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Das Schweige-Kartell

Das Schweige-Kartell

Was 2016 wirklich am Breitscheidplatz geschah, wird verborgen. Auszug aus „Der gelbe Bus“.

Das Berliner Ereignis, der „Anschlag“ am Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 war laut der offiziellen Darstellung eine verheerende Straftat, bei der 12 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt wurden. Falls die offizielle Darstellung stimmt, war dieses Ereignis gleichzeitig eine grobe Menschenrechtsverletzung, nämlich die Verletzung des Rechtes auf Leben von 12 Menschen.

Der deutsche Staat, als Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention, ist verpflichtet, gemäß EMRK Art. 2 das Recht auf Leben zu schützen. Der prozedurale Aspekt des Rechts auf Leben umfasst die Pflicht des Staates, Verletzungen dieses Rechtes zu ermitteln und gegen Täter gerichtlich vorzugehen. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Verletzungen des Rechts auf Leben auch ohne Initiativen seitens der Opfer oder ihrer Angehöriger zu ermitteln. Auch wenn kein Verdacht auf staatliche Teilnahme an den Tötungen besteht, müssen Ermittlungen stattfinden (1).

Diese Ermittlungen müssen Qualitätsmaßstäbe erfüllen, die die Vereinten Nationen und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, erarbeitet haben: Die Ermittler müssen vom Staat unabhängig sein und unvoreingenommen ermitteln. Die Ermittlungen müssen zügig, gründlich und transparent sein, um das Vertrauen der Angehörigen und der Bevölkerung zu gewährleisten (2). Der EGMR hat zahlreiche Urteile gegen Staaten gefällt, die wegen unzulänglicher Ermittlungen das Recht auf Leben verletzt haben (3).

Der deutsche Staat ist seiner internationalen Verpflichtung nicht nachgekommen: Er hat keine unabhängige, unvoreingenommene, zügige, gründliche und transparente Ermittlung des Berliner Ereignisses durchgeführt. Die Opfer und ihre Angehörigen hätten, wenn sie es wollten, den deutschen Staat wegen dieser Fehlleistung verklagen können.

Das Verhalten der Bundesregierung und des Bundestags

Zunächst ist festzustellen, dass weder die Bundesregierung noch der Bundestag den Willen zur Aufklärung des Tathergangs vom 19. Dezember 2016 zeigen.

Seit dem Ereignis in Berlin verbreiten die deutschen Medien die These eines Behördenversagens, das dieses Ereignis ermöglicht haben soll. Die Medien betätigen sich hier als aufrichtige Kritiker des Staates und bestätigen damit das Propagandamodell, das Noam Chomsky schon vor vielen Jahren beschrieben und nachgewiesen hat (4).

Laut dem Propagandamodell werden in bürgerlichen Demokratien taktische Kontroversen nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert, solange sie innerhalb der Voraussetzungen stattfinden, die von den Eliten festgelegt sind. Solche Debatten markieren die äußeren Grenzen der tolerierten Meinungen und erzeugen gleichzeitig den Anschein einer Meinungsvielfalt und der Freiheit.

Chomsky nannte dieses Verfahren Schadensbegrenzung. Die Rolle der Medien wäre an dieser Stelle „die Vorgänge ernst zu nehmen und sie als Beitrag zur Funktionstüchtigkeit unserer zur Selbstreinigung fähigen Institutionen zu verkaufen, die sie zugleich vor dem Zugriff der Öffentlichkeit sorgsam abschirme“ (5).

Hier folgen einige typische Schlagzeilen zur Kampagne der Schadensbegrenzung: „Behördenversagen vor Anschlag?” (6), „Ein Behördenversagen mit tödlichen Folgen” (7), „Systemfehler oder Behördenversagen?” (8), „Eine Kette verpasster Möglichkeiten” (9), „Folgenschwere Fehleinschätzung im Fall Amri” (10), „Fehler und Versäumnisse bei Berliner Kripo” (11), „Polizei verliert sich nach dem Terror im Chaos,” (12) und dergleichen. Ähnliche Kampagnen werden nach fast jedem sogenannten islamistischen Anschlag in Nord-Amerika und Europa eingeleitet (13).

