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Unfassbare Gewaltexzesse

Unfassbare Gewaltexzesse

Auf Befehl Hitlers begingen Sondereinsatzkommandos Massaker an der russischen Zivilbevölkerung. Exklusivabdruck aus „Geißel der Menschheit“.

Die Ungeheuerlichkeit der deutschen Kriegsverbrechen in Polen kann man nur richtig beurteilen, wenn man sich über das Ziel im Klaren ist, das die deutsche Verwaltung verfolgte. Die ursprüngliche Direktive, mit der Hans Frank die Verwaltung dieses unglücklichen Landes übernahm, sah, wie er selbst sagte, vor, Polens wirtschaftliche, kulturelle und politische Struktur in einen Schutthaufen zu verwandeln. Er zweifelte nicht daran, dass seine Instruktionen wörtlich zu nehmen waren, denn er schrieb in sein Tagebuch:

„Wenn ich zum Führer käme und ihm sagen würde: ‚Mein Führer, ich melde, dass ich wieder 150.000 Polen vernichtet habe‘, dann würde er antworten: ‚Schön, wenn es notwendig war‘.“

Der Wahlspruch der Nazis lautete eben: „Kriegsräson geht vor Kriegsmanier.“ Die Verbrechen, welche die Deutschen in Polen gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges und gegen die Menschlichkeit begingen, waren durch nichts gerechtfertigt. Sie waren das natürliche Produkt der Ideologie und der Pläne der Nazis, und ihre Urheber stellten sich damit außerhalb der europäischen Zivilisation.

Als Hitler im Juni 1941 in die Sowjetunion einfiel, kam damit wieder einmal die bekannte Parole des deutschen Imperialismus, der „Drang nach dem Osten“, zur Geltung. „Braucht man in Europa neues Territorium“, hatte Hitler seinerzeit in Mein Kampf geschrieben, dann kann dies im Großen und Ganzen nur auf Kosten Russlands geschehen, dann muss sich das neue Reich wieder auf der Straße der einstigen Ordensritter in Marsch setzen, um mit dem deutschen Schwert dem deutschen Pflug die Scholle, der Nation das tägliche Brot zu geben.

Weizen, Kohle und Öl aus der Ukraine und dem Kaukasus, Nickel von der Halbinsel Kola, all diese lebenswichtigen Mittel der Kriegführung lockten dort, und Hitler-Deutschland brauchte sie so dringend. Dass die Naziaggression nicht im Osten begann, lag, wie Hitler seinen Generälen auf einer Konferenz im November 1939 erklärte, „am Zwang der Ereignisse“. Aber die Beute winkte nach wie vor, und der Zeitpunkt zum Zugreifen war nur verschoben worden.

Der Krieg gegen die Sowjetunion wurde mit größerer Brutalität und Barbarei als irgendein anderer Feldzug geführt. In einer Anzahl von Kriegsverbrecherprozessen behaupteten deutsche Anwälte, die Haager Konvention habe für den Krieg zwischen der UdSSR und Deutschland keine Gültigkeit gehabt. Das Argument, das dabei geltend gemacht wurde und bei dem man sich auf zwei obskure russische Verfasser völkerrechtlicher Abhandlungen stützte, geht dahin, dass die Vorstellung von einem international gültigen natürlichen Recht viele Jahre hindurch von der UdSSR abgelehnt worden sei. Alle modernen sowjetischen Juristen unterstreichen indessen sowohl die Realität als auch die Gültigkeit des Völkerrechts (1).

Außerdem können die Unterzeichnerstaaten nur durch einen ausdrücklichen Akt der Kündigung von der Haager Konvention zurücktreten. Die niederländische Regierung, die das Verzeichnis der Unterzeichnerstaaten führte, hatte von der Sowjetunion niemals eine solche Kündigung erhalten, und noch im Jahre 1939 übermittelte sie allen in Frage kommenden Staaten, darunter dem Deutschen Reich, eine Liste der Signatarmächte, auf der auch die Sowjetunion stand und die niemals angefochten wurde (2).

Als diese Frage vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zur Sprache kam, nahm das Gericht wie folgt Stellung:

Es ist (…) geltend gemacht worden, dass die Haager Konvention auf diesen Fall keine Anwendung finde, und zwar wegen der „Allbeteiligungsklausel“ in Artikel zwei der Haager Konvention vom Jahre 1907 (…).

