Herzstillstand nach Pfizer-Spritze
Kerstin B. aus Hollfeld im bayrischen Kreis Bayreuth erlebte den blanken Horror: Wenige Tage nach ihrer zweiten Impfung mit dem Coronavakzin der Konzerne Pfizer und BioNTech sackte ihre Tochter Cheyenne plötzlich mit einem Herzstillstand am Esstisch zusammen. Die 15-Jährige konnte zwar noch einmal reanimiert werden, verstarb aber wenig später, am 16. November 2021, im Krankenhaus. Die Ärzte hatten bei ihr unter anderem eine Herzmuskelentzündung und eine schwere Thrombose im Arm diagnostiziert — eine bereits bekannte, typische Komplikation nach einer solchen mRNA-Behandlung.
Die meisten Eltern hätten nach einem so schweren Schicksalsschlag wohl keine Kraft mehr, auch noch mit der Justiz zu ringen. Doch Kerstin B. will wissen, warum ihre Tochter sterben musste. Nie hätte sie gedacht, dass es ihr Kind treffen könnte, als sie den Impfbogen unterschrieb. Schließlich betonte doch jeder, wie sicher die Impfstoffe seien. Cheyenne wollte frei sein durch die Impfung. Und ihre Mutter wollte ihr etwas Gutes tun mit der Einwilligung. Doch nun ist Cheyenne tot — und der Staat will nicht aufklären.
Dass der Fall überhaupt zu Ermittlungen führte, ist dem Arzt zu verdanken, der auf Cheyennes Totenschein eine ungeklärte Todesursache angekreuzt hatte. Deshalb und wegen des jungen Alters der Verstorbenen habe man eine Obduktion angeordnet, erklärte im November 2021 der Chef der Bayreuther Staatsanwaltschaft Martin Dippold. Das Verfahren zog sich hin, und als sich die Einstellung ankündigte, legte Kerstin B. mit einer Strafanzeige nach: Hatte der Arzt versehentlich in ein großes Blutgefäß gespritzt? Darauf deute die schwere Thrombose im Impfarm hin, vermutete die Mutter.
Weil das Mädchen im Raum Nürnberg geimpft wurde, übergab die Behörde in Bayreuth den Fall an die dortige Staatanwaltschaft. Doch inzwischen ist er eingestellt, obwohl ein Gutachter die Impfung als Todesursache keineswegs ausschließen konnte. Kerstin B. will dagegen Beschwerde einlegen. Wird sie angenommen, müsste die bayrische Generalstaatsanwaltschaft erneut prüfen. Die Erfolgsaussichten erscheinen allerdings gering. Der Hauptgrund: die Einwilligung der Mutter und des Mädchens in die Impfung.
Kein Ermittlungsbedarf wegen Einwilligung
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sagte im Gespräch mit der Autorin, ihre Behörde stütze die Einstellung des sogenannten Vorermittlungsverfahrens auf das Gutachten. Der Sachverständige habe darin erklärt, für eine versehentliche Verabreichung der Spritze in eine Vene statt in den Muskel gebe es keine Anhaltspunkte. Denn solche Vorkommnisse seien in der Literatur nicht beschrieben. Für die vorgefundene Thrombose im Impfarm der 15-Jährigen müsse es also eine andere Ursache geben.
Weiterhin habe die Obduktion eine bestehende Entzündung der Lunge und des Herzmuskels bei wahrscheinlicher Vorschädigung ergeben, von der die Mutter allerdings nichts wusste. Möglicherweise habe eine bakterielle Infektion bestanden, so die Sprecherin. Sie ergänzte: „Aber der Sachverständige betonte auch, dass solche Schäden grundsätzlich durch mRNA-Impfstoffe entstehen können.“ Welche genaue Ursache vorliege, könne er nicht sagen. Aber das sei auch nicht nötig.
Die Impfung als Todesursache steht also weiter im Raum. „Hier zu ermitteln, ist aber nicht Aufgabe der Staatsantwaltschaft“, so die Sprecherin. Schließlich liege eine Einwilligungserklärung vor, was bei fehlender vorsätzlicher Schädigung durch einen Arzt einen weiteren strafbaren Vorwurf ausschließe. „Wir dürfen gar nicht weiter ermitteln, wenn keine Straftat vorliegt, dafür ist die Staatsanwaltschaft nicht da“, betonte die Sprecherin.