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Behörden, die angeblich versagt hatten, selbst die Medien mit detaillierten Daten über ihr eigenes „Versagen“ beliefern. Der Zweck dieses Schauspiels ist, den Anschein eines Aufklärungswillens zu erzeugen und gleichzeitig die Öffentlichkeit von Fragen zum eigentlichen Ereignis abzulenken. Das Thema des „Versagens“ festigt in der öffentlichen Meinung die Überzeugung, dass die Schuld des mutmaßlichen Täters bereits feststeht und nicht mehr zur Debatte steht.

So wandte sich zum Beispiel die Bundestagsfraktion der Grünen am 9. Januar 2017 mit einer detaillierten Fragenliste zum Berliner Ereignis an die Bundesregierung, die sich ausschließlich auf die Person Amris beschränkte, als ob seine Schuld bereits feststünde (14).

André Hahn, parlamentarischer Geschäftsführer der Partei die Linke, äußerte gegenüber der Berliner Zeitung sein Erstaunen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz so gut wie gar nichts getan hatten:

„Das finde ich merkwürdig, wenn man weiß, wie gefährlich der Mann (Amri) war“ (15).

Alle Bundestagsfraktionen haben sich damit abgefunden, dass die polizeilichen Ermittlungen des Berliner Ereignisses hinreichend sind und keiner unabhängigen Überprüfung bedürfen. Die Oppositionsparteien haben sich für die Errichtung eines parlamentarischen Ausschusses ausgesprochen, der sich auf das mutmaßliche Versagen der Sicherheitsdienste in der Sache Amris beschränken soll (16). Der Ausschuss soll also die offizielle Darstellung des Tathergangs und die Schuld Amris voraussetzen.

Dass keine Fraktion des Bundestags eine öffentliche Untersuchung des Tathergangs am Breitscheidplatz fordert, sondern die Behauptungen der Polizei als bare Münze hinnimmt, könnte zur Schlussfolgerung verleiten, dass Strafgerichte überflüssig seien: Man könne ja der Polizei die Aufklärung von Verbrechen und die Bestrafung von Verdächtigen — bis hin zu ihrer Hinrichtung — überlassen.

Diese Entwicklung ist noch nicht gesetzlich fixiert, aber bereits mit dem Ableben dreier junger Männer im Jahr 2016 zu einer geduldeten Polizeipraxis geworden: Der 17-jährige Riaz Khan Ahmadzai, der mutmaßliche Attentäter des Zuges bei Würzburg, wurde am 18. Juli von SEK-Beamten erschossen; der 18-jährige Ali David Sonboly, der mutmaßliche Amokläufer von München, wurde am 22. Juli von der Polizei erschossen; Anis Amri, 24 Jahre alt, wurde am 23. Dezember außerhalb Mailands von zwei Polizeibeamten erschossen. Die Tötungen wurden ohne Augenzeugen verrichtet.

Die Geheimhaltung der Ermittlungsbehörden

Das Verhalten der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamts und der Generalbundesanwaltschaft ist beim Berliner Ereignis von einer ganz besonderen Geheimhaltung gekennzeichnet. Die Ermittler haben

  • weder eine beglaubigte Zeitleiste zum Berliner Ereignis veröffentlicht, noch die genaue Zeit des Ereignisses festgelegt;
  • keine Angaben zu den Todesumständen der 12 Todesopfer des Ereignisses veröffentlicht (wo, wann und wie sie zum Tode kamen);
  • keine Angaben zu den Todesumständen von Anis Amri veröffentlicht;
  • keine Beweise zur Anzahl der Toten und Verletzten am Breitscheidplatz vorgelegt;
  • der Öffentlichkeit beschlagnahmte Videoaufzeichnungen vorenthalten.

Auch auf Anfragen verweigern Ermittler, Informationen zum Tathergang herauszugeben, deren Veröffentlichung weder die geschützte Privatsphäre von irgendwelchen Personen, noch andere Rechtsgüter verletzen würde. Als Beispiel sei die Verheimlichung der GPS-Daten des Lkw erwähnt, dessen Veröffentlichung keinerlei Rechtsgüter verletzen, sondern im Gegenteil das Vertrauen in die Ermittlung stärken würde.

Die Berliner Polizei, ihrerseits, verweigerte mir die Antwort auf die Frage, wo genau im Gelände die Leichen der neun Todesopfer lagen (17). Sie hätten sich das Verhalten der britischen Behörden zum Vorbild nehmen sollen. Diese haben bei den Londoner Anschlägen vom 7. Juli 2005 genaue Diagramme über die Stellen der Leichen in den Zügen und im Autobus veröffentlicht.

