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Journalismus ist kein Verbrechen

Journalismus ist kein Verbrechen

Free Deniz und alle anderen.

Ich versuche mir vorzustellen, wie einem rasenden Reporter, einem sprach- und sachkundigen Korrespondenten, ja überhaupt einem aktiven Menschen zumute sein muss, der gerade jetzt gebraucht wird, eingreifend mitgestalten will und stattdessen hinter Gittern lahmgelegt ist. Nein, nicht stattdessen, sondern deswegen. Wie ist einem Journalisten zumute, der verhaftet ist, weil er nach bestem Wissen und Gewissen seine Arbeit getan hat. Wie hält man dieses Gefühl himmelschreienden Unrechts aus?

Deniz Yücel und so viele andere Weggesperrte müssen ohnmächtig mit ansehen, wie in einem Land, dessen Wohl ihnen am Herzen liegt, ein fanatischer und nationalistischer Präsident und seine Regierung polarisieren und ins Extrem führen. Die PR-Berater von Recep Tayyip Erdogan scheinen zu glauben, wenn ihr Mandant anderen Regierungen, gern auch der deutschen, faschistoide Methoden vorwirft, mache er sich selbst gegen diesen Vorwurf immun. In der Tat kann man diesen Präsidenten kaum einen klassischen Diktator nennen. Denn er ist, das macht es besonders bitter, unbestritten von Mehrheiten demokratisch legitimiert.

Das kommt uns bekannt vor. Auch der Freitod der Demokratie ist ein Meister aus Deutschland. Nationalistischer Narzissmus, religiöse Erweckungsphantasien, imperialer Größenwahn – was für ein Vernunft narkotisierendes Gebräu. Kritische Journalisten erfahren in der Türkei nun am eigenen Leibe, was Gleichschaltung von Medien bedeutet. Zu den willkürlichen Anschuldigungen gegenüber Deniz Yücel gehört die Unterstützung terroristischer Vereinigungen wie der Gülen-Bewegung und der kurdischen PKK. Dabei ist man als Journalist schon Unterstützer, wenn man nur einen führenden PKK-Vertreter interviewt. Der türkische Rechtsstaat schwankt und wankt, als sei er einem Hurrikan ausgesetzt. Für Andersdenkende und Oppositionelle werden inzwischen dubiose rechtliche Maßstäbe angewandt, eine Art politisches Feindstrafrecht.

Dies mit der gebotenen Empörung niederschreibend, stutze ich plötzlich. Nicht, weil auch bei uns tausende politisch aktive Kurden, die aus der Türkei geflohen sind, kriminalisiert worden sind, ihre Druckereien und Redaktionen untersucht, sie inhaftiert oder abgeschoben wurden. Obwohl die PKK sich gewandelt hat und inzwischen im Kampf gegen den IS Verbündete des Westens ist, bleibt sie auf Drängen des Nato-Partners Türkei auf der EU-Terrorliste – das ist nur eine der vielen Paradoxien in dieser Geschichte.

Ich stutze, weil Deniz Yücel auch der Straftat Datenmissbrauch beschuldigt wird. Aber ist bei uns etwa klar, was Datenmissbrauch ist? Journalistische und juristische Graubereiche der westlichen Demokratien fallen Deniz Yücel und den übrigen politischen Gefangenen der Türkei nun auf die Füße.

„Edward Snowden hat ein neues Zeitalter des Strafrechts begründet“, schrieb der Spiegel 2013. Denn nun war klar, dass die NSA gesetzwidrig weltweit unbegrenzte Vorratsdatenspeicherung betreibt. Bis dahin galt das Ausspähen von Daten über Rechtsbrüche als geheimdienstliche Agententätigkeit und wurde mit mehrjährigen Haftstrafen belegt. Im Jahre 1 nach Snowden setzte sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass das Aufdecken staatlicher und privatwirtschaftlicher Rechtsbrüche gesellschaftlich erwünscht ist und nicht bestraft werden darf.