Nach Ansicht des Gerichtshofes ist es nicht notwendig, diese Frage zu entscheiden. Die in der Konvention niedergelegten Landkriegsregeln stellten zweifellos einen Fortschritt gegenüber dem zur Zeit ihrer Annahme bestehenden Völkerrecht dar. Doch enthielt die Konvention den ausdrücklichen Vermerk, dass es sich um einen Versuch handle, die allgemeinen Gesetze und Gebräuche des Krieges einer Neuordnung zu unterziehen, die die Konvention auf diese Weise als damals bestehend anerkannte. Im Jahre 1939 wurden die in der Konvention niedergelegten Regeln von allen zivilisierten Völkern anerkannt und als Zusammenstellung der Kriegsgesetze und -gebräuche betrachtet (…).

Der Barbarossabefehl vom 13. Mai 1941, der den deutschen Befehlshabern einen Monat vor dem Beginn der Offensive gegen die Sowjetunion erteilt wurde, ließ keinen Zweifel an den Methoden, durch die das überfallene Territorium unterjocht werden sollte. Er sah vor, Vergehen feindlicher Zivilisten rücksichtslos zu ahnden; vermutliche Rechtsbrecher waren einem Offizier vorzuführen, von dessen Entscheidung es abhing, ob sie erschossen wurden oder nicht, und gegen Ortschaften, in denen Partisanenangriffe stattgefunden hatten, sollten Kollektivrepressalien durchgeführt werden. Dieser Befehl wurde großzügig ausgelegt, und in einem Falle erschoss man in Ausführung seiner Bestimmungen ein 16-jähriges russisches Mädchen, weil es ein deutschfeindliches Lied gesungen hatte.

Von dem Augenblick an, als die deutschen Truppen in die Sowjetunion eindrangen, bis zur Vertreibung des letzten Nazis wurden überall, wo deutsche Soldaten oder SS-Männer ihren Fuß hinsetzten, von der deutsch-sowjetischen Grenze bis Smolensk, von Smolensk bis Stalingrad, von Stalingrad bis zur Krim und von dort bis Charkiw, Verbrechen von unvorstellbarer Brutalität an Greisen, Frauen und Kindern begangen. Ihre Zahl ging in die Tausende. Das Aufgebot an Mordinstrumenten war reichhaltig, die Technik variierte, aber das System war glänzend organisiert und wurde von höchster Stelle aus gelenkt.

Als man später die Gräber, in denen die Opfer der Deutschen lagen, öffnete und die Leichen exhumiert und von Sachverständigen für gerichtliche Medizin untersucht wurden, stellte sich, wie einer der sowjetischen Ankläger im Nürnberger Prozess dem Gericht erklärte, heraus, dass die Methoden der Tötung überall dieselben waren, obgleich die Begräbnisstätten oft Tausende Kilometer voneinander entfernt lagen und die Hinrichtungen von verschiedenen Personen ausgeführt wurden. Die Schusswunden befanden sich stets an denselben Körperstellen.

Aber das war noch nicht alles. Auch die Methode, die Massengräber als Panzer- oder Laufgräben zu tarnen, war überall dieselbe, und stets mussten sich die Opfer, wenn sie an der Hinrichtungsstätte anlangten, ausziehen und mit dem Gesicht nach unten in die fertigen Gruben legen. Sobald eine Lage Menschen erschossen war, wurde sie mit Ätzkalk bedeckt, und die zweite Gruppe der Opfer musste sich entkleiden und darauflegen. Überall war es dasselbe System, ob in den Sümpfen Weißrusslands oder in den Bergen des Kaukasus.

Bei dieser massenweisen Abschlachtung von Menschen handelte es sich nicht um Exzesse undisziplinierter deutscher Einheiten oder Formationen, geschweige denn einzelner Offiziere und Soldaten; sie war vielmehr Ausdruck der wohlerwogenen Politik der Hitlerregierung, die vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten bewusst geplant und dann auf Grund von Befehlen gewissenhaft in die Praxis umgesetzt wurde.

