Problematisch wird dann allerdings die Behauptung, dass die „Coronaleugner“ antidemokratische und menschenfeindliche Botschaften unters Volk brächten. Tatsächlich verlangen vermutlich 99 Prozent der Maßnahmenkritiker die Rückkehr zur Verfassungsmäßigkeit und zum Rechtsstaat alter Ordnung.
Deshalb erfinden die scharfsichtigen Verfassungsschützer die „Delegitimierung des Staates“. Und diese neue Unterwanderungstechnik geschieht „meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.“
Leider wird nicht weiter erläutert, worin der Widerspruch genau besteht. Deshalb werden zur Verdeutlichung alte Bekannte aus den traditionellen „Phänomenbereichen“ hinzugezogen: Extremisten, Rechtsradikale, Antisemiten und so weiter. Und da das immer noch nicht reicht, werden Vergleiche mit totalitären Regimes der langen und wirren Liste der Vergehen hinzugefügt.
Man darf sagen, der Verfassungsschutz hat mit seinen Mitteln alles dafür getan, solche Vergleiche zu begründen.
Walter van Rossum im Gespräch mit Thomas Barisic, Lars Oberndorf und Martin Schwab