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Auf einer Wellenlänge

Auf einer Wellenlänge

Die Kungelei der Mobilfunkindustrie mit der Politik zeigt deutlich, wie Lobbyismus unsere Demokratie unterhöhlt.

LobbyControl — Initiative für Transparenz und Demokratie e. V. begründet in zehn Thesen, warum Lobbyismus die Demokratie aushöhlt. Wissenschaft, Medien und die breite Öffentlichkeit stehen im Fokus von Lobby- und PR-Kampagnen. Politik und Wirtschaft kommen ohne Lobbyismus kaum noch aus. Lobbyismus in Perfektion betreibt die Mobilfunkindustrie. In nahezu allen Entscheidungs- und Beratungsgremien der Politik verfügen ihre Vertreter über solide Mehrheiten. Dies trifft sowohl zu für die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlen (ICNIRP), einen privaten, von der WHO anerkannten Verein mit Sitz in München, der für die Erstellung der Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung zuständig ist, als auch für die Strahlenschutzkommission (SSK), die die Bundesregierung beim Strahlenschutz der Bevölkerung berät.

In beiden Gremien wird davon ausgegangen, dass die geltenden Grenzwerte, die ausschließlich auf der Wärmewirkung der Strahlung beruhen, zuverlässig vor gesundheitlichen Risiken schützen. Dass nahezu alle bisher bei Mensch und Natur beobachteten schädlichen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung trotz Einhaltung der Grenzwerte zustande gekommen sind, wird in diesen Gremien nicht zur Kenntnis genommen.

Die Beibehaltung der Grenzwerte in der gegenwärtigen Höhe ist für die Mobilfunkindustrie von größter Bedeutung, weil dies der technischen Entwicklung kaum Grenzen setzt und darüber hinaus vor Haftungsansprüchen Strahlengeschädigter zumindest in Deutschland zuverlässig schützt.

Damit dies auch in Zukunft so bleibt, ist bei der Berufung von Wissenschaftlern in die ICNIRP und in die SSK die „richtige“ Meinung das entscheidende Kriterium — die wissenschaftliche Qualifikation spielt eher eine untergeordnete Rolle.

Neben diesen seit der Einführung der Mobilfunktechnologie gut funktionierenden Lobbysystemen scheint die Mobilfunkindustrie in besonderen Fällen zur Durchsetzung ihrer Interessen aber auch eine inoffizielle Form des Lobbyismus zu nutzen. Dafür gibt es zwar keinerlei Beweise, aber genügend Fakten. So ist es nahezu die Regel, dass Forschungsergebnisse, die auf mögliche gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung hinweisen und damit der Zuverlässigkeit der Grenzwerte widersprechen, einer Sonderbehandlung unterzogen werden.

Das Ziel dieser Sonderbehandlung ist nicht mehr und nicht weniger als die Rücknahme dieser Forschungsergebnisse aus der wissenschaftlichen Literatur oder, wenn dies nicht gelingt, ihre Entwertung durch Verleumdung als fehlerhaft oder gar gefälscht. Dazu scheint jedes Mittel recht zu sein. Dass die Mobilfunkindustrie in solchen Fällen von sich aus tätig wird, ist wenig wahrscheinlich. Es sind vielmehr ihre Lobbyisten aus der Wissenschaft, die zu wissen glauben, was für ihre Auftraggeber gut ist, und die sich dann wohl in eigener Verantwortung — sozusagen als Gegenleistung für die Förderung — der Sache annehmen. Dem Autor dieses Artikels, der von 2000 bis 2004 die von einem europäischen Forschungskonsortium durchgeführte und von der EU mit etwas mehr als 2 Millionen Euro geförderte REFLEX-Studie geleitet hat, ist diese Erfahrung nicht erspart geblieben.

Die REFLEX-Ergebnisse zeigen, dass die Strahlung der zweiten und dritten Mobilfunkgeneration (2G und 3G) in isolierten menschlichen Zellen die Gene schädigen kann. Genschäden stehen bekanntlich am Anfang der Krebsentstehung. Wie mit der REFLEX-Studie umgegangen wurde, um Fragen nach einen möglichen Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und Krebs gar nicht erst aufkommen zu lassen, dürfte ein eher einmaliger Fall gewesen sein. Darüber soll im Folgendem berichtet werden.

Der Fall

Alexander Lerchl, Professor an der privaten Jacobs University in Bremen, von 2009 bis 2012 Mitglied der SSK, beantragte am 30. Dezember 2016 vor dem Landgericht Bremen gegen den Autor dieses Artikels eine einstweilige Verfügung, weil er sich von ihm aufgrund seiner Ausführungen in einem Interview unter dem Titel „Das Strahlungskartell“ (1) in seiner Ehre verletzt fühlte. Die folgenden Äußerungen über sein Mitwirken in der Mobilfunkforschung hatten offensichtlich sein äußerstes Missfallen erregt:

„Als in Bezug auf die REFLEX-Studie der Phase des Ignorierens und Kritisierens kein Erfolg beschieden war, erfand Alexander Lerchl, Professor an der Vodafone-geförderten privaten Jacobs University in Bremen und Vorzeigewissenschaftler sowohl von IZMF als auch IZgMF, schließlich die Geschichte, dass die REFLEX-Ergebnisse gefälscht seien“ (Informationszentrum Mobilfunk IZMF und Informationszentrum gegen Mobilfunk IZgMF; Anmerkung der Redaktion).

„Die Verdienste bestanden im Wesentlichen darin, dass er durch verfehlte Planung, durch verfehlte Durchführung und durch verfehlte Auswertung der ihm im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms übertragenen Forschungsvorhaben das erwünschte Nullergebnis auch erzielte.“

„Seine Verleumdungskampagne gegen die REFLEX-Studie mag mit zu seiner Wertschätzung in diesen Kreisen beigetragen haben.“

„Alexander Lerchls Lügengeschichte wurde von der nationalen und internationalen Presse umgehend aufgegriffen und weltweit als Tatsache verbreitet.“

„In Deutschland taten sich dabei die Süddeutsche Zeitung, die Zeit, der Spiegel und das Deutsche Ärzteblatt besonders hervor. Dies geschah wohl kaum aufgrund der Wertschätzung für den Gefälligkeits-forscher der Mobilfunkindustrie Alexander Lerchl als vielmehr aus der Hoffnung heraus, dass seine Auftraggeber ihre Erwartungshaltung nicht enttäuschen.“

Seinen Antrag auf einstweilige Verfügung wertete er mit einer Versicherung an Eides statt auf, die wie folgt lautet: „Jener Beitrag enthält Aussagen des Herrn Prof. Dr. Adlkofer, die unwahr sind und meinen Ruf als Person und Wissenschaftler nachhaltig schädigen.“ Um die ihn betreffenden Äußerungen des Autors zu widerlegen, erklärte er wahrheitswidrig:

„Ich führe auch keine Verleumdungskampagne gegen die REFLEX-Studie und habe auch nicht die Geschichte erfunden, dass die im Rahmen dieser Studie zu Tage getretenen Ergebnisse gefälscht seien. Vielmehr habe ich den durch verschiedene Umstände hervorgerufenen und unter anderem durch Gutachten erhärteten Verdacht geäußert, dass die Ergebnisse der RELEX-Studie (Veröffentlichungen von Diem et al. 2005 beziehungsweise Schwarz et al. 2008) gefälscht seien.“

Bereits 2017 stellte sich die Frage, ob es sich bei Alexander Lerchls Versicherung an Eides statt nicht doch um eine strafbewehrte Falschaussage handelt, weil erstens die Versuche, die Rücknahme von zwei Publikationen aus der wissenschaftlichen Literatur zu erzwingen, im Gegensatz zu seiner Darstellung dem Charakter nach einer Kampagne entsprachen, und zweitens die seit Jahren wiederholten Fälschungsbehauptungen ebenfalls im Gegensatz zu seiner Darstellung nicht auf erhärtetem Verdacht, sondern auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruhten.

Dieser Frage wurde damals nicht nachgegangen, weil Alexander Lerchl seinen Antrag auf Anraten des Gerichts, ohne dass es zur Verhandlung kam, wieder zurückzog. Die Geschichte steht jedoch beispielhaft dafür, wie wenig Lobbyismus und Wissenschaft zueinander passen, weil aus einem Wissenschaftler, der sich als Lobbyist betätigt, all zu leicht ein Verräter an der Wissenschaft werden kann.

Alexander Lerchl befand sich bei seiner Kampagne gegen die Ergebnisse der REFLEX-Studie von Anfang an in einem Dilemma. Er dürfte sich bewusst gewesen sein, dass er wegen seiner Nähe zur Mobilfunkindustrie und seiner allgemein bekannten Voreingenommenheit in der Mobilfunkforschung mit einem wie auch immer erhärteten Verdacht die Rücknahme der REFLEX-Publikationen niemals erreichen würde. Dazu benötigte er den Beweis der Fälschung. Da es einen solchen nicht gab, erfand er ihn. Allen Argumenten, die ihm zum Beispiel von den Herausgebern der Fachzeitschriften vorgehalten wurden, gegenüber blieb er taub.

Erst ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Hamburg im März 2015, in dem ihm die Fälschungsbehauptungen untersagt wurden, weil er den Beweis dafür schuldig blieb, brachte in zumindest vorerst zum Schweigen (2). Um nicht gegen dieses Urteil zu verstoßen, sah er sich offensichtlich 2017 in der Versicherung an Eides statt gezwungen, die Fälschungsbehauptung durch den viel harmloser klingenden Begriff „erhärteter Verdacht“ zu ersetzen. Damit stellt sich die Frage, ob er sich damit — volkstümlich ausgedrückt — dem Vorwurf des Meineids ausgesetzt hat.

Wie alles anfing

Als Alexander Lerchl Mitte 2007 mit seiner Kampagne gegen die REFLEX-Studie begann, sollte bei der EU in Brüssel gerade über die Förderung eines REFLEX-Nachfolgeantrags in der Größenordnung von etwas über 4 Millionen Euro entschieden werden. Dieses neue Forschungsvorhaben, in dem die biologischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung nicht mehr wie im REFLEX-Projekt in isolierten menschlichen Zellen, sondern direkt im menschlichen Organismus untersucht werden sollten, war von den Gutachtern der EU hoch bewertet und zur Förderung vorgeschlagen worden. Die Lobbyisten der Mobilfunkindustrie, die bereits die REFLEX-Studie mit dem Öffnen der Büchse der Pandora verglichen hatten, befürchteten scheinbar, dass dies noch sehr viel mehr für den Neuantrag zuträfe.

Die Reaktion darauf war bemerkenswert. Mehr als drei Jahre nach dem Abschluss der REFLEX-Studie trat Alexander Lerchl mit der Erkenntnis an die Öffentlichkeit, dass es sich bei den REFLEX-Ergebnissen um Fälschungen handeln müsse. Seine Fälschungsbehauptungen wurden in kürzester Zeit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit verbreitet. In Deutschland taten sich dabei vor allem der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung hervor. Wie es aussieht, wurde in einer konzertierten Aktion versucht, die Förderung des Neuantrags bei der EU im letzten Augenblick zu verhindern.

Das zeitliche Zusammentreffen dieses Antrags mit dem Beginn der Kampagne sowie die der Mobilfunkindustrie vorliegenden Informationen über die Vorgänge in Brüssel lassen einen anderen Schluss kaum noch zu. Die Aktion gegen den Neuantrag war tatsächlich erfolgreich und dürfte Alexander Lerchls Ansehen bei seinen Förderern erheblich gesteigert haben. Dass er sich im Gegensatz zu seinen sonstigen Erfolgen nie mit diesem erfolgreichen Bubenstück gebrüstet hat, ist jedoch nachvollziehbar.

Alexander Lerchl war jedoch mit diesem Erfolg augenscheinlich nicht zufrieden. Er wollte mehr, er wollte zusätzlich die Zurücknahme der von ihm als gefälscht bezeichneten REFLEX-Publikationen aus der wissenschaftlichen Literatur erzwingen. Dazu wandte er sich an die Herausgeber der entsprechenden wissenschaftlichen Fachzeitschriften:

Der Herausgeber von Mutation Research, Robert A. Baan, wurde im August 2007 von einem Wissen-schaftler, der seinen Namen nicht veröffentlicht sehen wollte — nämlich Alexander Lerchl —, darüber informiert, dass die in Mutation Research 2005 publizierte Arbeit von Diem et al. (3) auf Betrug beruhe. In seinem Letter of Concern (4) teilt Robert Baan mit, dass die Überprüfung dieses Vorwurfs durch zwei unabhängige Gutachter keinen Beweis für eine Fälschung erbracht hat. Die von Lerchl kritisierten statistischen Anomalien reichten nicht aus, um eine solche Behauptung zu rechtfertigen.

Anfang 2008 wiederholte sich dieser Vorgang bei den International Archives of Occupational and Environmental Health (IAOEH) mit der Arbeit von Schwarz et al. (5). Auch hier forderte Alexander Lerchl die Herausgeber, die Professoren H. Drexler und KH. Schaller auf, diese Publikation zurückzuziehen. Den Herausgebern teilte er mit, dass von einem Wissenschaftsbetrug ausgegangen werden müsse. Als Begründung führte er neben der fehlenden Plausibilität der Befunde insbesondere grobe Fehler in der Statistik an.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe schlugen diese ihm vor, eine Short Communication zu verfassen, in der er seine Kritikpunkte nachvollziehbar darstellen sollte. Diese Short Communication durchlief zusammen mit einer von den Herausgebern erbetenen Stellungnahme von Prof. Hugo Rüdiger, dem korrespondierenden Autor der Schwarz-et al.-Publikation, einen kritischen Review-Prozess. Auf der Grundlage von drei Gutachten sahen auch diese Herausgeber keinen Anlass für eine Rücknahme der Publikation (6).

Zusätzlich ließ Alexander Lerchl die Autoren der Publikation in einem Schreiben, dessen rüder Stil für sich spricht, wissen, dass er zu der Überzeugung gekommen sei, dass „die äußerst geringen Standardabweichungen der veröffentlichten Daten mit den erwartbaren und veröffentlichten Daten von Experimenten dieser Art nicht in Einklang zu bringen sind, nur um das wichtigste Argument zu nennen.“ Und weiter: „Sie sollten, und zwar jeder Einzelne, dringend überlegen, ob es nicht besser wäre, die Arbeit sofort zurückzuziehen. Der angerichtete Schaden ist schon jetzt immens, da die veröffentlichten Daten zu einer weiteren und ungerechtfertigten Verunsicherung der Bevölkerung und bei Ärzten führen. Jedes Hinauszögern dieser unausweichlichen Konsequenz wird den Schaden für Sie persönlich, Ihre Institutionen, das Journal, den Verlag und das Ansehen der Wissenschaft nur vergrößern.“

Im Dezember 2008 wandte sich Alexander Lerchl an das Committee on Publication Ethics (COPE) in London, eine Kommission, die Verlage und Herausgeber im Umgang mit ethischen Fragestellungen berät und unterstützt. Er beschwerte sich darüber, dass die Herausgeber der Fachzeitschriften, in denen die Wiener Forschungsergebnisse publiziert worden waren, auf seine Fälschungshinweise nicht angemessen reagiert hätten und damit der vertraglich geregelten Verantwortung als Mitglieder von COPE nicht gerecht geworden seien. Angesichts der Weigerung der Herausgeber von Mutation Research und IAOEH, seiner Aufforderung zur Zurücknahme der Publikationen der Wiener Arbeitsgruppe nachzukommen, bezeichnete Alexander Lerchl sein Vorgehen im Sinne der „Sauberhaltung der Wissenschaft“ für dringend geboten.

COPE ging allerdings nicht der Frage nach, ob Fälschungen stattgefunden hatten, sondern beschränkte sich auf die Prüfung, ob die betroffenen Fachzeitschriften gegen den von ihnen unterzeichneten Code of Conduct verstoßen haben. Dies war nicht der Fall. Alexander Lerchls Beschwerde in London steht beispielhaft sowohl für seine Hybris, mit der er sich über die Urteile der Herausgeber internationaler Fachzeitschriften hinwegsetzte, als auch für seine intellektuelle Beschränktheit als Wissenschaftler, die ihm den Einblick in wissenschaftliche Methoden und die Bewertung der damit erhaltenen Ergebnisse verwehrt.

Wie aus Alexander Lerchls Fälschungsbehauptungen eine Tatsachenbehauptung und aus seinen Aktionen eine Kampagne wurde.

Im Folgenden wird aufgezeigt, dass Alexander Lerchl seine Forderung auf Rücknahme der REFLEX-Publikationen aus der wissenschaftlichen Literatur nicht, wie in seiner Versicherung an Eides statt behauptet, mit erhärtetem Verdacht, sondern mit falschen Tatsachenbehauptungen begründet hat, und dass seine Aktionen ihrem Charakter nach einer Kampagne entsprachen.

Die sonst durchaus angesehene Fachzeitschrift Laborjournal, in der Alexander Lerchl jedoch offensichtlich schreiben durfte, was er wollte, diente ihm von 2008 bis 2014 als bevorzugtes Kampfblatt gegen die REFLEX-Forschungsergebnisse und die dahinter stehenden Wissenschaftler. Diese Zeitschrift war ihm die wichtigste Stütze für die Verbreitung seiner Botschaft an die wissenschaftliche Gemeinschaft, dass es sich bei den Forschungsergebnissen aus der Medizinischen Universität Wien (MUW) um Fälschungen handle. Berichte in Science und im British Medical Journal, zwei Fachzeitschriften mit internationaler Verbreitung, sind Beleg dafür, dass Alexander Lerchls Fälschungsbehauptungen um die ganze Welt gingen. In einer Serie von 10 Folgen unter dem jeweils gleichen Titel Komische Kometen und die Selbstreinigung der Wissenschaft versucht er zu begründen, warum die REFLEX-Beiträge aus Wien aus der wissenschaftlichen Literatur entfernt werden müssten. Diesem Titel folgt jeweils die Erklärung:

„Selten haben Forschungsergebnisse für so viel Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt: Magnetfelder und Handystrahlung zerstören DNA-Moleküle — so jedenfalls die Botschaft des von der EU geförderten REFLEX-Programms. Wie sich allerdings herausstellte, waren die Daten der Wiener Arbeitsgruppe gefälscht. In dieser Artikelserie werden die Hintergründe und die (Nicht-)Reaktionen der Verlage und Zeitschriften beschrieben. Die „Selbstreinigungskräfte“ der Wissenschaft, so viel ist klar, wirken nicht.“

Der Spuk hörte erst auf, nachdem Alexander Lerchl und das Laborjournal vom Landgericht Hamburg 2015 rechtskräftig auf Unterlassung verurteilt worden waren (7). Die technische Mitarbeiterin an der MUW, die jahrelang als Fälscherin verleumdet worden war, hatte Alexander Lerchl und das Laborjournal 2014 verklagt, nachdem er ein Editorial veröffentlicht hatte, das alle seine bisherigen Schmähungen noch in den Schatten stellte. Der Laborjournal-Verlag ist der Auflage des Landgerichts gefolgt und hat Alexander Lerchls Beiträge nach der Verurteilung gelöscht.

In zwei überaus hämischen Artikeln, der erste mit der Überschrift Beim Tricksen ertappt (8), der zweite mit der Überschrift Die Favoritin des Professors (9), zu denen Alexander Lerchl die Inhalte und der Journalist Manfred Dworschak die Darstellung beisteuerte, trug der Spiegel 2008 die Botschaft von den mutmaßlichen Fälschungen an der MUW an die Öffentlichkeit. Da heißt es:

„Es war einer der gruseligsten Befunde über die Gefahren des Mobilfunks. Handystrahlen, so hieß es, zerbrächen die zarten Fädchen des Erbguts in den Zellen. Mögliche Folge: Krebs. Eine Forschergruppe an der Medizinischen Universität Wien hatte die Schreckensbotschaft verkündet. (...) Jetzt stellt sich heraus: Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist alles ein Schwindel. Eine Labortechnikerin hat einfach reihenweise Daten erfunden.“

In diesen vor Unwahrheiten strotzenden Artikeln wird der Eindruck vermittelt, dass die Wiener Forschergruppe des Betrugs überführt sei. Mit viel Spott wird sie wegen ihres angeblich tölpelhaften Vorgehens bei den Fälschungen vor aller Öffentlichkeit der Lächerlichkeit preisgegeben. Den beiden Beiträgen „Beim Tricksen ertappt“ und „Die Favoritin des Professors“ wurde — sicherlich um Haftungsansprüchen zu entgehen — nach Alexander Lerchls Verurteilung 2015 durch das Landgericht Hamburg folgende Anmerkung angehängt:

„Die Fälschungsvorwürfe gegen Elisabeth K. wurden vom Rat für Wissenschaftsethik der Medizinischen Universität Wien und von der Österreichischen Kommission für Wissenschaftliche Integrität überprüft. Beide Gremien fanden keine Belege für die Fälschungsvorwürfe“. Fürwahr kein Ruhmesblatt für den Spiegel, einen Verleumder wie Alexander Lerchl auf den Leim zu gehen.

In seinem 2008 publizierten Büchlein „Fälscher im Labor und ihre Helfer“ kam Alexander Lerchl zu einem vernichtenden Urteil über die Wiener Arbeitsgruppe:

„Zwei Studien über die angeblichen Schäden der Erbsubstanz menschlicher Zellen durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks sind eindeutig als Fälschungen entlarvt worden. Eine technische Mitarbeiterin hat — aus welchen Gründen auch immer — die Daten erfunden. Ihr wurde der Betrug leicht gemacht, da die angeblich sichere Verblindung der Expositionsapparaturen mit einem Handgriff auszutricksen war.“

Die Mobilfunkindustrie ließ er wissen, wovor er sie mit der Aufdeckung der Vorgänge in Wien bewahrt hat:

„Die Ergebnisse von Diem et al. waren also in der Tat Besorgnis erregend. Sollten sie sich bestätigen, wäre dies nicht bloß ein Alarmsignal, sondern der Anfang vom Ende des Mobilfunks, da DNA-Schäden die erste Stufe zur Krebsentstehung sind.“

Dass er auch die wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkindustrie im Blick hatte, verschwieg er ebenfalls nicht:

„Wenn wie im vorliegenden Fall Studien veröffentlicht werden, die eine ganze Technologie — hier: Mobilfunk — in Verruf bringen, ist der Schaden vermutlich beträchtlich, und zwar aus ganz unterschiedlichen Gründen. Wenn eine neue Basisstation errichtet werden soll, kommt es regelmäßig zu Protesten von Bürgern, die ihre Gesundheit gefährdet sehen. Die Mobilfunkbetreiber sind in der Kritik, müssen sich auf Bürgerversammlungen verteidigen und sich zum Teil heftige Kritik gefallen lassen, warum ausgerechnet an dieser Stelle ein Mast aufgestellt werden soll. Oft werden nach Einholung von Gutachten Alternativstandorte gesucht und gefunden, alles verbunden mit hohen Kosten. Schließlich gibt es Menschen, die derart verunsichert sind, dass sie für sich und ihre Angehörigen entscheiden, möglichst wenig mobil zu telefonieren oder gleich ganz auf den Gebrauch von Handys zu verzichten. Aber auch diese Schäden (Nichtzustandekommen von Vertragsabschlüssen) sind schwer zu quantifizieren und letztlich damit als Grundlage für Schadensersatzforderungen nicht tauglich.“

Die Bundesregierung würdigte diese vielfältigen Aktivitäten Alexander Lerchls offensichtlich als Verdienste für die Wissenschaft und berief ihn 2009 in die Strahlenschutzkommission (SSK). Dort setzte er sein Wirken erfolgreich fort, wobei er den Begriff „Strahlenschutz“ wörtlich nahm. Anstatt die Bevölkerung vor den Strahlen schützte er die Strahlen vor ihren Kritikern.

Im Herbst 2009 wurde von der inzwischen aufgelösten Forschungsgemeinschaft Funk e.V. (FGF), der Interessenvertretung der Mobilfunkindustrie in der Wissenschaft in Deutschland, und dem Forum Mobilkommunikation, der Schwester im Geiste zuständig für Österreich, in Wien ein Workshop mit dem Titel Seriöse Forschung oder „Junk-Science“? organisiert. Bei dieser Gelegenheit sollten die REFLEX-Ergebnisse aus der MUW am Ort ihrer Entstehung endgültig zu Grabe getragen werden. Dies war der Verlauf:

Prof. Emilio Bossi, Präsident der Kommission „Wissenschaftliche Integrität“ der Akademien der Wissenschaften in der Schweiz, sprach in seinem Einführungsvortrag über die fatalen Folgen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Im Anschluss daran berichtete Prof. Alexander Lerchl über einen besonders schlimmen Betrugsfall in der Wissenschaft, den er sozusagen im Alleingang aufgedeckt hatte.

Nach Meinung der Organisatoren wurde das angestrebte Ziel auch erreicht. Die behaupteten Fälschungen könnten als erwiesen angesehen werden. Entsprechend der Presseaussendung sei es gelungen zu verdeutlichen, dass den Ergebnissen der Studien aus der MUW bei Berücksichtigung der Bewertungskriterien der Strahlenschutzkommission (SSK) und anderer nationaler und internationaler Gremien die erforderliche Substanz abgehe. Die Tagung endete jedoch mit einem zweiten Höhepunkt.

In der abschließenden Diskussion wurde Prof. Bossi gefragt, ob ihm auch Fälle bekannt seien, in denen Datenfabrikation zu Unrecht behauptet wurde, um unliebsame wissenschaftliche Ergebnisse auf elegante Weise zu entsorgen. Prof. Bossi betonte, dass ein solches Vorgehen vorkomme und von besonderer Niedertracht sei, weil von solchen Verleumdungen immer etwas hängenbleibe, was sogar zu einer irreparablen Beschädigung der Ergebnisse führen könne. Natürlich müsse derjenige, der sich so etwas zu Schulden kommen lasse, genauso behandelt werden wie ein Fälscher.

Nach der bereits 2008 erfolgten Zurückweisung des Verdachtes der Datenfälschung durch den Rat für Wissenschaftsethik der MUW forderte Alexander Lerchl, der mit diesem Ausgang höchst unzufrieden war, 2009 die kurz zuvor geschaffene Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) zu einer erneuten Überprüfung seines Verdachtes auf. Um das zu diesem Zeitpunkt bereits scheinbar Unmögliche, nämlich die Entfernung der Wiener Forschungsergebnisse aus der wissenschaftlichen Literatur, doch noch zu erreichen, war ihm jedes Mittel recht.

Das industrieeigene österreichische Forum für Mobilkommunikation hatte der Agentur die für diesen Zweck von Alexander Lerchl vorbereitete lange Liste der „Verdachtsmomente, Indizien und Beweise für Datenmanipulation“ präsentiert, mit denen das wissenschaftliche Fehlverhalten der Arbeitsgruppe von Hugo Rüdiger belegt werden sollte. Doch im Dezember 2010 sprach auch ÖAWI die Wiener Forschergruppe vom Verdacht der Forschungsfälschung frei.

Unabhängig davon stellte die ÖAWI aber auch fest, dass bei allen Publikationen der Arbeitsgruppe von Hugo Rüdiger die Dokumentation der Originaldaten und deren Darstellung nicht den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht und somit die Sorgfalt vermissen lassen, die notwendig ist, um die publizierten Ergebnisse nachvollziehen zu können.

Dafür, dass die Übergabe der Labordokumente an die Agentur in diesem desolaten Zustand erfolgte, hatten offensichtlich diejenigen gesorgt, die nach der Emeritierung von Hugo Rüdiger die Laborunterlagen an sich genommen hatten.

Ihren Tiefpunkt erreichte Alexander Lerchls Kampagne zweifellos mit der Instrumentalisierung des Informationszentrums gegen Mobilfunk (IZgMF) für seine Ziele. In zwei Prozessen 2010 und 2017, wurde das Forum vom Landgericht Berlin wegen Verleumdung von Prof. Franz Adlkofer rechtskräftig auf Unterlassung verurteilt. Als Laienforum mit mobilfunkkritischem Anspruch begonnen, hat es sich inzwischen in ein Medium verwandelt, das sich mit seinen hemmungslosen Angriffen auf mobilfunkkritische Wissenschaftler, Ärzte und Bürger einen höchst zweifelhaften Ruf erworben hat. Wer immer in der öffentlichen Diskussion um mögliche gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung eine abweichende Meinung vertritt, muss mit Attacken rechnen, die Kritik in der Sache durch Diffamierung der Person ersetzt. Diese im Forum geübte Praxis bot Alexander Lerchl geradezu ideale Möglichkeiten, um seine Kampagne gegen die Wiener Forschergruppe auf einem Niveau fortzusetzen, vor dem jedes Publikationsorgan mit einem Minimum an Anstand zurückgeschreckt wäre. Die Anziehungskraft dieses Forums schien Alexander Lerchl offenbar so groß, dass er sich im Mai 2008, also kurz nach der Eröffnung seiner Kampagne, dem Kreis der Forenschreiber zugesellte und offensichtlich bis heute treu geblieben ist. Einen der Gründe für sein Mitwirken im Forum beschreibt er wie folgt:

„Die Studie von Schwarz et al. bestätigt scheinbar frühere Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe um Rüdiger, nämlich dass Mobilfunkfelder DNA-Schäden verursachen. Dabei ist es völlig irrelevant, ob sie in Zellen (in vitro) anstatt in Tieren oder Menschen gefunden wurden; wären diese Effekte tatsächlich schon bei 0,05 W/kg SAR zu beobachten, hätten sie mit Sicherheit ernsthafte Auswirkungen auch im intakten Organismus. Wir reden hier also über Schäden, die sonst nur durch ionisierende („radioaktive“) Strahlen auftreten würden. In dieser Arbeit sind aber gleich eine ganze Reihe Fehler, Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten (auch zu früheren Ergebnissen derselben Arbeitsgruppe) zu finden, abgesehen vom fehlenden Wirkmechanismus“.

Ein weiteres Beispiel, wie Alexander Lerchl die Diskussion im Forum bereicherte: Der Forummoderator Spatenpauli hatte sich 2008 über die Vorgänge an der MUW durchaus nachvollziehbar wie folgt geäußert: „Nehmen wir mal an, dass Rüdiger recht behält und die Ingenieurin zwar geschummelt hat, die Kernaussagen der beiden Studien aber nicht betroffen sind, dann bleiben im Gedächtnis der Leute dennoch die Schlagzeilen haften: Entwarnung — brisante Handystudien waren gefälscht“. Dazu nahm Alexander Lerchl am 26. Mai 2008 wie folgt Stellung:

„Entschuldigung, was meinen Sie denn mit Kernaussagen, die von der Schummelei nicht betroffen seien? Da die Daten gefälscht bzw. sogar frei erfunden wurden, was die betroffene Mitarbeiterin frank und frei zugegeben hat, gibt es keine Kernaussagen mehr, sondern höchstens eine Kernschmelze“.

Zusammen mit seinem Kollegen Prof. Adalbert F. X. Wilhelm, einem Statistiker, schickte Alexander Lerchl den Herausgebern von Mutation Research im Dezember 2009 einen Leserbrief mit dem Titel Critical comments on DNA breakage by mobile-phone electromagnetic fields (Diem et al., Mutat. Res. 583 (2005) 178-183) (10). Wegen seiner Länge wird dieser Leserbrief von den Herausgebern in Kommentar umbenannt. Im Hinblick auf die Reputation von Mutation Research stellt dieser Kommentar den bisher massivsten offenen Angriff auf die Wertigkeit der Wiener Forschungsergebnisse und die wissenschaftliche und persönliche Integrität ihrer Autoren dar. Besonders irritierend ist dabei die Tatsache, dass — wie bei Alexander Lerchl die Regel — Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten bunt gemischt vorgetragen werden, was eine differenzierte Erwiderung durchaus erschwert. Das gesamte Spektrum der Unterstellungen, das aus Alexander Lerchls vorausgegangenen Angriffen bekannt ist, wird erneut vorgetragen. Neues kommt nicht hinzu. Mit rigoroser Entschiedenheit stellt der Kommentar die Fälschungsbehauptung als erwiesen dar; möglicher Irrtum wird ausgeschlossen.

Zusammen mit dem Kommentar veröffentlichte Mutation Research aber auch einen Leserbrief der Professoren Rüdiger und Adlkofer (11), die zu den fünf Themen des Kommentars Stellung beziehen: a) der Gleichstellung der Wiener Arbeitsgruppe mit international bekannten Fälschern, b) der Verunsicherung von Laien, Ärzten und Politikern durch die Forschungsergebnisse aus der MUW, c) dem Nachweis der Fälschung mittels statistischer Methoden, d) der Darstellung der Vorgänge an der MUW und e) dem gentoxischen Potenzial der Mobilfunkstrahlung.

Der Artikel Lerchls und Wilhelms in einer angesehenen Fachzeitschrift markiert bezüglich der Maßlosigkeit der Angriffe auf die Wiener Arbeitsgruppe zweifellos einen der Hörpunkte von Alexander Lerchls Kampagne gegen die REFLEX-Ergebnisse.

Am 12. Juli 2011 erschien in der Süddeutschen Zeitung (SZ) ein Artikel mit der Überschrift Daten zu Handygefahr unter Verdacht. Autorin war eine gewisse Christina Berndt, Ideengeber wieder einmal Alexander Lerchl, der offensichtlich einen weiteren Versuch zur Rücknahme der beiden REFLEX-Publikationen unternahm. Der Bericht wurde von mehreren Tageszeitungen übernommen.

Um sein Ziel zu erreichen, nutzte Alexander Lerchl diesmal eine völlig unbedeutende Doktorarbeit an der Charité in Berlin, bezeichnete sie als gefälscht — was sie nicht war —, ordnete sie der REFLEX-Studie zu — was ebenfalls nicht zutraf — und schloss von den angeblich gefälschten Ergebnissen der Doktorarbeit auf die seiner Meinung nach ebenfalls gefälschten Ergebnisse der REFLEX-Studie.

Das Erstaunliche an der Sache war, dass sich die SZ bereit erklärte, Alexander Lerchls Lügengespinst ungeprüft in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Die SZ ist eine der angesehensten Tageszeitungen in Deutschland und dies, weil ihre Leser sicherlich annehmen, dass sie sich der Wahrheit verpflichtet fühlt. Doch im vorliegenden Fall ist es irgendetwas anderes, dem sie sich mehr als der Wahrheit verpflichtet fühlt. Die Angelegenheit ist inzwischen gerichtsanhängig. Der Moderator des IZgMF, Spatenpauli, äußert sich unter der Überschrift: „REFLEX-Fälschungsskandal: Showdown in Hamburg“ 2012 etwas einseitig, aber durchaus zutreffend folgenderweise:

„Der Streit um die Reflex-Mobilfunkstudien (UMTS, GSM) geht ins fünfte Jahr und schwelt noch immer. Für Prof. Lerchl sind diese Studien gefälscht, für den Studienkoordinator Dr. Adlkofer sind sie es nicht. Zwei wissenschaftliche Untersuchungskommissionen (Uni Wien und ÖAWI) fällten im Laufe der Jahre Urteile, die keinen der beiden Kontrahenten zum Sieger erklärten. Jetzt hat Dr. Adlkofer den Streit zur Klärung dem Landgericht Hamburg überantwortet. Vordergründig ist sein Prozessgegner eine große deutsche Tageszeitung, tatsächlich aber geht es um Adlkofer ./. Lerchl. Und auch um Reflex geht es nicht direkt, sondern darum, ob Reflex erfolgreich repliziert werden konnte. Sollte dies vor Gericht festgestellt werden, hat Dr. Adlkofer sein Ziel erreicht. Andernfalls hat er es verfehlt und Prof. Lerchl die Oberhand“.

Die SZ wurde 2012 vom Landgericht Hamburg auf Unterlassung verurteilt. Über die von ihr eingelegte Berufung wurde sieben Jahre später, im April 2019, entschieden. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hob aus nicht nachvollziehbaren Gründen das Urteil des Landgerichts auf und entschied erstaunlicherweise zu Gunsten der SZ. Das letzte Wort in der Angelegenheit wird der Bundesgerichtshof haben.

In 2013 gewährte Alexander Lerchl dem IZgMF ein Interview, das ausschließlich der REFLEX-Studie gewidmet war. Das Interview wurde über YouTube verbreitet, musste jedoch 2015 nach der rechtskräftigen Verurteilung von Alexander Lerchl durch das Landgericht Hamburg gelöscht werden. Einige Auszüge aus dem Interview mögen verdeutlichen, dass Alexander Lerchl in der Kampagne gegen die REFLEX-Ergebnisse vor keiner Lüge zurückschreckte, um ihnen zumindest die Glaubwürdigkeit zu nehmen, wenn schon ihre Entfernung aus der wissenschaftlichen Literatur unerreichbar bleiben sollte (12).

Dies waren zwei Studien, die im Jahr 2005 beziehungsweise 2008 veröffentlicht worden sind und angeblich gezeigt haben, dass die Erbsubstanz, die DNA-Moleküle von auch menschlichen Zellen durch die Exposition zu Mobilfunkstrahlung zerstört werden.

Ja, diese Studien sind tatsächlich gefälscht worden (…). Da gibt es (ei)ne ganze Reihe von Belegen/Beweisen, unter anderem wurde die technische Mitarbeiterin, die diese Fälschungen vornahm, in flagranti erwischt (…). Dann gab es (ei)ne ganze Reihe von statistischen Ungereimtheiten (…). Daraufhin wurden Untersuchungen angestoßen und letztlich wurde mein Verdacht auch voll bestätigt. (…) Und weiterhin hat diese Mitarbeiterin in ihrem Laborbuch fein säuberlich die Expositionscodes seit 2005 aufgeschrieben, so dass ganz klar ist, dass sie genau wusste, welche Zellen exponiert und welche nicht exponiert waren. (Richtigstellung durch den Ver-fasser: Bei der Eintragung ins Laborbuch handelt es sich um eine im Verlauf der Verhandlungen vor dem Landgericht Hamburg aufgedeckte Urkundenfälschung an der MUW, für die ein Unterstützer von Alexander Lerchl verantwortlich ist.)

Die Medizinische Universität Wien hat nach meinen Hinweisen mehrere Kommissionen beauftragt, (...) hat drei Presseerklärungen herausgegeben, in den jeweils von Datenfabrikation die Rede war. Es gab auch mehrere Presseartikel, zum Beispiel im Spiegel oder in anderen, auch wissenschaftlichen Zeitschriften.

Interessenkonflikte habe ich keine. Ich habe nichts zu tun mit der Mobilfunkindustrie, werde von denen nicht bezahlt oder irgend so was. Mein einziges Interesse ist, dass gefälschten Studien gerade in einem Bereich, der so wichtig ist, nämlich Schädigung, angebliche Schädigung durch Mobilfunk, verschwinden. Die müssen zurückgezogen werden. Die dürfen nicht mehr in der Literatur auftauchen. Das ist mein Interesse, dafür kämpfe ich nach wie vor — und, mal schauen, vielleicht klappt's ja noch.

Dass ihm das Landgericht Hamburg 2015 untersagt hatte, die technische Mitarbeiterin an der MUW weiterhin der Fälschung wissenschaftlicher Daten zu bezichtigen, schien Alexander Lerchl bereits 2016 vergessen zu haben. Unter YouTube, namentlich in dem Videobeitrag „PICK UP PHONE — THANK YOU FOR CALLING–- Faktencheck" (13) erneuerte er seine frühere Fälschungsbehauptung:

„Und diese Studien, um die es geht, aus den Jahren 2005 und 2008, die sind fabriziert (...) auch laut Urteil der Medizinischen Universität Wien, die das nach wie vor auf ihren Webseiten bereit hält als Information.“ Dass Letzteres gar nicht zutrifft, war ihm offensichtlich entgangen. Wenige Tage später ergänzte er seine Aussage unter www.ots.at, einem österreichischen Portal für multimediale Presseinformationen, wie folgt: „Sollte Herr Scheidsteger damit die Wiener REFLEX-Studien meinen — und so ist das auch in seinem Film zu verstehen — dann muss ich ihn enttäuschen! Das Urteil spricht lediglich davon, dass der Name einer gewissen Person im Zusammenhang mit den Fälschungsvorwürfen, die ich gegen die REFLEX-Studien erhoben habe, nicht genannt werden darf. Der Vorwurf der Fabrikation der Ergebnisse bleibt selbstverständlich aufrecht (...), zumal auch die Medizinische Universität in Wien die Vorwürfe in einer Presseaussendung nach wie vor online bereit stellt!“. Die ehemalige technische Assistentin an der MUW sah darin eine Fortsetzung der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und reichte 2016 gegen Alexander Lerchl erneut Klage ein. Die Entscheidung des OLG Bremen steht noch aus.

Die Aufzählung könnte beliebig erweitert werden, zum Beispiel mit der Verbreitung des Fälschungsskandals im Deutschen Ärzteblatt (14), durch die Plagiatoren-Jägerin Debora Weber-Wulff (15) und im rechtsfreien Raum durch Psiram (16). Die Frage, ob sich Alexander Lerchl mit seiner Versicherung an Eides statt tatsächlich einer strafbewehrten Falschaussage schuldig gemacht hat, mag jeder Leser für sich entscheiden.

Schlussfolgerung

Der Bericht über die Kampagne gegen die REFLEX-Studie offenbart, dass Misstrauen vor allem gegen solche Wissenschaftler gerechtfertigt ist, die nicht häufig genug betonen können, wie sehr sie für Ehrlichkeit und Sauberkeit in der Wissenschaft eintreten. Nicht selten sind sie diejenigen, die persönlicher Vorteile wegen genau das zu tun bereit sind, was sie angeblich so sehr verabscheuen. Institutionen jeglicher Art, staatliche und private, die über die erforderlichen PR-Mittel verfügen, haben offensichtlich kaum Bedenken, diese Schwäche der Wissenschaft zum eigenen Vorteil zu nutzen. Während sich Lobbyismus in aller Regel im Grenzbereich zwischen legal und illegal bewegt, muss Lobbyismus in der hier vorliegenden Form als eindeutig kriminell eingeordnet werden.

Lobbyismus insgesamt mag — wie von LobbyControl beschrieben — die Demokratie aushöhlen, doch Lobbyismus der hier beschriebenen Form zerstört die Demokratie.

Mit seiner Kampagne zugunsten der Mobilfunkindustrie hat Alexander Lerchl folgende Ziele verfolgt und auch erreicht:

a) Die Förderung einer REFLEX-Nachfolgestudie durch die EU zur weiteren Untersuchung biologischer Wirkungen der Mobilfunkstrahlung beim Menschen wurde durch Verleumdung verhindert.

b) Die Ergebnisse der REFLEX-Studie wurde durch Verleumdung als Fälschungen und ihrer Autoren als Fälscher weitgehend ruiniert, wenn es auch nicht gelang, sie aus der wissenschaftlichen Literatur zu entfernen.

Dass der Verleumder Alexander Lerchl im Verlauf seiner Kampagne eines Tages mit dem Vorwurf einer falschen Versicherung an Eides statt konfrontiert werden würde, war weder von ihm selbst noch von seinen Förderern vorherzusehen. Dieser Vorwurf ist jedoch berechtig und ergibt sich aus Folgendem:

  1. Alexander Lerchl hat seine seit Jahren immer wieder wiederholten Fälschungsbehauptungen gegenüber der REFLEX-Studie nicht — wie in seiner Versicherung an Eides statt angegeben — mit erhärtetem Verdacht, sondern mit unwahren Tatsachenbehauptungen begründet, und

  2. Alexander Lerchl ist bei seinen Bemühungen um die Rücknahme der REFLEX-Publikationen aus der wissenschaftlichen Literatur nicht — wie in seiner Versicherung an Eides statt vorgegeben — planlos und ungezielt, sondern in einer konzertierten Kampagne vorgegangen.

Der Preis, den Alexander Lerchl im Falle einer gerichtlichen Verurteilung zu zahlen hätte, ergibt sich aus Paragraf 156 STGB. Dort heißt es: Wer vor einem Gericht eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Doch dieser Preis steht in keinem Verhältnis zum Schaden, den er für die Wissenschaft, die Autoren der REFLEX-Publikationen und die Gesellschaft insgesamt angerichtet hat.

Im vorliegenden Fall geht es in Wirklichkeit auch weniger um den Verleumder Alexander Lerchl als um seine Förderer in Mobilfunkindustrie und Politik. Von ihnen wurde er in der Auseinandersetzung mit, wie er sie nennt, „Panikmachern und Gutmenschen“ — also all denjenigen, die seiner Vorstellung von der Harmlosigkeit der Mobilfunkstrahlung nicht übereinstimmen — jahrelang benutzt. Und trotz oder vielleicht sogar wegen seiner erwiesenen Skrupellosigkeit im Umgang mit Andersdenkenden scheint er für diese Förderer immer noch unersetzlich zu sein.

Dieser Bericht soll dazu beitragen, dass sich die Bürger und Bürgerinnen Deutschlands langsam die Frage stellen, ob der Politik das Wohlergehen der Mobilfunkindustrie nicht doch wichtiger ist als der Strahlenschutz der Bevölkerung. Wenn ihr langsam das Vertrauen der Bevölkerung abhandenkommen sollte, was in anderen umweltpolitischen Bereichen bereits voll im Gange ist, bräuchte sie dies eigentlich nicht zu wundern.


Quellen und Anmerkungen:

  1. https://kenfm.de/das-strahlungskartell
  2. https://stiftung-pandora.eu/wp-content/downloads/150320_prozess_kratochvil-vs-lerchl.pdf
  3. Diem et al., Nonthermal DNA breakage by mobile phone radiation (1800 MHz) in human fibroblasts and transformed GFSH-R17 rat granulosa cells in vitro, Mutat. Res. 583 (2005) 178–183.
  4. Baan R.A, Letter of Concern, Mutat. Res. 695 (2010)1
  5. Schwarz et al., Radiofrequency electromagnetic fields (UMTS, 1,950 MHz) induce genotoxic effects in human fibroblasts but not in lymphocytes, Int Arch Occup Environ Health (2008) 81:755–767
  6. Drexler H, Schaller KH (2008): Kommentar zu A. Lerchl „Umgang mit kritischen Kommentaren zu veröffentlichten Daten“. Umweltmed Forsch Prax 13 (4): 261-264
  7. https://stiftung-pandora.eu/wp-content/downloads/150320_prozess_kratochvil-vs-lerchl.pdf
  8. https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-57119391.html
  9. https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-59403083.html
  10. Lerchl A, Wilhelm A.F.X, Critical comments on DNA breakage by mobile-phone electromagnetic fields [Diem et al., Mutat. Res. 583 (2005) 178-183), Mutat. Res 697 (2010) 60-65
  11. Rüdiger HW, Adlkofer F, Letter to the Editor, Mutat Res 697 (2010) 66-67
  12. https://stiftung-pandora.eu/wp-content/downloads/pandora_reflex_lerchl-interview.pdf)
  13. https://www.youtube.com/watch?v=eyWTN3CY7y4
  14. https://stiftung-pandora.eu/2016/08/31/dt-aerzteblatt-im-dienste-der-mobilfunkindustrie/ #more-183
  15. https://stiftung-pandora.eu/wp-content/downloads/pandora_adlkofer_freiheit-wissenschaft_170507.pdf
  16. https://stiftung-pandora.eu/?s=Psiram
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