompetenzfelder. Das Sprengstoffwerk Schönebeck gehörte 2010 wie das Nachfolgeunternehmen des Instandsetzungswerkes Pinnow zur skandinavischen Nammo-Gruppe, die unter anderem mit der Herstellung von Munition ihr Geld verdient.

Auch das Unternehmen Pyrotechnik Silberhütte im Harz, das bis 1990 Fallschirmnotsignale, Übungsmunition, Leucht- und Signalmunition, Nebelmunition für Panzer und Schiffe sowie Radartäuschkörper produzierte, war vor zehn Jahren als 100-prozentige Tochter der Firma Rheinmetall wieder im Wehrtechnikgeschäft. 90 Prozent der damaligen Produktion waren militärische Erzeugnisse, wie Leucht- und Signalmunition, Simulatoren, Täuschkörper, Reizstoffprodukte und pyrotechnische Munition. Die Abnehmer fanden sich in 30 Ländern.
Die Flugzeugwerft Dresden mutierte zur Elbe Flugzeugwerft und ist als EADS-Tochter am Umbau militärischer Transportflugzeuge beteiligt. Das Seifhennersdorfer Unternehmen SPEKON produziert wieder Fallschirme für den Bedarf des Militärs.

Das Spreewerk Lübben wurde Teil des US-Konversions- und Rüstungskonzerns General Atomics. Und auch die Peene-Werft Wolgast ist als Unternehmen der Lürssen-Gruppe im Wehrtechnikgeschäft tätig.

Dass die Grundlagen für die heutigen Marktpositionen dieser Unternehmen in der DDR und mit dem Geld der DDR-Bürger gelegt wurden, ist im Strudel des gesellschaftlichen Umbruchs im Osten schnell in Vergessenheit geraten.

Ähnlich wie im Bereich der Speziellen Produktion ist das Bild beim Umgang mit den Sachwerten der NVA. Bereits Ende 1989, Bezug nehmend auf die Wiener Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa (VKSE), hatte die DDR eine drastische Verringerung ihres Militärpotenzials angekündigt. Die NVA sollte um 10.000 Soldaten verringert, die Militärausgaben um zehn Prozent reduziert, sechs Panzerregimenter mit 600 Panzern sollten aufgelöst werden. Damit boten sich nicht nur Möglichkeiten für eine Verringerung der Spannungen in Europa, sondern auch für eine Entlastung der ostdeutschen Volkswirtschaft.

Dass Investitionen in die Sicherung der Landesverteidigung immer Mittel binden, die in anderen Bereichen fehlen und dass Aufwendungen für das Militär ökonomisch so wirken, als würde man Geld aus dem Fenster werfen, war auch den politischen Entscheidern der DDR klar. Bis auf jene Erzeugnisse und Leistungen, mit denen sich Devisen erwirtschaften ließen, hätte man gerne auf die Spezielle Produktion verzichtet. So wurden bis zum März 1990 verschiedene Konzeptionen für die weitere Abrüstung der NVA und die Umstellung von Rüstungsunternehmen auf die Herstellung ziviler Produkte entwickelt.

Noch am 16. März 1990 — zwei Tage vor der Volkskammerwahl — beschloss die Modrow-Regierung die Bildung eines Amtes für Abrüstung und Konversion als nationale Abrüstungsbehörde. Auch praktische Abrüstungsschritte wurden in dieser Zeit eingeleitet. So waren bis Ende Mai 1990 bereits 346 Kampfpanzer demilitarisiert und 230 Panzer für die Demilitarisierung vorbereitet worden. 21 dieser Fahrzeuge wurden für Verwendungen in der Volkswirtschaft sowie als Berge- und Räumfahrzeuge für Katastrophenfälle umgebaut. 50 Kampfflugzeuge wurden entweder verschrottet oder funktionsuntüchtig gemacht und anderen Zwecken zugeführt, zum Beispiel als Exponate für Museen. 27 Startrampen für den Einsatz operativ-taktischer Raketen wurden außer Dienst gestellt.

Die für die Abrüstung Verantwortlichen der Modrow-Regierung hatten — zunächst in Erwartung eines länger währenden Vereinigungsprozesses und einer weiteren Existenz der DDR im Rahmen einer Konföderation — das Schwergewicht auf eine volkswirtschaftlich abgestimmte, langfristige Konversion gelegt.