Um diese Politik zu verwirklichen und diese Pläne auszuführen, war es nicht nur erforderlich, dass die Nazis an die niedrigsten Instinkte ihrer Truppen appellierten und sie aufwiegelten, unschuldige Zivilisten zu ermorden und jeder Form von Brutalität und Gewalttätigkeit auszusetzen; es war darüber hinaus notwendig, Sondereinheiten für die praktische Arbeit auszubilden und bekanntzugeben, dass ihre Verbrechen keine Bestrafung nach sich ziehen würden. Die vorgesehene Aufgabe war so widerwärtig und empörend, dass sie nur von Menschen ohne Gefühl, ohne Mitleid und ohne Gewissen ausgeführt werden konnte.

Vor dem Krieg war in Deutschland zwar viel, aber doch noch nicht genug getan worden, um die Menschen von den, wie Hitler sagte, „demütigenden Fesseln zu befreien, die ihnen durch die Schimäre des Gewissens und der Moral auferlegt wurden“, und so war die Wehrmacht überall in der Sowjetunion von Formationen pervertierter Kreaturen — den Einsatzkommandos — begleitet, die die eigentliche Schmutzarbeit übernehmen sollten.

Nach einem Befehl Hitlers konnte kein deutscher Soldat für irgendein Vergehen an sowjetischen Bürgern vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Er konnte notfalls von seinem Kommandeur bestraft werden. Oft erhielten die örtlichen Kommandeure weitgehende Vollmachten zur Durchführung von kollektiven Strafmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung. Sie konnten Dörfer und Städte niederbrennen, ohne das normale Requirierungsverfahren Vorräte und Vieh beschlagnahmen und jeden beliebigen Einwohner verhaften und zur Zwangsarbeit nach Deutschland deportieren lassen.

Es wurde bereits erwähnt, dass Repressalien irgendwelcher Art, soweit sie nach dem Völkerrecht überhaupt zulässig sind, nur dann ergriffen werden sollen, wenn alles versucht worden ist, um auf anderem Wege Genugtuung zu erlangen; aber auch dann muss zuvor auf sehr hoher Ebene Rücksprache genommen werden. Niemals sollten irgendwelche Repressalien auf die Verantwortung eines untergeordneten Kommandeurs ergriffen werden. Gleich zu Beginn des Feldzuges gegen die Sowjetunion erhielten die örtlichen Kommandeure jedoch sehr weit gehende Vollmachten.

Das Prinzip, dass Kriegsverbrechen an sowjetischen Bürgern keinerlei Disziplinarverfahren gegen den Täter nach sich ziehen sollten, wurde vom deutschen Oberkommando unablässig im Auge behalten. Als Hitler erfuhr, dass gewisse Wehrmachtsangehörige für Grausamkeiten, die sie bei Operationen gegen Partisanen verübt hatten, zur Rechenschaft gezogen worden waren, wies er Keitel an, eine weitere Direktive zu dieser Frage herauszugeben. In dieser Direktive wurde erklärt, dass man der Gefahr bald nicht mehr Herr werden könne, wenn die Unterdrückung der Partisanenbewegung im Osten nicht mit den brutalsten Mitteln erfolge.

„Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg führt (…).“

Kein Deutscher, hieß es, dürfe für Gewalttätigkeiten bei der Bekämpfung der Partisanen oder ihrer Verbündeten disziplinarisch oder gerichtlich belangt werden. Mit dieser Direktive wurde dem deutschen Soldaten in der Sowjetunion ein Freibrief für Vergewaltigung und Mord ausgestellt, und er machte vollen Gebrauch davon. All diese Befehle wurden an die Truppe weitergegeben, und die untergeordneten Kommandeure gaben eigene Instruktionen dazu heraus. Am 12. Juni erließ von Manstein als Anhang zu einem seiner Operationsbefehle eine Direktive für das „Verhalten der Truppe im Osten“. Darin wurde darauf gedrungen, rücksichtlose Maßnahmen gegen „bolschewistische Hetzer, Freischärler, Saboteure und Juden“ zu ergreifen.

In der deutschen Armee gab es sogar Kurse, in denen Rücksichtslosigkeit gegenüber der Bevölkerung der besetzten Gebiete gelehrt wurde.

