Hier zunächst die offizielle Darstellung: Am Abend des 19. Dezember 2016 gegen 20 Uhr soll ein Sattelschlepper der Marke Scania R450 in die Menschenmenge des Weihnachtsmarkts am Breitscheidplatz in Berlin hineingerast sein. Der Lkw soll den Tod von 12 Menschen verursacht und mehr als 50 Menschen verletzt haben. Das Ereignis wurde kurz danach als vorsätzliche Tat, sprich als Terrorattentat eingestuft. Der Fahrer des Fahrzeugs soll geflüchtet sein. Auf dem Beifahrersitz wurde der ursprüngliche polnische Fahrer des Lasters tot aufgefunden. Die Polizei verhaftete zuerst einen jungen Asylanten aus Pakistan, ließ ihn aber am nächsten Tag wegen fehlender Beweise frei. Erst an diesem Folgetag wurden im Lkw auch persönliche Papiere eines jungen tunesischen Mannes namens Anis Amri entdeckt. Amri wurde daraufhin in ganz Europa gesucht und am 23. Dezember von der italienischen Polizei außerhalb Mailands bei einer Schießerei getötet.
Stimmt diese Beschreibung?
Keine glaubhafte Bekennermeldung
Der sogenannte Islamische Staat soll sich am 20. Dezember 2016 durch die fiktive Nachrichtenagentur Aamaq zum Ereignis in Berlin bekannt haben. Da eine Fiktion nicht Meldungen verschicken kann, wurde diese Meldung wie üblich von der SITE Intelligence Group – einer US-israelischen Firma mit geheimdienstlichen Beziehungen – an die Medien weitergeleitet.
Der sogenannte Islamische Staat soll darüber hinaus, wieder durch Aamaq, am 23. Dezember 2016 eine Videobotschaft des mutmaßlichen Täters Amri veröffentlicht haben. Das Video befindet sich auf der Webseite der britischen Zeitung Mail Online. Das Video zeigt einen jungen Mann, der Arabisch spricht und dem sogenannten IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi die Treue schwört. Die Aufzeichnung – zwei Minuten und 42 Sekunden lang – zeigt ihn Kopfhörer tragend, während er zur Kamera spricht. Er ist an seiner Aussage nicht besonders interessiert, sondern rezitiert, was ihm jemand vermutlich durch die Kopfhörer zuflüstert. Er blickt gelangweilt von Zeit zu Zeit hin und her. Nichts von einer spontanen, emotionalen oder von Hass erfüllten Aussage. Von einer Bekennermeldung ist hier keine Rede.
Der mutmaßliche Täter kann nicht angeklagt werden
Die italienische Polizei meldete, dass ein Mann am 23. Dezember 2016 um 3 Uhr morgens nahe des Bahnhofs Sesto San Giovanni bei Mailand bei einer Schießerei mit der Polizei getötet worden sei. Zeugen gab es keine. Er soll vor seinem Tod die übliche „Visitenkarte“ hinterlegt, nämlich „allahu akbar“ gerufen haben. Der italienische Premier Paolo Gentiloni gratulierte den zwei Polizeibeamten, Cristian Movio, 36, und Luca Scatà, 29, für die Tötung des Mannes. Die deutsche Bundesregierung behauptete am selben Tag, dass der getötete Mann in Mailand der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz war. Innenminister Thomas de Maizière erklärte sich nach der Tötung „erleichtert“. Es war tatsächlich eine Erleichterung für die deutschen Behörden, denn mit Amris Tod brauchte die Bundesanwaltschaft seine Schuld nicht mehr gerichtlich nachzuweisen. Tote Menschen sprechen nicht und können staatliche Beschuldigungen nicht widerlegen.
Islamistische Täter hinterlassen immer einen Ausweis
Seit dem 11. September 2001 hinterlassen sogenannte islamistische Terroristen immer Ausweise am Tatort, um den feindlichen Ermittlern die Arbeit zu erleichtern. Auch in Berlin. Im Lkw sollen eine deutsche Duldungsbescheinigung, ein Handy und Fingerabdrücke gefunden worden sein. Die Duldungsbescheinigung soll „im Fußraum“ oder „unter dem Fahrersitz“ gelegen haben. Laut Bild-Zeitung und Süddeutsche Zeitung soll der Täter Gegenstände im Laster hinterlassen haben „mit dem Bestreben [...], der Nachwelt als Held in Erinnerung zu bleiben“. Allerdings war er offensichtlich nicht daran interessiert, erkannt und erfasst zu werden, denn er ergriff – laut offiziellen Angaben – die Flucht, und die Duldungsbescheinigung wurde auf den Namen Ahmed Almasri – Achmed, der Ägypter – ausgestellt. Noch Fragen?