Mit dem Regierungswechsel im Frühjahr 1990 änderte sich an dieser generellen Orientierung offiziell zunächst nichts. Der von seinen westdeutschen Beratern betreute neue Minister für Abrüstung und Verteidigung Rainer Eppelmann forcierte nun jedoch vor allem die Umsetzung der bereits von der Vorgängerregierung beschlossenen Festlegungen zur Vernichtung von Militärtechnik. Das zielte — jenseits offizieller Verlautbarungen — nicht mehr nur auf die Abrüstung oder die Entlastung der DDR-Volkswirtschaft, sondern auf die sukzessive Ausschaltung der NVA als Machtfaktor im Land.

Kurz nach dem Regierungswechsel gingen fast alle politischen Akteure offiziell von der zumindest mittelfristigen Fortexistenz beider deutscher Staaten und ihrer Streitkräfte aus. So äußerte sich auch der neue Minister für Abrüstung und Verteidigung. Doch hinter der Fassade bürokratischer Betriebsamkeit wurden die Weichen für die Zerschlagung der NVA gestellt. Die neue DDR-Regierung meinte, die Streitkräfte und ihr Offizierskorps zunächst einhegen und verbal beruhigen zu müssen, um zu verhindern, dass von dieser Seite Widerstand gegen die Politik zur Demontage der DDR geleistet würde. Immer wieder tauchten zum Teil bewusst gestreute Gerüchte auf, die NVA könne mit einem Putsch die DDR übernehmen. Vernichtete man die Waffen, nahm man der Armee — vor allem dem Offizierskorps — die Existenzberechtigung. Die Befürchtungen des Ministers und seiner Berater erwiesen sich zwar als völlig unbegründet, doch die beschleunigte Aussonderung und Verschrottung von Bewaffnung und Ausrüstung schienen ein gut zu kommunizierender Einstieg in die Entsorgung der ganzen Armee zu sein.

Gegen Abrüstung und die Verringerung der Streitkräfte konnte angesichts der Veränderungen in der Welt niemand etwas haben. Scheinbar war nun der Zeitpunkt für den Genuss der volkswirtschaftlichen Entspannungsrendite gekommen. Um die Gemüter in den Führungsstäben der Armee und in den Kasernen zu beruhigen, wurde in der Öffentlichkeit ausgiebig über die Perspektiven für die Entwicklung einer umstrukturierten, reduzierten NVA und ihre Fortexistenz als Teil einer gesamtdeutschen Armee diskutiert. Und auch um die sozialen Belange der Berufssoldaten und Zivilbeschäftigten wollte man sich kümmern.

Die Verwertung des NVA-Sachvermögens sollte dafür finanzielle Spielräume schaffen. Eine vom Finanzministerium und dem Ministerium für Abrüstung und Verteidigung erarbeitete Beschlussvorlage für den Ministerrat der DDR vom Juli 1990 sah vor, dass „Veräußerungserlöse von NVA-Vermögenswerten (…) als Finanzierungsquelle für die Lösung der sozialen Fragen innerhalb der NVA und für die Bereiche der Konversion, die nur Aufwand erfordern und keine Erlöse bringen, genutzt werden (müssen).“

Diese Vorschläge blieben jedoch aus durchsichtigen Gründen in ministerialen Warteschleifen hängen, bis sie von den politischen Entwicklungen überrollt wurden.

Für den sozialen Bestandsschutz der NVA-Berufssoldaten und Zivilbeschäftigten, die mancher als privilegierte Stützen des in Auflösung befindlichen Staates ansah, mochte sich kaum einer der die DDR abwickelnden Politiker über allgemeine Absichtserklärungen hinaus einsetzen.

So scheiterten folgerichtig auch Versuche, entsprechende Festlegungen im Einigungsvertrag zu verankern. Am 18. Juli 1990 unterbreitete die Hauptabteilung Allgemeine Angelegenheiten der Abrüstung im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung Vorschläge für eine zeitlich über drei bis vier Jahre gestreckte, sozial verträgliche personelle Reduzierung der NVA, die in den Staatsvertrag zur Herstellung der Einheit einfließen sollten. Doch die Tatsache, dass der Staatsvertrag zweckentsprechend zum politischen Exitus eines der beiden Verhandlungspartner führte, hätte selbst bei Berücksichtigung dieser Vorstellungen im Vertragstext kaum etwas an der schließlich an der NVA exekutierten Auflösungspraxis geändert.

