Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht eine Evaluierung der Corona-Maßnahmen vor. Diese Evaluation „soll durch unabhängige Sachverständige erfolgen“ (1), heißt es im Gesetzestext. Bis vor Kurzem war auch der Virologe Christian Drosten einer dieser Sachverständigen. Am 28. April 2022 gab der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jedoch auf Twitter bekannt, dass Drosten „die Auswertung des Infektionsschutzgesetzes für die Bundesregierung und das Parlament nicht weiter begleitet“ (2).
Kurze Zeit zuvor ließ Wolfgang Kubicki (FDP) über sein Büro ein Schreiben an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages stellen, in welchem er die Frage aufwirft: Wie ist es um die Unabhängigkeit dieser Sachverständigen bestellt, wenn dieselben Personen „beim Erlass von den zu evaluierenden Maßnahmen beteiligt waren“? (3)
Die Frage nach der Unabhängigkeit der Sachverständigen ist kein neues Thema. Bereits am 9. November 2021 schrieb der Epidemiologe und Virologe Klaus Stöhr auf Twitter:
„BMG und B-Tag haben externe Evaluation der Maßnahmen während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beauftragt. Sicherlich sind dann nur Sachverständige dabei, die die Bundes- oder Landesregierungen in der Vergangenheit nicht beraten haben?“ (4)
Doch alles der Reihe nach: Die Sachverständigenkommission, die im Herbst 2021 zusammenkam, bestand ursprünglich aus 18 Mitgliedern (5). Neun wurden vom Bundestag gewählt, weitere neun vom Bundesgesundheitsminister ernannt. Zu dieser Zeit regierte die große Koalition (CDU/CSU und SPD), es war Merkels vierte Amtszeit.
Neben der Union und den Sozialdemokraten bestand der Bundestag zu dieser Zeit auch aus den Fraktionen der AfD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Partei Die Linke. Dieser Bundestag legte im März 2021 fest, dass das Bundesgesundheitsministerium unter der Führung von Jens Spahn (CDU) einen Sachverständigenausschuss einsetzen soll (6). Die Aufgabe der Sachverständigen ist, wie bereits beschrieben, im IfSG festgelegt. Im September 2021 machten die bereits genannten Fraktionen folgende Vorschläge:
Der Virologe Hendrik Streeck geht auf den Vorschlag der FDP-Fraktion zurück (7).
Die AfD-Fraktion schlug Werner Bergholz vor (ehemaliger Professor für Electrical Engineering an der Jacobs University Bremen) (8).
Den Sachverständigen Rolf Rosenbrock (Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Gesamtverband e.V.) stellte Die Linke auf (9).
Die Grünen-Fraktion berief Thorsten Kingreen (Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg) (10).
Michael Brenner (Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena), Anne Bunte (Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh) und der nun ausgeschiedene Christian Drosten (Direktor des Instituts für Virologie an der Charité Berlin) gingen auf Vorschläge der Union zurück (11).
Die Bundestagsfraktion der SPD schlug folgende Personen für die Evaluierung des Infektionsschutzgesetzes vor: Die Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling sowie die Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen Ute Teichert (12).
Alle neun Vorschläge wurden am 7. September 2021 vom Bundestag angenommen. Demnach wurden die verbleibenden neun Personen von der Bundesregierung beziehungsweise vom ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn ernannt:
Stefan Huster, Vorsitzender der Sachverständigenkommission (Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum),
Jutta Allmendinger (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und Professorin für Bildungssoziologie an der Humboldt Universität zu Berlin),
Katharina Domschke (Ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Freiburg),
Horst Dreier (ehemaliger Lehrstuhlinhaber für Rechtsphilosophie sowie Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg),
Heyo K. Kroemer (Vorstandsvorsitzender der Charité-Universitätsmedizin Berlin),
Helga Rübsamen-Schaeff (Virologin & Infektiologin sowie Gründungs-Geschäftsführerin der AiCuris Anti-Infective Cures AG in Wuppertal; Mitglied des Aufsichtsrats der AiCuris AG und der Merck KGaA Darmstadt, Mitglied des Gesellschafterrats der E. Merck KG),
Christoph M. Schmidt (Präsident des RWI — Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen; Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum),
Britta Siegmund (Direktorin der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin)
und Jochen Taupitz (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim).