Doch in diesem neuen Zeitalter hinkt die Rechtslage in Deutschland im internationalen Maßstab hinterher. Ein diesbezüglicher Bericht der G20/OECD-Arbeitsgruppe hat Deutschland Defizite beim Schutz von Whistleblowern bescheinigt und Empfehlungen für Standards gegeben, die bisher auch nicht annähernd erfüllt sind, wie auf der Seite von whistleblower.net nachzulesen ist. Bundeskanzlerin Merkel hat sich gegenüber den G20-Staaten, also auch gegenüber der Türkei, verpflichtet, entsprechenden gesetzlichen Schutz zu schaffen, doch nichts ist geschehen. (Deutschland hat schließlich auch elf Jahre gebraucht, bis es die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert hat.)

In einem Gesetzentwurf forderten die Grünen 2012, das Whistleblowing zum Grundrecht zu erklären. Ein Antrag der LINKEN ergänzte im November 2014, dass Whistleblower, die beim Militär und in den Geheimdiensten Verstöße gegen Völker- und Menschenrecht aufdecken, dafür nicht verfolgt werden dürfen, auch wenn sie Geheimhaltungsvorschriften verletzt haben. Denn derartige Geheimnisse seien nicht vom Recht gedeckt. Ein solcher Schutz liege daher nicht nur im Interesse des Betroffenen, sondern der ganzen Gesellschaft. Weshalb auch Journalisten, die solche Verschlusssachen veröffentlichen, nicht haftbar gemacht werden dürften. Zwei vergebliche Vorstöße der Opposition, versteht sich.

Die Praxis bleibt absurd. Außer in den USA gilt Edward Snowden auf der ganzen Welt als Held der Wahrheitsfindung. Als solcher hat er in 20 westlichen Staaten um Asyl gebeten, mit dem bekannten Ergebnis. Dabei hätte deutsches Recht ihn bei politischem Willen vor Auslieferung an die USA schützen können. Wie das Recht der übrigen Staaten auch. Vasallentreue. Auch von den Journalisten, denen selbst eine USA unter Trump kein Grund war, dieses Thema wieder aufzurollen. Noch im Januar diesen Jahres gab es eine kurze Meldung: EU-Kommission will Whistleblower schützen, doch Deutschland bremst.

Was bleibt, sind Unklarheiten: Gibt es einen Unterschied von im Dienste der Wahrheit tätigen Hackern auf der einen und Whistleblowern, die das an die Öffentlichkeit bringen, auf der anderen Seite? Was bedeutet es für die Medien, dass Journalisten auf Informanten angewiesen sind, die nicht hinreichend geschützt sind und die die Journalisten im Zweifelsfalle auch nicht schützen können?

Als Beleg für die von türkischer Seite gegen Deniz Yücel erhobenen Vorwürfe gilt ein Artikel aus der Welt, in dem Yücel Erdogan seine geheime, 6000 Mann starke Troll-Armee zur gezielten Beeinflussung von Twitter und Facebook vorwirft. Die Erkenntnisse stammten von Redhack – in der Türkei als linksextremistische Terrororganisation angesehen. Sie hatten 60.000 Mails gehackt, vom einstigen Medienmogul und jetzigen Energieminister von Erdogan, Berat Albayrak, der zu allem Überfluss auch noch sein Schwiegersohn ist. Im Lichte der deutschen Gummiparagraphen für Hacker und Whistleblower dürfte die Argumentation zur Verteidigung Yücels gar nicht so einfach werden.