Mit den Unterschriften des Ministers für Abrüstung und Verteidigung, des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten und des Ministers für Wirtschaft der noch existierenden DDR wurde am 7. August 1990 eine Vorlage über die Bildung einer Regierungskommission für Abrüstung und Konversion bestätigt. Das Wirtschaftsministerium sollte für die „zivile Verwendung bisher militärisch genutzter Produktions-, Forschungs- und Dienstleistungskapazitäten sowie die Eingliederung von bisherigen Arbeitskräften bei Sicherung eines neuen marktfähigen Produktionsprofils der betreffenden Bereiche“ Sorge tragen und die Ministerien für Abrüstung und Verteidigung und des Innern „…bei der Organisation der Verwertung/Verwendung auszusondernder Militärtechnik und Bewaffnung durch Unternehmen der Industrie“ unterstützen.

Diese zunächst noch offiziell gültige Orientierung auf eine volkswirtschaftlich sinnvolle Verwendung frei werdender Mittel und Produktionskapazitäten im Interesse der DDR-Volkswirtschaft und der Ostdeutschen findet sich auch im Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990, das am 22. August vom Ministerrat der DDR bestätigt wurde. Demnach sollte ausgesondertes Militärvermögen der Treuhandanstalt übertragen werden und damit für Investitionen in der DDR zur Verfügung stehen.

Doch durch die Wirtschaft- und Währungsunion waren diese Festlegungen im Grunde schon bei ihrer Inkraftsetzung Makulatur und dienten in der Folgezeit eher als Nebelkerzen bei der Forcierung des Beitrittsprozesses. Die baldige deutsche Einheit im Blick, ging es den verantwortlichen Politikern der DDR offenkundig nicht mehr um eine längerfristig angelegte, volkswirtschaftlich ausgewogene Abrüstung und Reduzierung der NVA, sondern um die schnellstmögliche Beseitigung dieser politisch nicht gewollten Erblast.

Mit Befehl Nummer 31/90 vom 16. August 1990 über Maßnahmen zum Verkauf von Material und Ausrüstung aus den Beständen der NVA und der Einbeziehung privater Unternehmen in die Verwertung militärischer Ausrüstung wurde durch den Minister für Abrüstung und Verteidigung ein Verkauf von Sachwerten der NVA in Gang gesetzt, der bis zum 3. Oktober 1990 ein Umsatzvolumen von 600 Millionen bis zu einer Milliarde D-Mark erreicht haben soll.

Die am 30. August 1990 per Ministerbefehl erlassene Ordnung für die technische Abrüstung und Verwertung von Wehrmaterial der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR — Technische Abrüstungsordnung — legte, dieser Intention offenbar folgend, in Abschnitt 2 fest, dass für die technische Abrüstung und Verwertung des NVA-Wehrmaterials eine eigenständige Abrüstungsbehörde die Rechtsträgerschaft übernimmt. Diese Behörde wurde bevollmächtigt „(…) abzurüstendes Wehrmaterial und Objekte als Anteile in Verwertungsunternehmen einzubringen. Die Zwischenlagerung und Verwertung ausgesonderten Wehrmaterials kann staatlichen und privaten Unternehmen übertragen werden.“

Damit wurde bereits im Spätsommer 1990 der Weg für die Einbindung interessierter privatwirtschaftlich tätiger Unternehmen in den Vermarktungsprozess von NVA-Sachwerten frei gemacht. Im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung im Brandenburgischen Strausberg gaben sich Vertreter westdeutscher Verwertungs-, Konversions- und Rüstungsunternehmen die Klinke in die Hand, um an der bereits begonnenen und noch zu erwartenden massenhaften Vermarktung und Vernichtung von NVA-Wehrtechnik und Munition partizipieren zu können.

Allerdings erwies sich diese kommerzielle Betriebsamkeit nur als Vorspiel für die Geschehnisse nach dem Beitritt der ostdeutschen Länder zur Bundesrepublik.