Die massive Präsenz der Leopoldina-Mitglieder
Die neun Personen, die von Jens Spahn ernannt wurden und nach wie vor in der Kommission tätig sind, haben eines gemeinsam: Sie sind Mitglieder der Leopoldina (13). Allerdings wird diese Gemeinsamkeit auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums nicht genannt. Unter „Mitglieder der Sachverständigenkommission“ befindet sich hinter den jeweiligen Namen kein Hinweis auf diese Mitgliedschaft (14).
Die Zahl der Leopoldina-Mitglieder erhöhte sich mit Christian Drosten auf zehn (15). Somit waren anfangs zehn von 18 Personen Mitglied der Leopoldina, seit Frau Teicherts Ausscheiden Ende Januar (16), waren es zehn von 17, und seit Drostens Weggang Ende April sind es immerhin noch neun von 16. Somit hat die Kommission gegenwärtig einen Anteil von 56 Prozent an Leopoldina-Mitgliedern. Ob es sich nun um die ursprüngliche Aufstellung der Sachverständigenkommission oder um die aktuelle Besetzung handelt: Für eine „externe Evaluation“, die „durch unabhängige Sachverständige“ erfolgen soll, ist dies ein gewaltiger Anteil.
Die Leopoldina und die Politik
Am 8. Dezember 2020 veröffentlichte die Leopoldina die siebte Ad-hoc-Stellungnahme mit dem Titel „Coronavirus-Pandemie: Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen“ (17). Ein Auszug:
„Ab dem 14. Dezember 2020 sollte die Schulpflicht aufgehoben und nachdrücklich zur Arbeit im Homeoffice aufgefordert werden. Ab dem 24. Dezember 2020 sollten zusätzlich alle Geschäfte schließen, die nicht der Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und anderen lebensnotwendigen Waren dienen. Soziale Kontakte sollten auf einen sehr eng begrenzten Kreis reduziert werden.“
Ein weiterer Gedanke in diesem Papier war folgender:
„Wenn ab dem 14. Dezember die Maßnahmen streng verschärft werden (…), dann sinken die Fallzahlen in der Modellrechnung bis Januar auf unter 50 pro 1.000.000 Einwohner. Werden sie nicht oder nur leicht verschärft, dann bleiben die Fallzahlen etwa konstant oder sinken leicht.“
Unter den Mitwirkenden dieser Stellungnahme, die harte Maßnahmen befürworteten, finden sich zwei Namen, die später Teil der Sachverständigenkommission sein werden: Virologe Christian Drosten und der Vorstandsvorsitzende der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Heyo K. Kroemer (18).
Drosten ging damals in seinem Podcast auf das Papier der Leopoldina ein. Er wolle die Weihnachtsfeiertage, den „Ferieneffekt (…) nutzen“. Diese Zeit „muss man umwandeln in einen Lockdown über die Feiertage. Und das wird durch die gemeinsame Stimme der Wissenschaft, durch die Nationale Akademie der Wissenschaften, der Leopoldina, auch empfohlen. Es wird eine Stellungnahme geben, das wie eine deutliche und letzte Warnung der Wissenschaft verstanden werden sollte. Der Stimmen in der Wissenschaft, die wirklich die Hauptmeinung bilden, die nicht das Störfeuer bilden und die im Hintergrund auch miteinander sprechen. Und die zum Teil sehr besorgt sind, die Dinge nicht nur emotional sehen, sondern die Phänomene auch quantitativ erfassen und berechnen und von allen Seiten beleuchten“ (19).
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) berief sich am 9. Dezember 2020 in ihrer Rede im Bundestag mehrmals auf diese Stellungnahme (20). Durch ihren Ehemann, Joachim Sauer, verbindet Frau Merkel eine gewisse Nähe zur Leopoldina, denn er ist seit 2007 Mitglied dieser Akademie (21).
Es ist zumindest auch auffällig, dass alle Sachverständigen, die auch Mitglied der Leopoldina sind, von der Union gewählt beziehungsweise ernannt wurden: Christian Drosten ging auf einen Vorschlag der CDU zurück, Jens Spahn, ebenfalls CDU, ernannte die anderen neun Sachverständigen und somit, wie erwähnt, auch weitere Leopoldina-Mitglieder.
