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Schauspiel im Bundestheater

Schauspiel im Bundestheater

Der angebliche Breitscheid-Attentäter Anis Amri wurde von den Medien zum Bösewicht aufgebaut — sollte seine Erschießung die gründliche Aufarbeitung des Anschlages verhindern?

Bevor wir uns mit dem letzten Akt befassen, wäre es vielleicht sinnvoll, einige grundsätzliche Fakten über das Berliner Ereignis in Erinnerung zu rufen.

Unbestreitbare Tatsachen

  1. Laut der offiziellen Darstellung soll jemand einen 40 Tonnen schweren Sattelschlepper in rasendem Tempo in die Menschenmenge auf einem Berliner Weihnachtsmarkt gefahren haben. Damit soll der Täter elf Menschen vorsätzlich umgebracht und mehr als 50 Menschen verletzt haben. Der mutmaßliche Täter sei sofort vom Tatort geflüchtet. Er soll drei Tage später nachts in einem Vorort von Mailand von zwei Polizisten erschossen worden sein. Er wird als Anis Amri, ein junger Tunesier, bezeichnet.

  2. Da der mutmaßliche Täter starb, konnte er nicht angeklagt und vor Gericht gestellt werden. Die Bundesstaatsanwaltschaft bezeichnet Amri auf ihrer Webseite als den Täter, ohne dass seine Familie oder ein Rechtsanwalt die Behauptungen der Behörde rügen könnten. Die Äußerungen der Behörde sind kein Schuldspruch, sondern eine einseitige Behauptung. Amri ist daher — solange keine Beweise das Gegenteil belegen — das unschuldige Opfer eines Totschlags. Ihn öffentlich als Mörder oder Terrorist zu bezeichnen, stellt eine Straftat — üble Nachrede — sowie eine Verletzung von Artikel 1, 2 und 13 des deutschen Pressekodex dar.

  3. Da kein Gerichtsverfahren gegen den Verdächtigen stattfand, gab es auch keine öffentliche Aufklärung der Tatumstände, wie sie üblicherweise in Strafverfahren durchgeführt wird. Die Behauptungen seitens der staatlichen Behörden zum Berliner Ereignis gelten deshalb als Staatswahrheiten. Die Behauptung der US-Regierung zu den Massenvernichtungswaffen des Iraks — die es nicht gab — ist ein bekanntes Beispiel einer Staatswahrheit.

  4. Der Bundestag als Kontrollorgan der Exekutive hätte normalerweise den Ausfall eines Gerichtsverfahrens gegen den Verdächtigen durch einen Untersuchungsausschuss ersetzen müssen. Das wurde zwar getan, aber nur teilweise. Denn der Ausschuss interessiert sich nicht für die Aufklärung der mutmaßlichen Straftat respektive was Anis Amri unterstellt wird und sich am Abend des 19. Dezember 2016 am Breitscheidplatz tatsächlich abspielte. Der Ausschuss setzt ohne Vorbehalt die Staatswahrheit über Anis Amri voraus und konzentriert sich auf angebliches Behördenversagen.

