Nach dem Ende der bipolaren Welt im Jahr 1989 und dem Abhandenkommen von Gegnern und Grenzen wurden unter der Regie der USA auch alle Einschränkungen im Verkehr von Gütern und Kapital aufgehoben. Dies zu einem Zeitpunkt, an dem sich fast die Hälfte der Staaten der Welt erstmalig dem ausländischen Kapital öffnete, das dann auf ein riesiges Angebot an billigen und qualifizierten Arbeitskräften, einem enormen Vorkommen an Naturschätzen und einem noch nicht da gewesenen großen Absatzmarkt traf. Das kam vor allem dem Kapital der USA, als neue unipolare Macht zugute.
Gleichzeitig bekam die Verbreitung des Neoliberalismus einen Schub, bei dem das Kapital von Einschränkungen befreit und der Arbeitsschutz, die öffentliche Daseinsvorsorge und der Sozialstaat nachhaltig abgebaut wurden.
Vor dem Hintergrund des globalen Kapitalismus mit seinen sozialen Desintegrationsprozessen wurden parallel dazu internationale Strategien entwickelt, um zu gewährleisten, dass die Machtverhältnisse auch stabil bleiben. Dazu wurde vor allem die Polizei militarisiert, das Militär im Inneren einsetzbar gemacht und es gibt mittlerweile kaum ein gesellschaftliches Problem mehr, auf das seitens der Politik mit der Verschärfung des Strafrechts reagiert wird. Gleichzeitig wurde ein Überwachungssystem errichtet, in dem die Bevölkerung total überwacht, von jeder Person massenhaft Informationen gesammelt, sie erpressbar gemacht und ein immenses Meinungs- und Unterhaltungsangebot mit dem Internet aufgebaut wurde, damit die Massen beschwichtigt und abgelenkt werden.
Volkszählungsurteil 1983
Einige Leser, vor allem die älteren, werden sich erinnern: Auf dem Titelbild sind die Code — Zahlen der Fragebögen zur Volkszählung 1987 zu sehen. Diese Zahlenfolge war auf jeder Seite des Fragebogens aufgedruckt und sollte die Anonymität der Volkszählung gewährleisten.
Doch an dem Schutz der Daten der einzelnen Person wurden schnell Zweifel laut. Im Gegensatz zur heutigen Zeit, in der fast jeder alles von sich bereitwillig ins Internet stellt, gaben damals 40 Prozent der Bevölkerung an, sich um die Datensicherheit bei der Volkszählung Sorgen zu machen.
Im Jahr 1983 hatten sich viele Menschen bereits am Widerstand gegen Großprojekte, wie der Startbahn West/Frankfurter Flughafen und dem Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals teilgenommen, gegen die Atompolitik protestiert oder gegen die Stationierung der Mittelstreckenraketen demonstriert.
So war es nicht ungewöhnlich, dass innerhalb ein paar Wochen nach Bekanntgabe der Fragebögen sich bereits einige hundert Bürgerinitiativen zum Boykott der Volkszählung gegründet hatten. Der Hauptknackpunkt lag den Kritikern zur Folge in der Absicht, die in der Volkszählung erhobenen Daten für eine Korrektur der Meldedaten zu verwenden.
Sofort wurde auch rechtlich gegen das Vorhaben vorgegangen. Die Kläger beanstandeten, dass die Ausführlichkeit der Fragen bei ihrer Beantwortung Rückschlüsse auf die Identität der Befragten zulasse und damit den Datenschutz nicht gewährleisten würde. Es bestand die Befürchtung, dass ein weiterer Schritt hin zum „Gläsernen Bürger“ und in Richtung Überwachungsstaat getan würde.
Das „Volkszählungsurteil“ von Mitte Dezember 1983 ist im Rückblick mittlerweile historisch bedeutsam geworden.
Nach dem Bundesverfassungsgericht verstieß die Volkszählung, so wie sie organisiert werden sollte gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich aus der Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach dem Grundgesetz ableitet.
Die Zählung, die für den 27. April 1983 geplant war, wurde dann gemäß dem Urteil untersagt.
Nach dem die Befragung neu konzipiert wurde, die personenbezogenen Angaben von den Bögen getrennt und die Anonymität besser gewährleistet sein sollte, gab es einen neuen Stichtag für die Befragung, den 25. Mai 1987.