Die Stellungnahme der Leopoldina wurde in der WELT stark kritisiert:
„Die sogenannte Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina ist aber alles andere als ein wissenschaftliches Dokument, sie ist auch keine wissenschaftliche Zusammenfassung eines Forschungsstandes. Sie ist ein Sammelsurium von sorgenvollen Aussagen über die aktuelle Situation, kombiniert mit einigen drastischen Vorschlägen, die ihre Autorität daraus ziehen sollen, dass die Autoren nun einmal in leitenden Funktionen im Forschungsbetrieb tätig sind“ (22).
Weiter heißt es:
„Für keine der geforderten Maßnahmen nennt die Stellungnahme eine belastbare wissenschaftliche Quelle, nennt sie wissenschaftlich gesicherte kausale Zusammenhänge.“
Im Mai 2021 kam der Charité-Mediziner Ulrich Dirnagl im Deutschlandfunk zu Wort:
„Noch viel problematischer wird es, wenn mit Modellen versucht wird, die Wirksamkeit von Pandemiemaßnahmen zu ermitteln. Ein Beispiel hierfür ist die Vorhersage aus der Leopoldina-Stellungnahme vom 8. Dezember letzten Jahres. Das Modell der Leopoldina sollte die Wirksamkeit und damit die Notwendigkeit eines harten Lockdowns in Deutschland belegen. Wie wir alle wissen, ist dies trotz erfolgtem hartem Lockdown aber nicht eingetreten: Die Inzidenzraten verharrten auf hohem Niveau“ (23).
Neues Jahr, neues Glück
Doch obwohl bereits diese Stellungnahme so vehement kritisiert wurde und die Leopoldina mit ihrem Modell krachend an der Realität gescheitert ist, ging sie ein knappes Jahr später wieder mit harten Forderungen in die Öffentlichkeit. Am 27. November 2021 erschien die zehnte Ad-hoc-Stellungnahme der Akademie. Sie trägt den Titel „Coronavirus-Pandemie: Klare und konsequente Maßnahmen – sofort!“ (24) Hier ein paar Auszüge:
„Zu empfehlen sind: (…) die rasche Einführung einer berufsbezogenen Impfpflicht für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und medizinische Fachberufe sowie weiterer Multiplikatorengruppen; die Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen.“
„(Es) sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: streng kontrollierte 2G-Regelung (…); generelle Maskenpflicht mit FFP2-Masken in für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen, auch unter 2G-Regeln; Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, auch im Privatbereich.“
„Zudem sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: eine ausnahmslose Maskenpflicht für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen während des gesamten Aufenthalts in den Schulgebäuden; regelmäßige Tests (mind. 3x wöchentlich) zur frühen Erkennung und Vermeidung von Übertragungen.“
„Offenkundig ist auch, dass der gesellschaftlich realisierte Grad des Impfschutzes ein Kollektivgut ist, von dem alle Individuen, auch die Impfverweigerer profitieren, das sich aber nur gemeinschaftlich verwirklichen lässt.“
Am Ende, im letzten Absatz, stellen die Autoren dieser Stellungnahme Folgendes mit deutlichen Worten fest:
„Wenn die Unterzeichner dieser Ad-hoc-Stellungnahme vor dem Hintergrund der skizzierten Wertfragen für Freiheitseinschränkungen in Form von Impfpflichten und drastischeren Kontaktbeschränkungen plädieren, dann geschieht dies in der Überzeugung, dass die hierzu führenden Abwägungen im Einklang mit Grundwerten und Prioritäten stehen, die von der Mehrheit der Bevölkerung mit guten Gründen geteilt werden.
Auch die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist unter den aktuellen, vor einem Jahr so nicht vorhersehbaren Umständen ethisch und rechtlich gerechtfertigt: als letzte Maßnahme, um eine Impflücke zu schließen, die sich augenscheinlich anders nicht beheben lässt. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger unserer Gesellschaft vor weiteren desaströsen Folgen bewahrt werden.“
Auch an dieser Stellungnahme waren der Virologe Christian Drosten und der Vorstandsvorsitzende der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Heyo K. Kroemer, als Autoren beteiligt. Doch dieses Mal befindet sich unter den Autoren auch noch Stefan Huster (25). Alle drei waren zu dieser Zeit bereits Mitglied in der Sachverständigenkommission. Huster ist deren Vorsitzender (26).
Passend zu den Aussagen in der Stellungnahme hatte Stefan Huster bereits vor ihrer Veröffentlichung eine Debatte über eine Ausgangssperre für Ungeimpfte nach dem Vorbild Österreichs angestoßen:
„Wenn die Zahlen weiter so rapide steigen und die Intensivstationen überlaufen, wäre ein Lockdown für Ungeimpfte sinnvoll“ (27).