  5. Viele Fragen zu den Tatbeständen blieben bis heute unbeantwortet. Hier nur eine kleine Auswahl:

  • a. Hat am 19. Dezember 2016 jemand Anis Amri in Berlin beziehungsweise am Breitscheidplatz gesehen?
  • b. Konnte ein 40 Tonnen schwerer und 16 Meter langer Lkw der Marke Scania die 50 Meter kurze Strecke durch den Weihnachtsmarkt in dieser rasenden Geschwindigkeit überhaupt befahren haben, wie weitgehend behauptet wird?
  • c. Warum behaupteten einige Zeugen, der Lkw wäre mit einer Geschwindigkeit von zwischen 60 und 80 Stundenkilometern durch den Weihnachtsmarkt gerast, während fünf Journalisten der Wochenzeitung Die Zeit am 5. April 2017 davon berichteten, dass der Lkw bei einer roten Ampel stehengeblieben und danach mit bloß 15 Stundenkilometern in den Weihnachtsmarkt hineingeschlichen sei (3)? Sie beriefen sich immerhin auf die Daten des GPS-Gerätes des Fahrzeugs und nicht auf subjektive Empfindungen. Der Lkw soll seine Fahrt sogar weiter verlangsamt haben, bis er nach 50 Metern zum Stillstand gekommen sei. Bis heute hat niemand die Aussagen dieser Journalisten gerügt.
  • d. Genügt das Tempo eines Lkws mit maximal 15 Stundenkilometern auf einer Strecke von 50 Metern, um elf Menschen zu töten und mehr als 50 zu verletzen? Gibt es dazu einen Präzedenzfall? Was sagen Unfallstudien zu den Folgen eines Aufpralls eines langsam fahrenden Fahrzeugs auf Fußgänger?
  • e. Warum trauen sich die Ermittlungsbehörden nicht, die genaue und nachweisbare Fahrtgeschwindigkeit des Lkws im Weihnachtsmarkt anzugeben?
  • f. Warum trauen sich die Ermittlungsbehörden nicht, die genaue Uhrzeit des Ereignisses anzugeben (4)?
  • g. Warum trauen sich die Ermittlungsbehörden nicht, zu bestimmen, aus welcher Richtung der Lkw kam (5)?
  • h. Warum wurde zunächst behauptet, das Führerhaus des Lkws sei von der Polizei leer aufgefunden worden (6), aber später, dass der legitime Fahrer, Lukasz Urban, im Führerhaus tot aufgefunden worden sei (7)?
  • i. Warum zeugt ein frühes Bild (8) und eine frühe Videoaufnahme (9) vom Tatort weder von Panik noch von einer Menge Toter und Verletzter?
  • j. Wieso kam keiner der 15 Budenbetreiber am Tatort zu Schaden (10)?
  • k. Wieso kroch eine Dame komplett unverletzt aus den Trümmern einer Bude heraus (11)?

Der Zweck des Schauspiels

Da viele erhebliche Fragen unbeantwortet bleiben, steht fest, dass die Behörden sich nicht für eine Aufklärung der Tatbestände vom 19. Dezember 2016 interessieren. Die Weigerung, die oben angeführten Fragen zu beantworten, kann nicht mit einem Behördenversagen erklärt werden. Um diese Weigerung zu kaschieren, wird die Öffentlichkeit durch ein Schauspiel über den „Terroristen Anis Amri“ abgelenkt, in dem nicht nur Staatsbeamte, sondern auch Bundestagsmitglieder und andere Interessenten mitspielen. Man würde gerne wissen, wer die Regie führt und ob sich der Regisseur in Deutschland oder in den USA aufhält.

Der letzte Akt des Schauspiels ist eine „brisante“ Aussage eines anonymen Kriminalhauptkommissars aus Nordrhein-Westfalen, der nur als „M.“ umhergeistert. Er soll am 14. November 2019 vor dem Bundesausschuss das Bundeskriminalamt und das Innenministerium beschuldigt haben, einen V-Mann — genannt VP-01 — als unglaubhaft abgewertet zu haben. Dieser V-Mann soll laut M. erhebliche Informationen über Amri besessen haben. Alle Leitmedien stellten sich sofort unisono auf die Seite des anonymen und mutigen Kommissars M.

Die FAZ sprach am 14. November von seinen „schweren Vorwürfen“, ohne eine Stellungnahme der Beschuldigten einzuholen. Die Süddeutsche Zeitung vom 15. November schilderte im Detail die Aussage des anonymen Polizeikommissars, während dem Innenministerium als Antwort ganze zwei Worte — „frei erfunden“ — unterstellt wurden. Zwei Journalisten, die die Legende Anis Amri besonders fördern, versuchen, Kommissar M. als mutigen Aufklärer zu zelebrieren. Florian Flade erzählt in der tagesschau.de vom 15. November 2019: „Zeuge M. hatte dem Untersuchungsausschuss etwas Brisantes zu berichten: Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière und ein leitender BKA-Beamter hätten im Frühjahr 2016 darauf gedrängt, eine Quelle des Landeskriminalamts (LKA) in der radikalislamischen Szene ‚mundtot‘ zu machen — ausgerechnet jenen Informanten, der wertvolle Hinweise zu Amri geliefert hatte.“

Thomas Moser beschreibt am 18. November 2019 auf heise.de die Aussage von M. ähnlich: „Im Untersuchungsausschuss des Bundestages berichtet ein Kriminalbeamter aus Nordrhein-Westfalen von massiven Einflussversuchen des Bundeskriminalamtes und des Bundesinnenministeriums, eine Quelle von Amri abzuziehen.“ Dass Anis Amri von vielen V-Leuten umgeben war, ist längst bekannt. Dies hat aber nichts damit zu tun, ob er tatsächlich einen rasenden Lkw am 19. Dezember 2016 in die Menschenmenge in Berlin steuerte beziehungsweise steuern konnte.