Ein Gefreiter des Sonderbataillons „Altenberg“, das aktiv an den Gräueln der deutschen Truppen in der Stadt und dem Gebiet Charkiw beteiligt war, berichtete, dass er als Teilnehmer eines solchen Lehrganges Vorträge von höheren Offizieren der Geheimen Feldpolizei gehört hatte, die erklärten, das russische Volk bestehe aus Untermenschen; es müsse in seiner Mehrheit vernichtet werden, und alle, die geschont würden, sollten von den Deutschen als Sklaven benutzt werden. „Diese Instruktion“, fuhr der Soldat fort, „stand im Einklang mit der Politik der deutschen Regierung gegenüber den Völkern der besetzten Gebiete und wurde, das muss zugegeben werden, von jedem Wehrmachtsangehörigen, auch von mir selbst, in die Praxis umgesetzt.“

Es gab auch eine besondere Schulung für diejenigen, die dazu ausersehen waren, die Todesmaschinerie in den Vernichtungslagern zu beaufsichtigen. So wurden in einem Lager nach den Aussagen eines Russen namens Manusewitsch während seiner dortigen Haftzeit zehntägige Sonderkurse für Leichenverbrennung abgehalten. Die Teilnehmer waren gewöhnlich Offiziere und Oberfeldwebel. Chefinstrukteur war ein Oberst Schallok, der über große Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügte. Dort, wo die Leichen verbrannt wurden, erläuterte er das Verfahren und erklärte auch die Aufstellung einer Knochenmahlmaschine.
Man benutzte sogar russische Kinder als lebende Ziele für die Schießübungen der Hitlerjugend.

Eine Französin namens Ida Vasso, die während der deutschen Besetzung in Lwiw ein Altersheim für Franzosen leitete, erklärte, sie habe das selbst gesehen, und ihre Aussage wurde durch gründliche Nachforschungen bestätigt. Die betreffende Untersuchungskommission erklärte in dem Bericht über ihre Ermittlungen, dass die Deutschen in Lwiw „weder Männer, Frauen noch Kinder schonten. Die Erwachsenen wurden einfach an Ort und Stelle getötet, und die Kinder stellte man der Hitlerjugend zu Zielübungen zur Verfügung.“ Am 30. Juni 1941 rückten die Deutschen in Lwiw ein, und am nächsten Tag begannen sie mit dem Gemetzel. Nachdem sie Hunderte von Menschen umgebracht hatten, veranstalteten sie in einem Bogengang eine Ausstellung der Ermordeten. Die verstümmelten Leichen, in der Hauptsache Frauen, wurden längs der Häusermauern zur Besichtigung ausgelegt. Das Glanzstück dieser makabren Schau war die Leiche einer Frau, der man mit einem deutschen Bajonett ihr Baby an die Brust gespießt hatte.

Aber nicht nur die Hitlerjugend benutzte Kinder für ihre Zielübungen. In einem kleinen Dorf im Bezirk Krasnaja Poljana stellte ein Trupp betrunkener deutscher Soldaten einen zwölfjährigen Knaben auf die Veranda eines Hauses und schoss mit einer Maschinenpistole nach ihm. Von Kugeln durchlöchert, brach der Junge zusammen. In einem anderen Dorf banden deutsche Soldaten der 25 Jahre alten schwangeren Frau eines russischen Soldaten die Hände zusammen und vergewaltigten sie. Dann schnitten sie ihr die Kehle durch und durchbohrten ihr beide Brüste mit Bajonetten.

In Rostow spielte ein 15-jähriger Junge im Hof der elterlichen Wohnung mit seinen Tauben. Einige deutsche Soldaten, die zufällig vorbeikamen, drangen ein und stahlen ihm die Vögel. Als der Junge protestierte, brachten ihn die Diebe zur nächsten Straßenecke, wo sie ihn erschossen und ihm so lange auf dem Gesicht herumtrampelten, bis es unkenntlich war. In der Nähe von Smolensk erschossen die deutschen Truppen bei ihrem ersten Einmarsch etwa 200 Jungen und Mädchen im schulpflichtigen Alter, die auf dem Feld bei der Ernte halfen; zuvor war eine Anzahl der Mädchen fortgeschleppt worden, um die Gelüste der Offiziere zu befriedigen.

Die brutalen Überfälle, die die Soldaten in den ersten Monaten der Invasion auf Frauen verübten, erinnern an die Zeit, als Attila, die Geißel Gottes, mit seinen Hunnenhorden in Gallien hauste.

