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Schule ohne Zwang

Schule ohne Zwang

Unsere Schulen produzieren planvoll willfährige Pflichterfüller und Untertanen.

Wir leben in Zeiten, in denen Filme wie „Elternschule“ gelobt werden und der MDR seine Hörer fragt, ob Schulschwänzer weiterhin mit Jugendarrest bestraft werden sollen. Gewalt an jungen Menschen ist so normal geworden, dass kaum jemand sie mehr wahrnimmt. Dass auch die aktuell geltende Schulpflicht eine Form von Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist, mögen viele erst einmal für absurd halten.

Es lohnt daher ein Blick in die Geschichte: Bevor 1919 die allgemeine Schulpflicht in Deutschland eingeführt wurde, hatte der „Hausherr“ einer Familie dafür zu sorgen, dass seine Kinder unterrichtet werden. Das kontrollierte allerdings niemand. Kinder aus besser gestellten Familien hatten eigene Hauslehrer oder wurden auf Privatschulen geschickt, Kinder vom Land gingen oft leer aus. Mit der Einführung der Schulpflicht beschnitt der Staat diese elterliche Bestimmungshoheit.

Der Gedanke dahinter war jedoch weit davon entfernt, Kinder in ihren Belangen ernst zu nehmen, er lautete schlichtweg: Der eigene Wille des Kindes, wenn es denn „bestimmungsfähig“ wäre, könne überhaupt kein anderer sein, als in die Schule gehen zu wollen (1).

Diese Überzeugung hat sich bis heute gehalten: Noch immer glaubt der Staat, als Vormund auftreten zu müssen für Kinder und Jugendliche, und rechtfertigt damit den Schulzwang. Formulieren kleine Menschen jedoch ihren eigenen Willen, der da lautet, nicht in die Schule gehen zu wollen, kommt der Staat in die Bredouille und verhängt Strafen.

Dabei deutet vieles darauf hin, dass Kinder und Jugendliche mit der Bevormundung in Form der Schulpflicht eben nicht (mehr) einverstanden sind. Mittlerweile trauen sich sogar immer mehr, Schule zu „schwänzen“. Die alte Gehorsamskultur wie zu Zeiten der Weltkriege bröckelt — und heute, drei Generationen später, lassen sich junge Menschen zum Glück nicht mehr so einfach gefügig machen wie damals. Sie zeigen, was sie (nicht) wollen. Und ihr Wille kann durchaus ein anderer sein als der des Staates.

Das heißt jedoch nicht zugleich, dass junge Menschen, die nicht so viel Lust auf Schule haben, nicht lernen wollen. Ich bin davon überzeugt und erlebe es jeden Tag, dass Kinder etwas lernen wollen über die Welt und über sich. Auch die, welche die Schule verweigern. Warum nicht jeder junge Mensch an fünf Tagen die Woche in der Schule sein möchte, dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Einer mag sein, sich gegen das schlechte Gefühl zu wehren, das Zwang und Anpassungsdruck in den meisten Menschen auslösen. Denn wenn ich zu etwas gezwungen werde, werde ich nicht gefragt und meine Bedürfnisse nicht gesehen. Sich dem zu verweigern kann also eine ganz gesunde Reaktion sein.

Strafen bei Verweigerung

Vorab: Ich bin Lehrerin und ich liebe meinen Beruf. Trotzdem möchte ich keinen Menschen, der nicht in meinem Unterricht sein möchte, dazu zwingen, dort zu sein. Genau das passiert jedoch täglich an deutschen Schulen — Lehrer/innen und Schulleitungen müssen Schüler und Schülerinnen ahnden, wenn diese sich der Schule gegenüber verweigern. Wenn das durch pädagogische Kniffe nicht gelingt, treten Rechtsabteilungen und Jugendämter mit Zwangsmaßnahmen auf den Plan.