Der Berliner Zeitung zufolge soll im Führerhaus des Lkws auch „blutverschmierte Kleidung“ gefunden worden sein. Der Blutfund im Führerhaus soll die Polizei zur Vermutung verleitet haben, dass Amri schwer verletzt war. Daher wurden Scharen von Polizisten zu allen Spitälern in Berlin und Brandenburg geschickt, um ihn zu suchen!
Auch zur Fundzeit gab es widersprüchliche Meldungen. Zunächst wurde nichts von diesen Gegenständen berichtet, obwohl Abbildungen zeigen, dass die herbeigerufenen Beamten das Führerhaus sofort untersuchten.
Die Welt meldete am 20. Juni 2017 unter Berufung auf die Berliner Polizei, die Ermittler hätten erst am 20. Dezember 2016 „zwischen 15 und 16 Uhr“ bei einer „genaueren Untersuchung der Lkw-Fahrerkabine“ eine Geldbörse mit einem Duldungsschreiben der Ausländerbehörde im nordrhein-westfälischen Kleve gefunden.
Kommentatoren der Medien äußerten ihre Zweifel, dass die Gegenstände des mutmaßlichen Täters erst am Tag nach dem Ereignis entdeckt worden sind. Ein Journalist des Bund versuchte diese Verspätung wie folgt zu erklären:
„Grund für die späte Durchsuchung der Fahrerkabine: Spürhunde sollten dort den Geruch des Verdächtigen aufnehmen. Um diesen nicht zu verderben, war das Führerhaus zunächst versiegelt und nicht gründlich durchsucht worden.“
Der Tagesspiegel hatte eine bessere Erklärung: Die Ermittler hätten den zerstörten Lkw durchsucht, „soweit das in der Dunkelheit möglich ist“.
Die Behörden hätten sich diese peinlichen Erklärungen sparen können, denn schon am 19. Dezember um 22.16 Uhr, also zwei Stunden nach dem mutmaßlichen Angriff, twitterte Pegida-Gründer Lutz Bachmann: „Interne Info aus Berliner Polizeiführung: Täter tunesischer Moslem. Dass der Generalbundesanwalt übernimmt, spricht für die Echtheit.“ Bachmann wollte den Namen seines Informanten nicht preisgeben. Verständlich. Als er Probleme witterte, witzelte er: „Liebe Presse, ich gebe es zu, ich hatte natürlich nur meine Glaskugel und keinen Informanten!“ und schrieb auf Twitter: „Und jetzt bitte Ruhe geben, ok?“ Er bestätigte durch seine Meldung, dass die Identität des Sündenbocks (Amri), schon am Abend des Ereignisses (und wahrscheinlich früher) bekannt war.
Ein Altbekannter der Polizei und der Sicherheitsdienste
Bereits am 21. Dezember 2016 berichtete Der Tagesspiegel:
„Polizei und Justiz hatten Anis Amri im Visier. Der Mann gilt schon länger als hochgefährlich. Im Februar 2016 sei er als ‚Gefährder’ eingestuft worden, heißt es aus Sicherheitskreisen. Damit zählt Amri zu den heute mehr als 540 Islamisten, denen die Behörden alles zutrauen, bis hin zum Anschlag. Und im Fall des Tunesiers war der Verdacht offenbar so stark, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat einleitete. […] Der Tunesier sei im Herbst untergetaucht, möglicherweise habe er sich in Berlin bei anderen Salafisten versteckt. Es sei unmöglich, die rasch wachsende Szene komplett im Blick zu behalten. Zumal der Tunesier, wie es Innenminister Jäger ausdrückt, ‚hochmobil’ war.“
Zu diesem Zeitpunkt konnten Leitmedien schon ganze Bänder über Amris Lebenslauf publizieren und beriefen sich auf polizeiliche Quellen. CNN schlug seine Konkurrenten in Sachen inszenierte Aufklärung bei weitem: Schon am 22. Dezember 2016, also drei Tage nach dem Berliner Ereignis, meldete der US-amerikanische Sender, er hätte aus Deutschland einen 345-Seiten langen Ermittlungsbericht über das Terrornetz hinter dem Berliner Anschlag erhalten. CNN scheint offenbar Sonderprivilegien bei den deutschen Geheimdiensten zu genießen.