Die groß angelegte Imagekampagne „Zehn Minuten, die allen helfen“ zeigte aber wenig Erfolg. Inzwischen standen für viele Menschen die Themen, wie der begonnene Rückbau des Sozialstaates, die Einforderung mehr Eigeninitiative und Eigenleistung („privat vor Staat“), der Abbau demokratischer Rechte, der maschinenlesbare Ausweis, zentrales Verkehrsinformationssystem, Personenkennzeichen im Sozialversicherungsausweis, Personalinfo-Systeme in der Privatwirtschaft/Überwachung der Beschäftigten und die ausufernde Datensammlungswut bei Polizei und Geheimdiensten im Vordergrund. Den Kritikern der Volkszählung ging es vor allem auch um mehr Mitbestimmung und den Kampf gegen die Beschränkung von Bürgerrechten und gegen eine Entwicklung in Richtung technokratischen Staat.
Es bildeten sich weitere Bürgerinitiativen und Boykottgruppen, die auch durch öffentliche Aktionen immer mehr Unterstützung erlangten.
Trotz umfangreicher Repressionen und der Androhung von Bußgeldern bis zu 10.000 DM wuchs die Zahl der Volkszählungsboykott-Initiativen von 350 Mitte 1986 auf über 1.100 im April 1987 an. Auch die Beschlagnahme von Flugblättern, die Überwachung der Aktivisten durch den Verfassungsschutz, die über 100 Hausdurchsuchungen bei Volkszählungsgegnern wegen angeblichen „Aufrufs zur Sachbeschädigung“, gemeint war die Sachbeschädigung durch das Abschneiden der Kontrollnummer auf den Volkszählungsbögen, schreckten kaum ab.
Die persönlichen Daten von über 900 Volkszählungsgegnern wanderten in die „APIS“-Dateien des Bundeskriminalamts, allein in Baden-Württemberg wurden 653 Personen im „polizeilichen Meldedienst“ gespeichert. Die überwiegende Mehrzahl der Strafverfahren wurde zwar 1988 eingestellt, aber die Reaktion des Staates hatte insgesamt die Argumente der Volkszählungsgegner geradezu bestärkt und er sich selbst vorgeführt.
Dann war es so weit: Über eine Million Menschen folgten damals dem Boykottaufruf. Viele andere machten bewusst falsche Angaben, sodass bis heute die statistischen Ergebnisse der letzten großen Volkszählung höchst umstritten sind.
Während die statistischen Ämter der Befragung eine gute Qualität bescheinigten, sprachen unabhängige Informatiker von einem „Daten-Gau“.
Was die Volksbefragungsboykottbewegung erreichte war aber, dass die Sensibilität der Menschen in den 1980 Jahren für das Aushorchen der Bürger durch den Staat größer geworden, die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung des Datengebrauchs erforderlich war und ein noch immer aktuelles BVG-Urteil erstritten wurde.
Diese Bewegung wird auch gern als ein weiteres Beispiel dafür herangezogen, dass eine Bewegung, die sich ursprünglich gegen einen konkreten Missstand gründet auch eine Erweiterung von Grund- und Freiheitsrechten erstreiten kann. Erstreiten durch das Engagement des Einzelnen, im Verbund mit dem gemeinsam geschaffenen gesellschaftlichen Druck von unten der Vielen.
Allerdings konnte damals niemand erahnen, wie es mit dem Datenverkehr in der digitalisierten Welt 30 Jahre später im Jahr 2013 aussah.
Die Enthüllungen von Eward Snowden — Die Internetüberwachungsprogramme PRISM und Upstream Collection der US-Geheimdienste
Mit der Einführung des Überwachungsprogramms PRISM konnte die NSA Daten in einer unglaublichen Anzahl sammeln. Sie generiert sie aus E-Mails, Fotos, Video- und Audiochats, Webbrowsing-INHALTE, Anfragen an Suchmaschinen und allen Daten, die in den Clouds gespeichert waren. Dazu kommen noch die routinemäßig gelieferten Daten von Google, PalTalk, YouTube, Microsoft, Yahoo, Facebook, Skype, AOL und Apple.
