Brandmarken für Tiere, entlaufene Sklaven und verurteilte Sträflinge
Im Brockhaus Konversationslexikon vor rund 125 Jahren war nachzulesen, dass Sklavenhalter vor 2.000 Jahren in Rom entflohenen und wiedererlangten Sklaven auf ihren Körper ein „F“ für „fugitivus“ (deutsch: Flüchtling) aufbrandten. Verleumder wurden eine Zeit lang mit einem „C“ auf der Stirn gezeichnet. Der Buchstabe stand für „calumniator“ (deutsch: Rechtsverdreher, falscher Ankläger). Ebenso markierten die Römer die zu Zwangsarbeit in den Bergwerken Verurteilten mit einem Brandzeichen. Andreas Hartmann hat im Jahr 2013 aufgrund seiner Forschungen begründet, warum eine solche Brandmarkung/Tätowierung allgemein den Sklavenhandel beschränkt hat: Sie habe „den Wert des Sklaven in unzumutbarer Weise dauerhaft gemindert“ (1).
Im europäischen Mittelalter wurden Personen bei der Folter mit einem glühend heißen Eisen gepeinigt, bis ihnen ein Schandmal als sichtbares Zeichen der Schande eingebrannt war.
In Virginia wurden schon im 17. Jahrhundert bei Sklaven Brandzeichnungen angewendet.
Noch bis 1832 wurden in Frankreich Galeerensträflinge mit der Brandmarke „T. F.“ für „travaux forcés“ (deutsch: Zwangsarbeiten) gekennzeichnet (2).
In diesen drei zuletzt genannten Fällen ging es aber im Gegensatz zum antiken Sklavenhandel gerade darum, diese Menschen zu markieren, um ihren Wert in den Augen der übrigen Gesellschaft herabzusetzen.
Man sollte meinen, dass zumindest in der entwickelten bürgerlichen Gesellschaft, an deren Beginn die Losung „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ stand, eine derartige Stigmatisierung von Menschen als inhuman abgelehnt würde und rechtlich unzulässig wäre. Denn heutzutage werden mit Brandzeichen eventuell noch Pferde und Rinder gekennzeichnet, um ihre Zugehörigkeit zu einer Tierrasse oder auch zu einem Eigentümer sichtbar zu dokumentieren (3). Doch in einem der dunkelsten Kapitel der jüngeren deutschen Geschichte erlebte die Markierung von Menschen eine perverse Wiedergeburt.
Markierung von Häftlingen im Konzentrationslager Auschwitz
Während der faschistischen Diktatur in Deutschland erinnerten sich wohl die politischen Machthaber an die Brandmarken und Schandmale für Menschen. Häftlinge im Konzentrationslager Auschwitz erhielten ab Herbst 1941 ihre Häftlingsnummer eintätowiert. Mit einer solchen ewigen Kennzeichnung des menschlichen Körpers wollten die Nazis Verwechslungen von entkleideten Leichen ausschließen und andererseits geflohene Häftlinge leichter als „Schädlinge des gesunden Volkskörpers“ identifizieren können. In der Wikipedia ist dazu nachlesbar: „Normalerweise wurde die Häftlingsnummer auf den linken Unterarm tätowiert. Eine Ausnahme bildeten Säuglinge und im Lager geborene Kinder. Da ihre Unterarme nicht ausreichend Platz für eine Tätowierung boten, wurden stattdessen andere Stellen, zum Beispiel Oberschenkel, tätowiert“ (4).
Es dürfte unbestritten sein, dass die Opfer Markierung/Tätowierung weder in der römischen Sklaverei noch unter der mittelalterlichen Folter, geschweige denn solche Tätowierungen wie im Konzentrationslager Auschwitz freiwillig erduldeten. Sie wurden mit Gewalt, oft sogar unter Folter gekennzeichnet.
Moderne „Brandmarken“ — freiwillig und herbeigesehnt?