Sehr schnell wurde klar, dass die internationalen Abrüstungsverpflichtungen (VKSE) der beiden deutschen Staaten vor allem durch die Vernichtung von NVA-Technik erfüllt werden würden, während die Bestände der Bundeswehr nach der Herstellung der staatlichen Einheit dadurch nicht wesentlich reduziert werden mussten.

Überdies: Der einseitige Abrüstungsprozess war mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Das versprach gute Geschäfte für jene westdeutschen Unternehmen, die beizeiten ihre Interessen anmeldeten und auf das hilfreiche Wirken ihrer Lobbyisten im Bundesministerium der Verteidigung rechnen konnten.

Und in der Tat: Die Reduzierungsverpflichtungen der nach dem 3. Oktober 1990 in Rechtsnachfolge der DDR handelnden, erweiterten Bundesrepublik bei Kampfpanzern, gepanzerten Kampffahrzeugen, Kampfflugzeugen oder Artilleriewaffen wurden fast vollständig durch die Aussonderung von NVA-Waffen erfüllt.

Allerdings mussten die Abrüstungsverpflichtungen nicht unbedingt durch Verschrottung, sondern durften auch durch den Verkauf konventioneller Waffen erfüllt werden. Wovon die Bundesrepublik aus Kostengründen intensiven Gebrauch machte.

Dadurch änderten sich die Zahlen der durch das vereinte Deutschland abzurüstenden Waffensysteme bis zum Inkrafttreten des KSZE-Vertrages im Jahr 1992. So kamen schließlich von insgesamt 2.566 auszusondernden Panzern 1.914 aus NVA-Beständen. Von 4.257 gepanzerten Kampffahrzeugen, die abzurüsten waren, trugen 4.145 das NVA-Hoheitskennzeichen. 1.344 Artilleriewaffen von 1.632 zu vernichtenden waren von der NVA übernommen worden. Und alle 140 durch die nun größere Bundesrepublik abzurüstenden Kampfflugzeuge sicherten bis 1990 den Luftraum der DDR.

Außerdem konnte die nun auf nur noch 370.000 Mann Truppenstärke festgelegte Bundeswehr auf die Waffen der NVA verzichten. Für 93 Prozent des DDR-Wehrmaterials hatte die Bundeswehr keine Verwendung. Als am 3. Oktober 1990 die Befehls- und Kommandogewalt über die mittlerweile ihres Führungspersonals beraubte NVA an den Bundesminister der Verteidigung überging, begann daher der massenhafte Verkauf von Kriegsgerät und sonstiger Ausrüstung der NVA auf Rechnung der Bundeswehr, was dem Abrüstungs- und Konversionsgedanken sowie dem Treuhandgesetz widersprach. Doch welche normative Kraft konnten die Gesetze eines Staates haben, der sich selbst abgeschafft hatte?

Eine exakte Bestandsaufnahme der NVA-Sachwerte fand nach dem 3. Oktober 1990 ebenso wenig statt wie eine ordnungsgemäße Übergabe und eine seriöse Darstellung des Marktwertes der übernommenen Bewaffnung und Ausrüstung. Wegen des anderen Wehrsystems und der schließlich durch den letzten Abrüstungs- und Verteidigungsminister der DDR und das Territorialkommando Ost der Bundeswehr eifrig betriebenen Entlassung höherer NVA-Offiziere sei eine Bestandserfassung angeblich nicht möglich gewesen.

Damit waren die durch die Vermarktung von NVA-Ausrüstung auf Rechnung der Bundesrepublik oder der Bundeswehr erwirtschafteten Erlöse einer öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen. NVA-Material wurde zum Nutzen der Bundesrepublik in 70 Staaten geliefert. Die im Auftrag der Bundeswehr agierende Firma VEBEG erzielte im letzten Quartal des Jahres 1990 mit dem Verkauf ausgesonderter NVA-Ausrüstungen 75 Millionen D-Mark Umsatz. Im Folgejahr waren es schon 121 Millionen Deutsche Mark.