Am 16. August 2017 stellte ich der Generalbundesanwaltschaft folgende Fragen im Anschluss an die Erklärung des Bundesanwalts Thomas Beck vom 3. Juli 2017 über den Stand der Ermittlungen:

Auf Seite 2 des Protokolls (der besagten Erklärung) steht: Der Sattelschlepper fuhr „von der Kantstraße kommend, mit einer Geschwindigkeit von circa 49 km/h in die Einfahrt des Weihnachtsmarktes an der Gedächtniskirche am Breitscheidplatz.“

Frage 1: An welcher Stelle (GPS-Koordinaten) fuhr der Lkw mit circa 49 km/h?
Frage 2: Auf welcher Grundlage beruht die Behauptung, dass der Sattelschlepper „von der Kantstraße” kam?
Frage 3: Zu welcher Uhrzeit (Stunde, Minute, Sekunde) fuhr der Lkw mit circa 49 km/h?

Auf Seite 2-3 des Protokolls steht:

„Das Fahrzeug erfasste auf dem Weihnachtsmarkt zahlreiche Personen. Hierdurch wurden unmittelbar oder mittelbar über 60 Personen körperlich oder seelisch verletzt sowie elf getötet.“

Frage 4: Was ist mit „mittelbar” verletzt gemeint?
Frage 5: Wie viele Personen wurden unmittelbar vom Lkw getroffen und wie viele davon starben?

Im Protokoll wird einige Male auf Zeugenaussagen hingewiesen, jedoch nicht auf Augenzeugen des Anschlages.

Frage 6: Besitzt der Generalbundesanwalt Wortprotokolle von Vernehmungen von Augenzeugen des Anschlages? Und wenn ja, wie viele Augenzeugen des Anschlages wurden vernommen und von wem wurden sie vernommen?

Am 29. September 2017 erhielt ich eine Antwort der Generalbundesanwaltschaft datiert vom 20. September 2017. Zusammenfassend wurde mir mitgeteilt:

„(S)oweit der Generalbundesanwalt als Organ der Rechtspflege handelt, nimmt er keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahr, für die allein der Auskunftsanspruch nach IFG (Informationsfreiheitsgesetz) besteht. Zudem sind Auskünfte aus den Bereichen der Ermittlungstätigkeit des Generalbundesanwaltes vom Auskunftsanspruch nach IFG generell ausgenommen.“

Die Bürger haben also keinen Anspruch auf Antworten zu den aufgeführten Fragen, aber die Ermittlungsbehörden dürfen Informationen aus ihren Ermittlungen veröffentlichen. Das tun sie auch von Zeit zu Zeit ihrerseits nach eigenem Ermessen, entweder durch offizielle Erklärungen oder durch die diskrete Zustellung von Informationsfetzen an befreundete Journalisten.

Am 20. August 2017 stellte ich dem Bundeskriminalamt, BKA, folgende Fragen und berief mich auf das Informationsfreiheitsgesetz, IFG:

  1. Wer unter den von Medien interviewten Zeugen wurde in Beziehung zum Berliner Anschlag vom BKA vernommen, und wann fanden die einzelnen Vernehmungen statt?
  2. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um Einsicht in die Vernehmungsprotokolle der oben angeführten Zeugen zu erhalten?

Am 5. September 2017 antwortete das BKA wie folgt:

„Soweit Informationen aus laufenden oder abgeschlossenen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren betroffen sind, besteht ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG nicht.

Für die Entscheidung über die Auskunftserteilung und das Akteneinsichtsrecht in Ermittlungsverfahren und nach rechtmäßigem Abschluss desselben ist die Staatsanwaltschaft, im Übrigen der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts zuständig.“

Da sich kein Gericht mit dem Berliner Ereignis befasst — der mutmaßliche Täter ist tot — sollen die Bürger die Antwort des BKA so verstehen, dass keine Behörde zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht befugt sei oder dass der Zugang der Bürger zu diesen Informationen vom Gutdünken des Generalbundesanwalts abhängt?