Schulabsentismus, das dauerhafte Fernbleiben vom Unterricht ohne belegbare Erkrankung, wird in Deutschland mindestens als Ordnungswidrigkeit, in einigen Ländern wie Hamburg sogar als Straftat geahndet. Den Eltern drohen Buß- und Zwangsgelder von bis zu 1.000 Euro, es kann sogar zu Sorgerechtsentzug, Gefängnisstrafen für die Eltern und Jugendarrest für die Schüler kommen. Das paradoxe Ziel dabei: eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden.

Genau die geschieht jedoch, wenn Kinder von ihren Eltern getrennt oder in Jugendgefängnisse gesteckt werden. So stürzte kürzlich sogar ein fünfzehnjähriges Mädchen von ihrem Zimmer in den Tod, als Beamte sie zum Arrest abholen wollten.

Der Staat greift rigoros in das Leben junger Menschen ein, häufig ohne abzuklären, ob wirklich eine Gefährdung für das Kind besteht. Hier äußert sogar der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg, Bedenken:

„Die offenkundig große Bandbreite in der Einschätzung der Jugendämter und Familiengerichte, was als Kindeswohlgefährdung anzusehen ist, ist beunruhigend“ (2).

Die Schulpflicht und ihre rigide Durchsetzung seitens der zuständigen Ämter haben schon manche Familie in Verzweiflung getrieben. Es gibt Eltern, die sich gezwungen sehen auszuwandern, nur damit ihre schulverweigernden Kinder in Ruhe aufwachsen können, und sie selbst als Elternteile nicht ins Gefängnis wandern oder das Sorgerecht verlieren.

Der 21-jährige Moritz Neubronner, dem ab der 2. Klasse die Schule nicht mehr guttat, der Bauchschmerzen und Kopfweh bekam vor jedem Schultag, sagt „Das System hat einfach nicht gepasst“. Er bildete sich weitgehend selbst und nahm auch seine Schulabschlüsse selbst in die Hand — heute hat er sein Abitur in der Tasche. Nicht in die Schule gegangen zu sein, hat er nie bereut.

Viele Kinder, die keine Chance zum „Ausstieg“ haben, leiden unter der psychischen Belastung, immerzu funktionieren zu müssen, was sich auch in Beschwerden wie Übelkeit, Bauch- und Kopfweh zeigen kann. In Anbetracht der drastischen Konsequenzen quälen sie sich zum Unterricht, obwohl es ihnen damit nicht gut geht. Sie lernen so, ihre Bedürfnisse zu verleugnen, den eigenen Willen und die eigenen Gefühle zu unterdrücken. Gesunde Selbstbestimmung sieht anders aus.

Kinder haben keine Lobby

Ämter sind natürlich in der Pflicht aktiv zu werden, wenn Eltern ihren Kindern den Gang zur Schule verbieten, wie dies bei manchen Sekten oder religiös motivierten Clans der Fall sein kann — „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung”, so steht es im Paragraph 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Das Recht auf Bildung zu gewähren, heißt jedoch nicht, jeden dazu zu zwingen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Was nun, wenn junge Menschen von sich aus den Schulbesuch verweigern? Wenn die Eltern sogar alles versuchen, damit ihr Schützling zur Schule geht — aber ohne Erfolg? Wenn Kinder sich zuhause an Heizkörper klammern, weil sie nicht in die Schule wollen? Kinder haben keine Lobby. Junge Menschen deswegen in ihrem Unwohlsein nicht ernst zu nehmen und weiterhin per Gesetz in die Schule zwingen, hat wenig mit Meinungsfreiheit, Toleranz und Mitgefühl zu tun.

Dabei sind viele Schüler und Schülerinnen gar nicht per se gegen die Schule — ich auch nicht! Schulen können großartige Stätten des Lernens und der Begegnungen sein. Aber die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob ich in diese Stätten gehen möchte, sollten wir jedem zugestehen.