Die Dimensionen der Geschäfte mit der Entsorgung der NVA und ihrer Ausrüstung lassen sich anhand einer Aufstellung des ausgesonderten und zu verwertenden Wehrmaterials der NVA aus dem Jahr 1991, also nach Übernahme der Befehls- und Kommandogewalt durch den Bundesminister der Verteidigung, nur erahnen. Die Zahlen belegen indirekt die Erfüllung der für beide deutsche Staaten geltenden VKSE-Verpflichtungen durch die einseitige Verschrottung von NVA-Waffensystemen.

Nicht nur mit der Verschrottung und Vermarktung von NVA-Technik und Ausrüstung öffneten sich für die Bundeswehr und für die von ihr beauftragten Unternehmen renditeträchtige Betätigungsfelder. Die Munitions- und Sprengstoffbestände erweckten ebensolche Begehrlichkeiten. Einer Aufstellung der Verwaltung Rückwärtige Dienste des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung zufolge, verfügte die NVA 1990 über Munitions- und Sprengstoffbestände in Höhe von 295.430 Tonnen.

Die Entsorgung von Munitionsbeständen der NVA wurde für etliche westdeutsche Unternehmen ein unerwartetes und sicher finanziertes Geschäft.

Insgesamt waren 105.548.752 Tonnen an Trägermitteln, Startrampen, Raketen und Munition zu entsorgen, wobei sich die beauftragten Unternehmen durchaus spezialisierten.

Nach Berechnungen von Wolfgang Neidhardt und Ludwig Marum ging es bei der Abwicklung der NVA unter Berücksichtigung des Alters und Zustandes der NVA-Bewaffnung und Technik um einen Wert zwischen 40 und 45 Milliarden D-Mark. Die beiden Zeitzeugen wissen, worüber sie reden — waren sie doch im Ministerium für Nationale Verteidigung beziehungsweise in der Staatlichen Plankommission der DDR für die militärökonomische Sicherstellung der DDR-Streitkräfte verantwortlich. Sie können kompetent einschätzen, was das Erbe der NVA wert war.

Der Zeitwert von Bewaffnung, Militärtechnik, Munition, Ersatzteilen, Zubehör, Immobilien, stationären Anlagen wie Häfen und Flugplatzeinrichtungen sowie von Lagerbeständen ist mit einem Betrag in Höhe von 150 bis 200 Milliarden D-Mark anzusetzen, wobei Immobilien und Bauten militärischer Zweckbestimmung mit etwa 100 Milliarden D-Mark zu Buche schlagen. Lagerbestände an Verpflegung, Bekleidung und Ausrüstung hatten, die Bestände der Staatsreserve nicht eingerechnet, einen Zeitwert von zehn bis 15 Milliarden D-Mark.

Der Beschaffungswert der von der Bundeswehr weiter genutzten NVA-Technik (darunter 24 Jagdbomber MiG-29, drei Raketenkomplexe Kub -SA-6, drei Raketenkomplexe OSA AK und zwei Raketenkomplexe Wega, 1.896 Fliegerabwehrraketen Strela-2M und 75 Fla-Raketen Igla, 892 Schützenpanzer BMP, 126 Transporthubschrauber und 21 Transportflugzeuge) wurde 1992 von der Bundesregierung mit zwei Milliarden D-Mark angegeben. Nach realistischen Berechnungen lag jedoch allein der Marktwert der hochmodernen MiG-29 bei über zwei Milliarden D-Mark. Die 24 MiG-29 wurden bei EADS mit Zusatztanks zur Erhöhung der Reichweite und mit neuen Navigationssystemen versehen. Die Maschinen bewährten sich bis 2003 im Jagdgeschwader 73 der Luftwaffe, das in Laage bei Rostock stationiert ist.

Wegen der guten Erfahrungen mit der Nutzung der MiG-29 gab es Überlegungen, diese Maschinen generell in der Luftwaffe einzuführen. Deutschland hätte so zu einem sehr günstigen Systempreis hochmoderne Jagdbomber erhalten, die sofort einsetzbar gewesen wären. Die Verhandlungen mit Russland scheiterten jedoch. Zum einen befürchtete man, sich im Bereich der Luftrüstung zu stark von Russland abhängig zu machen. Zum anderen sollten die Investitionen in neue Kampfflugzeuge dem Ausbau der europäischen Luftfahrtindustrie zugutekommen. Dabei ging es auch um Arbeitsplätze in den deutschen Unternehmen der EADS-Gruppe. Dass sich damit die Kosten für die Beschaffung neuer Maschinen massiv erhöhten und mit dem Eurofighter ein Flugzeug eingeführt wurde, das weder im Luftkampf erprobt noch technisch ausgereift war, wurde billigend in Kauf genommen. Nach Ausmusterung der 24 MiG-29 aus dem Bestand der Luftwaffe wurden sie für den symbolischen Preis von einem Euro pro Maschine im Jahr 2003 an Polen verkauft.

