20 Uhr. Gong! „Hier ist das Erste Deutsche Fernsehen mit der Tagesschau“. Sprecher im Studio: „Guten Abend, meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur Tagesschau.“ Abend für Abend kriegen Sie im „Ersten“ gleich zweimal gesagt, dass Sie grad Tagesschau gucken. Und danach verklickert Ihnen der Sprecher, dass er Sie soeben begrüßt hat, indem er „Guten Abend!“ sagte. Motiv dieser bescheuerten Ouvertüre: Verbundenheit mit dem Publikum demonstrieren — man dachte dabei früher übrigens auch an die „Damen und Herren“ in der DDR. Tatsächlich aber ist alles nur Auftakt zu bemühter Demagogie. Die Tagesschau versendet Propaganda plus Pipifax.
Am Montag, dem 18. März 2019, versucht die 20-Uhr-Hauptausgabe, ihr Millionenpublikum mit den beiden Schlagwörtern „Weltgemeinschaft“ und „Annexion“ (der Krim) in die Irre zu führen. Am Tag darauf, dem 19. März, unterschlägt sie die Nachricht vom hochpolitischen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster über US-Drohnenmorde, gesteuert über die Relaisstation der Air Base Ramstein.
„Unterschlägt“? Klingt hart. Es wäre einzuwenden, dass doch über das Urteil berichtet wurde: im diskreten Internet-Portal der Tagesschau. Wir kommen auf diese Pseudo-Entlastung zurück.
Jetzt nehmen wir aber bitte erst einmal einen Klaren zur Brust: einen gut verträglichen Schluck Theorie, der unser Gespür für Volksverdummung schärft. Kurzer Blick ins Grundgesetz, Artikel 3:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (1).
Schön, nicht?
Über die Ideologie schrieb Karl Marx, sie verschränke immer das „Wahre“ mit dem „Unwahren“ (2). Unser guter Kalle mit dem Rauschebart erläutert das am Beispiel des Arbeitsvertrages:
Nicht nur der Arbeitgeber ist frei, sondern auch der Arbeitnehmer — und zwar frei von feudaler Statusbeschränkung.
Da beide freie Bürger sind, so sind sie beide auch gleich. Frei und gleich.
Aber ihr Arbeitsvertrag begründet Ungleichheit und Unfreiheit. Denn der Arbeitnehmer muss sich der Weisung des Arbeitgebers beugen, wenn er nicht verhungern will.
Wahr und zugleich grundfalsch ist die Aussage, Arbeitgeber und Arbeitnehmer seien gleichermaßen frei.
Bemerken Sie, wie schnell wir zum Wesensmerkmal der Tagesschau gelangen?
Die oben angesprochene Tagesschau-Nachricht vom 18. März hier auszugsweise im Wortlaut:
„Am fünften Jahrestag der Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel Krim durch Russland hat der Westen den Vorgang erneut scharf kritisiert. Die EU-Außenbeauftragte Mogherini warf Moskau vor, die Souveränität der Ukraine verletzt und internationales Recht gebrochen zu haben. Der russische Präsident Putin dagegen verweist auf das vorangegangene Referendum auf der Halbinsel ... “ (3).
Falsches wird auch dann nicht richtig, wenn die Tagesschau es permanent wiederholt. „Annexion“ ist völkerrechtlich definiert:
„Gewaltsame, widerrechtliche Besetzung, Aneignung, Inbesitznahme eines fremden Gebietes“ (4).
Auf der Krim haben anno 2014 bekanntlich zwei Volksabstimmungen stattgefunden. Im ersten Referendum wurde die Sezession beschlossen, die Trennung der Krim von der Ukraine, im zweiten ihr Antrag auf Aufnahme in die Russische Föderation. Beide fanden eine überwältigende Mehrheit. Von Gewaltanwendung gegen die Abstimmenden keine Rede. Allerdings: Die ukrainische Verfassung wurde gebrochen — vorausgesetzt, sie war nach dem Maidan-Putsch noch gültig. Wirksam war sie nämlich seinerzeit nicht mehr, die neuen Herren in Kiew achteten sie nicht.
Bei der Krim-Angelegenheit liegt eventuell Bruch nationalen Rechts vor, nicht aber ein Bruch internationalen Rechts.