PRISM ist nicht allein eine Software oder ein Datenzentrum, es besteht aus mehreren Komponenten. Die wichtigste ist dabei eine Ausleitungsschnittstelle, über die Daten von den Firmen an die Dienste übergeben werden. Dabei funktioniert die Schnittstelle wie ein elektronischer Briefträger.
Das Programm Upstream Collection ermöglicht die permanente Datensammlung unmittelbar aus der Internetinfrastruktur des privaten Sektors, hervorgeholt aus den Switches und Routern, die den Internetverkehr aus den am Meeresboden verlegten Kabeln oder über die Satelliten abwickeln. Das Programm ist mit seinen Werkzeugen in der Lage, ganz nah an der überwachten Person und seiner Privatsphäre zu operieren. Jedes Mal, wenn die Person eine Website besucht, einen Webbrowser öffnet, die URL eingibt, geht die Anfrage auf Serversuche. Bevor die Anfrage den entsprechenden Server erreicht, muss sie aber die mächtigste Waffe der NSA die sogenannte TURBULENCE durchlaufen. Bei dem Durchlauf muss die Anfrage einige „schwarze Server“ überwinden, die übereinander gestapelt kaum größer als ein Quadratmeter sind und in allen verbündeten Staaten in besonderen Räumen der Telekommunikationsunternehmen aufgestellt sind, ebenso auf US- Militärstützpunkten und in US-Botschaften rund um den Globus.
Die TURBULENCE enthält 2 wichtige Werkzeuge:
- TURMOIL betreibt die „passive Datensammlung“ indem es Kopien der durchlaufenden Daten sammelt und bei seiner Wächterfunktion untersucht sie die Metadaten, ob sie etwas enthalten, was „prüfungswert“ erscheint bis hin zu bestimmten Schlüsselwörtern. Werden die Daten als verdächtig eingestuft, gibt TURMOIL den Internetverkehr weiter an die
- TURBINE, dieses Werkzeug gibt die Anfrage an die Server der NSA weiter. Dort wird mithilfe von Algorithmen entschieden, welche Schadprogramme der NSA gegen die Person eingesetzt werden. Die Entscheidung wird durch den Typ der Website die angefragt wurde begründet oder durch die Software des Computers und die Art der Internetverbindung. Das ausgewählte Schadprogramm wird dann wieder an die TURBINE gesendet. Diese führt das Schadprogramm zurück in den Kanal des Internetverkehrs und liefert sie dem Anfragenden frei Haus zusammen mit der gewünschten Website. Der gesamte Vorgang dauert weniger als 680 Millisekunden, ohne dass der Nutzer etwas davon mitbekommen hat. Ab diesem Zeitraum gehört das gesamte digitale Leben des Nutzers dem Geheimdienst.
Beide Programme können durch die obligatorische Datensammlung auf den Servern der Provider (PRISM) und durch die unmittelbare Datensammlung aus der Internetinfrastruktur (Upstream Collection) über den gesamten Globus Informationen überwachen, egal ob sie gespeichert oder übermittelt wurden.
Uneingeschränkte Unternehmensmacht gekoppelt mit unkontrollierbaren staatlichen Diensten
Das Internet ist eine grundlegende Infrastruktur für die Ausübung zahlreicher Menschenrechte. Konzerne wie Facebook und Google sind Torhüter dieser digitalen Welt. Sie haben eine historisch einmalige Macht über den „digitalen öffentlichen Platz“ und bestimmen auch, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen Meinungs- und Informationsfreiheit online ausgeübt werden können und welchen Preis man dafür zahlen muss.
Die Dominanz von Onlinediensten, wie sie IT-Riesen wie Google und Facebook anbieten, geben diesen Unternehmen eine nie dagewesene Macht über die persönlichsten Daten von Millionen Menschen: 2,8 Milliarden Personen pro Monat nutzen einen Facebook-Dienst, mehr als 90 Prozent aller Internetsuchen finden auf Google statt und mehr als 2,5 Milliarden Handys nutzen das Google-Betriebssystem Android.
Konzerne wie Facebook und Google sammeln Daten in einem unfassbaren, nie dagewesenen Ausmaß — unbeschränkt, dauerhaft. Dies umfasst nicht allein freiwillig zur Verfügung gestellte Informationen, sondern die digitale Erfassung und Überwachung aller Aktivitäten, weit über die Nutzung einzelner Social-Media-Plattformen hinaus. Auch ist es nicht auf die Daten derer beschränkt, die sich bewusst dafür entschieden haben, diese Dienste zu nutzen.