Die Kampfwerterhöhung der Bundeswehr durch Übernahme modernsten NVA-Gerätes kann ebenso wenig beziffert werden wie die nicht materiellen Effekte für die Weiterentwicklung westlicher Kampftechnik durch die Kenntnis konstruktiver Details und Leistungsparameter der Ausrüstung des einstigen Gegners. Das ist nur ein Teil des offenbar nicht unattraktiven militärökonomischen Erbes, das der Bundesrepublik Deutschland durch die Abwickelung der DDR zufiel. Das Ende der DDR und ihrer Streitkräfte bescherte der Bundesrepublik eine unverhoffte politische und finanzielle Rendite, die sich vor allem aus drei Quellen speiste:

Erstens: Die Bundesrepublik ist den Abrüstungsverpflichtungen beider deutscher Staaten vor allem durch die Verschrottung oder den Verkauf von NVA-Gerät und die weitgehende Auflösung der NVA nachgekommen. Ausrüstung, Bewaffnung und Personalbestand der Bundeswehr konnten somit ungeachtet aller ursprünglich für die Bundesrepublik allein geltenden Abrüstungsverpflichtungen weitgehend erhalten werden. Die ehemaligen DDR-Bürger haben mit den von ihrem Geld erworbenen NVA-Waffen indirekt den Bestandsschutz für Angehörige der Bundeswehr ermöglicht und ihren ganz speziellen Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens in den Kreisen der uniformierten Staatsdiener geleistet.

Zweitens: Die Bundesrepublik hat an NATO-Partner (auch in Spannungsgebieten) NVA-Kampftechnik und Ausrüstung geliefert. Ein bedeutender Teil der Militärhilfe für die USA, Israel, die Türkei, Frankreich und Ägypten im Zweiten Golfkrieg gegen den Irak (Operation Desert Storm) bestand aus unentgeltlich überlassenem NVA-Gerät. Die damalige Bundesregierung erkaufte sich das Wohlwollen der westlichen Führungsmacht durch die Übergabe von Schutzmasken, Wasserbehältern, mobilen Duschanlagen, Sanitätskraftwagen, Tankfahrzeugen und Pioniertechnik aus Beständen der NVA an die US-Army. Die Führung der amerikanischen Hightech-Armee hatte zwar dafür gesorgt, dass die Einheiten im Gefecht per Laptop und GPS geführt werden konnten, doch auf einen Schlagabtausch unter Einsatz von Massenvernichtungswaffen durch einen scheinbar zu allem entschlossenen Gegner war die Invasionsarmee offenbar nur unzureichend vorbereitet. Da kamen die Ausrüstungen der NVA für die ABC-Waffenabwehr — überwiegend aus DDR-Produktion — gerade recht.

Der deutsche Staat verschenkte DDR-Volksvermögen im Wert von etwa 740 Millionen D-Mark an seine Verbündeten zur Führung eines Krieges. Es war eine durch die Menschen in der DDR finanzierte Freikaufaktion der Bundesrepublik vom Druck der USA zu einer Beteiligung an dieser von Rohstoffinteressen der westlichen Supermacht befeuerten Kampagne.