Der 2015 in Kraft getretene §202d StGB zur Datenhehlerei gilt als strafrechtliches Minenfeld. Er öffnet den Staatsanwaltschaften die Türen für die Durchsuchung von Redaktionen, wie damals bei den Bloggern von Netzpolitik.org geschehen. Gegen sie wurde wegen Landesverrat ermittelt. Sie hatten, Deniz wird sich erinnern, zwei Papiere des Verfassungsschutzes veröffentlicht, in denen es um die Überwachung von vermeintlichen Radikalen auf deren Computern und in sozialen Netzwerken ging. Die Süddeutsche zitierte einen namenlosen Juristen aus Karlsruhe: Schmal sei der Grat „zwischen dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse des Staates und der Möglichkeit, mithilfe dieser Vorschrift auch die Aufdeckung von Missständen zu verhindern und Medien zu schikanieren“. Die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wurden eingestellt. Aber was berechtigt uns zu der Annahme, dass es bei gleicher Rechtslage aber anderen Regierungskoalitionen so bleiben wird?

Im selben Jahr hatte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund gegen eine neue EU-Richtlinie gewandt, nach der Journalisten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen über Geschäftsgeheimnisse berichten dürfen. Zur Zeit läuft vor dem Amtsgericht Oberndorf ein Strafverfahren gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen wegen Aufforderung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach §111 StGB. Da er der Meinung ist, dass staatliche Kontrolle über das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz versagt, wollte er Insiderwissen aktivieren. Deshalb hatte er an Mitarbeiter des Waffenproduzenten Heckler & Koch Flugblätter verteilt, auf denen er sie zum Whistleblowing aufrief. Auch vergeblich. Wer will schon seinen Job verlieren. Einer vor Gericht reicht ja.

Wirtschaftsprüfer haben hierzulande sowieso keinen Schutz als Whistleblower, insbesondere wenn sie aufdecken, wie Konzerne Steuern sparen. Generell gibt es im Pressewesen keine Rechtsschutzversicherung, weil die juristische Interpretation dessen, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, so unvorhersehbar ist, dass dies jeden Versicherer ruinieren würde. So bleibt das Risiko bei den Journalisten und ihren Verlegern oder Intendanten. Auch deshalb sind die Medien wie sie sind.

Immerhin ist es noch nicht so lange her, dass diese Medien die schleichende Gefahr des Einzugs von Feindstrafrecht in Deutschland beklagt haben. Auch deshalb stutze ich, wenn ich Erdogans Instanzen zu Recht, wie ich meine, die Anwendung von Feindstrafrecht gegenüber den vielen beweislos Inhaftierten vorwerfe. Manche Journalisten sahen für das deutsche Recht gar eine galoppierende Gefahr, die die rote Linie schon überschritten hat. Diese besteht in dem juristischen Grundprinzip, wonach vor dem Gesetz alle gleich sind. Alle, also Freund und Feind. In unserem Recht verbietet sich ein Urteil ohne Beweisführung. Und die Todesstrafe verbietet sich sowieso, will man die Aufklärung nicht rückabwickeln.

Die gezielte Tötung von vermeintlichen Terroristen wirft da viele Fragen auf. Die sogenannten Aufklärungsdrohnen der Bundeswehr vom Einsatzgeschwader in Masar-i-Scharif liefern die Daten für staatlich gewolltes Töten ohne rechtsstaatliche Ermittlungen und ohne Prozess. Wer ein Rebell ist, entscheidet die Turbanfarbe auf dem Video. Unter der afghanischen Zivilbevölkerung löst das ein Dauergefühl der Bedrohung aus, das wiederum folgerichtig zu Radikalisierung führt. Die große Mehrheit der Deutschen ist gegen solche völkerrechtswidrigen Praktiken. Auch gegen die stillschweigende Akzeptanz US-amerikanischer Verhörmethoden, die auch gegenüber deutschen Staatsbürgern angewendet werden. Doch eine breite und vor allem andauernde Diskussion darüber gibt es nicht. Etwa wie Mitte der 90er Jahre, als der Streit um die Strafbarkeit des verwendeten Tucholsky-Zitates „Soldaten sind Mörder“ durch die Medien und Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht ging. Heute ist unser Feindstrafrecht offenbar kein Grund zu anhaltender Sorge. Der Rechtsstaat wird am Hindukusch verloren.