Mit der Aussage des Kommissars M. wird erneutes Drama ins langweilige Schauspiel „Anis Amri und seine Freunde“ eingebracht. Die Zuschauer sollen nun gespannt auf die Abwehr des Innenministeriums und des Bundeskriminalamts warten. Weil das Volk solche Spiele nüchternen Fakten vorzieht, kann man sich auf weitere Akte dieses Schauspiels freuen.

Aber was ist der Sinn dieses Spielchens? Die Methode kennen wir von Kleinkriminellen: Zwei Komplizen simulieren einen Streit neben dem Stand eines Straßenhändlers und ziehen damit die Aufmerksamkeit des Händlers auf sich, während der dritte Komplize die Waren klaut.

Die Ablenkung Anis Amri wird als Streit zwischen Behörden inszeniert. Der Clou dabei ist, was im Text oder im Subtext erscheint, aber nicht besonders auffällt, nämlich die Unterstellung, Anis Amri sei „der Täter“ eines Anschlags in Berlin gewesen. Diese Staatswahrheit muss anscheinend immer wieder in die Köpfe der Konsumenten eingehämmert werden, damit sie nicht auf Verschwörungstheorien wie jene eines gewissen Davidssons hereinfallen.

Ähnlichkeiten zu Anschlägen in England, Frankreich, Indien und den USA

Der Bundestag ist nicht die einzige Instanz, die Theaterstücke wie die obengenannten aufführt. Sie werden oft von sogenannten demokratischen Parlamenten nach Terroranschlägen, die ihre Regierungen selbst inszenieren, aufgeführt. Das am besten dokumentierte Beispiel dafür ist das Theaterstück der 9/11-Untersuchungskommission. Genau wie der Ausschuss des Bundestags musste auch die 9/11- Kommission die Staatswahrheit für ihre Untersuchung voraussetzen, nämlich dass die USA aus dem Ausland angegriffen wurden (12). Diese Grundannahme durfte die Kommission nicht hinterfragen. Das offizielle Märchen von Ali Baba bin Laden und seinen 19 Jünglingen, die die Luftwaffe der USA mit kleinen Messern am 11. September 2001 austricksten, gehört mittlerweile zum zweiten — noch nicht veröffentlichen — Band der Geschichten von Baron Münchhausen (13). Es blieb der Kommission nur noch übrig, das Behördenversagen darzustellen und zu erklären.

Ähnlich handelte die offizielle — aber nicht parlamentarische — Untersuchungskommission bezüglich der Londoner Anschläge vom 7. Juli 2005 (14). Eine parlamentarische Kommission zu diesem Ereignis wollte der damalige Premierminister Tony Blair auf keinen Fall erlauben (15). Nach den Anschlägen in Mumbai im November 2008 errichtete die indische Bundesregierung eine Kommission, die aus zwei Politikern bestand — R. Pradhan und V. Balachandran. Diese führten ihre Untersuchung hinter verschlossenen Türen durch. Ihr Bericht bezieht sich weitgehend auf die Rolle und das Versagen der Polizei und vernachlässigt viele kritische Aspekte der Ereignisse (16). In Frankreich wurde eine parlamentarische Kommission errichtet, die die verschiedenen Anschläge der Jahre 2012 bis 2016 untersuchen sollte. Sie durfte aber die Tatbestände nicht untersuchen, denn dies sei die Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Die Kommission hielt zahlreiche Sitzungen und vernahm Dutzende von Staatsbeamten, lud aber nur einen einzigen, geistesgestörten Augenzeugen zur Aussage ein (17).

Das Ereignis in Berlin zeugt auch von weiteren Ähnlichkeiten mit anderen Terroranschlägen. Bei fast allen mir bekannten „islamistischen“ Anschlägen — außer jenen, die in umkämpften Gebieten wie im Irak, in Syrien, Afghanistan, Nigeria, Libyen oder dem Jemen stattfinden — sterben die mutmaßlichen Täter ohne die Anwesenheit von Augenzeugen unter dubiosen Umständen. Es handelt sich hier unter anderem um die mutmaßlichen Täter der Anschläge von New York City und Washington D.C. am 11. September 2001, Djerba in Tunesien 2002, Madrid 2004, London 2005, Toulouse und Montauban 2012, Paris 2015, Kopenhagen 2015, Nizza 2016, München 2016 und Würzburg 2016. In zwei bekannten Fällen — Mumbai 2008 und Boston 2013 — überlebte einer der mutmaßlichen Täter nach einer gescheiterten Hinrichtung seitens der Polizei. Beide wurden aber nach einem Schauprozess zum Tode verurteilt (18).