Auch bei der Stärkung der Südflanke des NATO-Bündnisses in Gestalt der Türkei und Griechenlands setzte die Bundesrepublik auf von der DDR-Bevölkerung finanzierte NVA-Technik im Gesamtwert von 2,1 Milliarden D-Mark. Die türkische Armee profitierte von der Lieferung von 300 Schützenpanzerwagen BTR und SPW-60 PB, Schützenwaffen, Munition, Panzerfäusten RPG-7, Feldlazaretten, Tankfahrzeugen, Stahlhelmen und Pionierausrüstungen im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe. Diese Technik war in Filmberichten über den Einsatz der türkischen Armee gegen die kurdische Guerilla zu sehen — eine Verwendung dieser Ausrüstungen, die nach Aussage deutscher Politiker im Liefervertrag angeblich ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Wo der NATO-Partner Türkei versorgt wird, muss auch der regionale Rivale Griechenland bedacht werden. Die Lieferung von drei Fla-Raketenkomplexen OSA-AK mit 924 Raketen, 120 Fla-Selbstfahrlafetten Schilka, 500 Schützenpanzern BMP-1, verschiedenen Arten von Panzerabwehrlenkkomplexen mit entsprechenden Raketen, 158 Geschosswerfern RM-70 mit Munition, Schützen- und Panzerminen, Brückenlegegeräten sowie Rad- und Kettenzugmitteln durch die Bundesrepublik wirkte für das griechische Militär wie eine militärtechnische Frischzellenkur.

Wer hätte in den aufregenden Tagen des Wendeherbstes und des Jahres 1990 angesichts allgemeiner pazifistischer Schwärmerei über die nun mögliche Auflösung beider Militärblöcke gedacht, dass mit dem Geld der DDR-Bürger teuer erworbene Waffen zur militärtechnischen Korsettstange für NATO-Staaten werden würden?

Auch der Balkankrieg wurde offenbar zum Teil unter Einsatz von NVA-Waffen geführt. Lieferungen von Kampfpanzern, Schützenpanzerwagen, Artilleriesystemen und Kampfflugzeugen an Jugoslawien, Mazedonien und Kroatien waren mit Sicherheit nicht im Sinne der europäischen Abrüstungsvereinbarungen. Indonesien orderte im Rahmen regulärer Exportverträge 39 Kampf-, Landungs- und Versorgungsschiffe der DDR-Volksmarine mit einem Beschaffungswert von 1,7 Milliarden DDR-Mark, wobei der durch die Bundeswehr angegebene Zeitwert mit lediglich 187 Millionen D-Mark nicht nur deutlich unter dem Beschaffungswert in Mark der DDR, sondern auch unter dem internationalen Marktwert in Höhe von etwa 1,8 Milliarden D-Mark lag.

Weitere Exporte von NVA-Kriegsgerät (Kampfpanzer T-72, Schützenpanzer BMP, Artilleriesysteme, Sturmgewehre) gingen nach Schweden, Finnland und Belgien.

Drittens: Die Bundesrepublik hat verschiedenen Verbündeten modernste NVA-Technik zur Auswertung und Gegnerdarstellung für Trainingszwecke zur Verfügung gestellt.
Entsprechende Techniklieferungen gingen an Israel, die USA, Großbritannien, Frankreich und die Niederlande.

Israel erhielt Exemplare fast aller in der NVA genutzten Raketensysteme (Schiff-Schiff-, Luft-Luft-, Luft-Boden-Raketen, Gefechtsköpfe der Rakete Luna M, Panzerabwehrlenkraketen und Fliegerabwehrraketen). Hinzu kamen die Radar-, Laseraufklärungs- und Gefechtsfeldüberwachungssysteme der NVA, Freund-Feind-Kenngeräte, das Radar für die MiG-29, Feuerleitsysteme sowie Mittel der Funkgegenwirkung, die Fla-Selbstfahrlafette Schilka, Panzer- und Schützenminen, Minenräumgeräte und der Torpedo SAET-40.

Amerikanisches Militär und die Rüstungsindustrie der USA nutzten die günstige Gelegenheit für den Erwerb von NVA-Raketenkomplexen, Gefechtsleitelektronik, Funkstörgranaten, Panzer- und Schützenminen, Minenräumgeräten, der Fla-SFL Schilka, des Torpedos SAET-40, der Raketenstarteinrichtung PK-16, diverser Seeminen, des Marinehubschraubers MI-14, und des Flugzeuges MiG-29, wobei das besondere Interesse dem Triebwerk und dem mit einem integrierten elektronischen Visier ausgestatteten Pilotenhelm für dieses Flugzeug galt. Außerdem übergab die Bundesrepublik ein aus dem Bestand der 6. Volksmarine-Flottille übernommenes Kleines Raketenschiff Projekt 1241 (Tarantul) zu Forschungszwecken an die US-Navy, die sich für die hochmoderne Turbinenanlage, den Schiffskörper und die Raketentechnik dieses Waffensystems interessierte.

