Laut dem Statistischen Bundesamt gab es während des Wintersemesters 2021/2022 in Deutschland insgesamt 422 Hochschulen (1). 268 Hochschulen sind momentan Mitglied in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (2). Deren Präsident, Peter-André Alt, der die „HRK in allen Angelegenheiten“ vertritt (3), schrieb Ende Juli im Tagesspiegel:
„Studierende, die nicht geimpft sind und keinen tagesaktuellen Test nachweisen, können keinen prinzipiellen Anspruch darauf geltend machen, dass sie die betreffende Veranstaltung virtuell besuchen dürfen“ (4).
Hier wird bereits deutlich, dass die HRK den ungeimpften und ungetesteten Studenten keine Online-Lehre als Ersatzangebot geben möchte. Die Wortwahl lässt außerdem vermuten, dass das, was der Präsident der HRK hier schreibt, bereits klar festgelegt ist, doch das war es zu diesem Zeitpunkt nicht. Zum Beispiel haben die Berliner Unis vereinbart, dass sie mögliche Änderungen am Eckpunktepapier noch einmal im September besprechen werden (5). Dazu wurde vom 20. August bis zum 3. September 2021 der Impfstatus der Studenten der Berliner Hochschulen online abgefragt, die Teilnahme war freiwillig. Ende Juli war die Situation also längst nicht so klar, wie es die hier zitierten Zeilen des Präsidenten suggerieren.
Alt schrieb im besagten Artikel weiter, „dass Studierende, die die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung oder auf ein Ersatzangebot haben“ (6). Alt äußert hier – im Namen wie vieler Mitgliedshochschulen? – ganz klar das Vorhaben, Studenten auch auszuschließen.
Dass er trotz seiner Position jedoch nicht für alle Hochschulen zu sprechen scheint, wird durch die Aussagen des Prorektors der Uni Leipzig, die ebenfalls Mitglied der HRK ist (7), deutlich. Denn am 2. August 2021 wurde auf der Website der Uni Leipzig ein Interview mit dem Prorektor Professor Hofsäss veröffentlicht. Seine Forderungen unterscheiden sich in einigen Punkten klar von Alts Aussagen.
Und im Gegensatz zum Präsidenten der HRK kann der Prorektor seine Aussagen auch begründen:
„Von einer Unterscheidung von Studierenden, die geimpft, getestet oder genesen sind, und jenen, die es nicht sind, wollen wir absehen. Auch Personen mit dem 3G-Status können Infektionen weitertragen. Es erweist sich zudem als nicht durchführbar, vor jeder Lehrveranstaltung entsprechende Kontrollen zu organisieren. Auch Persönlichkeitsrechte werden dadurch tangiert“ (8).
Der Prorektor erkennt also an, dass Infektionen trotz der 3G-Maßnahmen weitergegeben werden können, und stellt auch die Persönlichkeitsrechte der Studenten in den Vordergrund. Mit dieser Argumentation sticht die Uni Leipzig ganz klar hervor. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz dagegen lässt die Persönlichkeitsrechte ihrer Studenten in der Pressemitteilung vom 1. September 2021 unerwähnt. Dort wird sogar „(e)in zentral organisierter Sicherheitsdienst“ (9) die Beachtung der 3G-Regel stichprobenartig kontrollieren (10).
Die Unis und ihre Leitbilder
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) sieht sich selbst als „offene Universität“ (11). Eine Uni, die laut Homepage alle (!) Mitglieder einbezieht:
„Die JGU betrachtet die Individualität und Vielfalt ihrer Mitglieder als Bereicherung und Chance und setzt sich deshalb mit ihrer Diversitätsstrategie für eine umfassende Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ein. Unter anderem verfolgt sie das Ziel, all ihren Mitgliedern unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, sexueller Identität, körperlichen Fähigkeiten sowie individueller Lebensweise die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe an universitären Prozessen zu ermöglichen“ (12).
Doch wie passt das zu einem Studium, welches mit der besagten 3G-Regel all die Studenten ausschließt, die nicht geimpft, getestet oder genesen sind? Zu einer Uni, deren Präsident das Leitwort „Ut omnes unum sint – Dass alle eins seien“ (13) betont? Die JGU negiert hier Teile des eigenen Leitbildes. Alle Unis, die von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit schreiben, negieren ihr eigenes Leitbild, sofern sie die 3G-Regel anwenden.