Andere Gesetze für junge Menschen

Junge Menschen in Deutschland haben diese Freiheit aktuell nicht. In Schulen gelten eigene Gesetze, die zum Teil sogar die Grundrechte der deutschen Verfassung aushebeln. Lehrkräfte dürfen beispielsweise im Verdachtsfall ohne Einverständnis der Schüler Taschen und Kleidung durchsuchen und kurzzeitig Handys wegnehmen. Im Fall von Schulverweigerung kann das Ordnungsamt zuhause klingeln, um Schüler/innen zur Schule oder der angeordneten Zwangsmaßnahme zu „begleiten“.

Schüler/innen müssen sich mitunter schulärztlichen und schulpsychologischen Untersuchungen unterziehen. Auch das Briefgeheimnis wird Schüler/innen nicht immer zuerkannt — ich selbst kenne die Bloßstellung, wenn ein Lehrer einen Brief liest, der nicht für ihn bestimmt ist.

In Paragraph 114 des Hamburger Schulgesetzes werden explizit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person und das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung für Schülerinnen und Schüler eingeschränkt (3). Ähnliche Bestimmungen finden sich auch in den anderen Ländergesetzen.

Die Schulgesetze der Bundesländer sehen generell vor, dass jeder Mensch unter 18 Jahren mindestens neun Jahre lang täglich in der Schule auftauchen muss – die Schulpflicht ist eine Gebäudeanwesenheitspflicht. Unter welchen Umständen dies geschieht, ob er/sie dabei etwas lernt, wie es ihm/ihr dabei geht, ist erst einmal irrelevant. Genauso irrelevant ist, ob der Junge oder das Mädchen überhaupt dort — in der Schule — sein möchte. Eltern und Behörden sind angehalten, den Gang zur Schule auch gegen den Willen eines jungen Menschen zu erzwingen:

„Kinder und Jugendliche, die (...) der Schulpflicht (…) nicht nachkommen, können der Schule oder der mit der Untersuchung beauftragten Stelle zwangsweise zugeführt werden“ (Hamburger Schulgesetz, Paragraph 41a).

Hier wird deutlich: Im Schulsystem zählt die Stimme junger Menschen wenig, und Grenzüberschreitungen sind an der Tagesordnung. Das Grundrecht auf gewaltfreie Erziehung kommt bei all dem viel zu kurz.

Offene Fragen

Wenn es wirklich darum geht, in Schulen „verantwortliche Staatsbürger“ auszubilden, stellt sich die Frage: Wie soll man sich selbstbestimmt und verantwortlich auf den Weg machen, wenn man mindestens neun Jahre zuvor fremdbestimmt durchs Leben gegangen ist? Wie sollen Toleranz und Mitgefühl in einem Individuum reifen, wenn ihm selbst diese nicht entgegengebracht wurden?

Verantwortungsgefühl und Charakterstärke lassen sich nicht von oben aufoktroyieren. Dass ein System, das auf Zwang setzt, die ihm Anvertrauten zu Mündigkeit, Respekt und würdevollem Miteinander erziehen will, ist ein Widerspruch in sich. Wie soll ein Mensch sich formen, wenn er sich nicht verweigern darf?

„Persönlichkeit (definiere) ich auch dadurch (...), dass man nein sagen kann, dass man sich verweigert, dass man in dieser Weise Haltung beweist“ — Roger Willemsen.

Vertrauen ist gut — Kontrolle ist besser!?

Doch nicht nur der Schulzwang, auch die in vielen Schulen allgegenwärtige Bewertung und Kontrolle sind keine Praktiken, die auf Vertrauen und Zugewandtheit fußen. Penibel dokumentieren viele staatliche Schulen jeden Fortschritt und Fehltritt junger Menschen in Klassenbüchern und Rückmeldebögen. In Feedback- und Lernentwicklungsgesprächen werden Persönlichkeiten geformt und dem System Schule passdienlich gemacht. Sogar die Wahl des Klassensprechers und des Schülerrats sind exakt im Hamburger Schulgesetz — in Paragraph 63 — vorgegeben.