In dem ukrainischen Dorf Borodajiwka entging nicht eine Frau der Vergewaltigung. In Beresiwka wurden alle weiblichen Einwohner zwischen sechzehn und dreißig Jahren fortgeschleppt, und in Smolensk richtete der deutsche Kommandant in einem Hotel ein Offiziersbordell ein, in dem dann eine große Anzahl ehrbarer Frauen zur Prostitution gezwungen wurde. In einer Textilfabrik in Lwiw wurden 32 Frauen von den angreifenden Truppen zuerst vergewaltigt und dann ermordet. Eine Anzahl Mädchen wurde in den Stadtpark geschleift und brutal vergewaltigt; einem alten Geistlichen, der einzugreifen versuchte, rissen die Deutschen das Priestergewand herunter, versengten ihm den Bart und erstachen ihn dann mit Bajonetten. Bei Borissow in Weißrussland versuchten 75 Frauen beim Herannahen der Deutschen zu flüchten; sie wurden jedoch gefasst und zum großen Teil vergewaltigt. Auch ein 16-jähriges Mädchen wurde von einer Gruppe Soldaten in den Wald geschleppt und vergewaltigt. Dann schnitt man ihm vor den Augen einer anderen Russin die Brüste ab, nagelte es an einen Baum und ließ es dort verbluten.

Das war die Folge davon, dass man diesen Leuten im Voraus volle Straffreiheit für ihre Verbrechen zugesichert hatte. Die Ergebnisse entsprachen ganz den Absichten und Plänen ihrer Herren. Aber die Vergewaltigung der Frauen ist nur ein Teil der Geschichte. In vielen Städten und Dörfern veranstalteten die Deutschen bei ihrem ersten blitzartigen Durchbruch Massaker großen Stils. So wurden in einem Dorf alle Greise und Jünglinge erschossen und die Häuser bis auf den Grund niedergebrannt; in einem anderen trieb man alle alten Leute beiderlei Geschlechts gemeinsam mit den Kindern wie Vieh in die Scheune einer Kollektivwirtschaft, sperrte sie dort ein und ließ sie bei lebendigem Leibe verbrennen; in einem dritten Dorf pferchten die Deutschen 68 Menschen in eine kleine Hütte, deren Türen und Fenster dicht verschlossen blieben, bis alle Insassen erstickt waren; in einem vierten Dorf sperrten sie hundert friedliche Bürger zusammen mit einer Anzahl verwundeter Soldaten der Roten Armee in die Kirche, die dann in die Luft gesprengt wurde.

Und doch waren das alles noch relativ kleine Gräuel im Vergleich zu den Massakern, die die Deutschen als „Großaktionen“ bezeichneten und die sie unter anderem in Kiew und Rostow veranstalteten. In Kiew, der Hauptstadt der Ukraine, folterten und ermordeten sie in den ersten Tagen nach ihrem Einmarsch 52.000 Männer, Frauen und Kinder, darunter zahlreiche Juden. Viele dieser Juden wurden auf den jüdischen Friedhof getrieben und nackt ausgezogen und geprügelt, ehe man sie erschoss.

In Rostow brachten die Deutschen während ihres zehntägigen Aufenthalts viele Tausend Einwohner um; 48 von ihnen wurden durch Maschinengewehrfeuer vor dem Gebäude der Eisenbahnverwaltung getötet; rund sechzig wurden auf dem Weg durch die Straßen erschossen und 200 auf dem armenischen Friedhof ermordet. Als die Deutschen von den sowjetischen Truppen nach kurzer Zeit wieder aus der Stadt vertrieben wurden, drohten sie, „bei der Rückkehr“ blutige Rache an der Bevölkerung zu nehmen.



Quellen und Anmerkungen:

(1) Oberst Prokowski stellte als Vertreter der sowjetischen Anklagebehörde im Nürnberger Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher zu dieser Frage fest: „Hitler verzerrte bewusst die Tatsachen, denn es ist allgemein bekannt, dass die Sowjetunion alle Verpflichtungen auf sich genommen hatte, die sich aus den Haager Konventionen ergaben. Selbst im Strafrecht der Sowjetunion werden die Rechte der Kriegsgefangenen, und zwar im Einklang mit den Normen des Völkerrechts, unter Schutz genommen.“ (Anmerkung des Verlags).
(2) In einer Note an die Regierung der Niederlande hat die Sowjetunion am 7. März 1955 noch einmal ausdrücklich bekräftigt, dass sie die von Russland ratifizierten Haager Konventionen und Deklarationen anerkennt. (Anmerkung des Verlags).

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