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) kritisierte den fehlenden Blick für Nebenwirkungen der COVID-Impfung:
„Andere Verfassungsrechtler, die eine allgemeine Impfpflicht für zulässig halten, thematisieren die Frage der unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung erst gar nicht (!), so Hinnerk Wißmann (...), Uwe Volkmann (...), Stefan Huster (…) oder Thorsten Kingreen“ (28).
Es stellt sich auch die Frage nach einer möglichen Verbindung unter einigen Sachverständigen: Stefan Huster ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
Andrea Kießling war bis Ende April 2022 die Vertreterin dieses Lehrstuhls. Ab Mai 2022 übernimmt sie eine Professur für Öffentliches Recht an der Goethe Universität Frankfurt am Main (29). Kießling und Huster hatten also bis Ende April auch außerhalb der Sachverständigenkommission beruflich miteinander zu tun. Sie habilitierte bei ihm, war über 10 Jahre an diesem Lehrstuhl tätig (30). Wie bereits erwähnt, ist Huster der Vorsitzende dieser Kommission, seine Kollegin Kießling ist die stellvertretende Vorsitzende.
Hier wurde also die Leitung-Stellvertreter-Konstellation, die es bereits auf universitärer Ebene gab, auf die „externe“ und „unabhängig“ arbeitende Kommission übertragen.
Ausblick
Bundeskanzler Olaf Scholz nahm am 2. Mai 2022 am Corona-Krisenstab teil. Laut dem Leiter des Krisenstabs, Generalmajor Carsten Breuer, „geht es um den Blick in den Herbst“. Außerdem gab Scholz dort „den Startschuss für Gespräche mit den Bundesländern“. Es „sollen Maßnahmen für den Herbst besprochen werden“ (31). Der Corona-Krisenstab redet also über weitere Maßnahmen im Herbst, ohne die Evaluierung abzuwarten. Welchen Sinn hat die Kommission dann eigentlich noch?
Es bleiben Fragen offen, die nicht nur Christian Drosten betreffen: Wie wird wohl die juristische und medizinische Evaluation der Corona-Maßnahmen ausfallen, wenn dieselben Personen in den Stellungnahmen für 2G, Maskenpflicht bei Schülern und eine „berufsbezogene“ wie auch „allgemeine Impfpflicht“ mit voller „Überzeugung“ plädierten? Wie lässt sich die starke Präsenz der Leopoldina-Akademie in der Kommission mit Wolfgang Kubickis Frage nach der Unabhängigkeit der Sachverständigen verbinden? Müsste das nicht für alle Personen in der Sachverständigenkommission und auch für den Corona-Expertenrat der Bundesregierung gelten?
Dieser Expertenrat erstellt „Empfehlungen für die Pandemiebewältigung“ (32). Im Expertengremium sitzen zwei Personen, die bereits an zwei Stellungnahmen der Leopoldina beteiligt waren und auch dort Mitglieder sind: Der Virologe Christian Drosten (Charité Berlin) und der Vorstandsvorsitzende der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Heyo K. Kroemer (33). Letzterer ist im Gegensatz zu Drosten auch noch Teil der Sachverständigenkommission.
Die Leopoldina hat ca. 1.600 Mitglieder. Es lässt sich realistischerweise wohl kaum vermeiden, dass eines ihrer Mitglieder auch Teil einer Kommission oder eines Rates ist. Doch wenn eine einzige Akademie in einem Ausschuss eine so starke Präsenz hat, nachdem sich einige ihrer Mitglieder in einem regen Austausch mit der Regierung und einer bestimmten Partei befanden, und wenn selbst der Ehemann der ehemaligen Regierungschefin Teil dieser Akademie ist, dann muss die Frage nach der Unabhängigkeit der beteiligten Personen erlaubt sein. Nicht nur, aber vor allem, wenn dieser Ausschuss vorgibt, „extern“ zu sein und „unabhängige“ Sachverständige zu beschäftigen.