Amri wurde nicht nur von den Behörden observiert, sondern wurde auch von V-Leuten, einem des LKA und einem des Verfassungsschutzes, verwöhnt. Einer der V-Männer agierte als Amris Chauffeur.
Wahrheitsliebe Made in Germany
Oppositionsparteien im Bundestag forderten die Errichtung eines Ausschusses, der sich auf angebliche Versäumnisse und Unterlassungen der Sicherheitsdienste im Fall Amri beschränken sollte. Kein Mitglied des Bundestags setzt sich für eine Aufklärung der Tatumstände ein. Sie wollen die Wahrheit nicht wissen. Sie trauen der Polizei. Blind. Die Büchse der Pandora muss hermetisch geschlossen bleiben. Zum Wohl der Nation.
Nur die offizielle Wahrheit ist zugelassen
Berliner Polizei und Bundesanwaltschaft bleiben über den Tathergang in Berlin verschwiegen. Schon am Abend des Ereignisses rief die Polizei die Bevölkerung auf, „keine Videos vom Ereignisort im Netz“ zu verbreiten, denn „so schützen Sie die Privatsphäre der Opfer und ihrer Angehörigen“. Dass die Polizei sich um die Privatsphäre der Bürger so viel Sorgen macht, belegt ihr Sinn für Humor.
Wer waren die Opfer?
Während die Namen aller zehn Todesopfer des mutmaßlichen Amoklaufs in München vom 22. Juli 2016 innerhalb von 48 Stunden veröffentlicht wurden, waren die Namen von neun der zwölf mutmaßlichen Todesopfer des Berliner Ereignisses noch nach mehr als zwei Wochen nicht veröffentlicht. Die Behörden haben diese ungewöhnliche Geheimhaltung nicht begründet. Langsam sickerten die Namen der meisten Todesopfer ganz diskret an die Öffentlichkeit, blieben aber in den Leitmedien weitgehend unerwähnt. Die Verschwiegenheit beschränkte sich nicht auf die Identitäten der Todesopfer, sondern auch auf die Umstände ihres Todes. Niemand hat die Anwesenheit der mutmaßlichen Todesopfer am Breitscheidplatz bestätigt.
Es ist ein natürlicher Wunsch von Menschen, deren Familienangehörige ermordet wurden, die Umstände ihres Todes zu kennen. Angehörige von Mordopfern investieren manchmal Jahre, um zu erfahren, unter welchen Umständen ihre Angehörigen gestorben sind, und kämpfen sich mühsam durch alle inländischen Gerichtsinstanzen, bis sie ihre Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorlegen dürfen. Nicht im Fall des Berliner Ereignisses. Die Angehörigen zeigen nicht das geringste Interesse an einer Aufklärung der Todesumstände ihrer Verwandten. Sie agieren ähnlich wie die große Mehrheit der Angehörigen der Anschläge vom 11. September 2001, die auch keine Fragen zum Tathergang stellten. Jene wurden allerdings reichlich bestochen, damit sie schwiegen.
Das Mysterium der unversehrten Schausteller
Um die Schneise, die der Lkw mutmaßlich befahren hat, standen genau 15 Buden. Von den Budenbetreibern dieser 15 Buden, die sich vermutlich am Tatort befanden, oder von ihren Stellvertretern haben sich bisher nur zwei zu Wort gemeldet, aber sie beschrieben keinen Anschlag.