Denn man muss festhalten: Dieselben Studenten, die noch im Februar 2020 die eigene Uni betreten konnten, dürfen das, je nach Uni, ab Oktober 2021 nicht mehr tun, wenn sie keine „Zugangsvoraussetzungen“ erfüllen. Sind die ungetesteten oder ungeimpften Studenten weniger wert als andere? In einem Beitrag im Multipolar-Magazin fragt die Kommentatorin Camilla Hildebrandt: „Was ist mit unseren Werten passiert? Sind sie plötzlich nicht mehr gültig?“ (14) Sie macht an mehreren Stellen deutlich, dass Bildung nur im Zusammenhang mit den Menschenrechten gedacht werden kann (15).
Die Berlin University Alliance und die Magna Charta Universitatum 2020
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn einige Hochschulen gerade in der Zeit, in der sie über die Rahmenbedingungen und die 3G-Regel für das kommende Semester diskutieren, sich auf Werte berufen, die der Ausführung dieser Regel eigentlich im Wege stehen:
„Die 1988 ins Leben gerufene ‚Magna Charta Universitatum‘ ist ein Bekenntnis zu universitärer Autonomie, Einheit von Forschung und Lehre, Wissenschafts- und Lehrfreiheit und offenem Wissensaustausch. Um den veränderten globalen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurde die Charta nun neu aufgelegt“ (16).
Außerdem heißt es: „Hochschulen sind Orte der Toleranz, der Inklusion und des Respekts“ (17). Die Berliner Hochschulen, die diese Charta unterzeichnet haben — „die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin“ (18) — sind aber auch genau die Hochschulen, deren PC-Pool ein Student nicht ohne ein negatives Testergebnis betreten darf. Denn genau das verlangt die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (19), inklusive aller Änderungen, bereits seit dem 15. Juni 2021 (20).
Die Charta wurde „(i)m Rahmen einer öffentlichen Online-Veranstaltung am 16. und 17. Juni 2021 unterzeichne(t)“ (21). Die drei Berliner Unis wussten also, dass die Werte, für die sie gerne stehen wollen, seien es nun die der Charta oder die der eigenen Leitbilder, nicht zu den hauseigenen Corona-Maßnahmen für den kommenden Winter passen. Zukünftige oder auch bereits immatrikulierte Studenten aufgrund eines fehlenden Tests oder einer fehlenden Impfung auszuschließen, lässt sich besser mit dem Begriff Exklusion als mit Inklusion beschreiben.
Dabei schreibt die Technische Universität Berlin (TU-Berlin) in ihrem Leitbild deutlich:
„Wir gewährleisten Chancengleichheit ebenso wie Diskriminierungsfreiheit auf allen Ebenen der universitären Organisation. Wir berücksichtigen die Pluralität der Weltbilder und Lebensformen explizit auch in Lehre und Forschung“ (22).
Dazu verweist sie selbst auch auf ihr aus der Vergangenheit gewachsenes Pflichtbewusstsein:
„Wir bekennen uns zu unserer — auch historisch begründeten — Verantwortung für gesellschaftlich und ethisch orientierte sowie dem Humanismus verpflichtete Forschung und Lehre“ (23).
Die Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin) betont nach ihrer langen und aufwühlenden Geschichte „das Selbstbild einer Institution, die sich für kritische Distanz gegenüber politischer und gesellschaftlicher Macht entschieden hat. Sie wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung, Intoleranz und kultureller Selbstüberhöhung“ (24). Heute stellt auch die HU Berlin „stichprobenartige Kontrollen“ (25) zur Überprüfung der 3G-Regel für das Wintersemester in Aussicht.
Der Gründungsgedanke der Freien Universität Berlin (FU Berlin) war, anders zu sein:
„Die Freie Universität Berlin wurde 1948 von Professoren und Studierenden gegründet — als Antwort auf die Verfolgung systemkritischer Studierender an der Universität Unter den Linden (gemeint ist die HU Berlin, Anmerkung des Autors), gelegen im damaligen sowjetischen Sektor des geteilten Berlins“ (26).
Kurz: „Freiheit als Gründungsimpuls“ (27).
Doch wieso handeln die Unis gegen Teile ihrer eigenen Leitbilder? Den eigenen Studenten den Zugang zum PC-Pool zu verwehren, nur weil sie kein negatives Testergebnis vorweisen können, hat mit Inklusion und Toleranz sowie Respekt gegenüber dem Individuum nicht mehr viel zu tun.
