„Das Grundgesetz gehört uns! Und wer mir die Grundrechte wegnimmt, der muss sich bei mir rechtfertigen und nicht ich mich bei ihm, wenn ich diese wiederhaben möchte.“ Ralph Boes sieht die derzeitigen Einschränkungen auf einer überaus dünnen wissenschaftlichen Basis und vermisst vor allem den Diskurs zwischen Wissenschaftlern mit abweichenden Positionen.
Er geht davon aus, dass sich die Regierung an den Machtzuwachs gewöhnen wird und die Bürger ihre Ante-Corona-Normalität nicht mehr in vollem Umfang zurückerhalten werden. Vielmehr werde die Pandemie dazu genutzt, wirtschaftliche und politische Strukturen getreu der neoliberalen Ideologie umzubauen und nach den Interessen der herrschenden Elite umzugestalten.
Ralph Boes führt aus, dass das Grundgesetz mit seinen Artikeln 1 bis 20 die Rechtsgrundlage geschaffen hat, sich gegen staatliche Bevormundung zu wehren. Für die Verhinderung einer derartigen Bevormundung ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuständig, welches den Schutz und den Erhalt der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte als oberstes Prinzip zu verantworten hat.
In der Coronakrise jedoch hat das BVerfG Fehlentscheidungen getroffen, wie Ralph Boes ausführt, und hätte sich nicht jeweils nur auf Institutionen wie das Robert Koch-Institut und die oftmals zu kurz gegriffenen Ausführungen in den gängigen Medien verlassen dürfen, sondern sei dazu verpflichtet gewesen, auch andere, fachlich fundierte Meinungen zur Gefährlichkeit der neuartigen Erkrankung anzuhören.
Ralph Boes blickt dennoch positiv in die Zukunft, denn auch in der Vergangenheit hat das menschliche Immunsystem erfolgreich Viren bekämpft und ist dadurch gestärkt geworden. Er sieht daher keine besondere gesundheitliche Gefahr auf uns zukommen – vielmehr besorgt ihn die staatliche Allmacht, die bis in die letzte Pore unseres Privatlebens vorzudringen vermag.