Während internationales Recht und Verfassungen elementare Menschenrechte garantieren, staatliche Behörden reglementieren und diese einer rechtsstaatlichen Gewaltenkontrolle unterwerfen, haben diese Konzerne ein privates Überwachungsregime geschaffen, welches sich der unabhängigen öffentlichen Kontrolle weitgehend entzieht. Parallel zum Ausbau des weltweiten Überwachungssystems, in dem die Bevölkerung total ausgehorcht, von jeder Person massenhaft Informationen gesammelt werden, sie erpressbar macht, wurde parallel dazu ein immenses Meinungs- und Unterhaltungsangebot mit dem Internet aufgebaut, mit dem man die Massen beschwichtigen und ablenken will. Dazu kommt, dass die USA und auch die europäischen Staaten über ein Heer von Einflussjournalisten in Kooperation mit der monopolisierten Medienmacht verfügt, die die globale Kommunikation weitgehend steuert.
Der neuste Schub:
a. Einheitliche Identifikationsnummern für alle Zwecke
Das Hauptproblem beim Datenschutz ist gar nicht mehr so sehr der Überwachungsstaat, wie noch bei der Volkszählung befürchtet. Viel umfassender sammeln Konzerne Daten und überwachen die einzelne Person. Sie verfügen über unzählige Daten, die sie sich ohne Probleme zusammenkaufen können. Über die Mehrzahl der Erdenbewohner existieren bereits komplette Dossiers.
Ein Problem bestand bisher darin, dass die Datenbanken nicht so gut zusammengeführt werden können und eine sichere automatische Identifizierung nicht gewährleistet ist. Mit der Etablierung der einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke wird das Problem dahingehend gelöst, dass die Unternehmen ihre Konsumenten mit deren Identifikationsnummer in den Datenbanken haben und sie zielsicher ansprechen können.
Der Bundestag hat nun einen entscheidenden Schritt bei der Umsetzung des sogenannten ID2020-Projekts von Microsoft, Accenture und Rockefeller Stiftung getan, indem er die Steuer-Identifikationsnummer zur „einheitlichen Bürgernummer“ für alle Behörden gemacht hat. Das Ganze wurde schnell durchgesetzt, obwohl alle Datenschutzbehörden warnten, dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte ebenfalls „erhebliche Schwierigkeiten“ gesehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach gegen eine solche Nummer ausgesprochen.
Doch die Bundesregierung hat erst gar nicht wirklich nach alternativen, datenschutzfreundlicheren Modellen gesucht, sondern von Anfang an auf die Steuer-ID als Kennzahl gesetzt.
Demnächst werden überall Felder zum Eintrag der Bürger-ID eingebaut, die Bundesregierung wirbt wieder einmal damit, alles diene nur der Bequemlichkeit für die Menschen und mit der Nummer würde alles einfacher und schneller. Wieder beteuert die Bundesregierung, dass eine Zusammenführung der Register nicht geplant und wegen der dezentralen Datenhaltung gar nicht möglich sei, doch die Erfahrung zeigt, dass einmal installierte Überwachungsmöglichkeiten später ausgeweitet werden, zur Freude von Geheimdiensten und Polizeibehörden. Als die Steuer-ID-Nummer eingeführt wurde, versprach man noch hochheilig, dass sie nur für Steuerangelegenheiten genutzt werden sollte.
So ist durchaus davon auszugehen, dass demnächst auch die Hürden bei der Personenkennzahl fallen und die Daten aus den Registern und Datenbanken zusammengeführt werden, weil vorgeblich dies für die Digitalisierung der Behörden erforderlich sei.
Einheitliche Identifikationsnummern für alle Zwecke innerhalb eines Landes sind der erste Schritt in Richtung einer global einheitlichen Nummer, mit der auch private Unternehmen ihre Datenbanken einfacher und viel zuverlässiger als bisher zusammenführen können, damit ein lückenloses Profil des einzelnen Menschen entsteht.
b. Der „grüne CovPass“ — Ausweis über den Gesundheitszustand
Am 1. Juli 2021 startete der digitale Impfpass namens „CovPass“ europaweit. Er soll sowohl als neue Funktion in der Corona-Warn-App als auch als eigenständige App eingeführt werden. Wer den CovPass nutzt, soll schon bald mit einem QR-Code nachweisen können, dass er geimpft, genesen oder negativ getestet ist.