Aus 3G wird 2G
Einige Tage, nachdem der Prorektor der Uni Leipzig die Rahmenbedingungen für das Wintersemester bekannt gab, meldete sich die HRK mit einer Pressemitteilung. Sie stellte die 3G-Regel in den Fokus (28), schrieb aber gleichzeitig, dass „die Hochschulen keine kostenlosen Tests bereitstellen können“ (29).
Da Studenten sich diese Tests auf Dauer natürlich nicht leisten können – Herr Alt spricht dies an anderer Stelle auch offen aus (30) – wird die 3G-Regel hier im Grunde zu einer 2G-Regel umgewandelt.
Die HRK hat sich laut Website selbst folgende „Mission“ gesetzt: „Die HRK steht für Autonomie und Freiheit als Grundlagen der in den Hochschulen stattfindenden Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre ein. Sie erklärt und verteidigt diese Werte durch ihr öffentliches Engagement und ihr nationales, europäisches und internationales Wirken“ (31). „Autonomie und Freiheit“ – eine Freiheit, von der die Studenten im Wintersemester nur etwas haben können, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Eine Freiheit, die man sich als gesunder Student erst ertesten muss. Sollte es später tatsächlich zu einer 1G-Regel kommen, wäre es eine „Freiheit“, die man sich erst erimpfen muss.
Der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs), der insgesamt 93 Hochschulen umfasst (32), möchte „Präsenzveranstaltungen nur für Geimpfte, Genesene und Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können“ (33). Somit lässt der fzs getestete Studenten vollkommen außen vor. Auch hier läuft es dieser Aussage zufolge auf eine 2G-Regel hinaus. Für die ungeimpften Studenten, die, wenn man den Maßstab des fzs anlegt, nicht mehr in die Uni dürfen, soll es „ein eingeschränktes Onlineangebot“ (34) als Ersatz für die Präsenzlehre geben. Doch das ist unrealistisch: Es werden nicht alle Hochschulen in Deutschland ihre Präsenzveranstaltungen auch online übertragen. Auch der Präsident der HRK erteilte diesem Konzept im eingangs erwähnten Artikel eine Absage:
„Für die Hochschulen wäre es technisch nicht möglich, jedes Seminar und jede Übung gleichzeitig präsent und virtuell — also hybrid — anzubieten“ (35).
Das heißt, dass die Vorgabe des fzs letztendlich mit einer 2G-Regel gleichzusetzen ist, da die ungeimpften Studenten keine Ersatzveranstaltungen zu erwarten haben. Laut Website setzt sich der fzs für „den freien Zugang zu Bildung“ (36) – hier sei nochmals an den Bezug zu den Menschenrechten erinnert – und „den Abbau von Diskriminierung in Bildungssystem und Gesellschaft“ (37) ein. Gehen Werte nicht auch mit einer Verantwortung einher? Vor allem bei den Werten, die man sich selbst zuschreibt?
Das Nachbarland Dänemark zeigt, dass es auch anders geht: Dort wurde am 1. August 2021 „(d)ie Pflicht zu zwei Tests pro Woche für Schüler und Studenten (...) in eine Empfehlung geändert“ (38). Am 10. September 2021 wurden die Corona-Maßnahmen in Dänemark aufgehoben (39). In Hamburg dagegen, nur 160 km weiter südlich, wird, Stand 30. August 2021, die 3G-Regel „(f)ür die Teilnahme an Lehrveranstaltungen“ (40) an den Hochschulen eingeführt. Wie lässt sich dieser Unterschied erklären? Auf welcher Grundlage negieren Hochschulen in Deutschland Teile ihrer Leitbilder?
2020 und die Folgen für die Hochschulen
Während 2020 mehr Frauen habilitierten als noch ein Jahr zuvor (41) – hier können die Unis im Punkt Gleichstellung tatsächlich einen Erfolg einfahren –, gab es im selben Jahr bei den Gaststudenten an den Hochschulen einen Rückgang von 29 Prozent (42). Es zeigte sich, dass vor allem ältere Personen aufgrund „der Umstellung von Präsenzlehre auf Online-Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen“ der Uni/Hochschule fernblieben (43).