Der Vorsitzende des Schaustellerverbands Berlin-Brandenburg, Michael Roden, blieb ungewöhnlich wortkarg. Er lehnte Interviews ab und beschränkte sich auf eine schriftliche Meldung seines Verbandes, in der er erklärte, dass unter den Schaustellern – „wie durch ein Wunder“ – keine Opfer zu beklagen sind. Klaus-Jürgen Meier, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft City e.V., die den Weihnachtsmarkt an der Gedächtnis-Kirche veranstaltet, bekräftigte seinerseits diese Meldung, als er der Bild-Zeitung erzählte: „Es grenzt an ein Wunder, dass keine Schausteller verletzt oder getötet wurden, obwohl einige Hütten komplett zerstört sind.“ Es ist aber kein Wunder, dass Herr Roden und Herr Meier Fragen nicht beantworten wollen.
Anis Amris Legende
Um den Anschein zu erwecken, dass Amri eine kriminelle Gesinnung hatte, versorgten Ermittler bevorzugte Medien bereits ab dem 21. Dezember 2016 – als Amri noch lebte – mit einem Sammelsurium von Storys, in denen sie Amri als Drogensüchtigen, Drogendealer, mutmaßlichen Mörder, Gewalttäter und schnell radikalisierten Islamisten darstellten. Niemand kann den Wahrheitsgehalt dieser Storys nachprüfen, weil sie alle aus dem undurchsichtigen geheimdienstlichen Sumpf stammen. Hier ist eine kurze Liste der Behauptungen, die die Behörden seit dem 19. Dezember 2016 Amri – ohne jegliche Rücksicht auf den Grundsatz der Unschuldsvermutung – unterstellten:
- Amri soll ein Drogenkonsument und Drogendealer gewesen sein,
- Amri soll einen Einbruch geplant haben,
- Amri soll ein Gewalttäter gewesen sein,
- Amri soll sich als Selbstmordattentäter angeboten haben,
- Amri wollte sich informieren, wie man eine Bombe herstellt,
- Amri soll mit Hasspredigern in Deutschland in Kontakt gestanden haben,
- Amri soll mit Islamisten in Libyen und Syrien kommuniziert haben,
- Amri soll einem V-Mann erzählt haben, er wolle Anschläge begehen.
Medienprofis waren „zufällig“ am Tatort
Zumindest neun Kommunikationsexperten, darunter einige Journalisten, befanden sich zur Zeit des Ereignisses zufällig am Tatort in Berlin. Sie konnten daher sofort vom Tatort berichten und die offizielle Legende untermauern. Es waren Alexander Heinrich, Antti Vanas, Emma Rushton, Cecilia Rosén, Imanuel Zadig Onnasch, Jan Hollitzer, Mereike-Vic Schreiber, Shandana Durrani und Stefan Knapp.
Superschnelle Leichenschau
Obwohl am Breitscheidplatz um 20.35 Uhr Menschen noch reanimiert wurden, meldete die Polizei schon um 21.10 neun Todesopfer. Bereits um 01.00 Uhr nachts wurde von 12 Todesopfern berichtet. Spiegel Online berichtete um 04.31 Uhr, dass es „laut offiziellen Angaben“ 12 Todesopfer und mindestens 48 Verletzte gäbe, davon 18 Schwerverletzte.
Ein gelber Bus am Tatort
Ein gelber Gelenkbus der BVG ist auf allen Abbildungen vom Tatort am Breitscheidplatz zu sehen. Der Bus hatte nichts an dieser Stelle zu suchen. Es gab da keine Haltestelle und keinen Parkplatz. Der Bus ist fast zeitgleich mit dem Lkw angekommen und am nächsten Tag zeitgleich mit dem Lkw sehr diskret abgefahren.
Keine Zeitung erwähnte die Anwesenheit des gelben Busses am Tatort. Die zuständigen Behörden erklärten nicht, warum der Bus die ganze Zeit am Ort gestanden hat. Der Busfahrer schweigt. Die Ankunft und Abfahrt des Busses wurden mit jenen des Lkw synchronisiert. Da Amri offensichtlich nicht die Logistik bei der BVG leitete, muss sein Stellvertreter die besagte Synchronisation bei der BVG gewährleistet haben.
Wer profitierte?