Nach fast eineinhalb Jahren der völlig überzogenen Maßnahmen gegen das Corona-Virus erleben wir derzeit eine große Spaltung der Gesellschaft. Um am gesellschaftlichen Leben wieder teilnehmen zu können, muss der einzelne Mensch sich erst einmal über seinen ihm zugestandenen gesellschaftlichen Status klar werden. Gehört man zu den „Gesundeten und Geimpften“ oder zu den Kranken bzw. Nichtgeimpften, zu denjenigen, die die Maßnahmen der Behörden befolgen oder zu den Verweigerern und Aufmüpfigen, zu den Guten oder Bösen im Staat. Je nach dem, werden die schweren Eingriffe in die Persönlichkeit erleichtert oder beibehalten und der Zugang zum gesellschaftlichen Leben gegeben oder verwehrt.
Die Antwort auf diese Fragen wird der „grüne CovPass“ geben.
Die Zusammenarbeit von den großen Pharmakonzernen, Nationalstaaten und Europäischer Union in Verbindung mit den ihnen ergebenen Medien soll mit dem digitalen Impfpass der massive Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dem einzelnen Menschen als Erleichterung und weniger Kontrolle verkauft werden. In der Realität wird der digitale Impfpass aber als ein Bewegungsmelder funktionieren, der „richtiges oder falsches Verhalten“ erfasst und weitergibt, die Gesellschaft nachhaltig spaltet und dabei hilft, ein europäisches Sozialkreditsystem aufzubauen.
Der Grüne Pass wird über Grund- und Freiheitsrechte entscheiden und z.B.
- über einen vordefinierten Gesundheitszustand informieren
- den Grenzübertritt erlauben
- die Türen für den Einkauf, Restaurants, Veranstaltungen etc. öffnen
- dokumentieren, ob jemand sich wann an bestimmten Orten aufgehalten hat
- über Geschmack, Vorlieben und Gewohnheiten informieren,
- nicht nur Gesunde und Kranke ausweist, sondern auch Kritiker, Aufbegehrende und Verweigerer, aber auch Mitläufer und „gute Staatsbürger“
- Medien, die Impfungen nicht favorisieren, zunehmend der Zensur zum Opfer fallen
- entscheidet ein Produkt der Pharmaindustrie und seine Verwendung über Freiheiten oder Einschränkungen
und die Pharmakonzerne, mit ihren vorgeblichen Wissenschaften werden als weitere Autorität neben dem Staat für den einzelnen Menschen erfahren.
Die von staatlichen Stellen immer wieder betonte Freiwilligkeit zur Impfung und das Leugnen einer Impfpflicht, wird durch die Einführung des grünen CovPass ad absurdum geführt.
Mit der Einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke und dem grünen CovPass ist derzeit wieder ein weiterer Höhepunkt der Ausforschung erreicht. Der Staat hat damit seine Instrumente für die Ausspähung, Überwachung und die Möglichkeit das Verhalten der Menschen vorherzusagen, perfektioniert. In Zusammenarbeit mit den Superkonzernen und Eliten schreitet die Idee vom „gläsernen Menschen“ und der Persönlichkeitsprofilierung weiter voran.
Mit dem Volkszählungsurteil von 1983 schuf das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Danach verstößt es gegen die Menschenwürde, also den ersten und wichtigsten Artikel des Grundgesetzes, wenn staatliche Persönlichkeitsprofile angelegt werden.
Redaktionelle Anmerkung: Dieser Beitrag erschien zuerst unter dem Titel „Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke und ‚grünen CovPass‘“ im Gewerkschaftsforum.
Quellen und Anmerkungen:
netzpolitik.org,
Permanent Record/ Meine Geschichte von Eward Snowden,
Gegenrevolution von Bernard E. Harcourt,
Amnesty-Bericht: "Surveillance Giants“,
George Orwell: 1984,
Norbert Häring,
Hannes Hofbauer