Es ist pure Ideologie, den Unterschied zwischen Sezession und Annexion permanent zu ignorieren, und es ist Demagogie, Russland vorzuwerfen, es habe die Krim annektiert. Oft genug wurde die Tagesschau-Redaktion mit Programmbeschwerden an diesen Unterschied erinnert. Genützt hat es nicht die Bohne. Seriöse Journalisten würden sich einer sachlichen, neutralen Wortwahl befleißigen. Die ARD-aktuell aber trötet unbeirrbar herum, was die am US-Nasenring geführte Bundesregierung behauptet.
Der zitierten Meldung aus dem Tagesschau-Studio in Hamburg folgt ein Reporterbericht der Moskau-Korrespondentin Ina Ruck. Für gehässig-antirussische Berichte bekannt, giftet sie hier mit der Bezichtigung „Annexion“ los, anstatt neutral über den „Wechsel der Krim von der Ukraine in die Russische Föderation“ zu sprechen. Dann weiter:
„... Vor fünf Jahren hatte Moskau die ukrainische Halbinsel zum Teil Russlands erklärt — nach einem vom Westen nicht anerkannten Referendum ... Seit der Annexion investiert Moskau Milliarden auf der Krim. Der Westen verhängte Sanktionen. Die Weltgemeinschaft sieht die Krim nach wie vor als Teil der Ukraine. ...“ (s. Anmerkung 3).
Mit dem Referendum hatte sich die Krim-Bevölkerung von der Ukraine losgesagt. Unbezweifelbar. Würde sie heute unter Überwachung der UN nochmals abstimmen, käme das gleiche Ergebnis heraus. Nach einer Umfrage vom 14. März 2019 würden 93 Prozent der Bürger für die Zugehörigkeit zu Russland stimmen, 3 Prozent für eine vollkommen selbständige Krim (5). Angesichts dieser Tatsachen die Halbinsel heute trotzdem noch „ukrainisch“ zu nennen, beweist transatlantische Borniertheit. Es entspricht weder der aktuellen und historischen gesellschaftlichen Realität noch den anerkannten journalistischen Grundsätzen. Ruck liefert ein Muster reaktionärer Parteilichkeit.
Ob „der Westen“ eine gewaltfreie Sezession „anerkennt“ oder ob in Chicago die Wurst anbrennt, ist gleichermaßen bedeutsam. Die Tagesschau leiert jedoch ihr transatlantisches Mantra herunter und bemüht gar die Sicht einer„Weltgemeinschaft“.
Die „Weltgemeinschaft“? Darin steckt die Behauptung, die gesamte Welt betrachte die Krim nach wie vor als ukrainisch. Der Anspruch stützt sich, formal richtig, auf die Resolution A/RES/68/262 der UN-Generalversammlung vom 27. März 2014 (6). Die Resolution bekräftigte die territoriale Unversehrbarkeit der Ukraine und unterstrich die Ungültigkeit der Krim-Referenden vom 16. März 2014.
Aber was bedeutet das denn praktisch und wie ist journalistisch damit umzugehen? Regelmäßig unterlassen Tagesschau & Co. bei der Berufung auf diese UN-Resolution wesentliche und für den Laien wichtige Erläuterungen zur Fakten- und Rechtslage.
Völkerrechtlich ist nach wie vor sehr fraglich, ob die UN-Vollversammlung in diesem Fall überhaupt zu einer Resolution veranlasst war; die Referenden verletzten, wie gesagt, die ukrainische Verfassung, also nur eine nationale Rechtsordnung, und nicht das internationale (Völker-)Recht. Nach wie vor gibt es deshalb keine allgemein anerkannte juristische Lehrmeinung über den Wechsel der Krim von der Ukraine nach Russland. Die UN-Resolution ist kein juristischer Ersatz dafür; die Beschlüsse der UN-Generalversammlung sind nicht rechtlich bindend.
Nur der Internationale Gerichtshof in Den Haag, IGH, wäre neben dem UN-Sicherheitsrat befugt, in der Angelegenheit rechtsgültige Entscheidungen zu treffen. Er wurde wegen der Krim-Aufnahme in die Russische Föderation bisher aber gar nicht angerufen. Die Ukraine hätte in Den Haag gegen die behauptete Annexion ja Klage erheben können. Fragen Sie sich bitte selbst, warum wohl sie das bisher nicht machte!
Geklagt hat Kiew gegen Russland nur wegen angeblicher Diskriminierung der Krim-Tataren und angeblicher Unterstützung terroristischer Aktivitäten auf der Krim — und erhielt vom IGH jeweils eine krachende Abfuhr (7).