Laut Umfragen erhob sich nach dem Berliner Ereignis eine Welle der Empörung gegen Kanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Flüchtlingspolitik. Sie kündigte an, dass jetzt mit Nachdruck geprüft werden solle, „inwieweit staatliche Maßnahmen verändert werden müssen“. Die Zahl der Sympathisanten der AfD soll laut Umfragen gestiegen sein.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sagte zwei Tagen nach dem Ereignis in Berlin im ZDF-Morgenmagazin: „Wir brauchen jetzt, und das erwartet das Staatsvolk, eine starke Staatsgewalt.“ Dabei komme es auch darauf an, „Sicherheit und Zuwanderung in Verbindung zu bringen“, betonte Scheuer. „Wir müssen die Kontrolle über die Sicherheitslage herstellen.“ Unter dem Eindruck des Terroranschlags von Berlin bekräftigte die CSU ihre Forderung nach erweiterten Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren.
Im Januar 2017 zogen Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas „die Konsequenzen“ aus dem Berliner Ereignis und kündigten ein neues Maßnahmenpaket an, darunter erleichterte Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln für sogenannte Gefährder. Am 27. April 2017 verabschiedete die Mehrheit des Bundestags einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieses Gesetz erlaubt dem Bundeskriminalamt (BKA), „terroristische Gefährder“ unter Hausarrest zu setzen und diese mit einer elektronischen Fußfessel und anderen „technischen Mitteln“ zu überwachen. Die Westfälische Rundschau brachte diese Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Berliner Ereignis:
„Das Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember. Der Täter Anis Amri war von den Behörden als Gefährder eingestuft, sie hatten ihn aber aus dem Blickfeld verloren. Die Fußfessel muss ein Richter anordnen. Nur bei Gefahr im Verzug kann das BKA ohne Richter entscheiden. Dieses muss aber schnell nachgeholt werden.“
Die Bundesregierung benutzte die Gelegenheit, um auch andere freiheitsfeindliche Maßnahmen zur selben Zeit zu verabschieden. So sind ab Mai 2018 Fluggesellschaften verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das BKA weiterzuleiten. Damit soll der „Kampf gegen Terroristen und Schwerkriminelle“ erleichtert werden. Auch sollte die IT-Infrastruktur des BKA „den Erfordernissen der aktuellen internationalen Terrorismusbekämpfung“ durch ein neues Gesetz angepasst werden.
Für das Innenministerium gilt weiterhin der „islamistisch motivierte internationale Terrorismus“ als die „virulenteste Bedrohung“ und wird „auf absehbare Zeit [...] eine der größten Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden“ bleiben.
Holger Münch, Präsident des BKA, bezog sich seinerseits in einem Gastbeitrag bei Spiegel Online auf den Fall Amri, um zu betonen, dass das Schengener Informationssystem (SIS) dringend „um die Komponente eines automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystems ergänzt werden“ muss. Münch, als Präsident der Ermittlungsbehörde, muss bestens wissen, dass die öffentliche Darstellung des Berliner Ereignisses weitgehend verlogen, aber für die Erweiterung seiner Befugnisse nützlich ist.
Die genaue Zeit des „Anschlages“ bleibt ein Staatsgeheimnis
In einer der frühen Meldungen der Deutschen Presseagentur (dpa) wurde berichtet, dass ein Lkw genau um 20.14 Uhr in den Weihnachtsmarkt hineinfuhr. Die Meldung wurde vom BBC und anderen Medien weltweit zitiert, die sich auf dpa beriefen, aber auch in einzelnen deutschen Zeitungen, bei Die Zeit und der Berliner Zeitung. BBC wiederholte diese Zeitangabe am 24. Dezember 2016.
Nach Angaben des Sprechers der Berliner Feuerwehr, Sven Gerling, gingen die ersten Notrufe aber schon um 20.07 Uhr ein (Die Welt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Berliner Morgenpost) oder sogar um 20.04 Uhr (Die Zeit, Tagesspiegel). Falls ein Lkw erst um 20.14 Uhr in das Gelände hineinfuhr, wie dpa es gemeldet hatte, stellt sich die Frage, wieso das Ereignis schon um 20.07 Uhr oder sogar um 20.04 Uhr der Feuerwehr, der Polizei und der Berliner Notrufzentrale gemeldet wurde. Berlins Innensenator Andreas Geisel maßte sich an, die Uhrzeit der ersten Notrufe sogar auf 20.02 Uhr zurück zu „korrigieren“. Die taz berichtete dagegen am 20. Dezember, dass die ersten Notrufe erst gegen 20.35 Uhr eingingen!