Die Verschwiegenheit der Berliner Feuerwehr

Ich habe Dr. Peter Albers, der am Breitscheidplatz im Einsatz gewesen war und vom Spiegel TV interviewt wurde, per E-Mail folgende Fragen gestellt:

  • Wann ungefähr erreichten Sie am Abend des 19. Dezember den Breitscheidplatz?
  • Haben Sie Menschen unter dem Lkw gesehen? Wo genau lagen sie? Wie viele sollen es gewesen sein? Waren sie tot?
  • Ist Ihnen ein Diagramm bekannt, (worauf) aufgezeichnet wurde, wo genau im Gelände des Weihnachtsmarkts die Toten und Schwerverletzten lagen?
  • Sind Ihnen schwere Verletzungen beziehungsweise Kopfverletzungen bekannt, die nicht unmittelbar vom Lkw verursacht wurden?
  • Haben Sie oder Ihre Mitarbeiter am Breitscheidplatz den Tod von Menschen festgestellt und am Ort Totenscheine ausgestellt?

Dr. Albers antwortete einige Tage später, dass er meine Fragen nicht beantworten kann. Auf Nachfrage gestand er, dass er meine Fragen nicht beantworten darf, da er als ärztlicher Mitarbeiter der Vivantes GmbH „in Gestellung für die Berliner Feuerwehr tätig“ gewesen sei. Er „unterliege also in allen Belangen (seiner) notärztlichen Tätigkeit den vertraglichen Regularien zwischen der Berliner Feuerwehr und der Vivantes GmbH“, wie es hieß, und bat mich, bei der Pressestelle der Berliner Feuerwehr anzufragen.

Dr. Albers hat offensichtlich die Berliner Feuerwehr über meine Anfrage informiert. Denn kurz nachdem ich seinen Brief erhielt, rief mich Thomas Kirstein, Leiter Stab Kommunikation von der Feuerwehr Berlin, an. Er sagte zuerst, dass er meine Fragen nicht beantworten kann, gestand aber im weiteren Gespräch, dass er zwar meine Antworten beantworten könne, aber nicht dürfe und wies auf gegenwärtige Ermittlungen des Generalbundesanwalts hin.

Er sagte außerdem, dass er selbst am Breitscheidplatz im Einsatz gewesen sei und daher die Fragen beantworten könne, aber auch wenn er es dürfte, würde er meine „detaillierten“ Fragen nicht beantworten wollen, da ich mit meinen Fragen der Feuerwehr etwas unterstelle. Er erklärte allerdings nicht, was ich der Feuerwehr unterstelle.

Diese Antworten deuten darauf hin, dass die Beantwortung dieser spezifischen Fragen – im Gegensatz zu bereits veröffentlichen Informationen — von höchster Ebene nicht erwünscht ist.

Das Verhalten der Angehörigen

Angehörige von Mordopfern wollen in der Regel die Todesumstände ihrer Verwandten genau erfahren und bestehen darauf, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

Wie haben sich die Angehörigen der 12 Todesopfer vom 19. Dezember 2016 verhalten?

So weit ich weiß, hat keiner der Angehörigen eine unabhängige Untersuchung der Tatumstände gefordert, das heißt eine Aufklärung der Todesumstände ihrer Familienmitglieder. So weit ich weiß, hat keiner der Angehörigen die Tötung von Anis Amri kritisiert, obwohl sie durch seine Tötung ihres Rechts auf eine eindeutige Feststellung seiner Schuld beraubt wurden.

Die Gleichgültigkeit der Angehörigen beruht nicht auf einer angeblichen Medienscheu, denn die Angehörigen von zumindest acht der zwölf Todesopfer scheuten keine Medieninterviews, sie gaben diese zum Teil mehrfach (18). Meine Versuche, zu einigen der Angehörigen Kontakt herzustellen, blieben ergebnislos. Falls die Angeschriebenen aus Berührungsängsten den Kontakt mit mir vermieden, weil ich mich für die Aufklärung des Berliner Ereignisses einsetze, wäre dies ein Beleg für ihre Abneigung gegen eine Aufklärung.

Am 1. Dezember 2017 veröffentlichte Spiegel Online einen offenen Brief der Angehörigen der Todesopfer an Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dem sie der Kanzlerin vorwerfen, sie hätte sie nicht als Opfer einer terroristischen Tat anerkannt.