Anders ausgedrückt: Ob die Impfung Cheyenne B. getötet hat, spielt überhaupt keine Rolle, weil Mutter und Tochter in die Behandlung eingewilligt haben. Mehr noch: Das dürfe die Staatsanwaltschaft gar nicht weiter prüfen, weil wegen der Einwilligung in die Impfung gar kein Anfangsverdacht für eine Straftat gegen Dritte vorliegen kann.
Dass viele ungeklärte Fragen um den plötzlichen Tod ihrer Tochter offen stehen bleiben, will Kerstin B. nicht akzeptieren. „Daher werde ich gegen die Einstellung der Ermittlungen bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegen und weitere unabhängige Gutachten in Auftrag geben“, teilte sie am 9. Februar 2022 mit. Die Mutter will weiterkämpfen. Bereits im Januar hatte sie dem Portal Oval Media ein längeres Interview gegeben.
2.255 unaufgeklärte Todesfälle 2021 — darunter acht Kinder
Der Tod von Cheyenne B. weist tragische Parallelen zum Fall Jason aus Cuxhaven auf. Der 12-jährige Junge starb Anfang November 2021 ebenfalls kurz nach einer Pfizer-BioNTech-Impfung an einem Herzstillstand. Wie bei Cheyenne habe man auch bei ihm bei der Obduktion angeblich eine bis dahin unerkannte Herzvorerkrankung gefunden.
Danach wollte der Landkreis Cuxhaven nur noch gesunde Kinder impfen, obgleich laut Robert Koch-Institut (RKI) doch gerade vorerkrankte Kinder die Vakzine erhalten sollten. Besonders zynisch: Am Ende machte die Schlagzeile die mediale Runde, die Impfung sei nicht alleinige Todesursache bei Jason gewesen.
So steht es inzwischen auch im jüngsten sogenannten Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der gemeldete Verdachtsfälle bis Jahresende 2021 umfasst. Allerdings bedeutet das auch: Wenn die Impfung nicht alleinige Todesursache war, war sie Mitursache und sehr wahrscheinlich auch der Auslöser. Das Kind könnte also ohne Impfung noch leben. Genauso unwahrscheinlich ist es, dass Cheyenne B. einen Herzstillstand ohne Impfung erlitten hätte.
Jason und Cheyenne sind zwei von acht nach einer Corona-Impfung verstorbenen Kindern, die dem PEI als Verdachtsfälle von Juni bis Jahresende 2021 gemeldet wurden. Und sie sind zwei von insgesamt im Bericht aufgeführten 2.255 mutmaßlichen Impftoten im Jahr 2021 — Dunkelziffer unbekannt.
Und Jason und Cheyenne tauchen vermutlich auch bei den Fällen der insgesamt knapp 245.000 gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, darunter fast 30.000 schwerwiegende, für das gesamte Jahr 2021 auf.
Statistische Schätzungen ins Blaue
Und wenn wir uns anschauen, wie das PEI zu seiner Einschätzung kommt, dass bei 85 dieser 2.255 gemeldeten Todesfälle die Impfung als Ursache „möglich oder wahrscheinlich“ sei, kommt man unweigerlich zu dem Schluss: Von Amtswegen eindeutig aufgeklärt wurde wohl kein einziger Fall. Denn diese Zahl 85 kam nicht durch Obduktionen und andere rechtsmedizinische Untersuchungen zustande. Sie ist schlicht das Ergebnis einer statistischen Schätzung auf der Basis einer wissenschaftlich unsauberen Datengrundlage.
So pickt sich das PEI einfach jene Teilmenge der gemeldeten Todesfälle heraus, zu denen klinische Daten vorliegen. Diese unterteilt es dann in Todesursachen und setzt deren Anzahl jeweils in Bezug zur gesamten Gruppe der Geimpften. Das Ergebnis vergleicht es schließlich mit statistischen Zahlen, die das prozentuale Vorkommen bestimmter Todesarten in der Gesamtbevölkerung beziffern. Hieraus will es sogenannte „Risikosignale“ für bestimmte, gehäuft auftretene Todesursachen nach Impfungen erkennen.
Das ist schon aus dem Grund unwissenschaftlich, weil es sich bei den Meldefällen nicht um untersuchte Fälle handelt, sondern schlicht um Fälle, die entweder Ärzte, Kliniken, Gesundheitsämter oder Angehörige dem PEI freiwillig gemeldet haben. Das Institut geht dabei selbst von einer Untererfassung aus. Früheren Studien zufolge werden lediglich zwischen 1 und 10 Prozent von Arzneimittelnebenwirkungen gemeldet.