Noten und Zeugnisse zeigen, dass Schulen noch immer auf dem behavioristischen Ansatz „Belohnung und Strafe“ basieren. Doch was bei Hunden funktionieren mag — Strafe erhalten, Verhalten korrigiert, fürs Leben „gelernt“ — lässt sich nicht auf uns Menschen übertragen.

Sicher gibt es mittlerweile Schulen, die viele dieser Praktiken entschärft haben oder darauf verzichten. Und doch bleiben unter dem Dekret des Schulzwangs Schüler und Schülerinnen dem Übergriff des Staates ausgeliefert.

Dass unter diesen Umständen überhaupt jemand in der Lage ist, etwas zu lernen, ist ein Verdienst der Lehrer und Lehrerinnen, die trotz aller straffen Vorgaben ihren Schülern Gehör schenken, sie ernst nehmen in ihren Belangen, die authentisch sind und so Vertrauen schaffen.

„Es ist ein Wunder, dass die Neugier die formale Schulbildung überlebt“ — Albert Einstein.

Gehorsam ab Schulbeginn

Ich erlebe aber auch Schüler und Schülerinnen, die selbst die Schulpflicht in Deutschland verteidigen. Hier hat das System ganze Arbeit geleistet. Denn wenn ich keine andere Chance habe, als mich anzupassen, dann solidarisiere ich mich irgendwann mit denen, die Gehorsam von mir verlangen.

Arno Gruen schreibt hierzu treffend:

„Mit dem Gehorsam geben wir unsere eigenen Gefühle und Wahrnehmungen auf. Wird ein Mensch im Lauf seiner Identitätsentwicklung einmal dazu gezwungen, verläuft seine Entwicklung nach völlig anderen Regeln (…): Das Festklammern an der Autorität wird dann zu einem Lebensgrundsatz. Obwohl man die Autorität hasst, identifiziert man sich doch mit ihr. Man kann gar nicht anders“ (4).

Ohne Schulzwang

In Ländern wie Österreich, Frankreich und Dänemark ist es kein Problem, wenn junge Menschen der Schule fernbleiben und zum Beispiel zuhause unterrichtet werden oder frei lernen wollen. Viele dieser Freilerner haben bestimmte Begabungen für sich entdeckt, und den meisten ist schon früh klar, was sie gut können, wo ihre Potentiale liegen und was ihnen Freude bereitet — sie vernetzen sich früh mit Gleichgesinnten, und die Wahl eines Berufs fällt ihnen später leicht.

Die deutsche Schulpflicht birgt also auch die Gefahr, dass Potentiale verloren gehen beziehungsweise nie zur Geltung kommen, da sie irgendwo zwischen Religion und Mathe, vielen Jahren Schuldruck und Angepasstsein abhandengekommen sind.

„Wir haben es hier mit einer grausamen Ironie zu tun: Im Namen der Bildung haben wir Kinder zunehmend der Zeit und Freiheit beraubt, die sie brauchen, um sich auf ihre ureigene Weise selbst zu bilden“ — Peter Gray.

Autonomie?!

In fast jedem Schulcurriculum deutscher Bundesländer heißt es, Schüler/innen sollen „Freude am Lernen“ und ein Interesse am eigenen Lernfortschritt entwickeln. Doch wie soll Freude und Interesse da sein, wenn Lernen Pflicht ist? Die „Lernzuwächse“ sind nicht freiwillig erworben, werden dazu permanent und ungefragt bewertet — „das ist, als würde man ohne sein Einverständnis zu einem Wettbewerb angemeldet und dann auch noch für sein schlechtes Abschneiden kritisiert“ (5).

Wenn ein Land seine jungen Bürger zur Teilnahme an einem System zwingt, das von ihnen verlangt, jeden Tag zu vorgegebenen Zeiten an einem vorgegebenen Ort zu sein, um dort Dinge zu lernen, für die sie sich selbst nicht entschieden haben, stellt sich die Frage, inwiefern hier tatsächlich zu Mündigkeit und eigenständigem Denken befähigt wird.

