Zum Inhalt:
Laptops zum Frühstück

Laptops zum Frühstück

Statt gegen Armut vorzugehen, digitalisiert der Staat die Schulen und Bildung im Land.

Endlich geht es mit der Digitalisierung der Köpfe voran. Da sind aber fünf Milliarden sicherlich nur ein allererster Anfang. Schließlich hängt die Zukunft unserer jungen Generation – und damit unser aller Wohlergehen – davon ab, dass wir auf kompetitiven Digitalmärkten mithalten können. Doch Mithalten allein reicht nicht, wir müssen weltweit eine Spitzenposition erlangen.

Dazu zählt selbstverständlich auch, dass alle Schüler demnächst mit Laptops und Tablets ausgestattet werden. Ab sofort brauchen sich die Kultusminister keinen Kopf mehr über den Lehrermangel zu machen, denn fortan sind Laptops und Tablets die neuen Pädagogen. Das ist ja geradezu eine Win-Win-Situation.

Und so hat es Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) exakt auf den Punkt gebracht:

„Wenn Sie uns stets vorwerfen, dass die Digitalisierung zu lange dauert, haben Sie jetzt die Chance. [...] Lehrer, Eltern, Kinder - alle warten darauf, dass es weitergeht.“

Gibt es einen besseren Beweis, in welchem digitalen Demenzzustand sich weite Teile unserer sogenannten Volksvertreter schon jetzt befinden?

Auch der Anschluss der Schulen an das Internet ist geregelt: Das Bundesverkehrsministerium wird dies über sein Programm zum Breitbandausbau finanzieren. Bei diesem Finanzvolumen ist es kein Wunder, dass der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) die beteiligten vier Bundestags-Fraktionen für ihre Flexibilität lobte. „Mit dieser Einigung sind Regierungsparteien und Opposition über ihren Schatten gesprungen“, sagte BVDW-Vizepräsident Stephan Noller dem Handelsblatt.

Dass gut situierte Mittelklassekinder längst über ein Laptop, Tablet und mindestens ein Smartphone verfügen, muss hier nicht extra erwähnt werden. Und so kommen die Deklassierten der Gesellschaft, gut 20 Prozent der Kinder, endlich auch in den Genuss der modernen Errungenschaften.

Ein hoher Anteil eben dieser Kinder wird frühmorgens ohne Frühstück in den Tag entlassen. Nach Schätzungen des Deutschen Kinderschutzbundes sind circa 4,4 Millionen Kinder in Deutschland von Armut betroffen – etwa 1,4 Millionen mehr als bisher angenommen. Da sind doch staatlich finanzierte Laptops und Tablets ein mutiger Schritt, auch arme Kinder an der Digitalisierung teilhaben zu lassen.

Das ist gelebte Teilhabe. Diese sollen ihren Wissenshunger stillen können, knurrende Mägen und physische Erschöpfung fallen nicht in den Kompetenzbereich des neoliberalisierten Staates. Das sind individuelle Probleme. Um seinen Hunger muss sich schließlich jeder selbst kümmern. Das fällt in den Bereich der individuellen Verantwortungsübernahme. Das können die Kinder nicht früh genug lernen.

Eine Hürde gibt es aber noch: Bundestag und Bundesrat müssen den Weg für die geplante Milliardenförderung mit einer Grundgesetzänderung freimachen. Schließlich ist es kein Zustand, dass die Länder weiterhin in der Schulpolitik das Sagen haben. So fügt es sich, dass der Ruf nach verstärkter Digitalisierung zum Anlass genommen wird, das Grundgesetz zu ändern. Karliczek forderte daher FDP und Grüne auf, der Grundgesetzänderung zuzustimmen.

Die Zentralisierung des Bildungswesens ist überfällig. Schließlich müssen die Provisionszahlungen für den Auftragswert in Höhe von 5 Milliarden Euro zentral auf ein, höchstens zwei Offshore-Konten überwiesen werden. So ist es auch leichter, die Finanznöte der kollabierenden Volksparteien etwas zu lindern. Dafür lohnen sich Grundgesetzänderungen allemal.


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bildungspolitik-groko-fdp-und-gruene-einigen-sich-auf-grundgesetzaenderung-zur-digitalisierung-der-schulen/23674230.html?nlayer=Newsticker_1985586
(2) http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/digitalpakt-bund-soll-bis-zu-25-000-euro-pro-schule-fuer-laptops-zahlen-a-1239943.html

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.