Der Tod der „Täter“ befreite die entsprechenden Behörden von ihrer Bürde, deren Schuld gerichtlich nachzuweisen. Damit wird die Staatswahrheit auch keiner öffentlichen Prüfung unterzogen.

Stattdessen wird die Staatswahrheit verkündet und von dienlichen Medien ausposaunt. Zwar wird uns erzählt, einige der Verdächtigen hätten sich selbst umgebracht, aber auch dies ist eine Staatswahrheit, die wir nicht nachprüfen können. Auch wenn die Polizei oder Spezialkräfte Verdächtige erschießen, wird man den unbehaglichen Verdacht nicht los, dass sie hingerichtet werden, damit sie nichts über ihre Beziehungen zu Geheimdiensten aussagen.

Ein dritter gemeinsamer Nenner zwischen Berlin und anderen „Terroranschlägen“ ist die politische Ausschlachtung des Ereignisses. Nach jedem Anschlag können Regierungen erneut Maßnahmen zum weiteren Ausbau eines Polizeistaates ergreifen: Beschränkungen der Privatsphäre der Bürger durch massive Überwachung aller Lebensbereiche und eine Kontrolle der politischen Gesinnung. Andere Maßnahmen, die auch mittels „Anschlägen“ legitimiert werden, sind die Militarisierung der Polizei, ihre Vorbereitung auf Städtekämpfe, erweiterte Befugnisse zu Festnahmen und so weiter. Das Strafrecht mutiert zur Gesinnungsjustiz. Auslandseinsätze werden im Namen der „Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ legitimiert. Man verteidige angeblich „die Sicherheit der Bewohner der Bundesrepublik am Hindukusch“.

Die Fiktion des internationalen Terrorismus dient vorzüglich als Aufhänger für viele antidemokratische und völkerrechtswidrige Maßnahmen, die die Bevölkerung unter normalen Umständen nicht befürworten würde. Dass internationaler Terrorismus eine Fiktion ist, sollte mittlerweile als eine Binsenwahrheit gelten, zumindest wenn man selbst recherchiert. In Europa mit seinen mehr als 700 Millionen Einwohnern sterben jährlich durchschnittlich sage und schreibe 44 Menschen bei Terroranschlägen (19), also weniger als jene, die von einem Blitz getroffen werden! Wer glaubt, Terrorismus stelle eine ernsthafte Gefahr für irgendeinen Staat der Welt dar, darf sich beim Autor melden.

Die Besonderheit des Berliner Ereignisses

Zum Schluss möchte ich eine Besonderheit des Berliner Ereignisses vom 19. Dezember 2016 hervorheben. Während bei den Anschlägen vom 11. September 2001, in London, Madrid, Paris und Mumbai tatsächlich viele Menschen starben, bestehen Zweifel, ob in Berlin tatsächlich 12 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt wurden. Es gibt erhebliche Indizien für die These, dass in Berlin ein Schauspiel im Gewand eines Anschlags, ohne Tote, inszeniert wurde. Diese Indizien werden in meinem Buch „Der gelbe Bus“ ausführlich beschrieben. Ich gestehe, dass dies eine steile These darstellt, denn zwölf Familien trauern um ihre verstorbenen Angehörigen. Jedoch kann ich diese Indizien — trotz des Respekts für die Familien — nicht ignorieren.

Angehörige von Mordopfern wollen in der Regel die Todesumstände ihrer Verwandten genau erfahren und bestehen darauf, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Soweit ich weiß, hat keiner der Angehörigen eine unabhängige Untersuchung der Tatumstände gefordert, das heißt eine Aufklärung der Todesumstände ihrer Familienmitglieder. Soweit ich weiß, hat keiner der Angehörigen die Tötung von Anis Amri kritisiert, obwohl sie durch seine Tötung ihres Rechts auf eine eindeutige Feststellung seiner Schuld beraubt wurden.