Panzer, Panzerhaubitzen, Geschosswerfer und andere Kampftechnik der NVA wurden an die USA in größerer Zahl zur Gegnerdarstellung kompletter Einheiten (etwa in Regimentsstärke) bei Gefechtsübungen geliefert.

An Großbritannien gingen Exemplare von Kampfschiffen der Volksmarine, Raketen, die Jagdbomber SU-22M4 und MiG-23BN, die Raketensysteme Luna M und Rubesh (Küstenraketensystem), der Torpedo SAET 40, Schiffsminen, Panzer- und Schützenminen sowie Minenräumgeräte, während der französische Warenkorb Panzerabwehrlenkraketen, Handfeuerwaffen, Nachrichtensysteme und den Raketenkomplex Luna M enthielt. Die Niederlande beschränkten sich — vergleichsweise bescheiden — auf die technische Auswertung der Schiff-Schiff-Raketen und des Torpedos SAET 40.

Diese Beispiele verdeutlichen zweierlei:

Erstens zeigte sich die Bundesregierung gerne spendabel, wenn es um die nicht mehr benötigten Waffen und Ausrüstungen der NVA ging.

Die Ostdeutschen sorgten ungewollt mit den von ihrem Geld beschafften NVA-Waffen dafür, dass die deutsche Regierung Partnern in aller Welt gefällig sein konnte.

Das offen zuzugeben hätte allerdings nicht in das kommunikationspolitische Konzept der Bundesregierung gepasst.

Zweitens bemühte sich die Bundesregierung in ihren Verlautbarungen immer, den Wert der übernommenen NVA-Technik und die Erlöse aus den Waffenexporten möglichst niedrig zu beziffern.

Nichts, was die Menschen dieses untergegangenen Staates unter vielen Entbehrungen geschaffen hatten, sollte im öffentlichen Bewusstsein Bestand behalten. Die ostdeutschen Neubürger sollten nicht zu viel Selbstbewusstsein entwickeln.

Was zählten schon ihre Lebensleistungen, da sie doch in einer Diktatur erbracht worden waren. Politisch erwünscht waren die retrospektive Pauschalverurteilung der DDR durch die Ostdeutschen und die Dankbarkeit für die Transferleistungen des Bundes. Eine faire Eröffnungsbilanz der nun größeren Bundesrepublik, die den Wert des NVA-Sachvermögens angemessen berücksichtigt hätte, wäre in diesem Zusammenhang kontraproduktiv gewesen.

1990 verfügte die NVA über eingelagerte Bekleidung und persönliche Ausrüstung im Wert von etwa 2,2 Milliarden D-Mark. Durch den Verkauf dieses Materials zu Schleuderpreisen erzielte die Bundesrepublik lediglich Einnahmen in Höhe von 17,3 Millionen D-Mark. Die Gewinnspanne für die Wiederverkäufer dürfte beträchtlich gewesen sein. Auch der nicht näher zu benennende Erlös aus dem Verkauf von 27 nichtmilitärischen Flugzeugen der NVA, von 86 Marinefahrzeugen und sechs Kriegsschiffen, 55.000 Kraftfahrzeugen und 67.570 Handfeuerwaffen im In- und Ausland durch das im Auftrag der Bundeswehr handelnde Unternehmen VEBEG kam nicht den Menschen in den neuen Bundesländern zugute.

Der eilige Ausverkauf von NVA-Technik und Ausrüstung zeugt von der Absicht, das ungeliebte Erbe möglichst schnell loszuwerden. Auf die Chance, durch eine strategisch weitsichtige Marktbearbeitung möglichst hohe Erlöse zu realisieren, wurde dabei vorsätzlich verzichtet. Verwunderlich ist das nicht. Handelte es sich doch um Vermögen, das der Bundesrepublik ohne eigenen Aufwand zugefallen war. „Was nichts kostet, ist nichts wert.“ So wurden die militärischen Sachwerte der untergegangenen DDR durch die Bundesregierung verschleudert, während man öffentlich die Höhe der Transferzahlungen für die Neuen Länder beklagte.



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