Die Rufe nach einer „gewissen Leidensbereitschaft“, die man Schülern und Schülerinnen antrainieren müsse, und die Forderung, es ihnen nicht zu bequem zu machen — schließlich werde später im Leben auch nicht alles Spaß machen, halte ich für den falschen Ansatz. Gesellschaften werden geformt von Menschen, und zwar aufbauend auf dem, was diese Menschen in jungen Jahren selbst erfahren haben. Die Frage lautet also nicht: Auf was für eine Gesellschaft müssen wir Schüler/innen vorbereiten, sondern: In was für einer Gesellschaft wollen wir leben?

Wenn es kleinen Menschen gut geht, wenn sie so sein dürfen, wie sie sind, werden aus ihnen sehr wahrscheinlich auch entspannte Erwachsene. Dazu brauchen Kinder sehr wohl unsere verantwortungsvolle Führung und Begleitung — aber das impliziert nicht, sie unter Androhung von Zwangsmaßnahmen zu etwas zu nötigen, was sie nicht wollen.

Ausblick: Schulen als Orte des Lernens

Es geht nicht um die Frage, ob wir Schulen abschaffen wollen. Aber ihre Rahmenbedingungen brauchen dringend ein Update.

Ein erster Schritt könnte sein, die Schulpflicht zumindest für diejenigen aufzuheben, die aktiv von sich aus sagen, dass sie nicht — jeden Tag — zur Schule gehen wollen. So könnten sich neue Wege öffnen durch junge Menschen, die zeigen: Ich gehe meinen Weg, auch ohne Schulzwang. Vielleicht kommen diese jungen Menschen dann nur ein oder zweimal die Woche in die Schule, um sich mit ihren Lernbegleitern zu besprechen. Auch Eltern sind hier gefragt, ihre Lebensumstände zu hinterfragen und zu verändern, damit Schulen nicht zu „Verwahrstationen“ ihrer Kinder verkommen. Betriebe könnten sich öffnen, indem sie Eltern flexiblere Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Gleitzeit zugestehen.

Vielleicht werden aber auch Schulen in Zukunft so attraktiv sein, dass Kinder und Jugendliche gerne dort sind. Stellt euch vor, es wäre Schule, und alle wollen hin!

Wie wäre es mit einer Angebotsschule, in der auf zwang- und gewaltfreie Art gelernt werden kann, und in der die persönlichen Grenzen von Schülerinnen und Schülern gewahrt werden? Hier können verbindliche Beziehungen entstehen, wenn Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf Augenhöhe miteinander sind.

Wie auch immer Schule sich entwickeln mag: Solange Gehorsam belohnt und Verweigern bestraft wird, werden es mündige junge Leute, die den Mut haben, ihren eigenen Weg zu gehen, schwer haben.

Lasst uns also aufhören, den Willen von jungen Menschen zu ignorieren. Lasst uns anfangen, Kinder und ihre Stimme ernst zu nehmen. Lasst uns vertrauensvoll begleiten, zur Seite stehen, schützen und bestärken, wenn Kinder lernen. Für eine Schule ohne Zwang und ein Lernen in Freiheit.


Quellen:

(1) vgl. Robert Mohl in: Ludwig von Rönne: „Das Unterrichtswesen des Preußischen Staates“, Berlin 1855, abgerufen über http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/185878/geschichte-der-allgemeinen-schulpflicht
(2) Frankfurter Allgemeine Zeitung, Printversion vom 21. Oktober 2018
(3) Hamburger Schulgesetz, online abgerufen über http://www.landesrecht-hamburg.de am 1. Oktober 2018
(4) Arno Gruen: Wider den Gehorsam, Stuttgart 2014
(5) Simon M. Hoffmann in: Demokratische Stimme der Jugend, im Internet unter: https://demokratische-stimme-der-jugend.de/vortraege/

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