„Weltgemeinschaft“? 100 Staaten stimmten der UN-Resolution zu, 11 Länder waren dagegen, 58 enthielten sich eines Votums, und 24 Staaten nahmen an der Abstimmung erst gar nicht teil. Diese „Weltgemeinschaft sieht die Krim nach wie vor als Teil der Ukraine“? In den Staaten, die der UN-Resolution zustimmten, lebt gerade mal ein Drittel der Weltbevölkerung. Ihre Regierungen sind größtenteils Vasallen der USA beziehungsweise vom Handel mit ihnen abhängig oder selbst innerhalb der eigenen Grenzen mit Sezessionsbestrebungen konfrontiert.
Annexion, Völkerrechtsbruch, Weltgemeinschaft? Wir haben es nicht mit rechtsgültigen Befunden, sondern mit der Wortwahl der ARD-aktuell zu tun, und die betet nur das Credo der Bundesregierung nach. Mit der UN-Charta, dem Völker- und Menschenrecht sowie mit journalistischem Anstand hat das ebenso viel zu tun wie der Katechismus mit dem Kamasutra.
Nun zurück zu unserem schwerwiegenden Vorwurf der Nachrichtenunterschlagung beim Umgang der ARD-aktuell mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Wenn, wie Chefredakteur Dr. Kay Gniffke betont, mehr als zehn Millionen Zuschauer täglich das Nachrichtenangebot der Tagesschau im Fernsehen oder per „Äpp" konsumieren (8), aber nur circa eine Million das Internet-Angebot „tagesschau.de“ nutzen, dann heißt das: An 90 Prozent der Kundschaft gehen die ARD-Internet-Nachrichten vorbei.
Wenn nicht einmal auf der Startseite dieser „tagesschau.de“, sondern lediglich in deren Rubrik „Inland“ und sogar dort bloß in der Unterrubrik „Regionales“ eine Meldung erscheint, ist die Reichweite noch wesentlich geringer. Eine wichtige Nachricht über eine geopolitisch brisante Thematik nicht in der Hauptausgabe gebracht, sondern in einer Nische auf tagesschau.de versteckt zu haben, um dann behaupten zu können, man habe sie doch pflichtgemäß veröffentlicht, ist Wortklauberei und Täuschung. Wir nennen das Nachrichtenunterschlagung. Gelesen haben den fraglichen Beitrag (9) nach unserer Schätzung kaum 100.000 Nutzer. Ein Prozent des Gesamtpublikums.
Die Bundesregierung, so befand das Oberverwaltungsgericht Münster „im Namen des Volkes“, hätte gegen die vom US-Stützpunkt Ramstein aus gesteuerten Kriegsverbrechen im Jemen vorgehen müssen, die Drohnenbombardements der CIA und des Pentagon seien mit deutschem Recht unvereinbar.
Wir zitieren nachfolgend auszugsweise das läppische tagesschau.de-Fürzchen über ein Urteil, das nicht nur die Linkspartei und etliche Kommentatoren als „schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“ betrachten:
„...Trägt Deutschland eine Mitverantwortung für US-Drohneneinsätze im Jemen? ... Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Bundesregierung aufgefordert, US-Drohnenangriffe auf ihre Zulässigkeit nach dem Völkerrecht zu prüfen. Drei Kläger aus dem Jemen hatten in einer Klage von der Bundesrepublik Deutschland verlangt, dass sie die Nutzung der US-Basis in Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze in ihrem Land unterbindet. ... (weil es) ... eine Schutzpflicht des Deutschen Staates gebe, wenn bewaffnete Angriffe ... über eine Relais-Station des US-Militärs in Deutschland laufen. Um diese Schutzpflicht zu erfüllen, müsse die Bundesrepublik überprüfen, ob die Angriffe mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Dies habe die Bundesregierung bisher nicht ausreichend geprüft, obwohl nach Ansicht des Gerichtes Zweifel bestehen. ...“ (ebenda).
Entgegen der journalistischen Sorgfaltspflicht (10) unterließ es die ARD-aktuell, die grundsätzlichen Überlegungen der Urteilsbegründung zu zitieren, obwohl sie ein wesentlicher Beitrag zum Verstehen der Nachricht gewesen wären:
„(Es)... ist vom Bundesverfassungsrecht anerkannt, dass das Grundrecht auf Leben eine umfassende staatliche Schutzpflicht auslöst, sich schützend und fördernd vor das Leben zu stellen, das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren. Das gilt ... auch im Hinblick auf Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch andere Staaten. Die Schutzverpflichtung des Staates muss umso ernster genommen werden, je höher der Rang des in Frage stehenden Rechtsgutes innerhalb der Wertordnung des Grundgesetzes anzusetzen ist. Das menschliche Leben stellt innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert dar; es ist die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte. ...“ (11).