Dies sei, schrieben sie, „eine Frage des Respekts, des Anstands und eigentlich eine Selbstverständlichkeit“. Sie warfen ihr auch vor, „(i)n einer Zeit, in der die Bedrohung durch islamistische Gefährder deutlich zugenommen hat, (versäumt zu haben), rechtzeitig den Ressourcenausbau und die Reformierung der wirren behördlichen Strukturen für die Bekämpfung dieser Gefahren voranzutreiben“ und fordern sie „dringend auf, die vorhandenen Defizite so schnell wie möglich zu beseitigen. Sie sind in der Verantwortung, die für die Bekämpfung des Terrors erforderlichen Ressourcen im Bund mit Priorität bereitzustellen ... Der Bund im Zusammenwirken mit allen 16 Bundesländern muss den Umgang mit dem Terrorismus so schnell wie möglich lernen.“

Innenminister Thomas de Maizière lässt grüßen. Ein erheblicher Teil des Briefes betrifft allerdings ihre finanziellen Ansprüche. Sie schreiben:

„So stehen viele von uns seit dem Anschlag vor ungelösten finanziellen Herausforderungen... Wie sollen Alleinerziehende den Alltag mit ihren Kindern gestalten, wenn sie zu mehr als 100 Prozent arbeiten müssen, um den Verdienstausfall des verstorbenen Elternteils zu kompensieren?“

Dabei hat nur einer der Angehörigen, Dr. Petr Cizmar, ein kleines Kind zu betreuen.

„Frau Bundeskanzlerin, es besteht der dringende Bedarf für eine finanziell umfassendere Unterstützung: Zum einen müssen (...) die Härteleistungen signifikant aufgestockt werden. Zum anderen müssen Rentenansprüche ausgeweitet, aufgestockt und losgelöst von finanzieller Bedürftigkeit geleistet werden“ (19).

Der Brief wird ohne Namenangabe von „Mitglieder(n) aller 12 Familien der Todesopfer vom Breitscheidplatz“ veröffentlicht, obwohl sie nur 11 Familien sind. Haben alle Angehörigen der Familien — Kinder, Eltern, Eheleute, Geschwister — den Brief unterzeichnet, oder haben auch einige die Unterzeichnung verweigert? Für eine Aufklärung der Morde interessieren sie sich jedenfalls nicht.

Die Verschwiegenheit von Arbeitgebern und Arbeitskollegen

Ich habe an den Arbeitgeber der Todesopfer Fabrizia di Lorenzo und Nad‘a Čižmárová, die Firma 4Flow, sowie an den Arbeitgeber der Todesopfer Anna und Georgyi Bagratuni, die Firma iffm, einfache Anfragen gestellt, insbesondere ob die Opfer am Tag der Tat am Arbeitsplatz gesichtet worden sind.

Die Firma 4Flow weigerte sich ausdrücklich, meine Frage zu beantworten.

Die Firma iffm antwortete zunächst überhaupt nicht auf meinen Brief. Nur als ich die Firma in Persona aufsuchte, sagten mir die Geschäftsführer, dass sich Anna und Georgyi Bagratuni bis zum Abend des 19. Dezember im Büro der Firma befanden.

Auch Kollegen der Todesopfer Fabrizia di Lorenzo, Nad‘a Čižmárová und Sebastian Berlin, die sich laut Medienberichten zur Tatzeit mit ihnen am Breitscheidplatz befanden (siehe Abschnitte über die einzelnen Todesopfer), wollten bis heute die Anwesenheit ihrer verstorbenen Kollegen und Kolleginnen am Tatort nicht bestätigen.

Die Verschwiegenheit von Journalisten

Dutzende von Zeugen, Angehörigen und Verletzten wurden von Journalisten im Bezug auf das Berliner Ereignis interviewt. Ich habe acht dieser Journalisten schriftlich Fragen zu ihren Interviews gestellt: Wie kam das Interview zustande? Wie wurde die Glaubwürdigkeit der interviewten Person geprüft? Warum wurde die interviewte Person so spärlich in direkter Rede zitiert?

Keine der Fragen bezog sich auf private Umstände der Journalisten oder der Interviewten. Trotzdem weigerten sich die angeschriebenen Journalisten, meine Fragen zu beantworten. Die drei Journalisten, die sich die Mühe gaben zu reagieren, erklärten ihre Weigerung wie folgt:

  • Andreas Becker von der Redaktion München schrieb mir, er wäre „nicht autorisiert”, die Fragen zu beantworten (20).
  • Berit Uhlmann von der Süddeutschen Zeitung bat mich „um Verständnis, dass es sich bei meiner Gesprächspartnerin um jemanden handelt, dem das Gespräch über die traumatisierenden Vorgänge am Berliner Breitscheidplatz nicht leicht gefallen ist” und dass der spärliche Gebrauch direkter Redewendungen “unserer Vorstellung von seriösem Journalismus und angemessenem menschlichen Stil (entspricht)” (21).
  • Johannes Ehrmann vom Tagesspiegel ignorierte meine Fragen und schrieb: „Alles, was ich für die Story für wichtig erachtet habe, steht im Artikel” (22).

