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Der helle Bahnsinn

Der helle Bahnsinn

Bayern lässt die Maskenpflicht im ÖPNV fallen — andere Bundesländer zieren sich noch.

Herzlich willkommen! Willkommen in Absurdistan, wo folgende Regelungen gleichzeitig gelten:

  • Am 10. Dezember fällt im bayerischen Nahverkehr offiziell jegliche Maskenpflicht weg;
  • in anderen Bundesländern hingegen trägt man bei Strafandrohung weiterhin eine OP-Maske;
  • außer in Fernzügen, wo die FFP2-Maske bundesweit bis April 2023 alternativlos ist,
  • während das RKI vorschreibt, regelmäßige Tragepausen einzulegen, was mit der Pflicht für Fernfahrten im direkten Widerspruch steht;
  • sogar in Sachsen-Anhalt gilt das, wo man sich der Maskenpflicht im ÖPNV bereits zwei Tage früher als in Bayern entledigt hatte;
  • wohingegen in Flugzeugen schon seit Oktober überhaupt keine Maskenpflicht mehr gilt.

Jeder Versuch, dieses Maßnahmenchaos zu rationalisieren, muss scheitern. Die jetzt noch geltenden Verordnungen lassen sich in ihrer Widersinnigkeit nicht medizinisch, sondern nur noch politisch begründen. Und ebenso politisch möglich wäre ihre vollständige Aufhebung.

Kein einziges unserer Nachbarländer ist noch zwanghaft damit betraut, seinen Bürgern die Maske über den Mund zu ziehen wie die Decke vorm Zubettgehen. Die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechien und Polen — nirgends gilt noch eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Offenbar haben wir in Deutschland nicht nur „die dümmste Regierung Europas“ (Sahra Wagenknecht), sondern auch das gefährlichste Virus der Welt.

Gefährlicher sogar als in China, denn unsere hiesigen Qualitätsmedien werden nicht müde, die dortige COVID-Politik scharf zu kritisieren. Eine „Corona-Diktatur“ nennt der SPIEGEL das chinesische Regime. So etwas würde in Deutschland natürlich nie passieren; jeglicher Vergleich erübrigt sich.

Interessant ist übrigens auch, was das RKI in seinem FAQ zum Tragen von Masken erläutert:

„FFP2-Masken haben eine höhere Filtrationswirkung, die auch in Modellstudien gezeigt werden kann. Ein größerer Schutzeffekt von FFP2-Masken im Vergleich zu MNS hinsichtlich der Reduktion von Transmissionen für Laien in Alltagssituationen ist jedoch nicht belegt.“

Das wollte im vergangenen Winter noch niemand hören, weder in der Politik, noch in den Medien. Als „Verschwörungstheoretiker“ oder „Coronaleugner“ galt, wer gegen die Notwendigkeit der Maskenpflicht Einspruch erhob, zum Beispiel mit Verweis auf die mangelhafte Beweislage hinsichtlich der Schutzwirkung. Dagegen wurde schon im Juli 2021 in einer Studie, die in der medizinischen Fachzeitschrift JAMA Pediatrics veröffentlicht wurde, eine schädliche Konzentration des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Atemluft von Kindern nachgewiesen. Damals herrschte in den meisten Schulen Maskenpflicht.

Vor diesem Hintergrund ist auch der folgende Vermerk des RKI brisant:

„Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht ein erhöhter Atemwiderstand, der die Atmung erschwert. Deswegen sollte vor dem Tragen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden, um Risiken für den Anwender individuell medizinisch zu bewerten.“

Natürlich hat nie eine allgemeine Vorsorgeuntersuchung stattgefunden, bevor die allgemeine Maskenpflicht in nahezu allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens ausgerufen wurde. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, die zudem eine Tragepause von 30 Minuten nach spätestens 75 Minuten „mittlerer Arbeitsschwere“ vorschreiben, wurden in den Wind geschlagen. Mehr noch: Wer auf diese ehemals gültigen Standards verwies, wurde schnell als „Covidiot“ (Saskia Esken) oder „Tyrann“ (Frank Ulrich Montgomery) gebrandmarkt.

Allerdings ist die zuvor genannte Studie zur Kohlenstoffdioxidkonzentration bei Kindern offenbar noch nicht bis zum RKI durchgedrungen, obwohl diese Behörde dem gesetzlichen Auftrag unterliegt, „wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten“. Eigentlich hätten solche Studien also vom RKI selbst durchgeführt werden müssen, und zwar bevor die Maskenpflicht in den Schulen eingeführt wurde. Stattdessen zeigt sich die Behörde im FAQ bezüglich der gesundheitlichen Folgen der Masken bis heute ahnungslos — und legt damit die eigene Verfehlung ihres gesetzlichen Auftrags offen:

„FFP2-Masken kamen bisher zweckbestimmt und zielgerichtet im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Einsatz. Daher wurden außerhalb des Gesundheitswesens noch keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, gegebenenfalls auch langfristigen Auswirkungen ihrer Anwendung (z.B. bei Risikogruppen oder Kindern) durchgeführt. In Untersuchungen mit Gesundheitspersonal wurden Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben.“

Es handelt sich hier um ein beispielloses Behördenversagen. Im wissenschaftlichen Blindflug erließen die Regierungen einschneidende Maßnahmen, die den Bürgern schaden konnten, ohne dass irgendeine tiefgreifende Prüfung dieser Maßnahmen durch die eigens dafür vorgesehenen Institutionen veranlasst wurde. Der Evaluationsbericht der Corona-Sachverständigenkommission kam ein Jahr zu spät, und obwohl er der Regierung kein gutes Zeugnis ausstellte, blieben die wichtigsten Aspekte weiterhin unbeachtet, wie Karsten Montag ausführlich aufzeigte. Die Aufarbeitung geht bis heute nur schleppend voran.

Dass nun, langsam und gegen viele Widerstände, die ersten Bundesländer mit der Aufhebung auch der letzten Maßnahmen beginnen, ist kein Signal der Vernunft.

Markus Söder, dessen einzige politische Konstante der gnadenlose Opportunismus ist, geht diesen Schritt im Wissen, dass die meisten Menschen in seinem Bundesland mittlerweile die Schnauze voll davon haben, ständig ihre Schnauze bedecken zu müssen.

Während die „Pandemie“ im europäischen Umland schon vor vielen Monaten für beendet erklärt wurde, droht hierzulande also ein Flickenteppich aus Eigenbrötlern. Dieser untragbare, widersinnige Zustand könnte sich bis ins kommende Frühjahr hinziehen, wenn zum 7. April die derzeitige Fassung des Infektionsschutzgesetzes ausläuft. Ob das aber ein Ende der Maßnahmen bedeuten wird – oder, wie im „Lockdown light“, nur die ständige Fortschreibung des Ausnahmezustandes – wird die Zeit zeigen. Bis dahin lohnt es sich, lautstark für die vollständige Widerherstellung der Bürgerrechte einzutreten, die seit zweieinhalb Jahren mit Füßen getreten werden. Dieses Unrecht darf niemals in Vergessenheit geraten.

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