Das Gericht stellt fest, dass die Schutzverpflichtung der Bundesregierung in diesem Fall auch für das menschliche Leben außerhalb der Grenzen unseres Landes besteht, weil der Rechtsbruch von Ramstein aus erfolgt und dort deutsches Recht gelte.
Unter fortgesetzter Missachtung journalistischer Grundsätze hat sich ARD-aktuell nicht bemüht, sofort bei den politischen Entscheidungsträgern in Berlin Stellungnahmen einzuholen. Ein zweitinstanzliches Gerichtsurteil, die Bundesregierung dulde stillschweigend US-amerikanischen Völkerrechtsbruch und Massenmord, hat aber doch fraglos enormes Eigengewicht. Die Regierung selbst hüllte sich natürlich in Schweigen. Und die Stellungnahme der Linkspartei wurde von der ARD-aktuell ebenfalls unterschlagen:
„Deutschland darf nicht länger am globalen US-Drohnen-Mordprogramm und Washingtons Völkerrechtsbruch beteiligt werden. Die Bundesregierung muss die US-Militärbasis Ramstein schließen“, erklärt Sevim Dagdelen, stellvertretende Vorsitzende und abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. ...“ (12).
Noch ein Versäumnis: Zur Vollständigkeit der Nachricht hätte die Reaktion der jemenitischen Kläger beziehungsweise ihrer deutschen Unterstützer auf den Richterspruch gehört, hier also die Reaktion des Aktionsbündnisses „Stopp Air Base Ramstein — Keinen Drohnenkrieg!“:
„ ... Jetzt muss der Truppenstationierungsvertrag für die US-Base gekündigt werden, das ist der Weg den Drohnenkrieg zu beenden. Eine sogenannte Einzelfallprüfung ist bei US-Basen nicht möglich und niemals vollständig. Der Vertuschung und der Kriegskumpanei der Regierungen wird Tür und Tor geöffnet. Ein ungehinderter Zugang der Friedensbewegung, der Zivilgesellschaft und/oder des Parlaments wird durch die US-Administration verhindert. Den Drohnenkrieg real und umfassend beenden heißt, den Truppenstationierungsvertrag durch einen Beschluss des deutschen Bundestages zu kündigen. ... “ (13).
Auch das Aktionsbündnis „Stopp Air Base Ramstein“ weist, wie das Oberverwaltungsgericht Münster, auf ein höchstrichterliches Urteil hin, das der Bundesregierung eine Schutzpflicht für das Leben auferlegt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellt fest:
„... Das Verbot des gezielten und unterschiedslosen Angriffs auf Zivilpersonen gemäß des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen vom 8. Juni 1977 ist eine allgemeine Regel des Völkerrechts ...“ (14).
Die ARD-aktuell ignoriert wissentlich Informationen außerhalb des regierungsoffiziellen Dunstkreises. Aktionsbündnis? Das sind doch bloß Transparente schwingende Unruhestifter. Zwar Menschen wie Sie und wir, aber was interessieren die Tagesschau schon Urteile, die von solchen Typen erstritten werden? Die ARD-aktuell bietet eh keine journalistischen Produkte an, sondern nur Regierungs-Reklame, transatlantische Liebedienerei und Pillepalle.
Regelmäßig bedient uns die Chefredaktion zu ihrer Entlastung mit der abgelutschten Kamelle, es sei wegen der Fülle des Informationsangebots einfach kein Platz in der Sendung gewesen für eine umfangreichere Darstellung. Wofür war aber Platz in der Tagesschau-Hauptausgabe vom 19. März?
Themen der Sendung: Versteigerung der 5-G-Mobilfunkfrequenzen hat begonnen, EU-Minister beraten über Brexit-Lösung, EuGH-Urteil vereinfacht Abschiebungen in EU-Länder, Konjunkturprognose der Bundesregierung erwartet schwächeres Wachstum, Kritik an Haushaltsplänen von Finanzminister Scholz, Hessens SPD-Chef Schäfer-Gümbel zieht sich aus der Politik zurück, Jugendamt Lügde ist Hinweisen auf Pädophilie des Hauptverdächtigen nicht nachgegangen, Hinweise auf Terrorakt in Utrecht verdichten sich, UN-Weltwasserbericht beklagt weltweite Trinkwasserknappheit, Kasachischer Präsident Nasarbajew kündigt Rücktritt an, Hunderttausende nach Wirbelsturm in Mosambik obdachlos, Alfred Schreuder wird neuer Trainer bei Fußball-Bundesligist TSG Hoffenheim, Das Wetter (15).