Als Teil meiner Recherche habe ich etwa 60 Personen angeschrieben, die mit dem Ereignis als Journalisten, Zeugen, Beamte, Ersthelfer oder Familienmitglieder der Opfer in Verbindung standen, und stellte ihnen einige Fragen zur Klärung des Sachverhalts. Keine der Fragen bezog sich auf persönliche Umstände. Eine Rückmeldung bekam ich von zehn der 60 angeschriebenen Personen oder Behörden, aber nur zwei von ihnen waren bereit, meine Fragen zu beantworten. Die anderen beriefen sich auf eine Schweigepflicht oder auf mutmaßliches Trauma.

Diese kollektive Verschwiegenheit scheint mir das ausgeprägteste und auffälligste Merkmal des Berliner Ereignisses zu sein. Was diese ganze Geheimniskrämerei auf sich hat, bleibt ein Rätsel. In der Regel werden Informationen nicht aus geringfügigen Gründen strikt geheim gehalten. Die kollektive Verschwiegenheit ist keine Verschwörung, denn es handelt sich um eine heterogene Gruppe von Personen, die sich nicht kennen. Das Verhalten deutet eher darauf hin, dass eine behördliche Instanz den „Eingeweihten“ ein striktes Redeverbot erteilt haben könnte.

Hypothese zum Nachdenken …

Wenn das Berliner Ereignis ein Fall von echtem islamistischem Terrorismus gewesen wäre, bestünde kein Grund zur beschriebenen Geheimniskrämerei. Eine solche wäre nur zweckmäßig, wenn die offizielle Darstellung des Ereignisses verlogen und die Operation in Berlin ein Auftragswerk des deutschen Staates gewesen wäre. Die Verdunkelung der Morde an Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Michèle Kiesewetter und Florian Heilig im Fall NSU, an dem sich Generalbundesanwälte, BKA-Chefs, Polizeipräsidenten, Rechtsmediziner und die Politik beteiligen, lässt grüßen.

Das Gespenst des weltweiten „islamistischen Terrorismus“ wurde in den 90er Jahren als strategischer und beständiger Ersatz für die „kommunistische Gefahr“ aufgebaut, die mehr als 40 Jahre lang die Geschlossenheit der transatlantischen Allianz NATO und die Macht des industriellen militärischen Komplexes sicherstellte (20). Um die Angst vor dem neuen Feind zu gewährleisten, müssen von Zeit zur Zeit Anschläge begangen werden, die man Islamisten zuordnen kann. Mit der Operation 9/11 wurde das neue Feindbild der Menschheit gegenüber offiziell lanciert. Alle Staaten wurden zur Bekämpfung des neuen Feindes verpflichtet (21).

Wurde Deutschland von den USA oder der NATO zur Operation Breitscheidplatz gedrängt, weil bis dahin kein bedeutsamer „islamistischer Anschlag“ auf deutschem Boden stattgefunden hatte?

Frankreich, das Vereinigte Königreich, Spanien und Dänemark hatten ja ihre Aufgabe zur Pflege der Fiktion des internationalen Terrorismus durch erfolgreiche Anschläge bereits erfüllt, nicht aber Deutschland. Vielleicht wird uns Frau Merkel in ihrem Ruhestand etwas über die Hintergründe des Berliner Ereignisses erzählen. Vielleicht...


Quellen und Anmerkungen:

(1) Zum Beispiel: Hannes Heine, Frank Jansen und Jörn Hasselmann, „Jagd auf Anis Amri — wie die Ermittler vorgehen“, Der Tagesspiegel, 21. Dezember 2016, http://aldeilis.net/berlin/B225.pdf
(2) Paul Cruickshank, „A look inside the Abu Walaa ISIS recruiting network“, CNN, 24 Dezember 2016, http://aldeilis.net/berlin/B643.pdf
(3) Mohamed Amjahid, Daniel Müller, Yassin Musharbash, Holger Stark und Fritz Zimmermann, „Ein Anschlag ist zu erwarten“, Zeit Online, 5. April 2017, http://aldeilis.net/berlin/B295.pdf
(4) In einem ihrer frühen Berichte meldete dpa, dass ein Lkw genau um 20.14 Uhr in den Weihnachtsmarkt hineingefahren war. Diese Zeitangabe wurde von der BBC und von anderen Medien, auch in einzelnen deutschen Zeitungen wie Die Zeit und in der Berliner Zeitung, zitiert. Diese Zeitangabe verschwand aber rasch. Am 20. Dezember 2016 sprach Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank in einer Pressekonferenz von einem „Geschehen“, das sich „gegen 20 Uhr“ ereignet hatte. Am 3. Juli 2017 wiederholte Bundesanwalt Thomas Beck diese ungenaue Angabe („gegen 20 Uhr“) von dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhaus Berlin.
(5) In sämtlichen ersten Meldungen der Medien, also Stunden nach dem Ereignis, wurde erklärt, der Lkw sei aus der Kantstraße angefahren. Sicher gab es dafür Augenzeuge. Einige Tage später änderte sich die Geschichte. Nun soll der Lkw aus der Hardenbergerstraße angefahren sein. Am 3. Juli 2017 behauptete Bundesanwalt Thomas Beck wieder, dass der Lkw aus der Kantstraße angefahren sei. Diese Unbestimmtheit ist keine akademische Frage. Denn wenn der Lkw aus der Kantstraße eingetroffen wäre, hätte der Fahrer scharf abbiegen müssen, um in den Weihnachtsmarkt hereinfahren zu können. Das hätte er nur im Schritttempo machen können und nicht bei rasender Fahrt, wie später behauptet wurde.
(6) „Lkw rast in Weihnachtsmarkt: Neun Tote, 50 Verletzte!“, Berliner Zeitung, 19. Dezember 2016, http://aldeilis.net/berlin/B122.pdf; „Anschlag in Berlin: 12 Tote und viele Verletzte auf Weihnachtsmarkt“, Berliner Zeitung, 21. Dezember 2016, http://aldeilis.net/berlin/B465.pdf
(7) „Terroranschlag vom Breitscheidplatz am 19.12.2016“, Wortprotokoll, Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Abgeordnetenhaus Berlin, 3. Juli 2017, http://aldeilis.net/berlin/B417.pdf
(8) Abbildung von Russia Today (RT) vor dem Eintreffen der Polizei und der Feuerwehr: http://aldeilis.net/berlin/abb.01.jpg
(9) Videoaufnahme von Jan Hollitzer, damaliger Journalist der Berliner Morgenpost, die er Minuten nach der Anfahrt des Lkw machte, bevor Polizei und Feuerwehr eingetroffen waren: http://aldeilis.net/berlin/video19.mov (Wichtig dabei ist zwischen Hollitzers Kommentare und das Bild zu unterscheiden!)
(10) „Auf dem Weihnachtsmarkt kehrt das Leben zurück”, Berliner Morgenpost, 22. Dezember 2016, http://aldeilis.net/berlin/B103.pdf
(11) „Wir dürfen uns unser Leben nicht diktieren lassen”, Studiogespräch, Stern TV, 21. Dezember 2016, http://aldeilis.net/berlin/B354.pdf
(12) Es offenbarte sich sogar im Titel der Kommission: „The National Commission on Terrorist Attacks Upon the United States.“
(13) Siehe insbesondere: Elias Davidsson, Psychologische Kriegsführung und gesellschaftliche Leugnung (Zambon Verlag, 5. Auflage, 2018)
(14) „Report of the 7 July Review Committee”, Greater London Authority, June 2006, ISBN 1 85261 878 7.
(15) James Blitz and Jimmy Burns, „Blair rejects calls for probe into bombings”, Financial Times, 10 July 2005
(16) Feroze Mithiborwala, „National Judicial Commission of Inquiry demanded on Mumbai terror attack“, Countercurrents, 14. Mai 2010, http://aldeilis.net/mumbai/0010.pdf
(17) „Rapport fait au nom de la commission d‘enquête relative aux moyens mis en œuvre par l‘État pour lutter contre le terrorisme depuis le 7 janvier 2015“, Assemblée nationale, 5 juillet 2016. Tome I: http://www.assemblee-nationale.fr/14/pdf/rap-enq/r3922-t1.pdf ; Tome II: http://www.assemblee-nationale.fr/14/pdf/rap-enq/r3922-t2.pdf
(18) Über die gerichtliche Farce von Mumbai, siehe: Elias Davidsson, The Betrayal of India: Revisiting the 26/11 Evidence (Pharos Media, New Delhi, 2017), Chapter 18
(19) Elias Davidsson, Der gelbe Bus (Zambon Verlag, 2018), Anhang B („Die Fiktion des internationalen Terrorismus“)
(20) Elias Davidsson, Psychologische Kriegsführung und gesellschaftliche Leugnung (Zambon Verlag, 2017), Kapitel 1 („De Weg zum 9/11“)
(21) Beschluss 1373 des Sicherheitsrats der VN vom 28. September 2001, https://www.un.org/depts/german/sr/sr_01-02/sr1373.pdf

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