Was früher einzig aufgrund von Macht und Gewalt gelang, nämlich Menschen lebenslang gegen ihren Willen zu markieren, wird heute anscheinend freiwillig von vielen Bürgern in verschiedenen Staaten freudig begrüßt oder zumindest akzeptiert. Das glauben Sie nicht? Nun, die direkte Kennzeichnung des menschlichen Körpers ist — noch — nicht in Kraft. Bisher behelfen sich die Herrschenden noch mit einer digitalen Überbrückungslösung.
Seit dem Sommer appelliert die Bundesregierung an die Bürger: „Unterstützt uns im Kampf gegen Corona. Jetzt die Corona-Warn-App herunterladen und Corona gemeinsam bekämpfen.“ Die Regierung, assistiert von den „Qualitätsmedien“, will den Bürgern einreden, dass mit der Corona-Warn-App Infektionen nachverfolgt werden können und dadurch der Ausbruch von „massenhaften Erkrankungen“ eingedämmt werden kann. Der Unterschied zwischen einer Infektion, die nachweislich zu etwa 90 Prozent ohne Erkrankung verläuft, und einer tatsächlichen Erkrankung wird dabei demagogisch unter den Tisch gekehrt.
Die App wurde seitdem nach offiziellen Angaben circa 20 Millionen Mal heruntergeladen und auf den privaten Geräten der Eigentümer installiert — natürlich freiwillig, niemand wurde bisher dazu gezwungen. Jeder fünfte Bundesbürger hat damit zumindest diese Möglichkeit der Markierung und Überwachung seiner Person akzeptiert, obwohl es keine belastbaren Daten dafür gibt, dass so eine Corona-Erkrankung verhindert wird.
Ein Forschungsteam der Technischen Universität (TU) Darmstadt und der Universität Würzburg hat 100 Tage nach der Einführung der Corona-Warn-App den Nutzen der App für die Infektionsbekämpfung untersucht. Die größten Risiken sehen die ForscherInnen in den bisher nur theoretisch beschriebenen Datenschutz- und Sicherheitsrisiken. In der Frankfurter Rundschau vom 20. Oktober 2020 hieß es dazu:
„Zum einen ließen sich Bewegungsprofile erstellen, die eine Identifikation von Infizierten ermöglichen könnten. Zum anderen seien sogenannte Relay- oder Wurmloch-Angriffe möglich, wodurch Angreifer falsche Kontaktereignisse generieren und damit die Zuverlässigkeit des gesamten Systems manipulieren können.“
Auf t3n wurde am 23. Dezember 2020 derartigen Bedenken zum Datenschutz beim Contact-Tracing (Kontaktverfolgung) teilweise widersprochen:
„Diese Art des Contact-Tracing ist datenschutzfreundlich, weil die ständig wechselnden Codes anonymisiert sind. Standorte und Bewegungsdaten werden nicht aufgezeichnet, nur Zeitpunkt und Abstand von Kontakten, über die nur dieser Code bekannt ist. Deshalb ist es auch so absurd, dass manche Menschen die Benutzung der Corona-Warn-App ablehnen, weil sie darin ein staatliches Überwachungsinstrument sehen. Ungefähr alle Funktionen eines normalen Telefons sammeln mehr personenbezogene Daten als diese App“ (5).
Abgesehen davon, ob die Infektionswarnung mit der Corona-Warn-App tatsächlich funktioniert, wären selbst nach konservativen Schätzungen zur angeblich lückenlosen Überwachung der Covid-19-Infektionen circa 40 Millionen Installationen nötig. Doch da die Infektionen mit dem PCR-Test nicht zuverlässig festgestellt werden können — was selbst Olfert Landt, einer der Hauptvermarkter von PCR-Tests, in der Fuldaer Zeitung am 22. Dezember 2020 zugab, — sind auch die Infektionswarnungen medizinisch sinnlos. Das begründete unter anderem Klaus Pfaffelmoser bereits am 24. Mai 2020 auf multipolar.