Quellen und Anmerkungen:
Nachtrag durch den Autor am 13.05.2022:
Die große Koalition legte am 09. Februar 2021 einen Gesetzentwurf vor ("Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen") (34). In diesem Entwurf wird erwähnt, dass das Bundesministerium für Gesundheit einen Externen für die Evaluierung der im Gesetzentwurf genannten Regelungen beauftragen soll. Allerdings wird dieser Externe hier bereits vorgegeben. Es ist die Leopoldina. Dieser Entwurf (§ 5 Absatz 9 IfSG) kam letztendlich nicht zu Stande, doch offenbar blieb bei der Großen Koalition, vor allem bei der CDU, die Idee hängen, dass der Leopoldina bei der Evaluierung weiterhin eine bedeutende Rolle zukommen soll.
Am 11.05. kam die Meldung, dass der im Text erwähnte Corona-Krisenstab aufgelöst wird (35). Am selben Tag hatte Bundeskanzler Scholz noch ein Abendessenmit dem Corona-Expertenrat der Bundesregierung (36)
Quellenangaben:
(1) § 5 Absatz 9 IfSG: „Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in dieser Vorschrift und in den Vorschriften der §§ 5a, 20a, 20b, 28 bis 32, 36 und 56 im Rahmen der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit. Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit der auf Grundlage der in Satz 1 genannten Vorschriften getroffenen Maßnahmen untersuchen. Die Evaluation soll durch unabhängige Sachverständige erfolgen, die jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag benannt werden. Das Ergebnis der Evaluierung soll der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt werden. Die Bundesregierung übersendet dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis.“ Siehe: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite, https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html
(2) https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1519650874674626560
(3) „Verfügen Sachverständige für die Evaluation nach § 5 Abs. 9 IfSG über die im Gesetz genannte Anforderung hinsichtlich Unabhängigkeit (§ 5 Abs. 9 S. 3 IfSG), und inwieweit ist diese Evaluation ‚extern‘ i.S.d. Vorschrift, wenn diese Sachverständigen beim Erlass von den zu evaluierenden Maßnahmen beteiligt waren (insbesondere durch Beratung von Landes- und Bundesministerien beim Erlass von Corona-Schutzmaßnahmen und Beratung im Rahmen der Bund-Länder-Gipfel, die die Beschlussfassung über konkrete Maßnahmen beinhaltete)?“, https://www.welt.de/politik/deutschland/plus238432525/Karl-Lauterbach-Drosten-zieht-sich-nach-Diskussionen-aus-Sachverstaendigenrat-zurueck.html?
(4) https://twitter.com/stohr_klaus/status/1458099831063392265. Am 29. April 2022 schrieb Klaus Stöhr: „Ich bin mal gespannt, ob es jemals in Deutschland eine unabhängige Evaluierung geben wird“, https://twitter.com/stohr_klaus/status/1519998813636861956
(5) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/sachverstaendigenausschuss-infektionsschutzgesetz.html
(6) https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/streit-um-analyse-der-corona-massnahmen/
(7) https://www.bundestag.de/presse/hib/858390-858390
(8) https://www.bundestag.de/presse/hib/857528-857528
(9) https://www.bundestag.de/presse/hib/858238-858238
(10) https://www.bundestag.de/presse/hib/858392-858392
(11) https://www.bundestag.de/presse/hib/858274-858274
(12) https://www.bundestag.de/presse/hib/857526-857526
(13) Stefan Huster, Wahljahr 2018: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/stefan-huster/
Jutta Allmendinger, Wahljahr 2007: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/jutta-allmendinger/
Katharina Domschke, Wahljahr 2017: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/katharina-domschke/
Horst Dreier, Wahljahr 2007: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/horst-dreier/
Heyo K. Kroemer, Wahljahr 2018: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/heyo-k-kroemer/
Helga Rübsamen-Schaeff, Wahljahr 2018: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/helga-ruebsamen-schaeff/
Christoph M. Schmidt, Wahljahr 2020: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/christoph-m-schmidt/
Britta Siegmund, Wahljahr 2017: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/britta-siegmund/
Jochen Taupitz, Wahljahr 2010: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/jochen-taupitz/