Kurzum: Viele Impfopfer werden vermutlich nicht gemeldet, weil Ärzte oder Angehörige keinen Zusammenhang mit der Impfung sehen oder sehen wollen.
Einige Fälle wiederum werden vielleicht gemeldet, obwohl sie nichts mit der Impfung zu tun haben können. Es ist überhaupt nicht klar, bei wie vielen Fällen die klinische Todesursache mit übermittelt wurde. Man kann also bei einer so unsauberen Datengrundlage gar nicht zu einer adäquaten Risikoeinschätzung kommen. Es handelt sich offensichtlich um statistische Schätzungen ins Blaue.
PEI beruft sich auf Herstellerangaben
Da das PEI aufgrund der unsauberen Methode also kaum selbst ein Risikosignal erkennen kann, stützt es sich außerdem auf die sogenannten Rote-Hand-Briefe der Impfstoffhersteller. In solchen warnen die Konzerne vor selbst entdeckten Risiken und Nebenwirkungen, um sich vor rechtlichen Konsequenzen abzusichern. Die Rote-Hand-Briefe werden Arztpraxen und Kliniken zugestellt — jeder Impfarzt muss also zumindest darüber informiert sein. Sie nutzen also eine Expertise, welche das oberste Ziel hat, die Profite der Biotech-Unternehmen zu sichern, die die Impfstoffe produzieren und vermarkten.
Die Konzerne Pfizer, BioNTech und Moderna, Entwickler der mRNA-Impfstoffe, benannten darin etwa Herzmuskelentzündungen als Nebenwirkungen. Die Unternehmen AstraZeneca und Johnson&Johnson, deren Vakzine kaum noch verimpft werden, berichteten von Blutgerinnseln mit gleichzeitigem durch eine Autoimmunreaktion ausgelösten Mangel an Blutplättchen. Die vom PEI mit der Impfung in Zusammenhang gebrachten 85 Verstorbenen erlagen ausschließlich einem dieser „bekannten Impfrisiken" nach einer Gabe des dafür — laut Herstellern — infrage kommenden Vakzins. Anders sind die Ausführungen des PEI im Sicherheitsbericht nicht zu verstehen.
Bereits vor einigen Monaten hatte PEI-Sprecherin Susanne Stöcker auf Anfrage der Autorin übermittelt, dass es keine Zahlen zu durchgeführten Obduktionen habe. Dies sei allein Sache der örtlichen Behörden. Das PEI könne lediglich in Einzelfällen erfragen, was untersucht wurde. Auch damals verwies Stöcker auf den Fließtext im Bericht zur statistischen Methode, mit der es „Risikosignale" entdecken wolle.
Keine Aufklärung vom Staat
Fassen wir zusammen:
- Das eigentlich für die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Insititut, das wie das Robert Koch-Institut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstellt ist, „überwacht" die Coronavakzine mit fragwürdigen statistischen Methoden, die nicht dazu taugen, echte Risiken zu erkennen, geschweige denn, besonders seltene schwerwiegende Auswirkungen ausfindig zu machen.
- Die Verdachtsfälle werden nicht aktiv erfasst und nicht zielgerichtet untersucht, wie es eigentlich für eine ordentliche Aufklärung zu erwarten wäre. Stattdessen spekuliert das PEI Fälle mit wahrscheinlichem oder möglichem Zusammenhang mit der Impfung herbei, indem es sich auf Herstellerangaben, nicht auf eigene Untersuchungen stützt. Wir wissen also gar nicht, wie viele Menschen an der Impfung starben und wie viele schwerwiegende Nebenwirkungen es gab.
- Untersuchungen zur Dunkelziffer gibt es nicht. Das Meldesystem beruht nicht auf aktiver Erfassung durch das PEI, sondern auf passiver Verdachtsmeldung. Untersuchungen obliegen regionalen Behörden, stellen die sich stur, müssten Angehörige auf eigene Kosten tätig werden. Es gibt also gar keine wissenschaftlich belastbare Datengrundlage mit vollständigen Zahlen, anhand welcher Vergleiche jedweder Art zur Gesamtbevölkerung vorgenommen werden könnten.
- Der Tod von Cheyenne B. zeigt: Weil Geimpfte oder ihre Sorgeberechtigten für die Impfung unterschreiben, kann es keinen Verdacht gegen Dritte geben. Deshalb ist es nicht Auftrag und Aufgabe der Staatsanwaltschaften, kausale Zusammenhänge mit der Impfung zu untersuchen. Das macht die angebliche Sicherheitsüberwachung durch das PEI vollends zu einer Farce.