In der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Berliner Polizei und dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes am 20. Dezember sprach Dr. Peter Frank, Generalbundesanwalt, von einem Geschehen, das sich gegen 20 Uhr ereignet hatte. Er wollte sich nicht auf eine genaue Uhrzeit festlegen. Die Weigerung der deutschen Behörden, die genaue Zeit des Ereignisses festzulegen, erinnert an die Unbestimmtheit der Zeit des Angriffes auf das US-amerikanische Pentagon am 11. September 2001, die Unbestimmtheit der Zeit der Anschläge in London vom 7. Juli 2005 sowie die fehlenden Zeitangaben seitens der indischen Behörden zu den Anschlägen in Mumbai im November 2008. Das hat also Methode.
Wie schnell fuhr der Lkw?
Die hohe Zahl der Opfer wurde durch die hohe Geschwindigkeit des Lkw erklärt. Laut Polizeisprecher Winfried Wenzel soll der Lastwagen sich „mit hoher Geschwindigkeit bewegt“ haben. Bei der Bild-Zeitung hieß es, der Lkw wäre „mit [...] etwa 60 bis 70 Stundenkilometer“ auf den Weihnachtsmarkt gerast. Zwei ausländische Zeugen, Emma Rushton und Mike Fox, behaupteten, der Lkw wäre mit genau 40 mph (65 km/h) durch das Gelände gefahren. Beide betonten, dass er keine Anzeichen einer Verlangsamung zeigte. Eine andere Zeugin, die in Berlin arbeitet, Lana Sefovac, behauptete, dass der Lkw sogar mit 80 km/h fuhr. Keiner der Zeugen erwähnte eine Verlangsamung der Fahrt, obwohl der Lkw – laut der offiziellen Darstellung – nach etwa 50 Metern zum Stehen kam. Ein 40-Tonner braucht immerhin 50 Meter, um bei einer Geschwindigkeit von 65 km/h zum Stand zu kommen, also praktisch die vollständige Länge der Schneise.
Man hätte erwartet, dass die öffentlich-rechtliche Tagesschau professionelle Lastfahrer zu einer Gesprächsrunde einladen würde, um zu klären, ob ein 40-Tonner unter den gegebenen Umständen mit 65 km/h die erforderlichen Manöver am Breitscheidplatz zuwege bringen konnte. Das traute sich die Tagesschau nicht.
Es soll hier erwähnt werden, dass die Ermittler seit der ersten Stunde das GPS des Lkw in den Händen hatten und daher sämtliche Bewegungen des Lkw, seine jeweilige Geschwindigkeit und die Aktionen des Fahrers bestimmen konnten. Das haben sie nicht getan.
Und dann kam der 5. April 2017.
An diesem Tag publizierte die Wochenzeitung Die Zeit einen sehr langen Artikel über Anis Amri und das Berliner Ereignis unter der Überschrift „Ein Anschlag ist zu erwarten.” Nicht weniger als fünf Journalisten waren an der Recherche zu diesem Artikel beteiligt. Nur wer den Beitrag bis zum Ende mit Sorgfalt gelesen hatte, konnte folgende explosive Sätze entdecken:
„Um kurz nach 20 Uhr hält [der Lkw] an einer roten Ampel. Als die Ampel auf Grün springt, fährt Amri an. Es ist 20.02 Uhr. Mit rund 15 km/h schiebt sich der Lkw auf den Weihnachtsmarkt. [...] Amri schafft es nicht, den Wagen stärker zu beschleunigen. Laut einem Ermittler wickelt sich die Lichterkette eines Weihnachtsbaums um die Achse und blockiert das Rad. Der Lkw wird langsamer, zieht nach links durch das Spalier der Buden und kommt auf der Budapester Straße zum Stehen.“
Dieser Abschnitt befand sich im hinteren Teil des besagten Beitrags und wurde nicht hervorgehoben. Der arglose Leser konnte beinah glauben, dass hier banale Informationen stehen. Die Redakteure waren sich über die Brisanz dieses Abschnitts aber völlig im Klaren. Denn die Informationen widersprachen der bis zu diesem Tag verbreiteten Legende eines rasenden Lkw, dessen Fahrwucht die hohe Zahl der Toten und Verletzten erklären soll. Die neuen Informationen bedeuteten zunächst, dass einige Zeugen die Unwahrheit gesagt haben, als sie von einem mit 65 km/h rasenden Lkw sprachen. Aber das ist nur eine der Folgen dieser Enthüllung.