Im selben Jahr sind auch die Deutschlandstipendien „gegenüber dem Vorjahr erstmals seit der Einführung des Programms leicht gesunken“ (44). Das vergangene Jahr zeigte darüber hinaus, dass es „in allen Bundesländern“ (45) einen Rückgang an Hochschulabsolventen gab: Die „Zahl der Hochschulabschlüsse (ist) 2020 um 6 Prozent gesunken“ (46).
Dass die Habilitationsquote der Frauen trotz der Maßnahmen stieg, heißt also, dass die Hochschulen trotz mancher Rückgänge mit ihren Leitbildern auch einen Erfolg feiern können. Gleichzeitig, und das verdeutlicht der Text wiederum, zeigen einige Hochschulen ein mitunter merkwürdiges Verständnis ihrer weiteren Werte wie Toleranz, Respekt, Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit et cetera.
In der Impffrage sind sich die Hochschulen selbst zum Widerspruch geworden. Mehr noch: Es scheint, als wäre die Negierung der bisherigen Werte ein neuer Wert. Ein Wert, den es zu befolgen gilt. Dieser neue Wert bringt mit sich, dass gewisse „alte“ Werte nur noch für bestimmte Studenten gelten.
Die Einführung der 3G- beziehungsweise 2G-Regel ist eine Absage an die selbstgewählten Leitlinien der Universitäten.
Die Hochschulen können diese Werteabkehr nur durchsetzen, wenn es keine Diskussionen darüber gibt. Sie selbst werden diese in der gegenwärtigen Situation nicht entfachen, da sie sonst früher oder später zugeben müssten, dass die 3G-Regel mit der eigenen Philosophie nicht in Einklang zu bringen ist. Auch in Zukunft werden sie das wohl nur schwerlich einräumen. Wer gibt schon gerne Fehler zu? Denn ein Problem ist, dass die an die Hochschule gerichtete Kritik, sollte die Pandemie einmal in einem Seminar kritisch besprochen werden, durch sie selbst hindurch muss. So hat die jeweilige Hochschule Gelegenheit, Themen und Schwerpunkte selbst zu setzen. Sie kann das Thema lenken.
Die Hochschulen, die die 3G-Regel einführen, teilen ihren eigenen Studenten dann Rechte zu. Erst wenn die Studentin oder der Student — als gesunde Personen wohlgemerkt — durch einen Test auch als gesund gekennzeichnet sind, teilt die jeweilige Hochschule ihr oder ihm das Recht auf Bildung beziehungsweise das Recht auf Zugang zu Bildung in Form der Präsenzlehre zu. Täglich. Immer wieder neu. Ein Recht, das wie durch einen Gnadenakt erlassen wird. Doch ist der Test mal positiv, ist auch dieses Recht für mindestens zwei Wochen weg. Denn Ersatzveranstaltungen wird es nicht geben.
Die Uni Leipzig dagegen zeigt, dass eine Hochschule auch anders handeln kann. Vielleicht liegt dies daran, dass das Universitätsklinikum Leipzig Mitglied beim Deutschen Netzwerk evidenzbasierter Medizin (47) ist? Schließlich muss es eine Erklärung dafür geben, dass der Prorektor der Uni Leipzig die Persönlichkeitsrechte der Studenten herausgestellt und die Sinnlosigkeit der 3G-Regel benannt hat, während andere Unis ebendiese Regel einführen und kontrollieren.
Noch im April 2021 erklärte Herr Alt, dass Hochschulen, „anders als Schulen(,) keine Infektionsherde“ (48) seien. Auch die Philipps Universität Marburg schreibt auf ihrer Website, Stand 30. August 2021: „Es gibt weiterhin keine Hinweise darauf, dass die Universität ein Treiber des Infektionsgeschehens ist.“ (49) Doch wozu dann die Tests und Impfungen? Wozu dann die Maßnahmen an den Hochschulen, wenn es doch zu Beginn um den Schutz der vulnerablen Gruppen und nicht um den junger, gesunder Menschen ging?
Die oben genannte Umfrage zum Impfstatus der Berliner Studenten ergab, dass unter den 42.015 Teilnehmern 34.955 eine vollständige Impfung vorweisen können. Die Hochschulen schließen daraus, „dass mehr als drei Viertel der insgesamt rund 200.000 Studierenden an Berliner Hochschulen vollständig geimpft sein dürften“ (50). Trotzdem werden sie die 3G-Regel beibehalten (51). An den Pressemitteilungen der HRK lässt sich sehr gut erkennen, wie die Impfung im Laufe der Zeit immer mehr in den Vordergrund geriet. Eine aufschlussreiche Chronologie findet sich in den untenstehenden Quellenangaben (52).