(14) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/sachverstaendigenausschuss-infektionsschutzgesetz.html – Auch in einer archivierten Version (Stand: 25 Oktober 2021) findet sich kein Hinweis auf eine Leopoldina-Mitgliedschaft: https://archive.ph/n9Qdc
(15) Christian Drosten, Wahljahr 2021: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/christian-drosten/
(16) Zu Frau Teichert: „Mitglied der Kommission bis zum 26.01.2022“ – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/sachverstaendigenausschuss-infektionsschutzgesetz.html – Im Februar 2022 wechselte sie ins Bundesgesundheitsministerium: „Dr. med. Ute Teichert, ist im Februar nach Berlin ins Bundesministerium für Gesundheit gewechselt. Dort leitet sie die Abteilung ‚Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit‘“, https://www.aerzteblatt.de/archiv/223574/Ute-Teichert-Wechsel-ins-Bundesgesundheitsministerium
(17) https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_12_08_Stellungnahme_Corona_Feiertage_final.pdf
(18) Seite 6: https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_12_08_Stellungnahme_Corona_Feiertage_final.pdf
(19) Folge (68) Coronavirus-Update: Harter Lockdown jetzt? Stand: 09.12.2020 15:13 Uhr | Archiv: https://www.ndr.de/nachrichten/info/68-Coronavirus-Update-Harter-Lockdown-jetzt,podcastcoronavirus272.html#Lockdown
(20) Merkel in ihrer Rede am 9. Dezember 2020: „Dass Europa heute dort steht, wo es steht, hat es der Aufklärung zu verdanken und dem Glauben daran, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die real sind und an die man sich besser halten sollte.“
Steffen Seibert: „Kanzlerin #Merkel im Bundestag zur Bedeutung wissenschaftlicher Erkenntnis. @Leopoldina“ https://twitter.com/RegSprecherStS/status/1336626252438966274 – Bundeskanzlerin Merkel sieht Licht am Ende des Tunnels, 9. Dezember. „Und deshalb halte ich es schon für geboten, dass Sie wissen, was mich leitet. Und da will ich sagen, dass ich glaube, dass wir gut daran tun, das, was uns die Wissenschaft sagt, nämlich gestern die Leopoldina, auch wirklich ernst zu nehmen.“ (41:27-41:43 min.) – „Die Leopoldina hat uns gestern in drei Stufen gesagt, was jetzt notwendig ist.“ (42:12-42:19 min.) – „Wir dürfen nicht vergessen, das Ziel heißt: Runter auf 50 Fälle pro 100.000 in sieben Tagen.“ (42:38-42:45 min.) Die Zahl 50 steht auch so in der Stellungnahme der Leopoldina („unter 50 pro 1.000.000 Einwohner“). – „Und deshalb sind die Empfehlungen meiner Meinung nach richtig.“ (43:02-43:06 min.) – „Und nun hat uns die Leopoldina für diese Zeit gesagt, wir sollen alle Kontakte, die nicht absolut notwendig sind, wirklich reduzieren und meiden.“ (44:22-44:31 min.) - „Und wenn die Wissenschaft uns geradezu anfleht, vor Weihnachten, bevor man Oma und Opa und Großeltern und ältere Menschen sieht, eine Woche der Kontaktreduzierung zu ermöglichen, dann sollten wir vielleicht doch noch mal nachdenken, ob wir nicht irgendeinen Weg finden, die Ferien nicht erst am 19. beginnen zu lassen, sondern vielleicht schon am 16.“ (45:10-45:32 min.) – „Und die Leopoldina hat auch recht, wenn sie uns mahnt, nach der Zeit des Zurückfahrens die möglichst höchste Berechenbarkeit für die weiteren Maßnahmen dann auch aufzuzeigen.“ (46:11-46:25 min.), https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw50-de-generalaussprache-810038
Weiterer Link dieser Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7489022#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDg5MDIy&mod=mediathek
(21) Joachim Sauer, Wahljahr 2007: https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/joachim-sauer/, Siehe auch: https://www.rubikon.news/artikel/das-macht-kartell
(22) https://www.welt.de/kultur/plus222264910/Angela-Merkel-und-das-Leopoldina-Desaster.html
(23) https://www.deutschlandfunkkultur.de/pandemie-modellrechnungen-gefaehrliche-zahlenspiele-100.html
(24) https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Nationale_Empfehlungen/2021_Coronavirus-Pandemie_Klare_und_konsequente_Ma%C3%9Fnahmen.pdf
(25) Seite 5: https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Nationale_Empfehlungen/2021_Coronaviurs-Pandemie_Klare_und_konsequente_Ma%C3%9Fnahmen.pdf