Die Verschwiegenheit der Schausteller

Fünfzehn Buden befanden sich um die Schneise, durch welche der Lkw gefahren sein soll. Der Vorsitzende des Schaustellerverbands, Michael Roden, sagte, dass keiner der Schausteller zu Schaden kam. Sie waren daher aussagefähig. Von diesen mindestens 15 Personen haben sich nur drei über den Tathergang am Breitscheidplatz geäußert: Maximillian Müller, sein Vater Peter Müller und René Koechel. Aber auch ihre Aussagen haben sich nach meiner Bewertung als dürftig beziehungsweise unglaubhaft herausgestellt. Thomas Schmoll berichtete am 27. November 2017 von der Eröffnung des Weihnachtsmarkts am Breitscheidplatz:

“(Martin) Blume ist an diesem Montagvormittag der einzige Händler auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz, der sich [über das Ereignis] äußern möchte. Alle anderen wollen nicht, erklären meist freundlich, keine Zeit zu haben. „Ich denke nicht da dran“, meint ein Händler um die 50 Jahre alt. „Ich mache einfach weiter.“ Manche reagieren genervt, andere wütend oder sogar aggressiv” (23).

Man beachte, dass auch die Namen der Schausteller, die die Buden um die Schneise betrieben hatten, verschwiegen werden. Daher kann man sie nicht befragen.

Die Verschwiegenheit der Zeugen

Ich schrieb 13 Zeugen, die mutmaßlich die Tat am Breitscheidplatz erlebt hatten und darüber aussagten. Es waren: Katarzyna Goebel, Alexander Heinrich, Jan Hollitzer, Armin Hölzl, Axel Kaiser, Stefan Knapp, Max Müller, Cecilia Rosén, Russell Schutz-Widmar, Lana Sehovic, John Thompson, Antti Vanas und Lucas Vandenberg. Meine an sie gerichteten Fragen bezogen sich auf ihre medialen Aussagen.

Zehn der dreizehn Zeugen antworteten überhaupt nicht. Lana Sehovic, Antti Vanas und Lucas Vandenberg nahmen zwar mit mir Kontakt auf, wollten aber meine Fragen nicht beantworten, als ich sie mit Widersprüchen in ihren Aussagen konfrontierte.

Andere Amtsträger, die schweigen

Auf meine Anfrage an Klaus-Jürgen Meier, Chef der Arbeitsgemeinschaft City, zu seinen medialen Aussagen (24), wurde mir mitgeteilt, dass er meine Fragen nicht beantworten könne, sprich nicht wolle oder dürfe.

Meine Anfragen zum Tod von Angelika Klösters aus Lanzerath an Jürgen Ritterbach, den ersten Geschäftsführer (25) und an die beiden Vorsitzenden (26) der Dorfgemeinschaft Lanzerath, blieben unbeantwortet.

Meine Anfrage an Frau Monika Holz vom Berliner Krisendienst zu ihrem Interview in der Berliner Zeitung (27) blieb unbeantwortet.

Fazit

Was diese ganze Geheimniskrämerei auf sich hat, bleibt zunächst mysteriös. In der Regel werden Geheimnisse nicht aus geringfügigen Gründen verheimlicht. Die kollektive Verschwiegenheit ist selbstredend keine Verschwörung, denn es handelt sich um eine heterogene Gruppe von Personen, die sich nicht kennen. Das Verhalten deutet eher darauf hin, dass eine behördliche Instanz allen „Eingeweihten“ ein striktes Redeverbot erteilt hatte. Falls dies der Fall war, ergäben sich folgende drei Fragen:

  • Wer soll das Redeverbot erteilt haben?
  • Wie wird der Einhalt dieses Redeverbots gewährleistet?
  • Warum wurde das Redeverbot erteilt?

Die Beantwortung der ersten Frage liegt außerhalb meiner Kompetenz.