Erpressung zur „Freiwilligkeit“
Die Bundesregierung scheint also nach dem Motto zu verfahren: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Wenn zwar massenhaft Verdachtsfälle gemeldet, diese aber nicht adäquat untersucht werden, gibt‘s eben keine echten Fälle. Das ist, als würde in einer hellen Vollmondnacht der Mond verschwinden, wenn man sich die Augen zuhält und nicht hinschaut.
Die dringenden Fragen, die sich hierzu stellen, sind aber folgende:
Wie konnte der Bundestag überhaupt die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschließen, ohne auch nur annähernd plausible Angaben zur Sicherheit der mRNA-Medikamente machen zu können? Wie kann die Politik so ganz ohne wissenschaftliche Sicherheitsdaten über eine solche Pflicht für alle über 18-Jährigen nachdenken?
Und: Das Gesetz nötigt nun also Beschäftigte im Gesundheitswesen unter existenzieller Bedrohung des Jobverlustes nicht nur dazu, eine staatlich verordnete Behandlung über sich ergehen zu lassen, sondern sogar, als Zeichen vermeintlicher Freiwilligkeit, dafür zu unterschreiben. So mogelt sich der Staat um die Aufklärungspflicht herum, und Betroffene oder Angehörige müssen letztlich wohl tief in ihr eigenes Portemonnaie greifen, um einen etwaigen Impfschaden zu beweisen. Ernsthaft? Ja, offenbar.
Auf Anfragen der Autorin dazu gingen die härtesten Vorprescher in Sachen allgemeiner Impfpflicht — wie erwartet — nicht ein. Von den vor mehr als zwei Wochen sieben angeschriebenen Bundestagsabgeordneten aus den Regierungsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, die den Gesetzentwurf für die Impfpflicht ab 18 Jahren eingebracht haben, antwortete bisher nur einer. So kam aus dem Büro des Grünen-Politikers Till Steffen die Ansage: „Dr. Steffen hat leider keine freien Kapazitäten“.
„Freiwillige“ Wahl zwischen Existenzvernichtung und Behandlung
Das BMG bestätigte in dieser Woche die Einschätzung der Autorin: Es läuft auf eine Form der existenziellen Erpressung — nämlich durch Entzug von Lohn und Brot — zur „freiwilligen“ Impfung hinaus. BMG-Sprecher Andreas Deffner verzichtete auf eine erbetene Stellungnahme zum oben geschilderten Sachverhalt. Auf weitere Fragen erklärte er sinngemäß:
Erstens setze eine medizinische Behandlung die mündliche Aufklärung und Einwilligung des Behandelten voraus, was letzterer mit seiner Unterschrift unter dem RKI-Aufklärungsbogen bezeuge.
Zweitens könne, jedenfalls theoretisch, auch das Gesundheitsamt Untersuchungen anordnen, etwa eine Obduktion. Inwieweit diese den Landkreisen oder kreisfreien Städten unterstellten Behörden, die immerhin in die Impfkampagne selbst eingebunden und derzeit extrem überlastet sind, so etwas überhaupt erwägen, sei dahingestellt.
Drittens, so Deffner weiter, hätten schließlich auch Angehörige die Möglichkeit, Obduktionen auf eigene Kosten zu veranlassen, wenn es das Gesundheitsamt nicht tut. Allerdings reicht es hier wohl nicht aus, die Todesursache zu ermitteln. Es ist viel aufwendiger abzuklären, ob beispielsweise ein Herzinfarkt durch die Impfung ausgelöst wurde. Das kann leicht fünfstellige Summen verschlingen.
An dem statistischen Prüfverfahren mit unvollständigen Daten hatte der Sprecher nichts auszusetzen. Denn, kurz gesagt, schließlich täten es EU-Behörden genauso. Deffner beschwichtigte zudem: „Eine Zwangsimpfung kommt auf keinen Fall in Betracht.“ Kürzer gesagt: Man werde nicht mit Gewalt zur Impfung gebracht.
Das klingt reichlich zynisch und man sollte wohl darüber diskutieren, inwieweit eine Erpressung mit Jobverlust, vielleicht sogar künftig mit dem Entzug von Arbeitslosen- und Sozialleistungen kein Zwang ist.
Wer vor der Wahl zwischen Existenzvernichtung und einer medizinischen Behandlung steht, hat keine Wahl.