In meinem Buch „Wehe dem Sieger“ habe ich schon 2009 versucht mir vorzustellen, wie man sich als politisch Engagierter angesichts durchlöcherter Bürgerrechte fühlt: „Kommt niemand auf die Idee, dass, was jetzt gegen islamistische Verschwörer erdacht wird, bald schon als aktualisierte Notstandsgesetze gegen Unruhe in der eigenen Bevölkerung in Stellung gebracht werden könnte? Die Überwachung und Einschüchterung von G8-Protestlern 2007 in Rostock und Heiligendamm durch Panzerspähwagen, Tornados und US-Kriegsschiffe und die zeitweilige Unterbringung Festgenommener in Metallgitter-Käfigen mag da ein Vorgeschmack gewesen sein. Erwartet uns eine Art Feindstrafrecht gegen Oppositionelle, die das System der Bereicherung der Eliten (verschwörerisch) in Frage stellen? Für derartige Eingriffe ist durch die gemeinsame EU-Terrorismusdefinition auch schon vorgesorgt. Danach ist eine Tat dann terroristisch, wenn sie mit der Absicht begangen wurde, die ,politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen‘ eines Landes ,zu bedrohen und stark zu beeinträchtigen oder zu zerstören‘. Wer sich für eine andere Wirtschaftsordnung einsetzt, könnte also als Terrorist bestraft werden. Das ist auch bereits passiert. 2006 haben Greenpeace-Aktivisten in Dänemark ein Bürohaus erklommen, um ein Anti-Genmais-Plakat auszurollen. Für diesen Akt zivilen Ungehorsams sind sie nach einer Strafnorm verurteilt worden, die sich auf jene EU- Terrorismusdefinition berief.“

Auch ohne Inkrafttreten der Notstandsgesetze, deren Geheimhaltung offenbar fast alle Journalisten akzeptiert haben, sind hierzulande Praktiken der Einschüchterung und Verurteilung von Dissidenten und Oppositionellen längst erprobt. Berüchtigt dabei §129 a StGB, der nicht zimperlich ist, Gruppierungen als terroristische Vereinigung zu deklarieren und entsprechend zu bestrafen. Strafrecht ist Individualstrafrecht, doch hier genügt es, einer Organisation anzugehören oder Sympathie bekundet zu haben, der die Begehung künftiger Straftaten unterstellt wird. Zahllose Autonome der Hausbesetzerszene, der Antiatompolitik oder Mitglieder von Antifa-Gruppen sind der Terrornähe beschuldigt worden. Natürlich nicht mit unerträglich unbegrenzter Untersuchungshaft. Aber doch nachhaltig genug, um als Vorbestrafte einen schwereren Lebensweg zu haben und einschüchternd (oder radikalisierend?) auf das Umfeld zu wirken.

Es ist wohltuend, wie hartnäckig die Kollegen von Deniz Yücel von der Welt nun für ihn kämpfen und vor das türkische Verfassungsgericht ziehen wollen. Vielleicht kommt das Engagement aber auch etwas spät. Mir ist zumindest entgangen, dass diese Zeitung sich in der Aufarbeitung der Graubereiche des deutschen und EU-Rechts, die Repressionen gegen Oppositionelle aller Art ermöglichenden, besonders hervorgetan hätte.

Westliche Werte verteidigt man am besten, indem man sie selbst einhält. Damit Geschichte sich nicht wiederholt, muss aus ihr gelernt werden. Der Verfall von Demokratie beginnt oft mit dem Verfall von Recht. Solidarität mit Deniz Yücel heißt daher auch, den Anfängen juristischer Schieflagen zu wehren und sich dafür einzusetzen, dass deutsches Recht ein klares Bürgerrecht ist. Damit könnten wir in Europa und bei EU-Beitrittskandidaten ausnahmsweise einmal Vorbild sein.


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