Zur zweiten Frage gibt es einen Hinweis. In den USA gelang es der Bush-Regierung, sich das Schweigen der Angehörigen von fast 3000 Opfern des 9/11 mit großzügigen staatlichen Geldern zu erkaufen. Sie erhielten im Durchschnitt mehr als zwei Millionen Dollar als „Schweigegeld“. Nur eine Handvoll von ihnen — insbesondere die sogenannten „Jersey girls“ (28) — drängten auf eine öffentliche Untersuchung der Anschläge, aber wagten nicht, die offizielle Legende anzuzweifeln. Diese Bestechungsmethode hat sehr gut funktioniert und wurde von Massenmedien kaum thematisiert. Wird diese Methode auch in Deutschland eingesetzt? Oder wird eher mit schwerwiegenden Sanktionen gedroht?

Andreas Schulz gilt als erfahrener Opferanwalt — unter anderem für Nebenkläger im Prozess um die NSU-Mordserie. Zudem hat er Opfer des Terroranschlags in Nizza, auf Djerba im April 2002 sowie des Anschlags auf die Diskothek La Belle 1986 vertreten (29). Mit seiner Teilnahme am Hamburger Al-Motassadeq-Prozess als Anwalt amerikanischer Nebenkläger — Angehörige von Opfern des 11. September 2001 (30) — trug Anwalt Schulz, nach meiner Meinung, zum Strafurteil gegen den unschuldigen Mann bei, das auf einer Rechtsbeugung beruhte (31).

Nun hat Anwalt Schulz eine Entschädigung von 100 Millionen Euro für die Opfer und Angehörigen des Berliner Ereignisses gefordert: „Wir haben es hier wohl mit einem glasklaren Fall von Amtshaftung zu tun“, sagte er dem Nachrichtenmagazin FOCUS. Schulz bezog sich bei seiner Forderung unter anderem auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags (32).

Das Gutachten hatte die Vize-Chefin der Linken-Fraktion im Bundestag, Heike Hänsel, in Auftrag gegeben (33). Falls Staatsdiener einen Schaden verursachten, führe dies zu einem Amtshaftungsanspruch, heißt es in dem Gutachten (34). Die Enthüllungen über die sogenannten Versäumnisse der Geheimdienste im Fall Amri stellen deshalb ausgezeichnete Hebel für die Erzielung hoher Bezahlungen dar, die je nach Auffassung als „Entschädigungen“ oder als „Schweigegeld“ bezeichnet werden können.

Zur dritten Frage hier eine Hypothese, die mir logisch erscheint:

Wenn das Berliner Ereignis ein Fall von echtem islamistischen Terrorismus gewesen wäre, bestünde kein Grund zur beschriebenen Geheimniskrämerei. Diese würde nur Sinn machen, wenn das Berliner Ereignis kein Fall von islamistischem Terrorismus gewesen ist, das heißt wenn die offizielle Darstellung des Ereignisses verlogen ist und die Operation in Berlin ein Auftragswerk des deutschen Staates gewesen war. Die Verdunkelung der Morde an Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Michèle Kiesewetter und Florian Heilig im Fall NSU, an der sich Generalbundesanwälte, BKA-Chefs, Polizeipräsidenten, Rechtsmediziner und die Politik beteiligen, stärkt diese Hypothese.

Die UN-Menschenrechtskommission hat im Jahre 2006 das Recht der Menschen auf die Wahrheit über schwere Menschenrechtsverletzungen anerkannt, insbesondere Mordtaten. Es handelt sich um ein „unveräußerliches und autonomes Recht“ und „hat sowohl eine individuelle und eine gesellschaftliche Dimension“ (35).


Quellen und Anmerkungen:

(1) Ergı v. Turkey, (66/1997/850/1057) Eur. Ct. H.R. Judgment, Strasbourg, 28.7.1998, para. 82.
(2) UNCHR Res. 2005/35, „Basic Principles and Guidelines on the Right to a Remedy and Reparation for Victims of Gross Violations of International Human Rights Law and Serious Violations of International Humanitarian Law“, U.N. Doc. E/CN.4/2005/ L.10/Add.11 (19.4.2005), Article 3; also GA Res. 60/147.
(3) Elias Davidsson, „The Events of 11 September 2001 and the Right to the Truth“, 2010, #988.
(4) Siehe z.B. Noam Chomsky, Necessary Illusions (South End Press, 1989), S. 45-74.
(5) Noam Chomsky, Media Control, Europa Verlag (2002), S. 75.
(6) „Behördenversagen vor Anschlag? NRW beschließt Amri-Ausschuss“, N-TV, 15.2.2017, B380.
(7) „Ein Behördenversagen mit tödlichen Folgen,“, RP Online, 5.1.2017, B379.
(8) Detlef Schmalenberg, „Der Fall Anis Amri Systemfehler oder Behördenversagen?“, Berliner Zeitung, 5.1.2017, B378.
(9) „Eine Kette verpasster Möglichkeiten“, Tagesschau, 26.3.2017, B381.
(10) Jens Schneider und Ronen Steinke, „Folgenschwere Fehleinschätzung im Fall Amri “, Süddeutsche Zeitung, 18.5.2017, B377.
(11) „Fehler und Versäumnisse bei Berliner Kripo“, Volksstimme, 3.7.2017, B376.
(12) Axel Spilcker, „Polizei verliert sich nach dem Terror im Chaos“, Frankfurter Rundschau, 16.9.2017, B457.
(13) Siehe u.a. Report of the U.S. Senate Select Committtee on Intelligence and U.S. House Permanent Select Committee on Intelligence (Joint Inquiry into Intelligence Community Activities Before and After the Terrorist Attacks of September 11, 2001), December 2002, B533.
(14) Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bundestag, 9.1.2017, Drucksache 18/10812, B145.
(15) Markus Decker, „Ein Untersuchungsausschuss zum Fall Amri ist wenig realistisch“, Berliner Zeitung, 17.1.2017, B321.
(16) „Linke und Grüne fordern Untersuchungsausschuss zum „Fall Amri““, Der Tagesspiegel, 6.1.2017, B645.
(17) Brief des Autors an das Berliner Polizeipräsidiums, 28.12.2016.
(18) Es sind Angehörige von Łukasz Urban, Dalia Elyakim, Fabrizia Lorenzo, Nad‘a Cizmar, Klaus Jakob, Anna und Georgy Bagratuni und Christoph Herrlich.
(19) „Eine Frage des Respekts“, Spiegel Online, 1.12.2017, B666.
(20) E-Mail von Andreas Becker an Elias Davidsson vom 16.3.2017 in Bezug auf ein Interview mit Petr Cizmar.
(21) E-Mail von Berit Uhlmann an Elias Davidsson vom 23.5.2017 in Bezug auf ein Interview mit Shufan Huo.
(22) E-Mail von Johannes Ehrmann an Elias Davidsson vom 19.8.2017 in Bezug auf ein Interview mit Maximillian Müller.
(23) Thomas Schmoll, „Wir sind der sicherste Weihnachtsmarkt in Europa“, Welt N24, 27.11.2017, B676.
(24) Brief von Elias Davidsson an Klaus-Jürgen Meier vom 22.8.2017 in Bezug auf ein Interview mit Herrn Meier bei FOCUS vom 20.12.2016.
(25) Brief von Elias Davidsson an Jürgen Ritterbach vom 18.4.2017 – wiederholt am 1.8.2017 – in Bezug auf Todesopfer Angelika Klösters.
(26) Brief von Elias Davidsson an beide Vorsitzenden der Dorfgemeinschaft Lanzerath vom 3.8.2017 in Bezug auf Todesopfer Angelika Klösters.
(27) Brief von Elias Davidsson an Frau Monika Holz vom 4.3.2017 in Bezug auf ein Interview mit Frau Holz bei der Berliner Zeitung, vom 21.1.2017.
(28) Siehe Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Jersey_Girls.
(29) Sandra Dassler, „Terroropfer drohen Berlin Klagen an“, Der Tagesspiegel, 13.1.2017, B330.
(30) Ebd.
(31) Siehe Abhandlung über das Verfahren gegen Mounir el-Motassadeq, in “Elias Davidsson, Psychologische Kriegsführung” und gesellschaftliche Leugnung (Zambon Verlag, 2017), S. 220-223.
(32) „Opfer-Anwalt fordert 100 Millionen Euro Entschädigung“, FOCUS Online,19.5.2017, B358.
(33) „Gilt im Fall Amri eine Amtshaftung?“, Der Tagesspiegel, 9.4.2017, B331.
(34) Opfer-Anwalt fordert, supra, B358.
(35) Study on the right to the truth, Commission on Human Rights, 8.2.2006, UN Doc. E/CN.4/2006/91, #2092

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