Suchen Sie sich bitte aus, welches der aufgeführten Themen in Ihren Augen überflüssig war. Wir meinen: Von der Brexit-Beratung der EU-Minister war nichts Neues zu erwarten, und es kam auch nichts Neues heraus. Die Meldung war vollkommen belanglos. Desgleichen die Nachricht, dass sich im niederländischen Utrecht der Terrorverdacht „verdichtet“. Und wer beim Fußballclub Hoffenheim Trainer wird, stand eh schon in der BILD-Zeitung.
Mindestens drei Nebbich-Nachrichten statt der gewichtigen Information, dass nach Ansicht von Richtern einer Berufungsinstanz die Bundesregierung tatenlos zuschaut, wie die Amis von deutschem Boden aus Zivilisten massakrieren: das Propaganda-Angebot der Tagesschau. Unsere Regierenden schätzen solche Nebelschwaden der „Macht um acht“ (16). Wir, das Publikum, sollen einfach nicht mitkriegen, welche Lumperei das Kabinett Merkel zu verantworten hat.
Da mag es Sie nun trösten: Die NSA ist garantiert darüber im Bilde, der US-amerikanische Schnüffeldienst wacht. Er hört bekanntlich noch immer alles mit, was in Deutschland am Telefon gesprochen und im Internet geschrieben wird, gleichgültig, ob privat oder regierungsdienstlich. Sogar Merkels Lieblingsspielzeug, ihr Mobiltelefon, wird weiterhin abgeschnorchelt. Und dagegen hat das Berliner Witzfigurenkabinett seit Jahr und Tag nichts unternommen, obwohl man vom Reichstag aus die Abhöranlage auf dem Dach der US-Botschaft mit bloßem Auge sehen kann.
Richard Grenell, dortiger Hausherr und Repräsentant der US-Besatzungsmacht, weiß, dass er sich bei uns benehmen kann wie der Wurzelsepp beim Viehtreiben — und dass keiner sich traut, ihn einzubestellen, zusammenzufalten und mit einem Tritt in den Arsch nachhause zu schicken. Schon gar nicht wagt das unser größter Außenminister aller Zeiten, Heiko Maas. Der darf nicht übergangen werden, auch wenn‘s zum Erkennen seiner friedenspolitischen Anstrengungen eines Elektronenmikroskops bedarf.
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
(2) http://www.mlwerke.de/me/me03/me03_009.htm
(3) https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-30431.html
(4) https://de.wiktionary.org/wiki/Annexion
(5) http://thesaker.is/poll-crimeans-still-strongly-prefer-russia-over-ukraine/
(6) http://www.un.org/depts/german/gv-68/band3/ar68262.pdf
(7) https://www.heise.de/tp/features/Schlappe-fuer-Kiew-vor-dem-Internationalen-Gerichtshof-3689815.html
(8) https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sowi/professuren/lilienthal/ueber-uns/aktuelles/aktuelle-meldung-2016-12-15.html
(9) https://www.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/ovg-drohnenangriffe-101.html
(10) Richtlinien gemäß § 11e RStV in der Fassung vom 17. September 2013, https://www.ard.de/download/1899726/Grundsaetze_fuer_die_Zusammenarbeit_im_ARD_Gemeinschaftsprogramm_.pdf
(11) http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_190319/Muendliche_Urteilsbegruendung.pdf
(12) https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/us-stuetzpunkt-ramstein-schliessen/?fbclid=IwAR3rTPAlq7700BcQ5Zdzcxyt5qLnXgVB7bgKyGdmcXp29rIULvL_OnLyXPY
(13) https://www.ramstein-kampagne.eu/drohnenkriege-beenden-heisst-truppenstationierungsvertrag-kuendigen/
(14) https://www.bverwg.de/050416U1C3.15.0
(15) https://www.tagesschau.de/archiv/sendungsarchiv100~_date-20190319.html
(16) https://shop.papyrossa.de/Gellermann-Uli-Klinkhammer-Friedhelm-Braeutigam-Volker-Die-Macht-um-acht