Intransparenz der Corona-Warn-App-Verfechter, Kritiken von verschiedenen Experten und ein wachsendes Unbehagen in der Bevölkerung gegen staatliche Überwachung und Reglementierung verhindern möglicherweise bisher den erhofften Erfolg der digitalen Markierung von App-Nutzern.
Auch deshalb suchen die entscheidenden Politiker mehr Instrumente zur breiten Anwendung digitaler Brandmarken. Die Interessengemeinschaft Medizin e. V. (IG Med) verweist auf eine ganze Reihe von Werkzeugen des Gesundheitsministeriums, speziell initiiert von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, für die Markierung von Bürgern. Getreu seiner Vision „Datenschutz ist nur etwas für Gesunde“ hat er seine Visionen von Brandmarken schon 2016 als Mitautor in dem Buch „App vom Arzt“ verkauft: Pulsmesser am Handgelenk, Blutzuckermessen über die Kontaktlinse, Früherkennung von Herzinfarkten durch intelligente Unterwäsche … (6).
In einer Pressemitteilung vom 14. August 2020 warnt die IG Med:
„‚Jede gesetzgeberische Aktivität des Bundesgesundheitsministers Spahn zielt darauf ab, mehr oder weniger versteckt die persönlichsten Daten der Patienten für Krankenkassen und Konzerne frei verfügbar und damit auch handelbar zu machen‘, erklärt Ilka Enger, Vorsitzende der IG Med. ‚Unseres Erachtens werden dabei die Bürger massiv hinter das Licht geführt. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker werden ungewollt zu Komplizen dieser beispiellosen Missachtung der bürgerlichen Grundrechte durch den Gesundheitsminister.‘“
Konsequenterweise unterstützt die IG Med auch Aktionen, um der umfassenden Gesundheits-Inventarisierung der Bürger Einhalt zu gebieten, und meldete am 18. Dezember 2020:
„Seit gestern ist die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Eine gesetzlich versicherte Patientin und eine Ärztin haben gemeinsam mit dem Juristen Carlos A. Gebauer eine Beschwerde gegen das ‚Digitale-Versorgung-Gesetz‘ eingereicht. Das Spahn-Gesetz verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten, deren medizinische Daten ohne Einwilligung an eine zentrale Datenstelle weitergeleitet und dort für wissenschaftliche Fragestellungen zur Verfügung gestellt werden“ (7).
Profitquelle digitale Markierung
Wo staatliche Initiativen der „Brandmarkierung“ zur Kontaktverfolgung versagen oder nicht zugelassen werden, springen „selbstlos“ verschiedene private Unternehmen ein.
In der Schweizer Netzwoche war am 4. Mai 2020 zu lesen:
„Verschiedene Technologien sollen dafür sorgen, dass Social Distancing auch am Arbeitsplatz respektiert wird. Das kalifornische Start-Up Landing AI entwickelt eine Lösung für die Echtzeit-Überwachung von Mitarbeitenden mittels Videokameras.“
Das Start-Up Landing AI ist (noch?) so fair und weist nach Angabe der Netzwoche die Nutzer der Videokamera-Markierung darauf hin, dass das System Einzelpersonen nicht erkenne. Landing AI fordere Kunden außerdem dazu auf, die Lösung transparent und nur mit informierter Zustimmung der Mitarbeitenden zu nutzen.
Im Hafen von Antwerpen wird derweil ein anderes Konzept umgesetzt: ein elektronisches Armband des Unternehmens Rombit.
Am 05. Mai 2020 berichtete die österreichische Kronenzeitung:
„Die französische Mittelmeermetropole Cannes setzt bei der Überwachung der Corona-Auflagen im öffentlichen Raum auf Videoüberwachung mit vernetzten Kameras und Künstlicher Intelligenz (KI). Verstöße meldet das System vollautomatisch an die Stadtverwaltung und die Polizei.“
Jeder kann sich selbst einen Reim darauf machen, ob hier Personen digital gebrandmarkt werden, wenn die Polizei über die Verstöße informiert wird, jedoch gleichzeitig die IT-Firma und der Bürgermeister beteuern, diese Technologie identifiziere die Menschen nicht, sondern gebe nur mathematische Analysen, um die Bedürfnisse der Menschen zu kennen.
Ebenfalls in der Netzwoche erschien am 8. Mai 2020 unter anderem der Beitrag „Jetzt kommen die Corona-Apps für Unternehmen“. Im Text hieß es dazu:
„Derzeit kommen mehrere Anwendungen auf den Markt, die eine kontinuierliche Beurteilung des Gesundheitszustands der Mitarbeiter ermöglichen. Das soll die Angestellten beruhigen und die Unternehmungsführung erleichtern.“
Dem Artikel nach nutzt die französische Bank Crédit Agricole eine zusammen mit dem IT-Dienstleister Onepoint entwickelte sogenannte COPASS-Anwendung, die es „den Mitarbeitern der Bank (ermöglicht), ihre Gesundheit zu überwachen. Auf der Grundlage eines Fragebogens liefert die Anwendung dem Mitarbeiter einen QR-Code, dessen Farbe das vom Unternehmen festgelegte Vorgehen bestimmt: Homeoffice, alternative Arbeitszeiten, Screening-Test oder anderes“.
Als weiteres Beispiel wurde in dem Beitrag angeführt: Das Waadtländer Unternehmen Medical Link Services hat eine Softwarelösung auf den Markt gebracht, bei der die Mitarbeiter täglich einige Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Daraufhin erhalten sie, basierend auf den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), ihr „Brandmal“: Wenn sie kein Risiko für ihre Kontaktpartner darstellen, erhalten sie ein „Zertifikat über das Recht auf Arbeit“ auf ihr Smartphone. „Die Anwendung garantiert Geschäftskontinuität nach dem Ende des Lockdowns, sichert die Mitarbeiter bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz und demonstriert die Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern“, kommentiert der Anbieter.
Wieviel Demagogie steckt in dieser Aussage?
- „Die Anwendung garantiert Geschäftskontinuität nach dem Ende des Lockdowns.“ Die Geschäftskontinuität wurde in allen Ländern durch einen politisch inszenierten Lockdown unterbrochen, nicht aufgrund von Infektionen oder Erkrankungen. Noch nie in der schriftlich dokumentierten Geschichte hat es eine solche Unterbrechung der Geschäftskontinuität gegeben, obwohl viele Krankheiten und Infektionen in viel stärkerem Maße zu Erkrankungen führten und weit mehr Opfer forderten (8).
- Diese Art der Selbstüberwachung „sichert die Mitarbeiter bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz“. Sichert wovor? Vor ihrem Recht auf Arbeit? Zwar gibt es dieses so (noch) nicht in der Schweizer Bundesverfassung — gerade erst versucht eine Eidgenössische Volksinitiative dahingehend die Verfassung zu ergänzen (9). Doch das Recht auf Arbeit als universelles Recht ist in der UN-Menschenrechtscharta Artikel 23 festgeschrieben und findet sich in vielen Verfassungen wieder. Derartige Grundrechte dürfen nach Auffassung von Rechtsexperten wie Professor Dr. Hans-Jürgen Papier nicht eingeschränkt werden (10).
- Eine „Geschäftskontinuität nach dem Ende des Lockdowns“ wird es für viele Unternehmen und deren Mitarbeiter nicht geben. Daran ändert auch eine digitale Überwachung nichts. Und nicht nur der örtliche Einzelhandel, Gastronomie oder Eventbranche rechnen mit einer hohen Zahl von Insolvenzen. Auch die Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken schlagen wegen drohender Kreditausfälle Alarm (11).
In einem Beitrag der Kronenzeitung vom 1. Juli 2020 wird berichtet, dass auch beim Autobauer Ford die Mitarbeiter jeden Tag bei Dienstantritt mit dem Smartphone drei Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten müssen. Im Anschluss wird die Temperatur gemessen. Offensichtlich akzeptieren die Mitarbeiter dieses Ausspionieren.
„Experimente mit Tracking-Armbändern hat man bei Ford wieder gestoppt und stattdessen in Schutzausrüstung investiert. Das Überwachungsarmband erschien vielen Mitarbeitern dann doch ein wenig dystopisch.“
Um angeblich die Mitarbeiter bei der Einhaltung der Corona-Gebote zu überwachen, greifen immer mehr Firmen zu Maßnahmen, die vor Covid-19 undenkbar gewesen wären.
So werden Arbeitnehmer auch im Homeoffice überwacht und damit zwangsläufig gebrandmarkt. Dazu hieß es schon vor der Corona-Pandemie in der Kronenzeitung vom 12. April 2019:
„Mehr als die Hälfte der Konzerne mit mehr als 750 Millionen US-Dollar Umsatz pro Jahr überwacht, was ihre Mitarbeiter im Büro am Computer tun. Sie werten E-Mails und Chats aus, überwachen die Nutzung der Computer und — Gesichtserkennung und RFID-Chips sei Dank! — Mitarbeiterbewegungen im Büro. Manche statten ihre Mitarbeiter gar mit Fitness-Trackern aus und erforschen, wie Herzfrequenz und Schlafqualität die Produktivität beeinflussen. (...) Mitarbeiter sehen bei der täglichen Arbeit im Büro Orwell-Verhältnisse auf sich zukommen, Unternehmen sehen Potenzial zur Produktivitätssteigerung und heben hervor, dass die Überwachung ja auch gut für die Mitarbeiter sein könne.“
Ist die Befürchtung der Mitarbeiter gerechtfertigt?
Überwachung und Markierung erwünscht?
In den Medien wird im Zusammenhang mit digitalen Überwachungen und „Brandmarken“ oft darauf verwiesen, dass es sich um pandemiebedingte Maßnahmen handele. Sie werden von Arbeitgebern im Sinne ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz angeordnet und zugleich von vielen Mitarbeitern akzeptiert, die sich selbst bestmöglichen Schutz vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz wünschen.
Wie der Deutschlandfunk am 20. Juli 2020 meldete, wollen auch deutsche Firmen ihre Mitarbeiter mit unternehmensspezifischen Corona-Apps markieren und überwachen, wobei sie suggerieren, dies sei im Interesse der Mitarbeiter. Über eine solche Initiative der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) und des Software-Riesen Salesforce berichtete auch — weitgehend unkritisch — t3n schon am 9. Mai 2020:
„Die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind im Falle des Corona-Monitoring gleichgelagert. Arbeitnehmer wollen sicher sein, dass sie ohne größere Risiken an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und sich dort frei bewegen können. Arbeitgeber wiederum wollen sicher sein, dass Mitarbeiter keine Viren einschleppen und so für ein Ausbruchsgeschehen sorgen, das zu Schließungen großer Betriebsteile oder des ganzen Unternehmens führen könnte. (...)
Anders als in demokratischen Staaten im Verhältnis zwischen Bürger und Regierung gibt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weit weniger Hürden zu nehmen, wenn Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zur App-Nutzung verpflichten wollen. An diesem Punkt setzen sowohl das Beratungsunternehmen PwC wie auch der Software-Riese Salesforce an. Beide wollen das Contact-Tracing per App im Unternehmensumfeld einführen.“
In der bereits zitierten Kronenzeitung vom 1. Juli 2020 wird als ähnliches Beispiel auf eine Elektronikfirma in Frankreich verwiesen:
„Dort konnte man in drei Fällen nach Bekanntwerden einer Covid-19-Erkrankung eines Mitarbeiters all dessen Kontakte nach Hause schicken und eine weitere Ausbreitung verhindern.“
Nach Aussagen von Mike Moran, Chef von Microshare, dem Hersteller des dafür verwendeten Bluetooth-Tracking-Armbands, seien persönliche Daten tabu. Man gebe das Band ja nach Dienstschluss wieder ab, trage es also nur im Job. So wie wir uns nach den Anschlägen vom 11. September an verstärkte Sicherheitskontrollen im öffentlichen Raum gewöhnt hätten, werde man sich auch an mehr solcher Systeme im Arbeitsalltag gewöhnen.
Andere Unternehmer sehen da noch mehr Geschäftspotenzial. So ist in der Kronenzeitung vom 10. Juni 2020 zu lesen:
„Unvermittelt mussten Unternehmen in aller Welt im Zuge der Coronakrise ihr Personal ins Homeoffice schicken. Ein Umbruch, der mit gestiegenem Appetit auf Software zur Mitarbeiter-Überwachung einhergeht. Eine neue KI-Lösung aus diesem Bereich verspricht, jeden Mausklick jedes Mitarbeiters zu analysieren, dabei Arbeitsprozesse zu verstehen und ein Produktivitäts-Rating zu erstellen, auf dessen Basis der Chef entscheiden kann, wer gekündigt werden soll und wer nicht.“
In der Bundesrepublik Deutschland scheint der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zumindest zu ahnen, was den Arbeitnehmern von den „Arbeitwegnehmern“ droht, wenn sie im Zusammenhang mit Corona nicht arbeiten können oder dürfen. Aus einem DGB-Positionspapier soll laut Tagesschau hervorgehen, dass der Gewerkschaftsbund einen besseren Kündigungsschutz für Beschäftigte fordert, die an Spätfolgen einer Coronainfektion leiden.
Alle genannten Werkzeuge haben jedoch aus der Sicht ihrer Verfechter einen Schwachpunkt: Nur wenn die Personen die jeweiligen Werkzeuge nutzen oder von ihnen erfasst werden, können sie markiert werden. Genau diesen Schwachpunkt zu beseitigen, ist das nächste Ziel der Herrschenden und ihrer politischen Willensvollstrecker.
Ziel medizinische Markierung unter der Haut
Auf der Internetseite des Massachusetts Institute of Technology (MIT) wurde am 18. Dezember 2019 nicht ohne Stolz veröffentlicht:
„MIT-Forscher haben nun einen neuartigen Weg entwickelt, die Impfhistorie eines Patienten zu erfassen: Sie speichern die Daten in einem für das bloße Auge unsichtbaren Farbmuster, das gleichzeitig mit dem Impfstoff unter die Haut verabreicht wird.“
Das wäre — wie schon bei den Sklaven, Galeerensträflingen und Auschwitzhäftlingen — eine eindeutige und dauerhafte Brandmarkung, nun allerdings für das bloße Auge unsichtbar!
In diese Richtung streben auch die Teilnehmer der „gemeinnützigen“ Allianz ID2020, die die Biometrie- und Blockchain-Technologie für die digitale Identifikation nutzen wollen:
„Die Weichen für die Zukunft der digitalen ID zu stellen und die damit verbundenen Risiken zu navigieren, ist eine Herausforderung, die nachhaltige Zusammenarbeit und globale Partnerschaft erfordert.“
Einen wichtigen Schritt in diese Richtung vollzog ID2020-Partner Microsoft am 20. Juni 2019. Neun Monate später, am 26. März 2020 wurde folgende Patentanmeldung veröffentlicht:
„Krypto-Währungssystem mit Körperaktivitätsdaten.
Die menschliche Körperaktivität, die mit einer einem Benutzer bereitgestellten Aufgabe verbunden ist, kann in einem Mining-Prozess eines Kryptowährungssystems verwendet werden. Ein Server kann eine Aufgabe für ein Gerät eines Benutzers bereitstellen, das kommunikativ mit dem Server verbunden ist. Ein Sensor, der kommunikativ mit dem Gerät des Benutzers gekoppelt oder in diesem enthalten ist, kann die Körperaktivität des Benutzers erfassen. Körperaktivitätsdaten können basierend auf der erfassten Körperaktivität des Benutzers erzeugt werden. Das kommunikativ mit dem Gerät des Benutzers gekoppelte Kryptowährungssystem kann überprüfen, ob die Körperaktivitätsdaten eine oder mehrere vom Kryptowährungssystem festgelegte Bedingungen erfüllen, und dem Benutzer, dessen Körperaktivitätsdaten überprüft wurden, Kryptowährung zuweisen.“
Es ist zu bezweifeln, dass damit nur die Lohnbuchhaltung vereinfacht werden soll, wenn der Träger des Sensors für seine Körperaktivität dafür Kryptowährung zugewiesen bekommt. Da waren die Pawlowschen Hunde noch freier.
Schließlich darf nicht übersehen werden, dass eine bisher zunehmende Anzahl von Bürgern gegenüber einer solchen „Gesundheitsmarkierung“ nicht abgeneigt ist. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Jahr 2019. Das Internetportal aerzteblatt.de meldete am 21. Februar 2019:
„Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland — 68 Prozent — haben bereits von der Möglichkeit gehört, sich Chipimplantate einsetzen zu lassen, zum Beispiel für die Überwachung von Herzschlag, Blutdruck und anderen Gesundheitsparametern. Jeder dritte Deutsche — 32 Prozent — kann sich vorstellen, ein solches Chipimplantat zum Beispiel für die gesundheitliche Überwachung zu nutzen. Besonders groß ist die Zustimmung bei der älteren Bevölkerung.“
Angesichts dieser Tendenzen zu digitalen Brandmarken sollte man sich fragen:
Warum schweigen die Lämmer?
Genau dieser Frage ist Rainer Mausfeld in seinem Buch mit dem gleichnamigen Titel aus psychologischer Sicht nachgegangen. Seine Antwort in Kurzform: Elitenetzwerke bilden unpersönliche, intransparente und abstrakte Machtstrukturen. Sie bedienen sich des Begriffes der Demokratie als ideale Revolutionsprophylaxe in Zeiten zunehmend feudal anmutender sozialer Ungleichheit.
Und der Verfasser gibt auch eine Reihe Anregungen, was wir tun können, damit die „Lämmer“ nicht mehr schweigend dulden, wie sie manipuliert und versklavt werden.
Aus ökonomischer Sicht beantwortete Christian Kreiß die ähnliche Frage: „Warum gehen die Lämmer schweigend zur Schlachtbank?“ Er nannte vor allem zwei Gründe:
„Zum einen wird durch die allermeisten Mainstreammedien und Politiker eine systematisch einseitige, manipulative Darstellung der Sachlage gegeben, Angst erzeugt und die politischen Maßnahmen als alternativlos dargestellt. (...) Zum anderen wird ökonomische Appeasement-Politik, Beruhigungspolitik, in historisch nie dagewesenem Ausmaß betrieben. Die deutsche Regierung gibt 2020 und 2021 zusammen knapp 1.500 Milliarden Euro Beruhigungsgeld aus, das entspricht etwa 30 Prozent vom Bruttosozialprodukt.“
Dass diese Beruhigungspolitik finanziell zum Crash führt, pfeifen inzwischen die Spatzen von den Dächern. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Wirtschaft zusammenbricht — aber die Folgen haben wir alle zu tragen und nicht nur die, deren Leben auf der Schlachtbank endete.
Beide Autoren verweisen auf das Zuckerbrot. Das wird jedoch wie in anderen Diktaturen ergänzt durch die Peitsche — von Staat und Unternehmen. Bereits in seinem Rechtsgutachten „Verfassungsfragen der Masernimpfpflicht“ hatte Professor Dr. Stephan Rixen im Oktober 2019 auf eine Reihe miteinander verknüpfter Zwangsmaßnahmen verwiesen, an die auch aktuell in der Corona-Pandemie-Politik nahezu nahtlos angeknüpft wird. Sollten Personen einen dokumentierten Impfschutz nicht nachweisen, drohen unter anderem bußgeldbewehrte und zwangsweise durchsetzbare Nachweispflichten gegenüber dem Gesundheitsamt sowie bußgeldbewehrte und zwangsweise durchsetzbare Aufenthaltsverbote, die das Gesundheitsamt aussprechen kann.
So fordert der Präsident der Ärztekammer Baden-Württemberg Wolfgang Miller: „Impfverweigerer sollen bei Freizügigkeit benachteiligt werden“. Die Berliner Zeitung meldete am 8. Dezember 2020 gar: „Baden-Württemberg will hartnäckige Corona-Quarantäne-Verweigerer zwangseinweisen.“
Vor derartigen Zwangsmaßnahmen scheuen viele Bürger zurück und beugen sich — teilweise vorauseilend — dem ökonomischen und politischen Druck einer wie immer gearteten Markierung und Erfassung (12).
Wie sich zeigt, wird allein rechtliche Gegenwehr, wie sie nun schon mehrfach von engagierten Anwälten (13) und anderen Bürgern praktiziert wird, den Abbau der Grundrechte einschließlich der digitalen Inventarisierung der Bürger nicht aufhalten. Gegen politische Macht hilft nur politischer Widerstand.
Nicht zuletzt darf auch der noch immer vorhandene Vertrauensbonus, den Ärzte und Kliniken hinsichtlich des Datenschutzes erhalten, nicht übersehen werden. Nach der „Postbank Digitalstudie 2020 — die digitalen Deutschen“ vertrauen 87 Prozent der Befragten beim Datenschutz den Ärzten und Kliniken am meisten, gegenüber beispielsweise 71 Prozent dem Staat und den Behörden.
Es wäre nicht nur bedauerlich, sondern zutiefst tragisch für die Bürger nicht nur dieses Landes, wenn auch nur einige Ärzte diesen Bonus noch einmal verspielten (14).
Quellen und Anmerkungen:
(1) (https://ifa.phil-fak.uni-koeln.de/sites/IfA/EpiAna_pdfs/046188.pdf )
(2) Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Brandmarken; https://meyers.academic.ru/18837/Brandmarkung
(3) https://de.wikipedia.org/wiki/Brandzeichen
(4) https://www.watson.ch/gesellschaft%20&%20politik/history/437750870-so-brutal-taetowierte-die-ss-kz-haeftlinge
(5) https://netzpolitik.org/2014/metadaten-wie-dein-unschuldiges-smartphone-fast-dein-ganzes-leben-an-den-geheimdienst-uebermittelt/; https://www.test.de/Privatsphaere-im-Netz-Wie-Sie-Verfolger-abschuetteln-5286433-0/; https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-04/vorratsdatenspeicherung-schweiz-daenemark-visualisierung
(6) Jens Spahn u.a. App vom Arzt: Bessere Gesundheit durch digitale Medizin, Verlag Herder 2016
(7) https://www.ig-med.de/2020/12/18/der-aktuelle-ig-med-newsletter-mit-einem-besonderen-geschenk-fuer-jens-spahn/
(8) https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schneller-schlau/die-toedlichsten-pandemien-der-welt-und-ihre-folgen-16991965.html
(9) Eidgenössische Volksinitiative „Recht auf Arbeit“ (https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis53t.html)
(10) Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier: Das Recht auf Freiheiten, Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit. Nr. 3/2020 (https://awo.org/sites/default/files/2020-07/Papier_TUP%20Heft%203_2020%20high.pdf)
(11) https://www.focus.de/finanzen/boerse/konjunktur/sparkassen-und-volksbanken-mit-jedem-lockdown-tag-waechst-gefahr-neuer-bankenkrise_id_12596937.html
(12) https://www.fr.de/politik/corona-querdenker-markus-soeder-verfassungsschutz-beobachtung-90099178.html; https://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Kamera-Ueberwachung-bei-Demos-Innenministerium-akzeptiert-Leipziger-Gerichtsurteil
(13) https://www.afa.zone/; https://youtu.be/WHX494U0muI; https://gesetze-ganz-einfach.de/brief-der-rechtsanwaeltin-ivett-kaminski/;
(14) https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_%C3%84rzteprozess#Fleckfieber-Impfstoffversuche