Nachdem also in den letzten Monaten immer deutlicher wurde, dass „(d)ie Hochschulen (…) nur mit einer entsprechend hohen Impfquote bei Studierenden und Lehrenden in den Regelbetrieb zurückkehren“ (53) wollen, gibt es für die Studenten selbst trotz der hohen Impfquote keine Lockerungen. Stattdessen werden die Regeln verschärft, während andere Länder weiter lockern. Was würden jene Hochschulen, die ihre eigenen Werte nun derart sorglos brechen, in Zukunft noch alles mittragen?
Quellen und Anmerkungen:
Nachtrag:
Die Leipziger Zeitung berichtete kürzlich, dass die Uni Leipzig nun doch die 3G-Regel einführt. Die Studenten bekamen diese Info am 16. September. „Die Universität begründet diese Neuerung mit Vorgaben aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung, die bis Ende September in Sachsen gelten soll“, heißt es im Artikel. Doch da die Schnelltests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig werden, wird auch hier für alle, die sich die Tests auf Dauer nicht leisten können, die 3G-Regel zur 2G-Regel. Was ist nun mit der oben genannten Argumentation des Prorektors — wozu die 3G-Maßnahmen, wenn diese, wie er noch Anfang August sagte, keine Infektionen verhindern können?
(1) https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Tabellen/hochschulen-hochschularten.html
(2) https://www.hrk.de/hrk/aufgaben-und-struktur/
(3) https://www.hrk.de/hrk/praesidium/
(4) https://www.tagesspiegel.de/wissen/unis-sorgen-fuer-den-winter-vor-praesenzsemester-ja-aber-verantwortlich/27458344.html
(5) https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/07/berlin-hochschule-uni-praesenz-wintersemester-test-nachweis.html
(6) https://www.tagesspiegel.de/wissen/unis-sorgen-fuer-den-winter-vor-praesenzsemester-ja-aber-verantwortlich/27458344.html
(7) https://www.hrk.de/mitglieder/mitgliedshochschulen/universitaeten/
(8) https://magazin.uni-leipzig.de/das-leipziger-universitaetsmagazin/artikel/universitaet-plant-wintersemester-in-praesenz-2021-08-02/
(9) https://www.uni-mainz.de/presse/aktuell/14130_DEU_HTML.php
(10) https://www.uni-mainz.de/presse/aktuell/14130_DEU_HTML.php
(11) https://universitaet.uni-mainz.de/
(12) https://universitaet.uni-mainz.de/diversitaet-und-chancengleichheit-an-der-jgu/
(13) https://www.youtube.com/watch?v=iJXkbMPN-Ns&ab_channel=UniMainz (0:18-0:22 min.)
(14) https://multipolar-magazin.de/artikel/menschenrecht-bildung
(15) https://multipolar-magazin.de/artikel/menschenrecht-bildung
(16) https://www.berlin-university-alliance.de/news/items/2021/210616-magna-charta.html
(17) https://www.berlin-university-alliance.de/news/items/2021/210616-magna-charta.html
(18) https://www.berlin-university-alliance.de/news/items/2021/210616-magna-charta.html
(19) https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
(20) https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-CoronaV3VBErahmen
(21) https://www.berlin-university-alliance.de/news/items/2021/210616-magna-charta.html
(22) https://www.tu.berlin/ueber-die-tu-berlin/profil/leitbild/
(23) https://www.tu.berlin/ueber-die-tu-berlin/profil/leitbild/
(24) https://www.hu-berlin.de/de/ueberblick/geschichte/abriss
(25) https://www.rnd.de/beruf-und-bildung/corona-und-studium-was-bedeutet-die-3g-regel-fuer-studierende-SMMOF55LN5FY5HEBG2U6XGI3P4.html
(26) https://www.fu-berlin.de/universitaet/leitbegriffe/index.html
(27) https://www.fu-berlin.de/universitaet/leitbegriffe/index.html
(28) https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-praesident-appelliert-an-studierende-und-beschaeftigte-jetzt-impfen-4845/
(29) https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-praesident-appelliert-an-studierende-und-beschaeftigte-jetzt-impfen-4845/
(30) https://www.rnd.de/beruf-und-bildung/corona-und-studium-was-bedeutet-die-3g-regel-fuer-studierende-SMMOF55LN5FY5HEBG2U6XGI3P4.html
(31) https://www.hrk.de/hrk/mission-statement/
(32) https://www.rnd.de/beruf-und-bildung/corona-und-studium-was-bedeutet-die-3g-regel-fuer-studierende-SMMOF55LN5FY5HEBG2U6XGI3P4.html
(33) https://www.rnd.de/beruf-und-bildung/corona-und-studium-was-bedeutet-die-3g-regel-fuer-studierende-SMMOF55LN5FY5HEBG2U6XGI3P4.html
(34) https://www.fzs.de/
(35) https://www.tagesspiegel.de/wissen/unis-sorgen-fuer-den-winter-vor-praesenzsemester-ja-aber-verantwortlich/27458344.html
(36) https://www.fzs.de/
(37) https://www.fzs.de/
(38) Corona-Lockerungen in Dänemark: Immer seltener Impfnachweis nötig, https://www.nau.ch/
(39) https://www.n-tv.de/panorama/Daenemark-koennte-ein-Vorbild-sein-article22778012.html
(40) https://www.hamburg.de/faq-corona-hochschulen/#14765730_15146162
(41) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_319_213.html;jsessionid=6BF9C56854DF29302C75356163737741.live732
(42) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/05/PD21_226_213.html;jsessionid=6BF9C56854DF29302C75356163737741.live732
(43) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/05/PD21_226_213.html;jsessionid=6BF9C56854DF29302C75356163737741.live732
(44) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/05/PD21_235_21.html;jsessionid=6BF9C56854DF29302C75356163737741.live732
(45) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/09/PD21_414_213.html;jsessionid=6BF9C56854DF29302C75356163737741.live732
(46) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/09/PD21_414_213.html;jsessionid=6BF9C56854DF29302C75356163737741.live732
(47) https://www.ebm-netzwerk.de/de/mitglieder/foerdermitglieder
(48) https://www.tagesspiegel.de/wissen/ziel-fuer-das-wintersemester-2021-22-30-prozent-campus-praesenz-ab-herbst/27122870.html
(49) https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/sicherheit/coronavirus
(50) https://www.lkrp-berlin.de/aktuelles/210910-umfrage-studierende/index.html
(51) https://www.lkrp-berlin.de/aktuelles/210910-umfrage-studierende/index.html
(52) Am 5. März 2021 hieß es noch: „Wenn über Test- und Impfstrategien aber wieder mehr Präsenzlehre möglich ist, sollten diese Optionen auch genutzt werden.“ Am 28. Mai 2021: „Daher ist es dringend erforderlich, dass die Studierenden bei der Impfkampagne besonders unterstützt werden. Denn ein flächendeckendes Impfangebot erst bis Ende September bedeutet, dass eine Immunisierung einer ausreichend großen Zahl von Studierenden für das kommende Wintersemester nicht gewährleistet wäre.“ Am 10. Juni 2021: „Eine rechtzeitige Immunisierung eines möglichst großen Anteils dieser Personengruppen sei für Präsenzangebote im kommenden Wintersemester von entscheidender Bedeutung. Deshalb sollten Impfzentren offen gehalten, Universitätsmedizin und hochschulische Betriebsärzte eingebunden werden.“ Am 16. Juli 2021: „Die wichtigste Waffe gegen die Pandemie ist und bleibt die Impfung, hierzu haben Bund, Länder und Kommunen jüngst weitere, sehr begrüßenswerte Initiativen aufgelegt. Allen Beteiligten muss klar sein: Der Fortschritt der Impfkampagne entscheidet wesentlich darüber, welche Handlungsmöglichkeiten den Hochschulen zur Verfügung stehen werden.“ Am 11. August 2021: „Da die Hochschulen keine kostenlosen Tests bereitstellen können, appelliere ich erneut an alle Studierenden und Beschäftigten, sich jetzt impfen zu lassen. Das wichtigste Instrument in der Pandemie ist und bleibt die Impfung“.
(53) https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/nach-impfgipfel-hrk-praesident-fordert-gezielte-impfangebote-fuer-studierende-4823/