Die neuen Informationen stellten die öffentliche Darstellung des Ereignisses unmittelbar in Frage, denn Untersuchungen über die Folgen eines Verkehrsunfalls haben nachgewiesen, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, mit 15 km/h einen Fußgänger zu töten. Die hohe Zahl der Opfer, die bereits am Abend des 19. Dezember angekündigt worden ist, ist daher mit einer niedrigen Fahrgeschwindigkeit des Lkw nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus soll sich, laut der Meldung der Zeitung, die Lichterkette eines Weihnachtsbaums um die Achse des Lkw gewickelt, das Rad blockiert und damit die Fahrt des Lkw noch weiter verlangsamt haben.
Um die potentiell explosive Wirkung dieser Informationen zu mildern, schrieben die Journalisten:
„15 km/h sind nicht besonders schnell, doch an diesem Abend auf dem überfüllten Markt genug, um Menschen zu überrollen und Buden niederzureißen. Die Opfer haben keine Chance.”
Es gibt aber keinen Beleg, dass die befahrene Schneise mit Menschen überfüllt war. Die brisante Enthüllung erschien nur einmal. Redakteure der anderen deutschen Leitmedien wussten, was sie in solchen Fällen zu tun hatten: zu schweigen. Sie versuchten nicht, die angeführten Zahlen zu widerlegen, sondern verließen sich darauf, dass kaum jemand die Brisanz der Information zur Kenntnis nehmen würde. Von einer irrtümlichen Meldung kann hier nicht die Rede sein.
Fazit
Aus diesen Befunden entsteht ein dringender Verdacht, dass das Berliner Ereignis vom 19. Dezember 2016 eine Staatsoperation gewesen war. Wer die Verantwortung für die Ausführung der Tat trug – Polizei, Verfassungsschutz, BND, MI6, CIA oder eine Mischung daraus – sei zunächst dahingestellt. Die Wahrheit über die Tat wird von der Bundesregierung, von den Mitgliedern des Bundestags, vom Bundeskriminalamt, von der Bundesanwaltschaft und von den Medien vertuscht. Ob Menschen tatsächlich in dieser Operation gestorben sind, ist nicht eindeutig geklärt. Die Operation kann insofern als Erfolg gelten, als der Bundestag die Legende fraglos übernommen hat und auf deren Basis neue Maßnahmen zum schleichenden Abbau des Rechtsstaates begründet.
Es ist nicht die Aufgabe von besorgten Bürgern, einen Massenmord aufzuklären. Ihnen fehlen die Befugnisse, Zeugen zu vernehmen und Beweismaterialen einzufordern. Sie können hingegen feststellen, dass weder über den Tathergang noch über die Todesumstände der zwölf Opfer zuverlässige Beweise vorliegen und dass die betreffenden Behörden die Aufklärung des mutmaßlichen Massenmordes verhindern.
Wenn auch niemanden in Deutschland das Schicksal eines durch die Medien verteufelten Anis Amri besonders interessiert, sollte der wachsame Bürger sich wegen des Versagens des Rechtsstaates Sorgen machen. Ein Staat, dessen Anführer in die Tötung eines unschuldigen Menschen einwilligen oder diese dulden, stellt eine Gefahr für seine Bürger dar. Dass Mitglieder des Bundestags sich mit dieser Gefahr abfinden, deutet entweder auf Ignoranz oder Komplizenschaft hin. Die kritischen Bürger wären gut beraten, von ihren politischen Vertretern Rechenschaft zu verlangen und aus den hier angedeuteten Warnsignalen die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.
Persönliche Anmerkung des Autors: Für die Bearbeitung dieses Beitrags bin ich den Aufklärungsbemühungen der ehrenamtlichen Forscherinnen und Forscher beim Internetforum geomatiko.eu verpflichtet und dankbar.
Redaktioneller Hinweis: In Januar 2018 erscheint Elias Davidssons Buch zum Berliner Ereignis vom 19. Dezember 2016: