Zum Inhalt:
Mit Kanonen auf Schüler

Mit Kanonen auf Schüler

Mit rigorosen Mitteln versucht die Politik den Maskenzwang gegen die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft durchzusetzen: Kinder. Exklusivabdruck aus „Das Corona-Dossier“.

Doch das RKI verwirrt offensichtlich gerne mit Fakten. Auch sich selbst. Etwa mit Interessenkonflikten, die gar keine seien: So ist der Leiter für Public-Health-Laborunterstützung des RKI, Heinz Ellerbrok, Gesellschafter von GenExpress, einer Firma, die mit „Standards für PCR und Real Time-PCR“ Geschäfte macht. Zwar könne sich RKI-Präsident Lothar Wieler dazu nicht äußern, Ellerbrok war schon früher in „Doppelfunktion“ tätig, aber Interessenkonflikt sei das keiner, so das RKI gegenüber dem Handelsblatt, denn eine Beteiligung an einem Unternehmen sei keine „Tätigkeit gegen Entgelt“ und damit okay.

„Das Bild, das das Robert Koch-Institut (RKI) von sich selbst hat“, ist eben „gut und eindeutig“, so das Handelsblatt. Auch „eine jahrelange Recherche von BuzzFed News zeigt“, dass Zehntausende Ärzte „von der Pharma-Industrie gefördert werden, dies aber systematisch nicht transparent machen“.

Unter anderem verstoßen hochrangige Mediziner aus Deutschland „gegen die wissenschaftlichen Standards“.

Und die Gates-Stiftung hatte in der Corona-Krise vermutlich auch nur Dollarzeichen im Sinn, als man mit vielen Millionen bei den deutschen Biotechunternehmen Evotec, um ein Corona-Medikament in den USA zu entwickeln, und bei Biontech einstieg.

Na ja. Rund ein halbes Jahr nach Ausrufung der Corona-Pandemie ließ sich jedenfalls keine anhaltende Corona-Gefahr mehr erkennen, um die Beibehaltung der Restriktionen zu rechtfertigen. Erst recht nicht bei Kindern. Insgesamt waren in Deutschland bis 8. September 2020 „zwei COVID-19-Todesfälle bei unter 20-Jährigen übermittelt worden. Die verstorbenen Personen waren im Alter zwischen drei und 18 Jahren, alle hatten Vorerkrankungen“, so das RKI.

Kinder mussten nach den Sommerferien sogar im Sportunterricht Masken tragen. In Bayern zum Beispiel. Das war den Fachärzten für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Martin Hirte und Steffen Rabe aus München, dann zu viel. Sie schrieben in „Wider die Maskenpflicht an bayerischen Schulen — ein offener Brief“ an die Bayerische Staatskanzlei und das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, um ihrer Sorge „wegen der in Bayern im Zuge der COVID-19-Pandemie an“ Kindertagesstätten (KiTas) und Schulen ergriffenen Maßnahmen Gehör zu verschaffen: Mittlerweile sei nämlich bekannt, dass die Gefährlichkeit des Coronavirus SARS-CoV-2 „für die Gesamtbevölkerung zu Beginn der Pandemie wesentlich überschätzt wurde“. Schon vor der Pandemie hätten sich Schulschließungen als epidemiologische Maßnahme auf keine wissenschaftliche Evidenz stützen können.

„Dennoch sind — entgegen dem ausdrücklichen Rat der WHO und entgegen den aktuellen Forderungen von UNICEF — partielle oder vollständige Schulschließungen in Deutschland weiterhin eine gängige politische Erstmaßnahme. (...) In vielen europäischen Staaten wurden KiTas und Schulen schon im Frühsommer 2020 weitgehend ohne Einschränkungen wieder geöffnet. Dies führte nirgendwo zu relevanten COVID-19-Ausbrüchen, weder bei Schülern oder Lehrern der betroffenen Schulen noch in den jeweiligen Regionen. Die wissenschaftliche Untersuchung dieser Strategien belegte nachdrücklich, dass KiTas und Schulen für die Verbreitung von COVID-19 keine wesentliche Rolle spielen.“

Das bestätigten Studien der Universitäten in Leipzig und Dresden.

„Der neue Rahmenhygieneplan der bayerischen Staatsregierung erfüllt uns Kinderärzte als Fachleute sowohl für Infektionskrankheiten als auch für die kindliche Entwicklung mit großer Sorge. Er steht unter der Prämisse: ‚Mit der Umsetzung des Regelbetriebs in den Schulen ist weiterhin der Infektionsschutz für die gesamte Schulfamilie das oberste und dringlichste Ziel.‘“

Dies widerspreche klar den Bildungszielen der bayerischen Verfassung und der Kinderrechtskonvention der United Nations, die von der Bundesregierung im Jahr 2010 uneingeschränkt ratifiziert wurde. Der Rahmenhygieneplan, den auch die Schüler zu beachten hätten, sieht ein Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund, den Verzicht auf Körperkontakt (zum Beispiel persönliche Berührungen wie Umarmungen) und einen Mindestabstand von eineinhalb Metern vor. Die Kinderärzte schreiben:

„Unbewusste Gesten wie das Berühren des eigenen Gesichtes sind schon für Erwachsene kaum zu kontrollieren — ihr Verbot führt bei Kindern, denen diese Kontrolle noch schwerer fällt, zwangsläufig zu Schuld- und Versagensgefühlen. Die verordneten Verhaltensmaßregeln bremsen Kinder in den ihnen ureigensten zwischenmenschlichen Interaktionen und in ihrer sozialen Entwicklung und bringen sie — da sie ihren natürlichen Entwicklungsbedürfnissen diametral entgegenstehen — zwangsläufig in schwere psychische und soziale Konflikte. In letzter Konsequenz nehmen sie den Kindern ihre Würde.

Der schwerwiegendste Eingriff in die seelische Integrität der Schulkinder ist zweifelsohne die Maskenpflicht, die jetzt teilweise auch im Unterricht gilt. Die Wirksamkeit der sogenannten ‚Alltagsmasken‘ gegen die Ausbreitung respiratorischer Viren wie SARS-CoV-2 ist weiterhin hoch umstritten und wird in Übersichtsarbeiten renommierter Wissenschaftler angezweifelt.“

Zudem zeigten Untersuchungen zu körperlichen und seelischen Nebenwirkungen der Masken, „dass diese keineswegs immer harmlos sind. Die bisher einzige Übersichtsarbeit zu Masken bei Kindern aus dem Jahr 2011 spricht von möglichen Nebenwirkungen wie erhöhtem Atemwiderstand, Wärme- und Feuchtigkeitsansammlung, CO2-Rückhaltung, Klaustrophobie und Angstzuständen“. Gerade Kinder seien für eine zwischenmenschliche Kommunikation zwingend auf nonverbale Signale wie die Mimik des Gegenübers angewiesen.

„Die Behinderung des zwischenmenschlichen Austauschs durch Verdecken des Gesichts erschwert die Verständigung, verringert die Gesprächsbereitschaft und stört die emotionalen Beziehungen. Ein normales Schulleben ist unter diesen Bedingungen nicht vorstellbar, und für viele Schüler wird der Schulalltag zur Qual. Es können weder ‚Herz und Charakter‘ gebildet werden, noch können ‚die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung’ gebracht werden.“

Angesichts der unwesentlichen Rolle von Kindertagesstätten und Schulen bei der Ausbreitung von COVID-19 seien die bisher ergriffenen und jetzt präzisierten Maßnahmen unverhältnismäßig. Das Recht der Kinder auf Bildung müsse uneingeschränkte Priorität haben. Und der „mehr als fragwürdige Nutzen der von Kindern getragenen ‚Alltagsmasken’ steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu der damit verbundenen Belastung und den möglichen Risiken“, so die Münchner Kinderärzte.

Daher forderten sie die Abschaffung der Maskenpflicht und Abstandsregeln sowie eine komplette Überarbeitung des Hygieneplans im Sinne der Kinderrechte. Ihr Brief bewirkte nichts.

Die Stadt Schongau bat sogar „die Bundeswehr um Amtshilfe“ und forderte sie „für die Beaufsichtigung“ der Maskenpflicht bei Schülern an.

Die Situation an den Bushaltestellen sei nicht zufriedenstellend, da Schüler, Eltern und einige Lehrer dort keine Masken tragen. Ein Realschulleiter dachte zunächst an „Versteckte Kamera“, als er die Mail der Stadt bekam, in der er um seine Einschätzung gebeten wurde.

„‚Völlig überzogen‘ findet er den Plan. ‚Man stelle sich das vor, das Panzerrohr eines Leopards an der Bushaltestelle auf die Schüler gerichtet, die das Maskentragen verweigern‘ — auch wenn dieses Bild freilich übertrieben ist“, sei schon der Ansatz daneben, die Bundeswehr gegen die Schüler einzusetzen. Bußgelder der Polizei würden ja schließlich reichen.

An der hessischen Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal erhielt ein Schüler sogar eine schriftliche Missbilligung, weil er „in der zweiten großen Pause sein am Kiosk gekauftes Getränk auf dem Schulgelände getrunken“ hatte und damit gegen die Corona-Hygieneregeln der Schule verstieß. Der scheinbar von allen guten Geistern verlassene Elternbeirat hatte sich darauf geeinigt, dass die Kinder in den beiden 15-minütigen Pausen wegen Corona ausdrücklich „nicht trinken dürfen“.

Auf die Studienergebnisse der Universität Dresden bezog sich dann auch die Süddeutsche Zeitung (SZ) im Juli 2020:

„Kinder sind nicht nur keine Treiber der Corona-Pandemie — sie könnten sogar eher Bremsklötze für das Virus sein. Zu diesem Schluss kommen jetzt zumindest Wissenschaftler des Universitätsklinikums Dresden.“

Auch Die Zeit schrieb Anfang August 2020:

„An sächsischen Schulen haben sich im Mai und Juni keine Kinder mit dem Coronavirus infiziert, doch die psychischen Folgen der Corona-Beschränkungen sind erheblich. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Universitätsklinikums Leipzig. ‚Die akute Ansteckung lag bei null, von 2.599 Kindern und Lehrern war keiner infiziert.‘“

Und die Nach-DenkSeiten kommentierten die Maskenpflicht von Schülern:

„Die Vorstellung von sich im Unterricht permanent maskiert gegenübersitzenden Kindern oder auf dem Pausenhof flächendeckend maskierten Schülern, denen zusätzlich der Kontakt verboten wird, ist bizarr. Durch die fehlende wissenschaftliche Grundlage erscheinen diese politischen Vorgaben willkürlich und angesichts des Schadens für die Pädagogik unverantwortlich. Der Gipfel ist, dass aber gerade den Kritikern solcher nicht rationalen und gesellschaftlich fragwürdigen Vorschriften von Teilen in Politik und Medien ‚Verantwortungslosigkeit‘ vorgeworfen wird.“

In Bezug auf Medien wie die SZ oder Die Zeit sei es ein beunruhigender Aspekt der Corona-Episode, „dass Rationalität eben kaum noch eingefordert wird. Auch nicht vonseiten jener Medien, die nun über die Ergebnisse der Wissenschaft berichten.“

Übrigens kritisierten auch die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte die Maskenpflicht in Kindergärten und Schulen. Kinder müssten weder Abstand wahren noch Masken tragen. Später passten die Forschungsgemeinschaften ihren Standpunkt folgsam an, man empfahl Kindern ab 10 Jahren dann doch noch, Masken zu tragen, jedenfalls bis die Kinder ihren Platz in der Schule erreichen würden.

Und was bringen Masken außerhalb eines Krankenhauses, einer Pflege- oder Forschungseinrichtung nun Besonderes, abgesehen von einem Bekenntnis? Unter anderem Profite für die Produzenten, transportbedingte Umweltbelastung und ein gigantisches Müllproblem — allein in der Schweiz mussten 13,5 Millionen Masken wegen giftiger Schimmelpilze zurückgerufen werden. Was auch kaum interessiert, sind die Gefahren durch die Masken. Schließlich sind einige aus Polyester und enthalten Mikroplastik.

Durch Reibung löst sich Mikroplastik und wird dann direkt eingeatmet, sagt Michael Braungart, Leiter des Hamburger Umweltinstituts. Das sei wie mit Lösungsmitteln, die beim Einatmen viel giftiger seien, als wenn man sie schluckt. „Das, was wir verspeisen, ist im Allgemeinen nicht so problematisch. Aber das, was wir einatmen, ist besonders kritisch“, so der Professor. Außerdem enthalten manche Masken Chlorverbindungen in der Plastikschicht. Da sei nichts mehr zu recyceln. Eigentlich seien Gesichtsmasken nach dem Gebrauch kontaminierter Sondermüll und werden „einfach im Park weggeschmissen. (...) Plötzlich vergisst man in der Krise alles, was man vorher gelernt hat“, so Braungart.

Zu Recht würde bei Wegwerfbechern für Kaffee auf das Müllproblem hingewiesen, bei Masken sei die Müllmenge aber deutlich größer.

Das Wirtschaftsministerium errechnete einen Bedarf von bis zu 12 Milliarden Atemschutzmasken pro Jahr. Dazu komme noch ein größerer Verbrauch an Einmalhandschuhen sowie weiterer Schutzkleidung, was für ein Abfallaufkommen von etwa 1,1 Millionen Tonnen pro Jahr sorgen würde. Das seien dann zusätzlich etwa sieben Prozent der gesamten Hausmüllmenge Deutschlands, so das Hamburger Umweltinstitut in einer Pressemitteilung vom 18. Mai 2020. Die derzeitige Politik zeige „eine erhebliche Kurzsichtigkeit und Doppelbödigkeit“. Man dürfe den Planeten nicht krank machen, um gesund bleiben zu wollen, so Braungart.


Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.