(26) „Herr Prof. Dr. Stefan Huster (Vorsitzender)“ – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/sachverstaendigenausschuss-infektionsschutzgesetz.html – „Vorsitz des Sachverständigenausschuss nach § 5 Abs. 9 IfSG Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Grundlage von §5 Abs.9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein interdisziplinäres Gremium damit beauftragt, die im Rahmen der Corona-Pandemie erlassenen Regelungen (konkret in § 5 IfSG und in den Vorschriften der §§ 5a, 28 bis 32, 36 und 56 IfSG im Rahmen der nach § 5 Abs. 1 S. 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu evaluieren, insbesondere unter Berücksichtigung epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse. Eine wissenschaftliche Bewertung erfolgt dabei nicht nur im Hinblick auf die Auswirkungen, sondern auch bezüglich eines Reformbedarfes. Die Kommission besteht aus insgesamt 18 unabhängigen Sachverständigen, die verschiedenen Disziplinen angehören und jeweils hälftig von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag benannt wurden. Mitglieder sind neben Prof. Dr. Stefan Huster und PD Dr. Andrea Kießling unter anderem Prof. Dr. Michael Brenner, Prof. Dr. Horst Dreier, Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jochen Taupitz als weitere Vertreter des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs sowie die bekannten Virologen Prof. Dr. Christian Drosten und Prof. Dr. Hendrik Streeck. In ihrer ersten Sitzung hat die Sachverständigenkommission Professor Dr. Stefan Huster zu ihrem Vorsitzenden und Dr. Andrea Kießling zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das Ergebnis der interdisziplinären Evaluation soll der Bundesregierung bis zum 30.06.2022 vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMG. Meldung vom 25.10.2021“, https://www.isgr.ruhr-uni-bochum.de/aktuelles/index.html.de
(27) WAZ: Bochumer Verfassungsrechtler plädiert für Impfpflicht: „Gutes Zureden hilft nicht mehr“ https://www.presseportal.de/pm/55903/5079937
(28) Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt, 17. Dezember 2021, https://netzwerkkrista.de/2021/12/17/impfnebenwirkungen-und-menschenwuerde-warum-eine-impfpflicht-gegen-art-1-abs-1-gg-verstoesst/
(29) https://twitter.com/andkiessling/status/1519233641402011649
(30) Stefan Huster schrieb am 8. Mai 2022 auf Twitter: „Sehr schade, dass sie uns verlässt, aber es ist natürlich eine große Freude, dass meine erste Habilitandin Andrea Kießling gleich einen Ruf an die Uni FFM erhalten hat“, https://twitter.com/StefanHuster/status/1523088874423025664
Andrea Kießling: „An diesem Lehrstuhl habe ich mehr als 10 Jahre lang gearbeitet; ich kann die Stelle also jedem nur empfehlen!“, https://twitter.com/andkiessling/status/1523365720406609922
Hier ist der Lehrstuhl Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie gemeint. Diesen Lehrstuhl hat Stefan Huster seit 2004 inne: https://www.oer.ruhr-uni-bochum.de/huster/huster.html.de
(31) https://twitter.com/LtrKrisenstab/status/1521166981617139712
(32) https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/corona-expertinnenrat-der-bundesregierung
(33) https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/corona-expertinnenrat-der-bundesregierung – Im Expertenrat sitzen insgesamt fünf Personen, die auch Mitglied der Leopoldina sind:
Alena Buyx, Wahljahr 2020 https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/alena-buyx/
Christian Drosten, Wahljahr 2021 https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/christian-drosten/
Ralph Hertwig, Wahljahr 2009 https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/ralph-hertwig/
Heyo K. Kroemer, Wahljahr 2018 https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/heyo-k-kroemer/
Lothar H. Wieler, Wahljahr 2010 https://www.leopoldina.org/mitgliederverzeichnis/mitglieder/member/Member/show/lothar-h-wieler/
Auch hier fehlt der Hinweis, dass die genannten Personen Mitglied der Leopoldina sind.
(34) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen Drucksache 19/26545 https://dserver.bundestag.de/btd/19/265/1926545.pdf
(35) https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_92168188/corona-krisenstab-im-kanzleramt-aufgeloest-ganz-andere-situation-in-deutschland.html
(36) „Rat mal, wer zum Essen kommt! Heute Abend hat der Bundeskanzler ein Dinner Date mit den mutmaßlich größten Spaßbremsen, denen ein Politiker begegnen kann: dem Corona-Expertenrat der Bundesregierung.“ https://www.spiegel.de/politik/deutschland/news-ukraine-annalena-baerbock-christine-lambrecht-corona-krise-a-a8f49db1-b720-400e-bc8b-93278ac6467b